ZVR I Formen der Erledigung der Klage (Meier, ZPR, §33)

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 Präsentation transkript:

ZVR I Formen der Erledigung der Klage (Meier, ZPR, §33) Prof. Isaak Meier

Tabelle: Formen der Erledigung der Klage Grundformen Arten Umschreibung Erledigung des Verfahrens mit Entscheid (236 f. ZPO) Sachentscheid (236 Abs. 1 ) Vollständige oder teilweise Gutheissung resp. Abweisung der Klage Nichteintretensentscheid (Art. 236 Abs. 2) Nichteintreten bei Fehlen einer Prozessvoraussetzung Beendigung ohne Entscheid (Art. 241 f. ZPO) Beendigung des Verfahrens durch Parteierklärung (241) Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug Gegenstandslosigkeit aus anderen Gründen (Art. 242 ZPO) Gegenstandslosigkeit infolge Untergangs der Streitsache usw.

Prozessentscheid bei Fehlen einer Prozessvoraussetzung Gruppen Prozessvoraussetzungen Voraussetzungen betreffend das Gericht örtliche und sachliche Zuständigkeit Voraussetzungen betreffend die Parteien Parteifähigkeit Prozessfähigkeit etc. Voraussetzungen betreffend die Klage Zulässigkeit der Klage: Rechtsschutzinteresse Keine Rechtskraft, keine Rechtshängigkeit Ordnungsgemässe Anhebung der Klage: Kostenvorschuss Schlichtungsverfahren etc.

Besonderheit des Nichteintretensentscheid: Erledigung bei Fehlen einer Prozessvoraussetzung Prüfung der Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen (60 ZPO = Rechtsanwendung von Amtes wegen und Untersuchungsmaxime), Keine materielle Rechtskraft für die Klage, jedoch für den Prozessentscheid; Zeitpunkt der Entscheidung, falls die Prozessvoraussetzung bejaht wird: -- Endentscheid in der Sache oder -- Zwischentscheides, falls bestritten (237)

Erledigung durch gerichtlichen Vergleich: Doppelnatur: Privatrechtliche Seite/Wirkung: Prozessualer Seite/Wirkung: Privatrechtlicher (Innominat-) Vertrag: Massgebend OR/ZGB; materiellrechtliche Besonderheit für Willensmängel. Ausnahme Form und Anfechtung Erledigung des Verfahrens durch Vergleich selbst; Rechtskraft, Vollstreckbarkeit. Form nach ZPR! (208/241 ZPO); Anfechtung durch Revision (328)

Klageanerkennung (208 II ZPO) Materiellrechtliche Seite Prozessuale Seite Anerkennung des eingeklagten materiellen Anspruchs; Willensmängel nach OR. Form/Anfechtung nach ZPO!!!! Erledigung der Klage durch Anerkennung Rechtskraft Vollstreckbarkeit Form nach208/241 ZPO, Anfechtung mit Revision

Vorbehaltloser Klagerückzug Materiellrechtliche Seite Prozessuale Seite (Ansicht Meier) Materiellrechtlich bindende Erklärung, dass Anspruch bzw. behauptete Rechtslage nicht besteht. (andere Lehrmeinungen): Keine materiellrechtliche Wirkungen!!! Form/Anfechtung Erledigung der Klage Umfassende Rechtskraft (Meier); andere Ansicht: nur Rechtskraft für identische Klage; keine Wirkung für Vorfragentscheidung. Ausnahmsweise Vollstreckung bei negativer Feststellungsklage. Form 208/241 ZPO; Revision …

Sog. nicht «vorbehaltloser» Klagerückzug Anwendungsbereich (65/63 ZPO): Klagerückzug vor Zustellung der Klage beim Gericht Klagerückzug mit Zustimmung der beklagten Partei Klagerückzug mangels Zuständigkeit (63) Materiellrechtliche W. Prozessuale Wirkung Klagerückzug, Erledigung des Verfahrens, Jedoch keine Rechtskraft!!! Keinerlei materiellrechtliche Wirkungen!!

Erledigung des Verfahrens ohne Entscheid bei Gegenstandslosigkeit (242 ZPO)