Auswirkungen des neuen Urheberrechtsgesetzes Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des Bremen, 12. September 2007 Workshop - FAG Fernleihe und Endbenutzer
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des 1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist, … 4. zum sonstigen eigenen Gebrauch, a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. § 53 UrhG - Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen vor September 2003
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des 4. zum sonstigen eigenen Gebrauch, a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. 4. zum sonstigen eigenen Gebrauch, a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. …dies gilt … nur, wenn zusätzlich 1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder 2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet … Einschränkung ab September 2003
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des 1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist … (2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen 1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist, und sie keinen gewerblichen Zwecken dient … ca. ab 2008 Einschränkung beim wissenschaftlichen Gebrauch:
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Entwurf am durch den Bundestag beschlossen Am im Bundesrat Stimmt der Bundesrat zu -> Verkündung (Bundesgesetzblatt) September/Oktober Tritt am ersten Tag des 3. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft -> Dezember/Januar?
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des Bibliotheksrelevant sind insbesondere Wegfall des § 52a bleibt, d.h. „Verfallsdatum“ ist weiterhin der Einschränkung des Kopierrechts beim wissenschaftlichen Gebrauch - § 53 Unbekannte Nutzungsarten (Enteignung d. Autoren) - § 31a Kopienversand auf Bestellung - § 53a
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des Kopienversand (§ 53a) Lieferung per Post oder Fax: „Zulässig ist … die Vervielfältigung und Übermittlung einzelner in Zeitungen und Zeitschriften erschienener Beiträge sowie kleiner Teile eines erschienenen Werkes im Weg des Post- oder Faxversands durch öffentliche Bibliotheken, sofern die Nutzung durch den Besteller nach § 53 zulässig ist.“ Elektronische Lieferung: „Die Vervielfältigung und Übermittlung in sonstiger elektronischer Form ist ferner nur dann zulässig, wenn der Zugang zu den Beiträgen oder kleinen Teilen eines Werkes den Mitgliedern der Öffentlichkeit nicht offensichtlich von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl mittels einer vertraglichen Vereinbarung zu angemessenen Bedingungen ermöglicht wird.“
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des Auswirkungen/Konsequenzen des § 53a Konventionelle Lieferung: Post- und Faxlieferung ohne Nebenbedingungen möglich -> Ausbau der Faxlieferung
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des Auswirkungen/Konsequenzen des § 53a Elektronische Lieferung: Verhandlungen mit dem Ziel der Lizenzierung subito verhandelt mit Börsenverein und STM
Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des Elektronische Lieferung: Gemeinsame Datenbank („offensichtliches Angebot“) -> ZDB (EZB) Fernleihe -> Einheitsgebühr
FAG Fernleihe und Endnutzer des Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!