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Veröffentlicht von:Odo Gilgen Geändert vor über 10 Jahren
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ASpB 2005 SUBITO gegen Goliath? - die Auswirkungen des 2. Korbes auf die Dokumentlieferung
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Inhalt >Deutsches Urheberrecht und sein Vergütungssystem >Klagen >Verhandlungen zwischen STM Verlagen und subito >DRM System >Urheberrechtsreform >Dokumentlieferung und elektronische Dokumente >Strategien (TIB)
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Urheberrecht und Vergütung >Anfertigen einer Kopie (eines Zss.-Aufsatzes) ist zulässig >Versenden der Kopie an den Endkunden ist zulässig >Elektronisches Versenden? >Vergütung muss an Verlage und an Autoren gezahlt werden >Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)
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subito >September 2000: Vereinbarung zwischen Börsenverein und Bund/Länder über (elektr.) Kopienlieferung weltweit >Nutzergruppen: akademische, Privatpersonen, Kommerzielle Kunden >Tantiemen: 1 Euro für akad.Kunden, 6 Euro für kommerzielle Kunden >Tantiemen sind in den subito-Preisen enthalten
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Klagen und Verhandlungen I >Verhandlungen zwischen subito und STM seit Frühjahr 2003 >Klage gegen ZBMed aus USA und UK >Klage von Börsenverein und STM Stichting gegen subito im Juni 2004
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Klagen und Verhandlungen II >STM Association lodged a complaint with the European Commission against the Federal Republic of Germany under the heading German Defective Implementation of the Directive (June 2004) >Ergänzungen im Dezember 2004 und Juni 2005
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Verhandlungen I >Definition der Nutzergruppen >Preissystem auf Basis von Artikeln, Zss.- Titeln oder Verlagen? >Haftungsfragen >Dürfen subito-Lieferbibliotheken andere Liefersysteme betreiben?
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Verhandlungen II >Überwachung von subito >Einbindung von elektronischen Dokumenten >Einsatz eines DRM
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DRM – FileOpen Web Publisher >Differenzierung der Rechte für Lesen und Drucken >das Erzeugen einer ungeschützten Kopie auf lokalen Rechnern unterbinden >die Verschlüsselung bei Abholung erlauben >die Prozesse im Batch-Betrieb zulassen >eine verträgliche Performance aufweisen >eine einfache Integration der Software in die vorhandene Unix-Plattform ermöglichen
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DRM II >die Integration der Abholprozesse in Benutzerverwaltung und Bestellverfolgung zulassen >eine einfache Anwenderbedienung aufweisen >für bestimmte Kundenkreise (kommerzielle Kunden) einen Offline-Modus ermöglichen >insbesondere Bibliotheken des subito Library Service ein zweistufiges Abholverfahren ermöglichen
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Urheberechtsreform >Elektronische Lieferung nur, wenn der Verlag kein eigenes elektronisches Angebot macht >Aktionsbündnis Urheberecht für Bildung und Wissenschaft >Neuwahlen
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit uwe.rosemann@tib.uni-hannover.de
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