Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Hat Ihr Schloss ein Gedächtnis? Einsatzbeispiel Dokumentation von Wartungsarbeiten.
Advertisements

40479 Düsseldorf · Rosenstraße 49
Individuelle und gesellschaftliche Bedeutung des Sports
Wussten Sie schon? Das Tragen von Handschuhen verhindert die sichtbare Verschmutzung der Hände und es verringert die Keimlast. © ASH
Immobilienangebot Dr. Stein & Partner
Regel 11 - Abseits Teil 1 = Grundsätzliche Abseitsstellung
E N T W U R F (Korrekturfassung)
Hat Ihr Schloss ein Gedächtnis? Einsatzbeispiel Sicherung von Arbeitsgeräten.
Wohnungseigentum und Zwangsverwaltung
Univ.-Prof. Dr. Armbrüster
Nochmals Vermögensstatus: Konsequenz des neuen Haftungssystems der WEG
Winterseminar VNWI Casino Hohensyburg Recht trifft Technik
Referent: Prof. Dr. Martin Häublein Universität Innsbruck
Die Beschluss-Sammlung
Der WEG-Verwalter als Hilfssheriff der Ordnungsbehörden
Ist nach der Teilungserklärung jeder Wohnungseigentümer
Aktuelles zur Maklerhaftung und weitere Empfehlungen
Verwalterwechsel – Was ist zu beachten? Aktuelle Rechtsprechung
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
Fragen des Urheberrechts bei Fernsehmitschnitten und Online-Filmen
Der unvollendete Bau - Eigentümer in der Insolvenz
Wohnungseigentum Grundlage des Wohneigentums ist das Wohnungseigentumsgesetz. WEG.
Wowimena 2013 Rechtsanwalt Gerald Lipka
Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum WEG
Nutzungsänderung kirchlicher Immobilien
Urheberrecht im Internet
Rechtschutzversicherung. Wirtschaftliche Bedeutung für den Kunden Anwalts- honorare Gerichtskosten Zeugen- und Sachverständigen- gebühren Auslagen Hohe.
„Betreutes Wohnen” – ein wandelbarer Begriff
Übersicht I. Netzzugang 1. Anschlusspflicht
Akteure der Marktwirtschaft - Unternehmen
GEÄNDERTE GRÜNDUNG VON INGENIEURBAUWERKEN
17. Novelle zum NÖ Raumordnungsgesetz 1976
...und alle heißen Leo Der täuschende Zuruf. Hab ihn! Lass ihn! LEO!
Tax Alert / März 2014 ANSPRECHPARTNERIN:
Die Bezirksregierungen werden aufgelöst !!!. SPAREN : Aber wie ???
Lehrabend März 2014 Die Notbremse Kim-Jana Trenkner 1.
Gebührenberechnung bei Gutachten für die Enteignungsbehörde
Leistungskurse und Prüfungsfächer
WÄRMEDÄMMUNG 1.
Rechtliches Statement
Erste Entscheidungen nach der WEG-Novelle
Abstandsflächen Abstandsflächen im Bestand Abweichungen
Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Kirchhatten
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Wohnungseigentumsrecht - Beschlüsse, die Sie in Eigentümerversammlungen besser nicht fassen sollten. XV. Immobilientag Thüringen, Erfurt, 5. November.
Verwaltungsbeiratsseminar der Hausverwaltungen alpha Wohnimmobilien GmbH und WGM mbH Referent: RA Dr. Dirk Sütterlin Prof. Nauschütt & Collegen Rechtsanwälte.
Winterseminar VNWI Dortmund
8. Öffentlichkeitsveranstaltung Bau Kompetenz München
Geschäftsplanpräsentation
Garten, Stellplatz, Dachboden usw.
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
Registrar-Tag Dr. Barbara Schloßbauer Mag. Bernhard Erler Rolle des Registrars Ein Erfahrungsbericht aus der Rechtsabteilung Datum:
RAPID Wasserschadensanierung GmbH
Mietfactoring Die 100% sichere Miete.
Ausbau der Walter-Schönheit-Straße in Jüchen Bedburdyck
Verwaltungsbeiratsseminar der Hausverwaltungen alpha Wohnimmobilien GmbH und WGM mbH Referent: RA Dr. Dirk Sütterlin Prof. Nauschütt & Collegen Rechtsanwälte.
Von Schätzern – über’s Schätzen Eigentum und Besitz.
Zuständigkeiten Gewässer Planeranlass 2. November 2015
© 2015 by Thomas Knedel Seite 1 TITEL © 2015 by Thomas Knedel WARUM EIGENTLICH IMMOBILIENINVESTMENTS? Teil 5: Meine 3 Top-Insidertricks für erfolgreiche.
Vereinsrecht – ein Überblick
Handlungspflichten des Verwalters
Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR 1 Urheberrecht Persönlichkeitsrecht.
Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße Berlin Tel.: Fax: Stromkonzession Expertenanhörung.
Präsentation der kplan AG zur Standortdiskussion trifft auf die Realität. Stellungnahme.
Tschechien - Ihr erweiterter Heimmarkt Ihr sicherer Erwerb von Immobilien 27. Februar 2012, Waidhofen an der Thaya Dipl. Ing. Martin Žák Leiter des AussenwirtschaftsBüros.
Ladestation in der TG einer WEG
Ergebnisse Wohnbedarfumfrage
Regel 4 Ausrüstung der Spieler
Wir über uns Gesellschaftsrecht Erbrecht Handels- und Wirtschaftsrecht
9.HOPF IMMOBILIENSEMINAR
 Präsentation transkript:

Was ist das Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrecht, und wer zahlt dafür? Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1

Begriff Sondereigentum Gegenstand des Sondereigentums sind die durch die Teilungserklärung klar und eindeutig zum Sondereigentum bestimmten Räume und Bestandteile des Gebäudes. Seite 2

Begriff Gemeinschaftseigentum Gegenstand des Gemeinschaftseigentums sind im Zweifel alle restlichen Räume, Flächen, Bestandteile des Gebäudes und des Grundstücks. Seite 3

Abgrenzung Sonder- und Gemeinschaftseigentum Die Abgrenzungsregel lautet: Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden, sondern zwingendes Gemeinschaftseigentum. Seite 4

Begriff Sondernutzungsrecht Das Recht, Teile des Gemeinschaftseigentums unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer zu gebrauchen und die Vorteile daraus zu ziehen. Seite 5

Instandhaltungspflicht Unterscheide: Aufgabe und Kostentragungspflicht oder „Wer muss es tun und wer zahlt am Ende?“ Seite 6

Instandhaltungspflicht Sondereigentum Aufgabe: der Sondereigentümer Kostentragungspflicht: der Sondereigentümer Seite 7

Instandhaltungspflicht Gemeinschaftseigentum Aufgabe: die Wohnungseigentümergemeinschaft, Kostentragungspflicht: grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer entsprechend seinem Miteigentumsanteil, davon gibt es zahlreiche Ausnahmen Seite 8

Instandhaltungspflicht Sondernutzungsrecht Aufgabe: grundsätzlich die Wohnungseigentümergemeinschaft Kostentragungspflicht: grundsätzlich die anders nur, wenn beides durch eine klare und eindeutige Regelung auf den Sondernutzungsberechtigten übertragen wurde. Seite 9

Beispiel Instandhaltungspflicht Sondernutzungsrecht Wohnanlage mit Tiefgarage. TG-Stellplätze im Sondereigentum. Über der TG-Betondecke befindet sich ein Hof. Dieser wird ausschließlich durch oberirdische Stellplätze genutzt. Diese sind im Sondernutzungsrecht. Die Abdichtung der TG-Betondecke zum Hof ist undicht und muss saniert werden. Kosten: 100.000,00 Euro. Die Ursache der Undichtigkeit bleibt unklar: Verschleiß und/oder anfänglicher Baumangel? Regelung in der Teilungserklärung: die Sondernutzungsberechtigten sind verpflichtet, die durch die Nutzung der Stellplätze verursachten Kosten selbst zu tragen. Wer trägt die Sanierungskosten: WEG oder die Sondernutzungsberechtigten? Seite 10

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Albrecht-Dürer-Platz 4 90403 Nürnberg Tel.: 0911/2309060 Fax: 0911/2309061 www.rae-nuernberg.de info@rae-nuernberg.de 11