21.01.2015 Finanzwirtschaft.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Barrierefreie Zusatzinformationen
Advertisements

Einbringung Kreishaushalt 2008 Kreistag 13. Dezember 2007.
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Betriebliche Altersversorgung Braunschweiger Verkehrs-AG
Dr.Handl - Politische Bildung
Staatsfinanzen und Steuern aktualisiert März 2010
Vermögen- und Erbschaftsteuern – Profiteure zur Kasse! Stand: Oktober 2009 ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik
Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz Gunnar Schwarting Mainz/Speyer
3. Stadtkonferenz Haushalt, 13. Dezember 2012
Krisenabfolge 2007 Hypothekenkrise 2008 Bankenkrise
Aufbauhilfeprogramm Hochwasser des TMWAT
Steuern & Existenzgründung
Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Das Programm Kleinere Städte und Gemeinden (KSP) ist eines von fünf.
Einkommenspolarisierung und Armut in Bremen
Babenbergerstraße Wien
Kick-off-Veranstaltung 10. September 2013
Die Individualförderungen 2013: Referentin: Irene Sacherer.
Steuerrecht.
Die Individualförderungen 2012:
sportinfra Fachtagung 14. und 15
Stabilität durch Massnahmen Direktion Finanzen und Personelles.
Fördermöglichkeiten im Straßenbau
Fördermöglichkeiten für Gründer 3. Potsdamer GründerTag
Neues Erb- und Schenkungssteuerrecht
SC Mag. Manfred Pallinger31. Mai AUSGANGSLAGE Länder Bundespflegegeld Sozialversicherungsrechtliche Absicherung pflegender Personen Landespflegegeld.
Joint Programming Zwischenstand 19. November 2013 BMWF Martin SCHMID BMWF, EU-Forschungspolitik.
Der Verein als Unternehmer
EGZ-Förderungsmöglichkeiten
Entwurf Haushaltsplan 2013 der Stadt Warendorf Erläuterung wesentlicher finanzwirtschaftlicher Aspekte © Warendorf 2012 | Haushaltsplanentwurf | Sachgebiet.
Grün Gewachsen: Bilanz
Vermietung und Verpachtung
Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Österreich - Aktueller Stand
Unternehmensteuerreform 2008 Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Referentin: Johanna Lodes Steuerberater.
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Stärkungspakt hilft den Kommunen.
Die Zuständigkeiten des LWV Hessen Integrationsvereinbarung
Vorstellung Person und Institution Schenkung Stiftung Vererbung
Kommunales Netzwerk - Soziale Stadt in Niedersachsen 06. Mai 2008.
ein gesegnetes neues Jahr 2009!
Fachhochschule Kiel, INTERREG 4 A Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N.
Seite 1Erstellt von: Julia Retschitzegger Seite 1 Zukunft mit Bildung gestalten Shape your future with education.
Bürgerinformation zur Teilnahme der Stadt Spangenberg am Kommunalen Schutzschirm Hessen am
1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Bundesprogramm Kommunal-Kombi.
Auswirkungen auf die AkteurInnen
Ländliche Entwicklung im Mühlenkreis
Stadt Pfungstadt Gebührenkalkulation 2015 für Wasser und Abwasser
Gesellschaftliche Bedarfe und ihre Finanzierung DL21 Herbsttagung Dr. Dierk Hirschel Bereichsleiter Wirtschaftspolitik Verdi-Bundesverwaltung.
Das Operationelle ESF-Programm des Bundes 2014 bis 2020
November Privat-Öffentliches Partnerschaft organisiert in einen freivilligen verein seit 2008 Organisation Entwicklungsrat mit 26 Mitglieder Vorsitz.
1 Der Haushalt der Stadt Hof Eine Bestandsanalyse zu den Haushaltsplanberatungen 2009.
Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe
„Haushalts- und Finanzwirtschaft 2015“ - Haushaltserlass -
Gliederung Dr. Messerig-Funk
Der Finanzausgleich 1998 (gemäß Finanzausgleichsgesetz 1997)
Herzlich Willkommen zum Kompaktlehrgang für die Gemeindepolitik in Salzburg 2015.
Schwarze Null statt Investitionen in die Zukunft? Zur Entwicklung der Gemeindefinanzen Stand: Juni 2015 ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik.
Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
Produkthaushalt 2007 Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. Februar 2007.
Fördermöglichkeiten der Metropolregion Nordwest
OBERÖSTERREICHISCHER GEMEINDEBUND HR Dr. Hans Gargitter Die Gemeindefinanzen im Überblick Stand: Oktober 2013.
„Auf dem Lande wird es Licht“ Beigeordneter Johannes Stingl Gemeindetag Baden-Württemberg Bad Herrenalb 15. November 2013 Aktuelle Herausforderungen.
25. Juni 2015 Senningerbräu/Bramberg Reinhard Scharfetter Die neuen GAF-Richtlinien samt Impulspaket.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem.
Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Farbe blau: Rot:0 Grün:137 Blau: Thüringer Breitbandgipfel Ministerialrat Andreas Kaßbohm Leiter.
Ortskirchensteuer Bischöfliche Finanzkammer.
Lernkartei für Steuerfachangestellte Thema: Gewerbesteuer
Der Finanzausgleich 1998 (gemäß Finanzausgleichsgesetz 1997)
Österreichische Gemeindenfinanzen bis 2014
Finanzverwaltung und Finanzrecht
Was unterscheidet Österreich von übrigen Staaten?
Belastungen aus der Steuerreform – Gemeinden länderweise
 Präsentation transkript:

21.01.2015 Finanzwirtschaft

Agenda Kurzüberblick Abteilung 1 - Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden 21.01.2015 Agenda Kurzüberblick Abteilung 1 - Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden Finanzierungsquellen der Gemeinden Finanzverfassung und Finanzausgleich Verteilung EA bzw. Bedarfszuweisungsmittel Gemeindeausgleichsfonds (GAF) - Allgemein Erläuterung der GAF-Richtlinien Abwicklung des GAF Exkurs: Impulspaket 2015

Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden 21.01.2015 Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden

Finanzierungsquellen der Gemeinden 21.01.2015 Finanzierungsquellen der Gemeinden Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben eigene Steuern und Abgaben (zB Kommunalsteuer, Grundsteuer, Ortstaxe, GemVerwaltungsabgabe, etc) Gebühren (zB Wasser, Kanal, Müll, etc) Einnahmen aus diversen Verkäufen Einnahmen aus wirtschaftlichen Unternehmungen Spenden, Schenkungen Darlehen etc.

21.01.2015 Kommunalsteuer Grundansatz des Gesetzgebers: Unternehmerinnen/Unternehmer wählen den Standort ihres Unternehmens meist aufgrund infrastruktureller oder personeller Überlegungen. Um diese Vorteile für Unternehmen aufrecht erhalten zu können, muss die Kommunalsteuer abgeführt werden. Steuer für Arbeitgeber, die aber von der Gemeinde eingehoben wird (ausschließliche Gemeindeabgabe). Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer ist der Bruttolohn der Arbeitnehmer/innen. Auf diesen hat der Arbeitgeber/in 3 % als Kommunalsteuer zu zahlen.

21.01.2015 Grundsteuer Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Sie wird aufgrund bundesgesetzlicher Regelung (Grundsteuergesetz 1955) von den Gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukommt (ausschließliche Gemeindeabgabe) Bemessungsbasis ist der vom jeweils zuständigen Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag. Dieser wird aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundbesitzes (wirtschaftliche Einheit) nach den Bestimmungen der §§ 18 und 19 des Grundsteuergesetzes errechnet. Es wird zwischen Grundsteuer A: für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und B: für Grundvermögen unterschieden. Die Gemeinden sind nach dem Finanzausgleichsgesetz ermächtigt, bei der Steuerfestsetzung einen einheitlichen Hebesatz von bis zu 500 Prozent auf den Grundsteuermessbetrag anzuwenden. Die Grundsteuer wird, sofern sie 75 Euro im Jahr übersteigt, in vier Teilbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eingehoben. Beträge bis 75 Euro sind einmal jährlich zum 15. Mai zu entrichten. BEISPIEL: Grundsteuermessbetrag von 50 Euro mal 500 Prozent Hebesatz ergibt 250 Euro an jährlicher Grundsteuer, die in vier Teilbeträgen zu entrichten ist. Steuerschuldnerin/Steuerschuldner der Grundsteuer ist die Eigentümerin/der Eigentümer des Grundbesitzes. Die Grundsteuer kann jedoch als Teil der Betriebskosten eines Hauses an Mieterinnen/Mieter (anteilig) weiterverrechnet werden.

Finanzverfassung und Finanzausgleich 21.01.2015 Finanzverfassung und Finanzausgleich Art. 13 B-VG F-VG 1948 Finanzausgleich „Paktum“ zwischen Bund, Länder, Städte- und Gemeindebund 2008 – 2013 (verlängert bis Ende 2016) regelt die Ertragshoheit über den Ertrag von Abgaben im Speziellen: Verteilung gemeinschaftliche Bundesabgaben Finanzzuweisungen

21.01.2015 Art. 13 B-VG Abs. 1: „Die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder auf dem Gebiet des Abgabenwesens werden durch ein eigenes Bundesverfassungsgesetz („Finanz-Verfassungsgesetz“) geregelt.“ Abs. 2: „Bund, Länder und Gemeinden haben bei ihrer Haushaltsführung die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes und nachhaltig geordnete Haushalte anzustreben. Sie haben ihre Haushaltsführung in Hinblick auf diese Ziele zu koordinieren.“ Abs. 3: „Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben.“

Finanz-Verfassungsgesetz (F-VG) 21.01.2015 Finanz-Verfassungsgesetz (F-VG) § 1: „Das Finanz-Verfassungsgesetz regelt den Wirkungsbereich des Bundes und der Länder auf dem Gebiete des Finanzwesens.“ § 2: „Der Bund und die übrigen Gebietskörperschaften tragen, sofern die zuständige Gesetzgebung nichts anderes bestimmt, den Aufwand, der sich aus der Besorgung ihrer Aufgaben ergibt.“ § 3 Abs. 1: „Die Bundesgesetzgebung regelt die Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge zwischen dem Bund und den Ländern (Gemeinden) und kann außerdem diesen Gebietskörperschaften aus allgemeinen Bundesmitteln Finanzzuweisungen für ihren Verwaltungsaufwand überhaupt und Zuschüsse für bestimmte Zwecke gewähren.“ § 3 Abs. 2: „Die Länder sind berechtigt, durch Landesgesetz von den Gemeinden oder gegebenenfalls den Gemeindeverbänden eine Umlage zu erheben. Durch Bundesgesetz kann ein Höchstausmaß der Landesumlage festgesetzt werden. Soweit Gemeindeverbände am Tage des Inkrafttretens dieses Bundesverfassungsgesetzes bestehen, regelt die Landesgesetzgebung die Umlegung ihres Bedarfes.“ § 6: Haupt- und Unterformen der Abgaben …..

21.01.2015

Abgestufte Bevölkerungsschlüssel (aBS) 21.01.2015 Abgestufte Bevölkerungsschlüssel (aBS) Der „Vervielfacher“ der Bevölkerungszahl bewirkt, dass größere Gemeinden pro Einwohner mehr Geld erhalten als kleinere. bis 10.000 EW: 1 41/67 zwischen 10.001 und 20.000 EW: 1 2/3 zwischen 20.001 und 50.000 EW: 2 mehr als 50.000 EW : 2 1/3 Sonderregelungen: 9 – 10.000 110/201 18 – 20.000 3 1/3 45 – 50.000 3 1/3

Gemeindeausgleichsfonds (GAF) 21.01.2015 Gemeindeausgleichsfonds (GAF) 2004: Komplette Überbuchung der Bedarfszuweisungsmittel Offene Zusagen iHv € 190 Mio. bzw. bis 10 Jahre Wartezeit auf Entscheidung Entscheidung für Konsolidierung der Bedarfszuweisungsmittel Abbau von Zusagen – Einzelgespräche mit Gemeinden Auftrag zur Richtlinienerstellung

Richtlinienerstellung 21.01.2015 Richtlinienerstellung 2006: Neufassung der Richtlinien zur Abwicklung der Förderungen (Novellierung mit 1.10.2008 und 1.1.2015) Zielsetzung Berechenbare, transparente, nachvollziehbare, planbare Ausreichung der Bedarfszuweisungsmittel Verwaltungsvereinfachung Ausgleichsfunktion Anreize schaffen für bestimmte Schwerpunkte GAF-Beirat Regierungsbeschluss

GAF-Richtlinien keine eigene Rechtspersönlichkeit 21.01.2015 GAF-Richtlinien keine eigene Rechtspersönlichkeit GAF-Förderungen können geleistet werden: Projektförderungen Ausgleich von Härten (Strukturhilfe) Haushaltsausgleich (überörtliche Aufgaben) nicht rückzahlbare Zuschüsse

21.01.2015

GAF-Richtlinien Projektförderungen 21.01.2015 GAF-Richtlinien Projektförderungen Aufbau nach schematisierten „Sockelfördersystem“ Klar definierte Zu- und Abschläge Geringfügigkeitsgrenzen Obergrenzen Sonderstellung Stadt Härtefall-Regelung Infrastrukturelle Maßnahmen

GAF - Abwicklung 1.1. – 30.4. - Antragsstellung, gültig für 2 Jahre 21.01.2015 GAF - Abwicklung 1.1. – 30.4. - Antragsstellung, gültig für 2 Jahre Bis September werden bereits im Regelfall sämtliche Anträge entschieden GAF-Rechner Digitale Antragstellung/Web-Lösung

21.01.2015 Exkurs: Impulspaket 2015 Mitteleinsatz von 110 Millionen Euro lösen Investitionen von mehr als 350 Millionen Euro aus Offensive in den Bereichen Wirtschaft, Wohnen, Gesundheit, Bildung, Barrierefreiheit, Innovationen und Infrastruktur Investitionsoffensive der Gemeinden in bestimmten Schwerpunktbereichen: Soziales Öffentlicher Verkehr/Mobilität Kinder/Bildung Infrastruktur (Leuchtturmprojekte)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 21.01.2015 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!