Inhalt Gesetzestexte Definition - Was ist eine Bürgschaft? Parteien – Wer sind die Vertragspartner? Arten – Welche Arten von Bürgschaften gibt es? Patronat – Mutter-Tochter-Bürgschaft Quellenangaben
Gesetzestexte Rechtliche Grundlagen BGB §765 ff Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft (1)Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen. (2)Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.
Gesetzestexte HGB §349 f Dem Bürgen steht, wenn die Bürgschaft für ihn ein Handelsgeschäft ist, die Einrede der Vorausklage nicht zu. Das gleiche gilt unter der bezeichneten Voraussetzung für denjenigen, welcher aus einem Kreditauftrag als Bürge haftet.
Definitionen Was ist eine Bürgschaft? Vertrag: Gläubiger Bürgen Bürge haftet für den Schuldner
Parteien Gläubiger: Kreditinstitute, Banken, Schuldner: Unternehmen, Privatpersonen Bürge: Bürgschaftsbank, Privatpersonen
Arten Ausfallbürgschaft: Bürge haftet subsidiär Selbstschuldnerische Bürgschaft: Bürge haftet direkt Gesamtschuldnerische Bürgschaft: Mehrere Bürgen
Patronatserklärung Mutter-Tochter-Bürgschaft Muttergesellschaft bürgt für Tochtergesellschaft (Siemens Infineon, Telekom T-Online) stärkt Kreditwürdigkeit: Kapitalversorgung garantiert Konzernverhältnis wird nicht geändert Unterstützung bei Verbindlichkeiten
Zession
Quellen www.dejure.org www.bb-nrw.de/Buergschaftsbank www.bmg.ipn.de www.steuernetz.de Die Präsentation kann unter http://kickme.to/itb02 heruntergeladen werden.