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Rating als Voraussetzung für die Kreditvergabe

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Präsentation zum Thema: "Rating als Voraussetzung für die Kreditvergabe"—  Präsentation transkript:

1 Rating als Voraussetzung für die Kreditvergabe

2 Basel I und Basel II Basel I
Risikoaktiva sind von Banken pauschal mit 8 Prozent Eigenkapital zu hinterlegen Risikoaktiva sind u.a. Kredite Basel II nach Übernahme in nationales Recht: Risikoaktiva sind in Abhängigkeit von ihrem individuellen Risiko mit 1,6-12 Prozent Eigenkapital zu hinterlegen Zur Feststellung des individuellen Risikos dürfen die Banken eigene Modell einsetzen, die jedoch vom BAFin zu genehmigen sind

3 Rating Trifft eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit Aussage lässt sich mit statistischen Methoden überprüfen Skala von Schuldner kommt seinen Zahlungsver-pflichtungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch langfristig stets vollständig und rechtzeitig nach bis Schadensfall / Zahlungsstörung (default)

4 Einflußgrößen auf die Zinshöhe
Bearbeitungskosten Refinanzierungskosten der Geschäftsbank Risikoadäquates Pricing Verbrauch an Risikoaktiva (ratingabhängig?) Kredit-nehmer Standard- risiko- kosten- Standardrisikokosten Risiko Eigenkapital- Verzinsungsanspruch

5 je nach Kredithöhe und Komplexität
Bearbeitungskosten Bearbeitungskosten für die Kreditentscheidung z. B. von € bis € je nach Kredithöhe und Komplexität

6 Einflussgrößen auf die Ausfallwahrscheinlichkeit
Firmengröße Laufzeit des Kredites Betriebswirtschaftliche Bewertung Sicherheiten Branche Volkswirtschaftliche Größen 1. Das Geschäftsjahr 1998 ist das ertragreichste in der Geschichte des Firmenkundengeschäftes 2. Netto-Netto-Ertrag = DM 500 Mio.

7 System des Rating Die maschinelle Prüfung und Bewertung von Kundenbonität und Kredit- engagement wird über Expertensystem zu Ratingklassen verdichtet Bonitätsbeurteilung Kreditengagement Betriebswirtschaftliche Aspekte - Finanzanalyse (quantitativ) - Potentialanalyse (qualitativ) Volkswirtschaftliche Aspekte - Branchenbewertung (Prognose) - Ausfallraten Sicherheiten Kreditstruktur Kundenbeziehung Bonitätsrating Kreditrating

8 Inhalt der quantitativen betriebswirtschaftlichen Prüfung
Jahresabschlußanalyse Aktuelle Finanzbewertung Analyse des Jahresabschlusses Kennzahlen zur - Finanzbasis - Liquidität - Ertragslage Anhanganalyse (Bilanzpolitik) Bewertung der Kennzahlen über Referenzwertvergleich - statische Bewertungen - dynamische Bewertungen Analyse und Bewertung Kennzahlen zur Ertragsentwicklung - unterjährige und vorläufige Zahlen - Plausibilisierung mit letztem Jahres- abschluß - Prüfung möglicher Auswirkungen auf das Haftkapital Ergänzend Prüfung von Planzahlen - Konsistenzprüfung mit vorhandenen Jahresabschlüssen und Strategie - Abgleich mit Branchenprognosen

9 Qualitative Analyse Standort, Umwelt Markt, Branche, Konkurrenz
Produkte und Sortiment Kunden, Vertrieb, Absatz Lieferanten Markt Management Nachfolgeregelung Rechnungswesen Personal und Organisation Unternehmensplanung Führung Produktion Fertigung und Technologie Beschaffung und Lagerhaltung Forschung und Entwicklung Investitionen

10 Kredit gibt es, wenn Idee und Management stimmen
garantiert Geld zu bekommen = gutes Management + © Copyright seit 2002 by HelfRecht, Bad Alexandersbad gute Geschäftsideen

11 Was interessiert die Banken besonders?
hoch Bedeutung gering Konjunktur Branche Geschäftsplan Management Geschäftsmodell © Copyright seit 2002 by HelfRecht, Bad Alexandersbad Quelle: KPMG Corporate Finance

12 Kalkulation eines Kredits

13 Ergebnisbeispiele *) Standardrisikokosten

14 Eigenkapitalhinterlegung nach Basel 1
§ 2 (1) Grundsatz-I Das Verhältnis zwischen dem haftenden Eigenkapital eines Institutes und seiner gewichteten Risikoaktiva darf 8 v. H. täglich zum Geschäftsabschluß nicht unterschreiten. Unterschiedliche Berechnungsfaktoren Kredite an Unternehmen 100 % Realkredite im Wohnungsbau % Kredite an OECD-Banken % Kredite an Bund, Länder, Gemeinden %

15 Berechnung der Eigenkapitalbindungskosten nach Basel 1
Annahme: Kredit € Anvisierte EK-Rendite: 12 % € Kredit bindet € Kapital 12 % Zinsen auf € = € Nettoertrag Entspricht 0,96 % auf € Kredit

16 Kalkulation des Kredits nach Basel 1
Volumen: € 1 Mio. Laufzeit: 1 Jahr Kreditnehmerbranche: Maschinenbau Größenklasse der Firma: € 80 Mio. Umsatz Rating: 2 Erwartete EK-Rendite: 12 % Einstand: 4,75 % Standardstückkosten € 1.000: 0,10 % Standardrisikokosten: 0,40 % EK-Kosten: 0,96 % Zinssatz Kreditnehmer: 6,21 % Bruttomarge = 1,46 %

17 Eigenkapitalhinterlegung nach Basel 2

18 Skalensysteme externer Ratings
Das Rating dient als Messinstrument der Bonität Moody’s Standard & Poor’s Fitch Bonitäts-Einstufung Aaa AAA AAA sehr gut: Höchste Bonität Aa1 Aa2 Aa3 AA+ AA AA- AA+ AA AA- sehr gut bis gut: Hohe Zahlungswahrscheinlichkeit Vertretbares Risiko A1 A2 A3 A+ A A- A+ A A- gut bis befriedigend: Starke Fähigkeit zur Zinszahlung und Tilgung Baa1 Baa2 Baa3 BBB+ BBB BBB- BBB+ BBB BBB- befriedigend: Angemessene Fähigkeit zur Zinszahlung und Tilgung © Copyright seit 2002 by HelfRecht, Bad Alexandersbad Ba1 Ba2 Ba3 BB+ BB BB- BB+ BB BB- ausreichend: Wahrscheinlich in der Lage, Zinszahlung und Tilgung zu leisten B1 B2 B3 B+ B B- B+ B B- mangelhaft: Hohes Risiko eines Ausfalls Spekulativer Bereich Caa(1-3) Ca CCC CC CCC CC C ungenügend: Akutes Ausfallrisiko C SD/D DDD DD D zahlungsunfähig: In Zahlungsverzug

19 Kreditsicherheiten

20 Personalsicherheiten
Kreditsicherheiten Kreditsicherheiten Personalsicherheiten Realsicherheiten Schuldrechtliche Ansprüche Sachrechtliche Ansprüche Busse, S. 100

21 Personalsicherheiten
Bürgschaften Garantien Kreditaufträge Schuldbeitritte Busse, S. 100

22 Bürgschaft als Personalsicherheit
Die Bürgschaft ist akzessorisch, d.h. sie ist in Bestand und Höhe von der verbürgten Forderung abhängig. Sie kann nicht ohne die verbürgte Forderung (Hauptschuld) aufrechterhalten oder übertragen werden. Wird eine verbürgte Forderung abgetreten, so geht auch die Bürgschaft auf den neuen Gläubiger über. Der Bürge kann dem Gläubiger alle Einreden entgegenhalten, die dem Hauptschuldner im Rechtsverhältnis zum Gläubiger zustehen. Ein Bürgschaftsvertrag muß in Schriftform geschlossen werden. Ausnahme: Vollkaufleute nach HGB. Man unterscheidet Ausfallbürgschaft und selbstschuldnerische Bürgschaft

23 Die Ausfallbürgschaft ist durch folgende Merkmale charakterisiert:
Der Bürge übernimmt das Risiko nur, wenn der Kreditgeber einen Verlust nachweisen kann. Dieser Nachweis erfolgt, wenn eine Zwangsvollstreckung in dasVermögen des Hauptschuldners erfolglos war. Bei der Ausfallbürgschaft besteht die sog. Einrede der Vorausklage: Das bedeutet, dass der Bürge die Befriedigung des Gläubigers verweigern kann, wenn dieser eine Zwangsvollstreckung nicht durchführt (§ 771 BGB). Busse, S. 102

24 Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft muß der Bürge von vorn herein auf die Einrede der Vorausklage verzichten. Damit kann der Kreditgeber die sofortige Zahlung vom Bürgen verlangen, wenn der Kreditnehmer den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Busse, S. 102

25 Garantien sind nicht akzessorisch.
Garantien, Kreditaufträge, Schuldbeitritte als weitere Personalsicherheiten Eine Garantie ist ein bürgschaftsähnlicher einseitiger Vertrag, durch den sich ein Dritter, der Garantiegeber, verpflichtet, für einen bestimmten in der Zukun liegenden Erfolg einzustehen. Dabei verpflichtet sich der Garantiegeber, das Risiko zu übernehmen, das mit einem i.d.R. klar definierten Einzelgeschäft verbunden ist. Die Garantie ist gesetzlich nicht geregelt. Garantien sind nicht akzessorisch. Busse, S. 111

26 Sonstige Sicherheiten
Patronatserklärung Organschaftserklärung Verpflichtungserklärungen Forderungs- oder Rangrücktrittserklärungen Busse, S. 116

27 Liquiditätsausstattungsgarantien und Kapitalausstattungszusagen
Patronatserklärung Eine Patronatserklärung ist eine Erklärung einer i.d.R. juristischen Person, welche für den Erklärenden eine Verpflichtung zum Einstehen für einen zukünftigen Erfolg oder eine zukünftig zu erbringende Leistung begründet. Patronatserklärungen können den Charakter eines Gewährleistungsvertrages besitzen. Sie können Liquiditätsausstattungsgarantien und Kapitalausstattungszusagen enthalten. . Busse, S. 116

28 Einsatz von Patronatserklärungen
z. B. Abgabe durch handwerkliche Einkaufsgenossenschaften gegenüber der Bank, damit Handwerksunternehmer bei der Kreditaufnahme Erleichterungen bei der Beschaffung der erforderlichen Sicherheiten haben

29 Organschaftserklärung
Organschaftserklärungen kommen bei Unternehmen vor, die einen Unternehmensvertrag abgeschlossen haben. Dabei werden folgende Arten unterschieden Beherrschungsvertrag Gewinnabführungsvertrag Die Leitung eines Unternehmens wird einem anderen unterstellt. Eine Gesellschaft verpflichtet sich, maß- gebende Teile des Gewinns an ein anderes Unternehmen abzuführen. Busse, S. 117

30 Verpflichtungserklärung
Eine Verpflichtungserklärung ist eine Verpflichtung eines Kreditnehmers, alle oder besonders definierte Gläubiger in bezug auf eine Besicherung gleich zu behandeln. Busse, S. 117

31 Rangrücktrittserklärung kann erfolgen:
Durch Erklärung, dass die eine Bank mit allen Forderungen gegen den Kreditnehmer hinter alle Forderungen der anderen Bank gegen den Kreditnehmer zurücktritt seine Forderungen auf Verlangen an die Bank abtreten wird. Busse, S. 117

32 Realsicherheiten Realsicherheiten 1 Eigentumsvorbehalt Mantelzession
2 Forderungsabtretungen Globalzession 3 Sicherungsübereignungen 4 Pfandrechte a) an beweglichen Sachen und Rechten Hypotheken b) Grundpfandrechte Grundschulden Rentenschulden Busse, S. 118

33 Übersicht über die Arten des Eigentumsvorbehalts
Einfacher Eigentumsvorbehalt Verlängerter Eigentumsvorbehalt sogenannte Vorausabtretungsklausel Erweiterter Eigentumsvorbehalt sogenannte Verarbeitungsklausel Busse, S. 118

34 Abtretungen von Rechten
Abtretungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Abtretungen von Ansprüchen aus Lebensversicherungen Abtretungen von Forderungen gegen kassenärztliche Vereinigungen Abtretungen von Ansprüchen aus Bausparverträgen Abtretungen von Steuererstattungsansprüchen Abtretungen von Lohn- und Gehaltsansprüchen Abtretungen von Gesellschafts- und Geschäftsanteilen Busse, S. 121

35 Grundstruktur der Zession
Kredit Kreditgeber Abtretung der Forderung Kreditnehmer Neuer Gläubiger = Zessionar (Zession) Bisheriger Gläubiger = Zedent Neue Forderung (vom Zedenten) Forderung Drittschuldner Busse, S. 121

36 Sicherungsübereignung
bewegliche Sachen Rechtsansprüche aus Lebensversicherung Risikolebensversicherung Todesfallversicherung Versicherung für Todes- und Erlebensfall Anlagevermögen Maschinen maschinelle Anlagen Einrichtungsgegen- stände Fahrzeuge Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Halb- und Fertig- erzeugnisse Handelsware

37 Probleme bei Sicherungsübereignung
Mögliche Probleme für den Kreditgeber bei der Sicherungsübereignung Sicherungsübereignete Sache steht möglicherweise unter Eigentumsvorbehalt Preisrückgänge, Wertminderungen und Verwertungs-schwierigkeiten bei den sicherungsübereigneten Sachen Gefahr der Doppelübereignung oder eines Pfandrechts (z.B. mit Lagerschein) Busse, S. 140

38 einer Forderung abstrakte
Grundpfandrechte Grundpfandrechte Hypotheken Grundschulden Eine nicht vom Bestand einer Forderung abstrakte dingliche Schuld Eine vom Bestand einer Forderung abhängige dingliche Schuld (akzessorisch) Busse, S. 158

39 Bestellung einer Grundschuld
Einteilung des Grundbuchs Sammlung von Unterlagen, die zur Eintragung im Grundbuch ge- führt haben (z.B. behördliche Bescheinigungen) Grundakte Aufschrift Grundbuchbezirk, Nummer des Bandes und Grundbuchblattes Bestandsverzeichnis Lage, Art und Größe des Grundstücks Erste Abteilung Name des Eigentümers, Rechtsgrund und Zeitpunkt des Erwerbs Zweite Abteilung Lasten und Beschränkungen des Grundstückeigentümers Dritte Abteilung Hypotheken, Grund- und Rentenschulden Busse, S. 158

40 Rangordnung im Grundbuch
Rechte in gleichen Abteilungen Rechte zwischen ver- schiedenen Abteilungen Rechte in gleichen Abteilungen Rechte zwischen ver- schiedenen Abteilungen Das Rangverhältnis richtet sich nach der Reihenfolge der Eintragungen Das Rangverhältnis richtet sich nach dem Datum der Eintragungen. Rechte, die unter Angabe des gleichen Tages eingetragen sind, haben den gleichen Rang. Busse, S. 176

41 Verkehrs- und Beleihungswert
Unterschied Verkehrswert Beleihungswert Der Verkehrswert ist ein Stichtagswert Sorgfältige Ermittlung wird gefordert Der Beleihungswert ist ein Dauerwert des Grundstücks Er dient der nachhaltigen Kreditsicherung Busse, S. 180

42 Ermittlung des Beleihungswertes
Verkehrs- wert 110 % Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich 10 % Sicherheitsabschlag = %iger Beleihungswert 100 % 80 % 80 % Beleihungsgrenze Bausparkassen und Geschäftsbanken 60 % 60 % Beleihungsgrenze Hypothekarkreditinstitute 40 % 40 % Beleihungsgrenze Realkredite von Lebensversicherungsgesellschaften Busse, S. 181


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