SERA Neue Luftverkehrsregeln in Europa Axel Schwarz

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 Präsentation transkript:

SERA Neue Luftverkehrsregeln in Europa Axel Schwarz ÖSTERREICHISCHES KURATORIUM FÜR FLUGSICHERHEIT

NEUE REGELUNGEN Regulation 923/2012: Standardised European Rules of the Air (SERA) In Kraft seit 05.12.2014 / 11.12.2014 (?) Erhältlich auf EASA Website / ÖNfL LVR 2014: BGBl. II Nr. 297/2014 seit 11.12.

MINDESTFLUGHÖHEN Städte, dicht besiedelte Gebiete, Menschenansammlungen: 1000ft (600m Radius) Sonst: 500ft (150m Radius) Hinweis auf Industrieanlagen weggefallen Keine Sonderregeln für Wien, Graz, Linz, Klagenfurt, Salzburg, Innsbruck Beachte jedoch LO(R) 15 über Wien

MINDESTFLUGHÖHEN - AUSNAHMEN Start, Landung, Landeanflug ohne Landung, Schleppgegenstände Ambulanz- und Rettungsflüge, SAR etc. Hagelabwehr, Fallschirmabsprünge tw. Hänge- und Paragleiter, Hangsegeln Genehmigung der ACG Neu: Bauwerke und Seile dürften (mit Genehmigung) auch UNTERflogen werden

VFR Nicht oberhalb von FL195 (Approval notw.) Halbkreisflugregeln, wenn oberhalb von 3000ft über Grund. N-VFR: auch im unkontrollierten Luftraum Flugplan wenn außerhalb Platzbereich, Funk Flugsicht 5km (F,G Helikopter: 3km) Mindestflughöhen 1000ft / 2000ft Min. Ceiling 1500ft Erdsicht unterhalb von 3000ft MSL / 1000ft AGL

SVFR Frei von Wolken, Erdsicht Min. 1,5 km Sicht (Hubschrauber: 800m) Max. 140 KIAS Während des Tages Min. 600 ft Ceiling

IFR RNAV oberhalb von 9500ft MSL erforderlich Auch im unkontrollierten Luftraum Zirkelschluß: „nur als kontrollierte Flüge“ – „Flüge soweit Flugverkehrskontrolldienst ausgeübt wird“ – „in kontrollierten Lufträumen“ ist weggefallen Außerhalb kontrollierter Lufträume: Sprechfunkverbindung mit ATC bzw. FIS, soweit möglich, Positionsmeldungen notw. Nach festen Verfahren, Std. Reiseflughöhen

FLUGPLAN Allgemeines wie gehabt (kontrolliert, IFR, Grenzüberflug, Überland N-VFR) Mind. 60 Minuten vorher Aktivierung erforderlich, außer „NOATD“ Eingeschränkter Flugplan für kurze Flugabschnitte (Start, Landung, Kreuzen) per ATC Kein „NO ATA“, jedoch „cancellation of flight plan“! (d.h. Landemeldung oder äquivalent, oder Aufhebung des Flugplanes notwendig)

RMZ / TMZ Neue „Radio Mandatory Zones“ innerhalb Luftraum E – G Dauernde Hörbereitschaft Erst- (Positions-)meldung vor Einflug Keine Freigaben, nur gegenseitige Information (dzt. LOAV, LOAN) TMZ wie gehabt, Ausnahmen bei Flugverkehrsdienststelle (dzt. LOWW, LOWI)

SONSTIGES Temporäre zivile Luftraumreservierung (TRA): Luftraum C oder D wird in der Zeit der Aktivierung als G klassifiziert. Publikation in AIP Transponderpflicht: für kraftangetriebene Lfz schwerer als Luft in Luftraum E Mode S Bereits eingebaute Transponder bis 31.12.2017 Neue Luftraumstruktur (CTAs, TMAs, CTRs)