Workshop Bonitätsbeurteilung

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Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Ziel: Gemeinsames Erarbeiten des Ablaufes der Bonitätsbeurteilung anhand von Praxisbeispielen unter der Berücksichtigung der rechtlichen und internen Rahmenbedingungen

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Inhalte: 1.) Begrüßung 2.) Erwartungen der Teilnehmer 3.) Rechtliche Rahmenbedingungen 4.) Interne Vergaberichtlinien 5.) Ablauf der Einreichung inkl. der erforderlichen Unterlagen (Erarbeitung durch die Teilnehmer im Zuge von Praxisbeispielen)

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Inhalte: 6.) Aufbereitung und Prüfung der Unterlagen, sowie Genehmigungsverfahren (Pouvoirordnung) 7.) Darlehensurkunden und –unterlagen 8.) Allfälliges

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Finished Files are the result of years of scientific study combined with experience of years

Rechtliche Rahmenbedingungen Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Rechtliche Rahmenbedingungen Es gibt kein einheitliches, gesetzlich geregeltes Kreditgeschäft. Als Überbegriff für die langfristige Fremdfinanzierung wird sehr häufig das Wort „Kredit“ verwendet. Der Begriff „Kredit“ ist weiter als der des Darlehens. Kredit gewährt jeder, der einem anderen eine Leistung zur Verfügung stellt, ohne auf gleichzeitige Gegenleistung zu bestehen.

Rechtliche Rahmenbedingungen Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Rechtliche Rahmenbedingungen Beispiele für Kredit: Lieferung von Waren auf Ziel Anzahlung auf Waren oder Leistungen „Lieferung“ von Geld für langlebige Wirtschaftsgüter (=Darlehen)

Rechtliche Rahmenbedingungen Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Rechtliche Rahmenbedingungen Ein Darlehen liegt nur dann vor, wenn der Schuldner die geliehenen Geld- oder Sachwerte für eine gewisse Zeit behalten darf. Kann ein Gläubiger seine Leistung jederzeit zurückfordern, so fehlt der Darlehenscharakter.

Rechtliche Rahmenbedingungen Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Rechtliche Rahmenbedingungen Unter einem Darlehen versteht man nach § 983 ABGB: Wenn jemandem verbrauchbare Sachen unter der Bedingung übergeben werden, dass er zwar willkürlich darüber verfügen könne, aber nach einer gewissen Zeit eben so viel von derselben Gattung und Güte zurück geben soll; so entsteht ein Darlehensvertrag. Er ist mit dem, obgleich ebenfalls verbindlichen Vertrage (§ 936), ein Darlehen künftig zu geben, nicht zu verwechseln.

Unterschiede Kredit – Darlehen Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Unterschiede Kredit – Darlehen Rechtkraft: Kredit Konsensualvertrag Darlehen Realvertrag Ausnutzung: Kredit Kredit kann wiederausgenützt werden Darlehen einmalige Ausnützung Verjährung: Kredit Zinsen verjähren nach 30 Jahren Darlehen Zinsen und Annuitäten verjähren nach 3 Jahren Besicherung: Kredit Höchstbetragshypothek (Wiederverwendbarkeit) Darlehen Darlehenshypothek

Rechtliche Rahmenbedingungen Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Rechtliche Rahmenbedingungen Weitere zivilrechtliche Quellen: Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 1 Verbraucher § 13 Terminsverlust § 25a Kreditgeschäfte mit Ehegatten

Rechtliche Rahmenbedingungen Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Rechtliche Rahmenbedingungen Öffentlich rechtliche Quellen: - BWG § 33 - Verbraucherkreditverträge - BSpG

Tilgungsformen eines Darlehens Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Tilgungsformen eines Darlehens Kapitalraten Pauschalraten endfällig

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Bauspardarlehen Gesetzliche Grundlage: Bausparkassengesetz § 1. (1) Bausparkassen sind Kreditinstitute, die auf Grund einer Konzession nach dem Bankwesengesetz (BWG) berechtigt sind, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft). Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden.

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Besicherung § 10. (1) Bauspardarlehen, Garantien gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 und Zwischendarlehen, soweit diese nicht durch Abtretung von Rechten aus Bausparverträgen besichert werden, sowie Forderungen aus sonstigen Gelddarlehen gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b sind durch Einverleibung eines Pfandrechtes auf einer Liegenschaft zu sichern. Die Beleihung darf höchstens 80 vH des Verkehrswertes betragen.

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Ersatzsicherheiten: Bankgarantien oder Bürgschaftsübernahmen durch Kreditinstitute Abtretung von Forderungen an Kreditinstitute Verpfändung amtlich notierter Teilschuldverschreibungen des Bundes oder der Länder Haftungsübernahme durch Bund oder Länder Abtretung von Ansprüchen aus Lebensversicherungen bis zu 80 % des Rückkaufswertes

Annahmerichtlinien der LBA Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Annahmerichtlinien der LBA Grundsätzliches Die Summe der von einem Bausparer erlangbaren Bauspardarlehen darf einschließlich bestehender Darlehen EUR 150.000,-- nicht übersteigen. Bauspardarlehen sind grundsätzlich grundbücherlich, wenn geht erstrangig zu besichern. Bei nicht EU-Bürgern ist zusätzlich ein vollstreckbarer Notariatsakt zu errichten.

Annahmerichtlinien der LBA Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Annahmerichtlinien der LBA Darlehen ohne Besicherung dürfen einem Bausparer nur bis insgesamt EUR 22.000,-- gewährt werden. Diese Darlehen dürfen nicht in zeitlichem Zusammenhang mit grundbücherlich besicherten Darlehen stehen, wo die Belehngrenze erreicht wurde.

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Wunschobjekte Parifizierte Neubaueigentumswohnungen (max. 15 J. alt) Neubauein- und –mehrfamilienhäuser (max. 15 J alt) Schlüsselfertig neuerrichtete Reihenhäuser Schlüsselfertig neuerrichtete Fertigteilhäuser ausgewählter Anbieter Unbebaute, gewidmete Bau- und Baurechtsgrundstücke, auf denen in unmittelbarer Zukunft Gebäude für Wohnzwecke errichtet werden

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Vorbehaltsobjekte Superädifikate Gebrauchte, nachträglich parifizierte Altbauwohnungen (insbesondere Kleinstwohnungen und Dachböden) Nicht schlüsselfertig neuerrichtete Reihen- und Fertigteilhäuser Denkmalgeschützte Objekte Aus- und Umbauten von Altobjekten (Bauernhöfe, Althäuser, Zinshäuser, Wochenendhäuser, etc.)

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Unerwünschte Objekte Ideelles Miteigentum (soferne die Besicherung nicht auf der Gesamtliegenschaft möglich ist) Fertigteilhäuser unbekannter Anbieter Grundstücke ohne konkrete Bauabsicht Bau-Erwartungsland Objekte, die nicht zum überwiegenden Teil für wohnwirtschaftliche Zwecke dienen

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Statische Prüfung Notarieller Kaufvertrag oder ersatzweise vorab ein Vorvertrag (in Kopie) Grundbuchsauszug Lageplan Flächenwidmungsplan Baugenehmigungsbescheid Genehmigter Bauplan Kostenvoranschläge Grundrissplan

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Statische Prüfung Parifizierungsplan Fotos Benützungsbewilligung Miet- und Bestandsverträge Leibrentenvereinbarungen Vereinbarungen über Wohndienstbarkeiten Bestehendes Bewertungsgutachten Belehnung bis zu max. 70 % des Verkehrswertes

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Dynamische Prüfung Verstärktes Augenmerk auf die Prüfung der dynamischen Sicherheitenkomponente Prüfung der Nachhaltigkeit des Einkommens Einkommensnachweise - Bezugsbestätigung der letzten drei Monate - Lohnzettel des vergangenen Jahres - Einkommensteuerbescheide - Bilanzen - Dokumentation von Zusatzeinkünften

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Dynamische Prüfung Haushaltsrechnung KSV-Auskunft Klagen, Fälligstellungen sind im Normalfall Ausschließungsgründe! Bei unbesicherten Darlehen bis EUR 22.000,-- zusätzlich: Rückzahlungsrate muss im pfändbaren Betrag des Einkommens Deckung finden. Mithaftung Ehe- oder Lebenspartner ist anzustreben Ablebensschutz ist anzustreben (Ausnahme begründen) Bezugsverpfändung ist anzustreben (Ausnahme begründen)

Aufgaben und Präsentation: Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Aufgaben und Präsentation: Kurze Sachverhaltsdarstellung inkl. der aufscheinenden Problematik Unterlagen, die für Prüfung benötigt werden finanzierbar? – wieviel? Probleme bzw. Zusatzangaben durch Kunden Lösungsfindung -> weitere Vorgehensweise

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 GRUPPE 1 Darlehenswerber: Ehepaar; 2 Kinder - 30-jähriger Mann (seit 1988 bei der Fa. X als Maurer beschäftigt; Monatslohn netto € 1.700,--) - 28 jährige Frau (derzeit in Karenz) Sachverhalt: Darlehenswerber haben Grund in Vorarlberg von Eltern der DNin erhalten – nun soll Einfamilienwohnhaus mit 132 m² Wohnnutzfläche errichtet werden Grundbuchstand: DNin ist Liegenschaftseigentümerin; Belastungs- und Veräußerungsverbot für Eltern eingetragen Baukosten: € 180.000,-- Finanzierungswunsch: € 120.000,-- durch LBA € 28.000,-- Wohnbauförderung des Landes Vorarlberg beantragt

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 GRUPPE 2 Darlehenswerber: 50-jährige Frau (seit 2000 selbständig als Innendekorateurin beschäftigt) Sachverhalt: Kauf einer 50 m² Eigentumswohnung in Wien Grundbuchstand: 2 Darlehen scheinen am Grundbuchsauszug auf (Land Wien und Bank Austria aus dem Jahr 1990) Kaufpreis: € 120.000,-- Finanzierungswunsch: € 65.000,--

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 GRUPPE 3 Darlehenswerber: - 40-jähriger Mann (seit 1990 bei Land Kärnten beschäftigt; Monatseinkommen netto € 2.200,--) - 40-jährige Frau (seit 1985 bei Kärntner Gebietskrankenkasse beschäftigt; Monatseinkommen netto € 1.600,--) Sachverhalt: Bestehendes Einfamilienhaus in Kärnten soll saniert und ausgebaut werden (Wintergarten, Dachbodenausbau, Einrichtung des neuerrichteten Dachausbaues) Grundbuchstand: Beide Darlehenswerber sind Liegenschaftseigentümer Grundbuchsrang: Wohnbauförderungsdarlehen Land Kärnten € 54.000,-- aus dem Jahr 1981 Grundbuchsrang: Raiffeisenbank € 20.000,-- aus dem Jahr 1981 (Höchstbetrag) Grundbuchsrang: ERSTE BANK € 50.000,-- aus dem Jahr 2002 (Höchstbetrag) Sanierungskosten: € 100.000,-- Finanzierungswunsch:

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 GRUPPE 4 Darlehenswerber: 22-jähriger Mann (seit 8/2003 bei der Fa. X als Büroangestellter beschäftigt; Monatseinkommen netto € 1.100,--) Sachverhalt: Übernahme einer 80 m² Genossenschaftswohnung in Wien Grund- und Baukostenanteil: € 15.000,-- Küche und Badezimmer: € 7.000,-- Finanzierungswunsch: € 22.000,--

Workshop Bonitätsbeurteilung 21.10.2003 Handouts Darlehensantrag inkl. Unterlagen Richtwerte Haushaltsrechnung Liste pfändbarer Betrag Darlehensgenehmigungsblatt Darlehensunterlagen inkl. Schuldschein und Pfandurkunde