8. Öffentlichkeitsveranstaltung Bau Kompetenz München

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 Präsentation transkript:

8. Öffentlichkeitsveranstaltung Bau Kompetenz München 09.10.2014 Barrierefreie Stellplätze Michael Klingseisen Dipl.-Ing.(FH) Architekt Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für barrierefreies Bauen

Barrierefreie Stellplätze DIN 18040 – 1: Öffentlich zugängliche Gebäude: 2010 – 10 DIN 18040 – 2: Wohnungen, 2011 – 09 Beide Normen müssen – mit Ausnahmen, siehe Anlagen – als technische Baubestimmungen beachtet werden. Michael Klingseisen Dipl.-Ing.(FH) Architekt Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für barrierefreies Bauen

Barrierefreie Stellplätze Sie sind zu kennzeichnen und sollten in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet sein. Sie müssen mindestens 350 cm breit und mindestens 500 cm lang sein. (Analog: GaStellV) Dabei wird in der Norm von der Senkrechtaufstellung ausgegangen. Michael Klingseisen Dipl.-Ing.(FH) Architekt Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für barrierefreies Bauen

Barrierefreie Stellplätze Die erforderliche Bewegungsfläche darf in ihrer Funktion nicht eingeschränkt werden. Angrenzende Flächen, z.B. in Tiefgaragen, können mitbenutzt werden, sofern sie niveaugleich sind. Michael Klingseisen Dipl.-Ing.(FH) Architekt Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für barrierefreies Bauen

Barrierefreie Stellplätze Michael Klingseisen Dipl.-Ing.(FH) Architekt Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für barrierefreies Bauen

Barrierefreie Stellplätze 18040-1: Wird zusätzlich ein Stellplatz für einen Kleinbus vorgesehen, muss dieser mindestens 350 cm breit und mindestens 750 cm lang sein sowie eine nutzbare Mindesthöhe von 250 cm aufweisen. Michael Klingseisen Dipl.-Ing.(FH) Architekt Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für barrierefreies Bauen

Barrierefreie Stellplätze 18040-2: Garagentore müssen mit einem Antrieb zum automatischen Öffnen und Schliessen ausgerüstet sein. Michael Klingseisen Dipl.-Ing.(FH) Architekt Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für barrierefreies Bauen

Barrierefreie Stellplätze DIN 18040 – 2: Wohnungen „Die für die barrierefreien Wohnungen erforderlichen Stellplätze müssen nicht zwingend barrierefrei sein, auch wenn dies sinnvoll erscheint.“ (Simon / Busse) Michael Klingseisen Dipl.-Ing.(FH) Architekt Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für barrierefreies Bauen

Barrierefreie Stellplätze DIN 18040 – 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Regelung durch Anlage 7.3/01: 1% mindestens jedoch einer der notwendigen Stellplätze muss barrierefrei sein. Dies gilt für Besucher oder Benutzer einer öffentlich zugänglichen Einrichtung. Michael Klingseisen Dipl.-Ing.(FH) Architekt Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für barrierefreies Bauen

Barrierefreie Stellplätze SGB IX, Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung: Bei mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden. Michael Klingseisen Dipl.-Ing.(FH) Architekt Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für barrierefreies Bauen

Barrierefreie Stellplätze SGB IX, §81: Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten. Dies betrifft auch die Stellplätze. Michael Klingseisen Dipl.-Ing.(FH) Architekt Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für barrierefreies Bauen

Barrierefreie Stellplätze Barrierefreiheit von Arbeitsstätten wird nicht im Bauordnungsrecht geregelt. Die grundsätzlichen Anforderungen finden sich in den technischen Regeln ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“. Michael Klingseisen Dipl.-Ing.(FH) Architekt Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für barrierefreies Bauen

Barrierefreie Stellplätze Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Michael Klingseisen Dipl.-Ing.(FH) Architekt Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für barrierefreies Bauen