Auswirkungen auf das Schulleben DATENSCHUTZ Auswirkungen auf das Schulleben
Grundsätzliches Selbstverantwortlichkeit der einzelnen Lehrkraft Der DSB ist weisungsbefugt gegenüber den Kollegen bei datenschutzrechtlichen Fragen Er ist direkter Ansprechpartner für Kollegen, Eltern und Schüler bei Fragen des Datenschutzes
DATEN Sensible Daten sind personenbezogene Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen (Betroffene) machen. Bsp.: Geburtsdatum, Noten, Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen, gesundheitliche Daten, Adresse, rassische und ethnische Herkunft, religiöse Überzeugung…
Aus der Handreichung für Datenschutzbeauftragte: „Die nicht zur Erfüllung schulischer Aufgaben gemäß Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG erfolgende Weitergabe von Daten und Unterlagen über Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte an außerschulische Stellen ist untersagt, falls nicht ein rechtlicher Anspruch auf die Herausgabe der Da- ten nachgewiesen wird (Art. 85 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) oder eine datenschutzgerechte Einwilligung der Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigten im Sinne des Art. 15 Abs. 1 bis 4 und 7 BayDSG vorliegt.“
Also: Erst Notwendigkeit und Umfang überprüfen!
Was ist datenschutzrechtlich unbedenklich? schulinterne Listen (Klassenlisten, Sitzpläne, Adresslisten) Termin- und Fristenkalender Lehrergeburtstagskalender
Was geht nicht? … Fallbeispiele Videoaufzeichnungen, Bildaufzeichnungen (ohne Einwilligung) Daten für kommerzielle Zwecke (Werbung, AOK…) weitergeben
Was geht nicht? … Fallbeispiele sensible Daten mit namentlicher Nennung durch Lautsprecherdurchsagen oder öffentlich zugängliche Aushänge Erhebungen (z.B.: Umfragen) mit sensiblen Daten Hinweis: Erhebungen sind generell durch den Schulleiter genehmigungspflichtig
Was geht nicht? … Fallbeispiele Bekanntgabe von Noten vor der Klasse Weitergabe von sensiblen Daten an Dritte (z.B.: Adressliste an Eltern, Noten, Zeugnisse)
Was geht nicht? … Fallbeispiele Speicherung von Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen, Zeugnisbemerkungen und Notenmanagerdateien mit personenbezogenen Daten
Mobile Speichermedien Auf den USB-Sticks, Tablet-PCs oder Smartphones sind möglicherweise personenbezogene Daten vorhanden. Laut BayDSG und LDO ist jeder Lehrer verpflichtet personenbezogene oder personenbeziehbare Daten - mindestens passwortgeschützt zu verwahren - Besser: Verschlüsselt Beispiele: Zeugnisbemerkungen, Foto vom Wandertag
Möglichkeiten der Verschlüsselung Word/OpenOffice-Dokumente können passwortgeschützt werden USB-Sticks können z. B. mit USB-Safeguard (bis 2 GB kostenlos) abgesichert werden. Hardwareverschlüsselte Sticks gibt es ab 20 € (Einstecken → Passworteingabe → fertig)
Sonstige Speichermedien Sensible Daten auf den Schulrechnern müssen vor dem Zugriff durch Schüler geschützt sein. Auch auf dem privaten Heim-PC müssen die sensiblen Daten vor dem Zugriff Dritter (z.B. Familienmitglieder) geschützt werden Cloud Computing (Dienste die auf externen Servern ausgelagert sind) (z. B. Dropbox, iCloud, Amazon,...) → nicht zulässig
Löschen privat gespeicherter Daten Löschfristen müssen eingehalten werden: Schülerdaten dürfen nur für das laufende Kalenderjahr gespeichert werden (→ am 01.08. müssen Daten gelöscht werden)
VERTRETUNGSPLAN Vertretungsplan im Lehrerzimmer / Lehrerbereich der Homepage: Daten dürfen einsehbar sein Öffentlich zugänglicher Vertretungsplan: Keine Angabe von Personen und Gründen Es wird nur noch die Klasse, die Stunde und der Raum angezeigt Problem: geteilte Klassen
NOTEN Vorlesen vor der Klasse nicht erlaubt Einsammeln von Leistungsnachweisen: Nur durch die Lehrkraft, keinesfalls durch einen Schüler
NOTENMANAGER Gilt an der HBS ab Schuljahr 2014/15: Keine Speicherung von Ordnungsmaßnahmen! Lösung: Erstellen und 2x drucken 1x Post --> Rücklauf --> Schülerakt 1x --> Fr. Heinrichs (Fach im Sekretariat)
VERWEISE USW. Öffentlich androhen: Ja Öffentlich aussprechen: Nein Beispiel: Schüler wollen wissen, ob ein Mitschüler für sein Verhalten jetzt einen Verweis bekommen hat. → keine Auskunft erlaubt!
KLASSENFAHRTEN Problem bei Herausgabe von Klassenlisten Infos an Veranstalter möglichst knapp halten z.B. 23 Mädchen, 22 Jungen, Alter: 13-15
SOZIALE NETZWERKE Als Lehrer „drin“ sein Ja Als Lehrerkraft mit Schülern „befreundet“ sein Nein Facebook-Seite der HBS wird in Kürze geschlossen
PRIVATE INTERNETNUTZUNG Verbot seitens der Stadt (Dienstvereinbarung) Problem der Abgrenzung Generelle Weiterleitung von E-Mails Nein
2222 Wettbewerbe z. B. Känguru, Bayerisches Leistungsschreiben, Malwettbewerbe, Wettbewerbe von Sparkassen, Versicherungen etc.
2323 Zu Überprüfen: Pädagogischer Nutzen soll im richtigen Verhältnis zum organisatorischen Aufwand stehen Was sollte nicht sein: Politische und kommerzielle Werbung ist generell verboten (Art. 84 Abs. 1 BayEUG) kommerzielle Wettbewerbe Wissenswettbewerbe zur Erhebung von Adressen z. B. Fotowettbewerbe, bei denen Nutzungsrechte übertragen werden
Bedeutung für die Schule: 2424 Bedeutung für die Schule: Ausrichter sind außerschulische Stellen: Sie haben die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes ABER Schulen müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüfen, wenn der Wettbewerb im Unterricht eingesetzt wird (Art. 15 Abs. 1 – 4 und 7 BayDSG)
Bedingungen: Teilnahme ist freiwillig 2525 Bedingungen: Teilnahme ist freiwillig schriftliche Einwilligung der Erziehungs- berechtigen und Schüler (ab 14) Einwilligung für Übermittlung personenbezogener Daten (Name, Klasse, Geburtsdatum, ...) angemessene Information für Eltern (Teilnahmebedingungen)
Beispiele Teilnahme nicht ok: Teilnahme ok: 2626 Beispiele Teilnahme nicht ok: Veranstaltungen von z.B. Krankenkassen mit anschließender Adressdatenerhe- bung der Schulabgänger Teilnahme ok: Känguru Bayerisches Leistungsschreiben Stadtradeln Planspiel Börse
FOTOS Schriftliche Erklärung aller Schüler, Lehrer, Verwaltung zu Verwendung von Fotos Für den Jahresbericht sind Klassenfotos und Lehrerfotos unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Klassen-Foto-Sitzpläne Nein
Einwilligungserklärung Um personenbezogene Daten, Texte oder Bilder auf der Schulhomepage, im Jahresbericht oder in der Presse veröffentlichen zu dürfen, ist eine Einwilligungserklärung von Lehrern und Schülern (bzw. deren Eltern) notwendig. Bisher müsste ein Lehrerfoto auf der Schulhomepage folgendermaßen aussehen: