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Haupttitel der Präsentation 09.04.2017 WIFI Bundesland

Lernziele: Unterteilung der Krankenanstalten nennen, Rechtsträger bezeichnen Berufe einer Krankenanstalt den übergeordneten Berufsgruppen zuordnen Aufgabengebiete einer BMB benennen und Aufgaben erklären 3a: Aufgabengebiete einer BMB im Krankenhaus bzw. in der Ordination 3b: Aufgabengebieter einer BMB als Abteilungssekretärin 4. E-card 4a: Aufbau beschreiben 4b: E-card Funktionen aufzählen 5. Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG): Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes kennen Dienstpläne verwalten

1. Einteilung der Krankenanstalten Öffentliche Krankenanstalten: das sind Krankenanstalten, denen das Öffentlichkeitsrecht verliehen wurde (§ 14 KAKuG); diese Krankenanstalten müssen gemäß § 16 KAKuG gemeinnützig sein. verfügen über Allgemein Klasse und Sonderklasse Betten fast alle dieser Krankenanstalten haben eine „Notfallambulanz“ (24 Std. Ambulanz) Rechtsträger: Gebietskörperschaften wie z.B.: dem Bund, den Bundesländern, Gemeinden, Krankenkassen, konfessionelle Einrichtungen. *KAKuG: Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz

1. Einteilung der Krankenanstalten Private Krankenanstalten: das sind Krankenanstalten ohne Öffentlichkeitsrecht (§ 39 KAKuG). „Private Krankenanstalten“ sind wieder zu unterteilen in: private gemeinnützige (§ 16 KAKuG) Krankenanstalten sowie private (gewinnorientierte) sonstige Krankenanstalten (§ 39 KAKuG). Private Krankenanstalten werden sowohl von konfessionellen Einrichtungen als auch von privaten Betreibern geführt werden. „Konfessionelle“ Spitäler müssen aber nicht zwangsläufig gemeinnützig sein.

Organigramm Stmk. Krankenanstalten GesmbH Generalversammlung Aufsichtsrat Vorstand 22 Krankenhäuser (incl. 6 KH-Verbünde)

Steiermark Karte Stmk. KAGes

2. Organigramm eines Krankenhauses Gehobener Gesundheits- und Pflege Dienst 2. Organigramm eines Krankenhauses Personalbüro Famulanten EDV-Abteilung Stationssekretärin Reinigung medizinisch technischer Dienst Sekretariate Physiotherapeuten Turnusärzte Operationsgehilfe Oberärzte Pflegehelfer Hygienefachkraft Ver- und Entsorgung Kollegiale Führung/ Anstaltsleitung Pflegedirektor Ärztlicher Direktor Verwaltungsdirektor

3a) Aufgabengebiete einer BMB in der Ordination bzw. im Krankenhaus Patientenaufnahme Rezepte drucken Krankenstands Meldungen Bestätigungen (Zeitbestätigung, Pflegebestätigung) Befundschreibung (siehe Medizinischer Schriftverkehr) Leistungserfassung Terminvergabe ambulant und stationär Kassieren der Kostenbeiträge und Akontozahlungen Allgemeine Auskünfte

Patientenaufnahme. Wichtigsten Patientendaten erfassen:. Vor-u. Zuname Patientenaufnahme Wichtigsten Patientendaten erfassen: Vor-u. Zuname Geburtsdatum Adresse SVNr Kostenträger Telefonnummer Angehörige mit Telefonnummer Hausarzt einweisender Arzt Einweisungsdiagnose Die Aufnahme erfolgt mittels E-card!

E-card Serviceentgelt € 10,30 pro Kalenderjahr (Stand 2014)wird vom DG pro Arbeitnehmer (auch Lehrlinge) einbehalten und an den KVT abgeführt. Kein Serviceentgelt zahlen mitversicherte Kinder, Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgefährten und Pensionisten. Jeweils zum Stichtag 15. November wird vom Dienstgeber das Service-Entgelt für die e-card für das nächste Kalenderjahr eingehoben.

Europäische Versicherungskarte EKVK - Karte Diese einheitliche, personenbezogene Karte soll in mehreren Schritten alle bislang verwendeten Papiervordrucke zur In- anspruchnahme von Sachleistungen bei Krankheit bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat ersetzen. Die EKVK gilt in den meisten Ländern Europas, derzeit in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten, der Schweiz, Mazedonien und Serbien. Vertragsärzte und Vertragskrankenanstalten in diesen Ländern sind verpflichtet, die EKVK zu akzeptieren und Sie wie einen nationalen Patienten zu behandeln.

Vertragspartner Ärztliche Hilfe wird gewährt durch Vertragsärzte = freiberufliche Ärzte, die mit der Krankenversicherung einen Vertrag abgeschlossen haben Wahlärzte = freiberuflich tätige Ärzte, die mit der Krankenversicherung keinen Vertrag abgeschlossen haben Berufsausübende Ärzte GESAMT VERTRAGSÄRZTE Allgemeinmediziner 12.735 4.146 Fachärzte 18.832 3.594

Rezepte drucken Rezepte werden sowohl beim Hausarzt als auch im Krankenhaus in der Notfallambulanz ausgedruckt. Jedes Rezept muss vom behandelnden Arzt unterschrieben werden! Bestätigungen ausstellen Zeitbestätigung über den Arzt-bzw. Ambulanzbesuch erhalten Sie sowohl beim Arzt als auch im Krankenhaus bei der Anmeldung. Pflegefreistellungen, Schulbestätigungen etc. werden vom Hausarzt ausgestellt. Es können hierbei Gebühren anfallen.

Krankenstandsmeldung Der Arzt oder die Ärztin kann die Krankmeldung: - in der herkömmlichen Papierform durchführen oder - den Service der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAUM) in Anspruch nehmen. Hierbei erfolgt die Krank - und auch die Gesundmeldung online über das e-card System. Der Arzt muss den Beginn, die Diagnose und den (voraussichtlich) letzten Tag Ihres Krankenstandes auf der Arbeitsunfähigkeitsmeldung vermerken. Stationäre Krankenhausaufenthalte werden automatisch der Sozialversicherung gemeldet. Ab dem 1. Tag nach Entlassung muss eine eAUM vom HA geschickt werden.

Befundschreibung Befunde bzw. Arztbriefe werden vom Arzt diktiert und von der BMB geschrieben. Die Arztbriefe werden nach Freigabe durch den Arzt mittels „DAME“ an den Hausarzt bzw. den nachbehandelnden Arzt/Krankenhaus weitergeschickt.

Leistungserfassung Die medizinische Leistungserfassung dient zur Bearbeitung und Dokumentation von medizinischen Leistungen, die für einen Patienten erbracht werden (z. B. Röntgen des Schulterbereiches, Verbandswechsel usw.). Leistungserfassung und -dokumentation ist überall dort notwendig, wo Leistungen an Patienten erbracht werden. Dokumentation ambulanter Leistungen erfolgt nach KAL 2014 (Katalog ambulanter Leistungen) Dokumentation stationärer Leistungen erfolgt nach dem ICD-10 Schlüssel. Dieser Schlüssel ist eine medizinische Klassifikation zur Systematisierung von Diagnosen. "ICD" steht für International Classification of Diseases (ins Deutsche übersetzt: "Internationale Klassifikation von Krankheiten").

Terminvergabe ambulant u. stationär: Termine werden durch die BMB bzw. teilweise durch Pflegepersonen im Krankenhaus vergeben. Sie werden meist online vergeben – abhängig von der Art der Untersuchung sind Zeitfenster vorgesehen. Kassieren von Honoraren und Kostenbeiträgen: In den Ordinationen werden – vor allem bei Wahlärzten – die Honorare nach Konsultation des Arztes unmittelbar in Rechnung gestellt und von der medizinischen Bürofachkraft kassiert. Dies erfolgt bar oder mittels Bankomat. Von allen Patienten, die eine stationäre Behandlung in der allgemeinen Gebührenklasse im Krankenhaus in Anspruch nehmen, ist ein täglicher Kostenbeitrag zu leisten. Patienten, die keine aufrechte Sozialversicherung haben, müssen die Untersuchung selbst bezahlen.

2b) Aufgabengebiete einer BMB als Abteilungssekretärin Organisation von ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen inklusive der Vorbereitungsarbeiten Ausstellen von Teilnahmebestätigungen Ausstellen von Famulaturbestätigungen (s. Organisationsstrukturen) Ausstellen von Rasterzeugnissen (s. Organisationsstrukturen) Verwaltung der Dienstpläne der Ärzte Terminplanung mit Pharmareferenten Allgemeiner Schriftverkehr

E-card Name, Titel und Sozialversicherungsnummer Kartenfolgenummer Nummer der E-Card Serviceline SV-Web: www.sozialversicherung.at Auf der E-Card gespeicherte Daten Alle am Kartenkörper aufgedruckte Daten Geschlecht Geburtsdatum

E-card E-Card = Schlüsselkarte oder key-card Mit diesem „Schlüssel“ enthält der Arzt Zugriff auf die Anspruchsdaten Erst durch das Einlesen der Karte (Karte stecken) wird der Versicherungsstatus überprüft. Der Versicherungsstatus ist damit NICHT auf der Karte, sondern in der Betriebszentrale des e-card-Systems gespeichert. Nachweis gegenüber dem KVT, dass der Versicherte in der Ordination anwesend war, um eine Behandlung in Anspruch zu nehmen.

E-card Funktion Anspruchsberechtigung bei online durch- geführter positiver Abfrage bei jeder Inanspruchnahme eines Arztes vorzulegen elektronische Kontrolle der abgerechneten Leistungen durch Abgleich mit den vom E-Card-System gemeldeten Leistungsinanspruchnahmen Rückseite der E-Card = Europäische Krankenversicherungskarte Umsetzung in nächster Ausbaustufe: Einführung des elektronischen Rezeptes Ersatz der Überweisung/Zuweisung

E-card Infrastruktur Ordinationskarte (= der zur Arzt- Ordination gehörende Schlüssel) ist die Berechtigungskarte des Arztes GINA = Hardware, auf der die verfügbare Software-Anwendungen für die Ordination installiert sind. LAN-CCR (Kartenleser) dient zum Lesen von e-cards und Ordinationskarten

Organisation von DFP - Fortbildungen im Rahmen des Diplom-Fortbildungs-Programmes (DFP) der österreichischen Ärztekammer Jeder Arzt erhält bei Absolvierung von 500 Ausbildungsstunden innerhalb von 5 Jahren ein DFP- Diplom der Ärztekammer DFP-Diplom ist 5 Jahre gültig Zur Qualitätssicherung Allgemeinmediziner und Fachärzte

Approbation von DFP - Fortbildungen Ist die Genehmigung, die Bewilligung der Veranstaltung durch die Ärztekammer Ist die Voraussetzung für die Anrechnung von Fortbildungen Das Stundenausmaß der Anrechenbarkeit wird von der Ärztekammer festgelegt

Abwicklung der Approbation von DFP - Fortbildungen Veranstaltungen für Allgemeinmedizin: Ansuchen bei Landesärztekammer Veranstaltungen für Fachärzte: Ansuchen bei der österreichischen Ärztekammer

Krankenanstalten Arbeitszeitgesetz (KAAZG) Urlaubsanspruch: < als 25 Dienstjahren………………30 Werktage > als 25 Dienstjahren………………36 Werktage

Krankenanstalten Arbeitszeitgesetz (KAAZG) Werktage, Arbeitstage, Kalendertage: Werktage: alle Tage außer Sonn- und Feiertage (Mo-Sa) Arbeitstage: alle Tage außer Samstage, Sonn- und Feiertage (Mo-Fr) Kalendertage: alle Tage von Montag bis Sonntag

Juni 2015 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag   1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Wie viele Urlaubstage sind die oben mit dem Pfeil gekennzeichneten in Arbeitstagen? 9

Juni 2015 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag   1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Wie viele Urlaubstage sind die oben mit dem Pfeil gekennzeichneten in Werktagen? 11

Krankenanstalten Arbeitszeitgesetz (KAAZG) Dienstpläne: Sollplan: die 1. Zeile umfasst die zu erbringende Tages-, Wochen-, und Monatsarbeitszeit Der Sollplan muss bis zum 15. des Vormonats übergeleitet und ausgehängt werden. Änderungen sind weder möglich noch erlaubt. Die Dienstart ist von der Legende her ersichtlich

Krankenanstalten Arbeitszeitgesetz (KAAZG) Dienstpläne: Istplan: In der 2. Zeile des Planes ist die tatsächlich erbrachte Dienstleistung einzutragen z.B Überstunden, Ausfallszeiten Zeitausgleichsstunden

Haupttitel der Präsentation 09.04.2017 Dienstplan Klinik Immergrün   Abteilung für Innere Medizin Sollplan fertig Sollplan Freigabe: ……….. Istplan Freigabe: ………….. PZ BAUS% Stdvor-gabe 01.07. 2013 - 31.07.2013 Name Vortrag 1 Mo 2 Di 3 Mi 4 Do 5 Fr 6 Sa 7 So 8 Mo 9 Di 10 Mi 11 Do 12 Fr 13 Sa 14 So 15 Mo 16 Di 17 Mi 18 Do 19 Fr 952686 100% 184:00 T TM HD1 T8 Tm HD2 F ZU1 Tm HD1 Mustermann Max OA 3:00 K T -2:00 907865 75% 138:00 - So HD Müller Dora OA 3:15 T +1:00 UE 1:00 T8 +3:00 UE 1:00 TB -1:30 Sollzeile Istzeile WIFI Bundesland

Teilnahmebestätigung/DFP DFP Folie_2013-10-23.pptx

Haupttitel der Präsentation 09.04.2017 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! WIFI Bundesland