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Veröffentlicht von:Etzel Schlueter Geändert vor über 10 Jahren
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Standardkrankenanstalten Schwerpunktkrankenanstalten
Das Österreichische Gesundheitssystem 5) Krankenanstalten-Finanzierung Allgemeine öffentliche Krankenanstalten Standardkrankenanstalten Schwerpunktkrankenanstalten Zentralkrankenanstalten 1
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Das Österreichische Gesundheitssystem Krankenanstalten-Finanzierung Allgemeine öffentliche Krankenanstalten Merkmale von Krankenanstalten mit Öffentlichkeitsrecht: Rechtsträger sind bspw. Land, Gemeinde, Gemeindeverband Betriebspflicht Pflicht, eine bestimmte Mindestausstattung an Abteilungen und ärztlichem Dienst zu unterhalten haben das Recht, Zuschüsse aus Steuergeldern zu erhalten. 2
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Das Österreichische Gesundheitssystem Krankenanstalten- Finanzierung Öffentliche Krankenanstalten müssen gemeinnützig sein: nicht auf Gewinn ausgerichtet jeder Aufnahmebedürftige ist aufzunehmen Patienten müssen so lange untergebracht werden, als es ihr Gesundheitszustand erfordert für die ärztliche Behandlung einschließlich Pflege ist ausschließlich der Gesundheitszustand maßgebend (und nicht die Zahlungsfähigkeit) die Bediensteten der Krankenanstalt dürfen von den Patienten und deren Angehörigen auf keinerlei Art entlohnt werden (kein "Ansporn durch Erfolgshonorar") die Zahl der Sonderklassebetten darf ein Viertel der vorhandenen Bettenanzahl nicht übersteigen 3
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