BAGüS Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 23.11.2006Bernd Finke, Geschäftsführer der BAGüS1 Pflegebedürftige Menschen mit.

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 Präsentation transkript:

BAGüS Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Bernd Finke, Geschäftsführer der BAGüS1 Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung im Spannungsfeld zwischen Eingliederungshilfe und Pflege Statement anlässlich der Fachtagung am in Berlin

BAGüS Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Bernd Finke, Geschäftsführer der BAGüS2 I. Vorbemerkung 1. Die Weiterentwicklung des SGB XI ist aus Sicht der Sozialhilfeträger dringend erforderlich. 2. Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs greift massiv in die Rechtsystematik des SGB XII ein. 3. Die Reform der Pflegeversicherung muss über die Neufassung eines weiten Pflegebedürftigkeitsbegriffs hinaus gehen.

BAGüS Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Bernd Finke, Geschäftsführer der BAGüS3 I. Vorbemerkung 4. Die Schnittstellen zwischen der Sozialhilfe (Fürsorge) zu den Versicherungsleistungen nach dem SGB V und SGB XI müssen geklärt werden. 5.Der mit dem SGB IX begonnene Paradigmenwechsel hat entscheidenden Einfluss auf die Belange pflegebedürftiger Menschen. 6.Mit der Teilhabeorientierung eines neuen Pflegebedürftig- keitsbegriffs wird ein Perspektiven- und Paradigmenwechsel vorgeschlagen, der im Interesse der betroffenen Menschen ist.

BAGüS Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Bernd Finke, Geschäftsführer der BAGüS4 II. Schnittstellen zwischen Pflege und Eingliederungshilfe Ziele der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung gleichen sich an Pflegebedürftigkeit und Eingliederungshilfe sind wegen großer Schnittmengen kaum noch voneinander abzugrenzen. Pflege ist künftig eine größere Teilmenge der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Leistungen der Pflegeversicherung sind Ansprüche aufgrund eigener Beitragszahlungen und dürfen deshalb nicht mit Hinweis auf díe Sozialhilfeleistungen versagt werden Schnittstellen zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben u.a. sind zu beachten aber lösbar

BAGüS Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Bernd Finke, Geschäftsführer der BAGüS5 III. Lösungsmöglichkeiten 1.Restbedarf an Leistungen, die nicht durch das SGB XI gedeckt werden, sind im SGB XII wie bisher als Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe abzubilden, aber kaum lösbare Schnittstelle Zuordnungsprobleme! 2.Einheitliche Leistung für die nicht durch das SGB XI abgedeckten Leistungen im SGB XII, z.B. durch eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Voraussetzung: Harmonisierung der Regelungen über Unterhalt, Eigenleistungen und Leistungsvoraussetzungen

BAGüS Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Bernd Finke, Geschäftsführer der BAGüS6 IV. Fiskalische Aspekte Ein erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff muss die bei den betroffenen Menschen geweckten Erwartungen erfüllen Die Erwartungen können nicht durch eine Leistungs- erweiterung in der Sozialhilfe erfolgen. Sozialhilfeträger fordern deshalb weiter eine Lösung der Finanzierungsprobleme der Eingliederungshilfe, z.B. durch das vom Bund finanzierte Teilhabegeld