Pflanzenschutzgesetz

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Sachkunde und Fortbildung nach neuem PflSchG
 Präsentation transkript:

Pflanzenschutzgesetz Hintergrund Neuerungen Sachkunde Flächen für die Allgemeinheit Öffentliches Grün

Ausgangspunkt: EU-Gesetzgebung

Neues Pflanzenschutzgesetz Umsetzung des EU-Rechts in nationales Recht. Inkrafttreten am 14.02.2012. Es gibt keine Übergangsfristen, ab dem Inkrafttreten gelten die neuen Vorschriften. Ziele: Schutz von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen sowie Reduktion der Belastung von Mensch, Tier und Umwelt durch Pflanzenschutzmittel

Neues Pflanzenschutzgesetz Strengere Regeln für die Sachkunde, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, Pflanzenstärkungsmittel, Zusatzstoffe, Safener, Synergisten, Aufzeichnungspflichten. Die Bundesregierung beschließt einen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, der alle 5 Jahre überprüft wird.

Neues Pflanzenschutzgesetz:

Nationaler Aktionsplan

Neues Pflanzenschutzgesetz Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Diese umfasst insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes. Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen durch Fruchtfolge, Anwendung geeigneter Kultivierungsverfahren, Verwendung resistenter Sorten, Hygienemaßnahmen, Schutz und Förderung von Nützlingen; Schaderregerüberwachung, Nutzung von Schadschwellen; Vorzug von biologischen, physikalischen und anderen nichtchemischen Verfahren; Einhaltung des notwendigen Maßes.

Neues Pflanzenschutzgesetz

Sachkunde Seit Juli 2013 ist die Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) in Kraft. Die Sachkunde aufgrund der Berufsausbildung reicht nicht mehr aus. Diese gilt nur noch bis 26.11.2015. Zukünftig wird alle drei Jahre wird eine Fortbildung gefordert. - Für Personen. die am 14.02.2012 sachkundig waren, Beginn der ersten 3-Jahres-Frist: Zeitraum 01.01.2013 – 31.12.2015 - Für Personen, die nach dem 14.02.2012 sachkundig geworden sind, Beginn der 3-Jahres-Frist: ab Ausstellung des Sachkundenachweises

Leitlinie der Länder zur Anerkennung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen (November 2013).

§ 9 Persönliche Anforderungen “Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel anwenden, … beraten, ... wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.”

Wer benötigt den Sachkundenachweis ? Alle beruflichen Anwender von PSM Berater zum Thema Pflanzenschutz Ausbilder Gewerbsmäßige Verkäufer Verkäufer über Internet

Sachkundenachweis Bundeseinheitlicher Sachkundenachweis im Scheckkartenformat, gültig in Verbindung mit dem Personalausweis. Ab dem 26.11.2015 darf der Handel PSM nur noch bei Vorlage des Sachkundenachweises abgeben. wwwww wwwww

Frist und Wege der Beantragung Ein Antrag auf Ausstellung ist bis zum 26.05.2015 möglich. Beantragung bei den zuständigen Stellen der Bundesländer: in Papierform, Antrag ausdrucken - Brief/Fax Nachweis als Kopie senden – keine Originale oder online im Internet, dann aber Nachweise digitalisieren: www.pflanzenschutz-skn.de Nachweise - Zeugnis der Berufsausbildung - Zeugnis des Studiums - Zeugnis der Sachkundeprüfung

Antrag Sachkundenachweis

Antragsstelle in Hessen

Antragsstellen in Bayern Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (47) Quelle: www.stmelf.bayern.de/aemter

Antragsstellen in Rheinland-Pfalz Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Rheinpfalz Breitenweg 71 67435 Neustadt/Weinstr. Tel.: 06321 / 671-1387 Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Rüdesheimer Str. 60-68 55545 Bad Kreuznach Tel.: 0671-820-0

Flächen für die Allgemeinheit (§ 17) Zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, gehören insbesondere öffentliche Parks und Gärten; Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden; öffentlich zugängliche Sportplätze einschließlich Golfplätze; Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Friedhöfe; Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Flächen für die Allgemeinheit (§ 17) Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, darf nur ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel angewandt werden, das als Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko nach Artikel 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zugelassen ist, oder für das vom BVL im Rahmen eines Zulassungsverfahrens die Eignung festgestellt worden ist, das auf Grund seiner Eigenschaften vom BVL für die Anwendung genehmigt worden ist.

Sportanlagen / Öffentliches Grün Welche Pflanzenschutzmittel dürfen auf Sportplätzen oder im Öffentlichen Grün angewandt werden: ?

Informationen zu Pflanzenschutzmitteln www.bvl.bund.de

Genehmigte Pflanzenschutzmittel

Genehmigungen für § 17 Flächen

Genehmigungen für § 17 Flächen NW 802: Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainage-system (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golf-plätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet. © F&E EUROGREEN, Dr. Rainer Albracht, Pflanzenschutzgesetz 2012

Genehmigte Pflanzenschutzmittel (Auszug)

Beispiel aus der Praxis Ein Sportverein in Hessen nutzt einen Haupt- und einen Nebenplatz. Beide Plätze verfügen über einen Schichtaufbau mit Drainage, der Hauptplatz ist eingezäunt, der Nebenplatz nicht. Auf dem Hauptplatz, der nicht als § 17-Fläche angesehen wird, darf der EUROGREEN Unkrautvernichter und Rasendünger eingesetzt und auch per handgeführtem Rotary ausgestreut werden. Auf dem Nebenplatz, der öffentlich zugänglich ist und daher als § 17-Fläche angesehen wird, ist dies aufgrund der Anwendungsauflagen trotz Genehmigung des Produktes für § 17-Flächen nicht erlaubt. Macht das alles Sinn? Auf dem nicht eingezäunten Oberbodenplatz in der Nachbargemeinde, der aufgrund der hohen Wasserdurchlässigkeit über keine Drainage verfügt, darf der benachbarte Landwirt das Produkt mit dem Anbaustreuer mit 24 m Streubreite in nur 3 Überfahrten ausbringen.

Auskunftsstelle zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Ansprechpartner: Herr Hoyer, Außenstelle Kassel 0561-9888-461

Hessische Lösung im Öffentlichen Grün Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis zu mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren. Quelle: www.pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/oeffentliches-gruen/unkrautbekaempfung/rasen

Auskunftsstelle zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Auskunftsstelle zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Chemischer Pflanzenschutz Bisher nur wenige Pflanzenschutzmittel zur Anwendung auf Flächen für die Allgemeinheit genehmigt Optimale Pflegemaßnahmen erforderlich zur Förderung von - Belastbarkeit - Pflanzengesundheit - Konkurrenzkraft - Narbendichte

Unkrautbekämpfung auf Wegen, Plätzen, Nichtkulturland (z. B Unkrautbekämpfung auf Wegen, Plätzen, Nichtkulturland (z. B. Tennenflächen) Hier ist eine Einzelfallgenehmigung nach § 12 (2) PflSchG erforderlich. Beim Einsatz thermischer und mechanischer Verfahren sind keine Auflagen durch die Pflanzenschutzgesetzgebung zu berücksichtigen. Nicht zulässig zur Unkrautbekämpfung auf Nichtkulturland sind: - Streusalz, Essigsäure, Steinreiniger oder andere Substanzen. - Hierbei handelt es sich um nicht geprüfte chemische Substanzen, die Schäden an Belägen und im Naturhaushalt verursachen können. Quelle: www. http://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/oeffentliches-gruen

Aufzeichnungspflichten § 11 Aufzeichnungs- und Informationspflichten: Elektronisch oder schriftlich. Der Leiter ist verpflichtet, die Aufzeichnungen für die bewirtschafteten Flächen seines Betriebes unter Angabe des jeweiligen Anwenders zusammen zu führen. Bezeichnung des PSM, Zeitpunkt der Anwendung, Aufwandmenge, behandelte Fläche (Bezeichnung/Größe), behandelte Kultur. Einkaufsbelege für die gelagerten Pflanzenschutzmittel. Aufbewahrung der Aufzeichnungen für 3 Jahre.

Alles klar?

Auskunftsstelle zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Unterschiede in den Bundesländern

Unterschiede in den Bundesländern

Unterschiede in den Bundesländern

Unterschiede in den Bundesländern

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen für die Allgemeinheit (§ 17 PflSchG) Mit Ausnahme der Bundesländer Bayern, Berlin und Bremen werden in den anderen Bundesländern Rasensportplätze, die eingezäunt sind und damit nicht öffentlich zugänglich sind, nicht als § 17-Flächen angesehen. ????? Somit dürfen dort auch Pflanzenschutzmittel ohne § 17-Genehmigung eingesetzt werden. ????? Im konkreten Fall sollte dies mit dem zuständigen Pflanzenschutzdienst abgeklärt werden.