EPA OFPER 1 Fachkonferenz des Staatsministeriums Baden- Württemberg 18. Dezember 2006 Erfahrungsbericht zum Beurteilungs- und Entlöhnungssystem der Schweizerischen.

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EPA OFPER 1 Fachkonferenz des Staatsministeriums Baden- Württemberg 18. Dezember 2006 Erfahrungsbericht zum Beurteilungs- und Entlöhnungssystem der Schweizerischen Bundesverwaltung Thierry Borel Eidgenössisches Personalamt, Bern

EPA OFPER 2 Ziel? „Die normative Prinzipal-Agenten-Literatur deduziert auf mathematisch- axiomatischer Grundlage präskriptiv pareto-optimale Entlöhnungssysteme, woraus generelle Richtlinien für die Gestaltung von Prinzipal-Agenten- Beziehungen gefolgert werden können.“ Aus einer St.-Galler Dissertation

EPA OFPER 3 Schweizerische Bundesverwaltung Bundesrat 7 Bundesräte EDAEDI Bundesamt 1Bundesamt 2 EJPDVBSEFD EPA EVDUVEK Bundeskanzlei

EPA OFPER EPA/OFPER, Bundespersonalgesetz (BPG ) BPG Rahmenverordnung Einzelarbeitsverträge Post GAV SBB GAV Bundes- verwaltung Verordnung Bundesgesetz Bundesrats- verordnung Gesamtarbeitsver- träge (Sozialpartner) od. Bundespersonal- verordnung (Bundesrat) Individuelle Verträge

EPA OFPER 5 Rollen im Personalmanagement Auftrag Parlament Bundesrat Bundesämter EFD (EPA) Systement- wicklung Instrumente EPA Ausbildung Beratung Unterstütz- ung operativ strategisch Umsetzung: Human-Resources-Konferenz (HRK) Dept. 1 Auftrag Koordination EFD (EPA) Information Controlling

EPA OFPER 6 Anstellungsverhältnisse 33‘000 Stellen - 37‘000 Personen Funktionen, Hierarchieebenen: Einheitliche Anstellungsverhältnisse Anstellungen durch Bundesämter Durchlässigkeit Privatwirtschaft, Kantone, Gemeinden

EPA OFPER 7 Ausgangslage 38 Lohnklassen; „teilautomatische“ Mehrklassenlaufbahn Kl. 16 Kl. 22 Kl. 20 Kl. 18 Kl. 24 Anstellung in Kl. 16, 18, 20, 22 oder 24, je nach Erfahrung „Endwert“ der Stelle = Funktionswert 38 Funktionswerte (unechte) „Beförderung“) Funktionsbewertung: Summarisch, nicht analytisch.

EPA OFPER 8 Totalrevision Beamtengesetz von 1927 Parlamentarische Vorstösse ab 1990 Wille des Bundesrates Trends in der Privatwirtschaft Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen der eidg. Räte - „Stärkung der Führungsverantwortung der Vorgesetzten“ - „Stärkerer Leistungsbezug“ - „Abschaffung der Lohnautomatismen“

EPA OFPER 9 Start 1999 Projektgruppe; Lohnspezialisten, Sozialpartner Parallel zu Gesetzesberatung Versucht: Von 38 zu 13 Lohnklassen Versucht: Neue Funktionsbewertungen (analytisch) Erreicht: Neues System Zielvereinbarung und Personalbeurteilung Erreicht: Leistungsdifferenzierte Lohn- entwicklung Verankerung in Bundesratsverordnung 2002

EPA OFPER 10 Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000 Art. 4.3 BPG Sie (die Arbeitgeber Bundesrat, Bundesgericht, Post, SBB) sorgen für die Verhinderung von Willkür im Arbeitsverhältnis und führen ein Beurteilungssystem ein, das auf Mitarbeitergesprächen aufbaut; dieses bildet die Grundlage für eine leistungsgerechte Entlöhnung und zielorientierte Entwicklung der Angestellten. Art BPG Der Arbeitgeber richtet den Angestellten einen Lohn aus. Dieser bemisst sich nach Funktion, Erfahrung und Leistung.

EPA OFPER 11 (ca. 50%) 10% B B 30% 10% A A A A A++ A+ A B C Gesamt- beurteilung Leistungsziele (Arbeits-/Projektergebnisse) Verhaltensziele 1. Fachkompetenz 2. Selbstkompetenz 3. Sozialkompetenz 4. Führungskompetenz 5. offenes Merkmal A A Sehr wichtig Sehr wichtig B B Beschrei- bung 1. Ziel 2. Ziel Erfolgs- massstab Bedeu- tung Beur- teilung (ca. 50%) Rahmenbedingungen Beobachtungsfelder

EPA OFPER 12 Organisation Leitlinien, Strategie, Jahresziele, Budget, Projektstrukturen Aufgaben Stellenbeschreibung, Projektziele Umfeld Kundenwünsche, Störungen, Verbesserungen, Ideen Veränderungen politisch, wirtschaftlich, technisch Zielkaskade Bundesrat Legislaturplanung 4 Jahre Departmente Departementsziele 1-4 Jahre Vorgesetzte – Mitarbeitende Bereichs-/Individualziele Bundesämter Jahresziele Reporting

EPA OFPER 13 A++: Übertrifft die Anforderungen in hohem Masse A+: Übertrifft die Anforderungen deutlich A: Entspricht den Anforderungen voll und ganz B: Entspricht den Anforderungen teilweise C: Entspricht den Anforderungen nicht Beurteilungsstufen -> Normalverteilung? Bezugsgrössen für das Reporting über die erste Runde: A++: 0 - 5% A+: % A: % B: % C: 0 - 3%

EPA OFPER 14 Umstellung auf Einklassensystem Kl. 22 Kl. 16 Kl. 20 Kl. 18 Kl. 24 Ab 2002: Einklassensystem mit Leistungsdifferenzierung Anstellung in Kl. 16, 18, 20, 22 oder 24, je nach Erfahrung „Endwert“ der Stelle Bis 2001: Mehrklassenlaufbahn mit Automatismuscharakter Max. Kl. 24; Höchstbe- trag wie alte Kl. 24 Vertragliche Lohnklasse: Kl. 24. Wechsel von Kl. 24 in Kl. 25 = Funktionswechsel. (unechte) „Beförderung“ Min. Kl. 24; Mindestbetrag analog alter Kl. 16

EPA OFPER 15 Fr. Jahre 100% 94% A++: 4,1% - 6% bis 100% A+ 3,1% - 4% bis 100%: A: 3% bis 100% B: 2% bis 94% C: 0% Höchstbetrag Stufe A der Kl. X = Berechnungsgrundlage Lohnentwicklung

EPA OFPER 16 Schwankungen CHF Jahr BAAA+B Beurteilungsergebnis 100% 94% A+: 3.1% - 4% A: 3% B: 2% Einfrieren -> 94% AB

EPA OFPER 17 Fr. Jahre 100% bis 6% 94% Quote 15 % A+ Leistungsprimat Beitragsprimat Quote 3 % bis 12% A++ Über 100%: Anerkennungsprämien Zwang zur Beurteilung Zwang zu Entscheid über Leistungsstufe Zwang zu Mitarbeiter- gesprächen Anerkennungs- prämien

EPA OFPER 18 Viele Möglichkeiten Jahre Fr. Kl. X / 100% Lohnkorrektur bis 10% (Leistungsprimat; interne Verhältnisse massgebend; Teilschritte möglich) Arbeitsmarktzulage bis 20% (Gewinnung und Erhaltung; externe Verhältnisse massgebend) Einsatzprämien bis 6% od. Naturalprämien (auch an Gruppen) Bandbreitenmodell (Fkt.erw. ad pers.): + 1 Kl. (5% d. Stell bzw. 31 u. höher) Funktionszulage: max. Diff. Höchstbetrag A der Funktion gemäss Arbeits- vertrag und Höchstbetrag A der höher bewerteten Funktion Anerkennungsprämien bis 6% (max. 15% d. Ang.) / bis 12% (max. 3% d. Ang.) (Berechnungsgrundlage) Sonder- zulagen (Risiko- ausgleich)

EPA OFPER 19 Differenzbereinigung Individuallohn Differenzbereinigung schriftlich innerhalb der Linie möglich (nächsthöhere Vorgesetzte) Verhältnismässig wenig Differenzbe- reinigungen Beurteilung nicht justiziabel; für Entlöhnung verwaltungsinterne Beschwerde möglich Art BPG: Keine Beschwerde an die Personalrekurskommission für leistungsabhängige Lohnanteile

EPA OFPER 20 Budgetierungspraxis Finanzminister verhandelt jährlich mit Personalverbänden über Teuerungsausgleich und andere Lohnmassnahmen Departemente haben Budget- und Kreditverantwortung (Stellen als Hilfsgrösse für Zuteilung an Bundesämter) Bundesämter setzen auf Antrag der direkten Vorgesetzten der Angestellten den Lohn fest. Sie sind für die Einhaltung ihres Personalbudgets zuständig.

EPA OFPER 21 Die Motivation in der Zeit davor In der Zentralverwaltung wurde ein ausgesetztes Baby gefunden. Nach einem Jahr legte eine Untersuchungs- kommission ihren Abschlussbericht vor und befand: Das Kind stammt nicht aus unserem Haus, weil - bei uns noch nie zwei so eng zusammengearbeitet haben - noch nie etwas mit Lust und Liebe gemacht wurde - noch nie etwas in neun Monaten fertig war - noch nie etwas mit Hand und Fuss gemacht wurde Ein Leitender kann es schon gar nicht gewesen sein, denn von denen hat noch keiner eine Sache neu angefangen.

EPA OFPER 22 Managing Motivation Bruno Frey/Margit Osterloh; Verlag Gabler, 2000: Verdrängungseffekt Bonus kein Leistungslohn Unterschiedliche Menschentypen Einfache Arbeiten: Leistungslohn steigert Leistung Komplexere Aufgaben; Loyale usw.: Leistungslohn schwächt die Leistung Problem der klaren Messung Fairness!

EPA OFPER 23 Zu beachten Eigenentwicklung Einkauf? Auflage Kostenneutralität „Leistung wird sich lohnen“ „Leistungsanteil von X%“ -> Verständnisfrage! Goldfischeffekt Befürworter und Gegner Personalverbände? Übergangsregelung

EPA OFPER 24 Chancen und Risiken Symbolik, Signale Imagegewinn? Politische Aspekte Finanzierung, finanzielle Flexibilität Arbeitsmarkt, Demographie! KISS: Keep it simple and stupid

EPA OFPER 25 Erfolg Es ist mir völlig egal, dass der andere mehr verdient.. Aber es raubt mir den Schlaf, dass ich weniger kriege.