Das Amt des Elternsprechers

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 Präsentation transkript:

Das Amt des Elternsprechers ...und was man daraus machen kann

Diese Präsentation... erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bietet lediglich einen generellen Überblick für das Amt in den Klassen 1 - 9 bzw. 10 verzichtet zugunsten besserer Lesbarkeit auf die weibliche Form ist in einzelnen Punkten nicht nach Wichtigkeit gegliedert

Wahl der Elternsprecher am Elternabend werden 2 Elternvertreter gewählt (gem. Schulgesetz nur 2, manchmal werden auch mehr gewählt) auf Wunsch findet die Wahl anonym statt Amtszeit: 1 Jahr bis zur nächsten Wahl zu beachten: werden mehr als 2 Elternvertreter gewählt, haben sie dennoch nur 2 Stimmen im Elternbeirat

„Pflichten“ der Elternsprecher Es ist wichtig, dass die Eltern einer Klasse gut informiert sind. Das ist vor allen Dingen Aufgabe der Elternsprecher! Ein Mailverteiler erreicht mit wenig Aufwand viele Eltern gleichzeitig. So können auch Informationen von den Schulelternsprechern oder anderen Institutionen weitergeleitet werden

„Pflichten“/Rechte der Elternsprecher Vertretung der Interessen der Eltern ihrer Klasse ggü. den Lehrern der Klasse und der Schulleitung Unterstützung/Klärung bei Problemen Weiterleitung von Informationen an die Eltern Ansprechpartner für Klassenlehrer und Eltern Einberufung von Elternabenden Besuch der Elternbeiratssitzungen, Zeugniskonferenzen und Klassenkonferenzen

KLASSENKONFERENZ wird z. B. einberufen, wenn über das Verhalten eines Kindes beraten werden muss die Elternvertreter der Klasse werden zur Klassenkonferenz eingeladen ab Klasse 5 werden ebenfalls die Klassensprecher eingeladen Elternvertreter und Schülervertreter sind stimmberechtigt! Eltern- und Schülervertreter können zeitweise von der Sitzung ausgeschlossen werden, wenn es zum Schutz der Persönlichkeit des Kindes oder der Familie ist

ZEUGNISKONFERENZ findet zum Ende jedes Schulhalbjahres statt die Elternvertreter werden zur Zeugniskonferenz ihrer Klasse eingeladen die Lehrer der Klasse beraten für jedes Kind die Zensuren (beim eigenen Kind muss man den Raum verlassen)

ELTERNBEIRAT setzt sich aus den 2 Elternvertretern der Klassen zusammen trifft sich in der Regel 2 - 4mal pro Halbjahr zur Elternbeiratssitzung erörtert die wichtigen Themen der Schule und stimmt ggf. darüber ab kann Anträge an die Gesamt- und Schulkonferenz stellen die Elternbeiratssitzung findet meistens im Beisein der Schulleitung statt (Besuchsrecht)

ELTERNBEIRAT kann Gäste zu Themen einladen wählt Mitglieder für die Schulkonferenz, die GesamtElternBeiräte und ggf. für die Fachkonferenzen und sonstige Konferenzen der Schule (z. B. Ausschuss für Schwere Ordnungsmaßnahmen) wählt die Schulelternsprecher wird von den Schulelternsprechern geleitet

GESAMTKONFERENZ Konferenz des Lehrerkollegiums zur Information, zur Beratung und zum Beschluss zu schulischen Dingen Elternvertreter der Schulkonferenz werden eingeladen (nur Rederecht) das Lehrerkollegium wählt seine Vertreter für die Schulkonferenz

SCHULKONFERENZ oberstes Entscheidungsgremium einer Schule setzt sich zusammen aus gewählten - Elternvertretern - Lehrervertreten - einem Vertreter des nicht unterrichtenden Personals - ab Klasse 5 auch aus Schülervertretern - Schulleiter wird vom Schulleiter geleitet

SCHULKONFERENZ nimmt Anträge aus der Elternbeiratssitzung, der Gesamtkonferenz und dem Schülerbeirat entgegen berät und beschließt über grundsätzliche Angelegenheiten der Schule (z. B. Schulprogramm, Schulordnung, besondere Veranstaltungen, Ganztagsschule, jahrgangsübergreifenden Unterricht, Stundenraster, Schuletat,...)

SCHULKONFERENZ die Mitglieder sind stimmberechtigt bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Schulleiters Zusammensetzung der Schulkonferenz abhängig von der Anzahl der Schüler einer Schule (z.B. Grundschule mit bis 400 Schüler: 4 Lehrer, 1 x nicht unterrichtendes Personal, 5 Eltern, 1 Schulleiter)

SCHULKONFERENZ die Mitglieder sind nicht an die Vor-Beschlüsse ihrer Gremien gebunden sondern können „frei“ abstimmen die Sitzungen der Schulkonferenz sind im Gegensatz zu den anderen Konferenzen schulöffentlich

FACHKONFERENZ Mitglieder sind alle Lehrkräfte eines Faches (z. B. Mathe-Fachkonferenz) sie beraten und beschließen zu Angelegenheiten ihres Fachs

GesamtElternBeiräte - GEB hier treffen sich Elternvertreter vieler Schulen ihrer Art in den Räumen des ZentralElternBeirats ca. 3 - 4 Sitzungen pro Schulhalbjahr Inhalt der Sitzungen: aktuelle Informationen aus dem Bereich Bildung, Berichte aus den Schulen, Klärung von Fragen

GesamtElternBeiräte Die Ausschüsse 3 Grundschulausschüsse (regional) Sonderpädagogik Sekundarschule Oberschule Gymnasium Berufliche Schulen

ZentralElternBeirat - ZEB Jeder GesamtElternBeirat wählt seine Vorsitzenden. Diese bilden den ZentralElternBeirat. Im ZentralElternBeirat finden sich somit Elternvertreter aller Schularten.

...zurück zur Elternarbeit vor Ort: Gut informierte Elternvertreter bekommen viel mit. Daher gilt:

Pflicht zur Vertraulichkeit Mit Informationen, die jemanden persönlich betreffen, ist vorsichtig und umsichtig umzugehen. Sie unterliegen z. T. der Geheimhaltungspflicht. Protokolle dürfen nicht an Dritte weitergereicht werden. Protokolle sind ggf. anonymisiert zu schreiben.

Wichtige Regeln im Fall von Konflikten RESPEKTVOLLER UMGANG MITEINANDER! Zuerst den Betroffenen FRAGEN und STELLUNG NEHMEN LASSEN! Offener, bewährter Gesprächseinstieg: „Ich habe gehört, dass... Stimmt das?“

Wichtige Regeln im Fall von Konflikten Die meisten Probleme müssen nicht sofort der Schulleitung vorgetragen werden Bei Problemen mit Fachlehrern können auch die Klassenlehrer Unterstützer sein Sollte es trotz wiederholter Gespräche keine Lösung geben, wendet man sich an den Klassenlehrer, dann an die Schulleitung

Wichtige Regeln im Fall von Konflikten Auch bei Problemen mit der Schulleitung sollte erst versucht werden, eine Lösung in der Schule zu finden. Schulelternsprecher informieren und ggf. um Hilfe bitten! Erst wenn das Problem schulintern nicht lösbar ist, wendet man sich an die Schulaufsicht.

Wichtige Regeln im Fall von Konflikten Probleme sollten an die Schulelternsprecher gemeldet werden, damit sie informiert sind und bei Bedarf unterstützen. Ggf. den GesamtElternBeirat fragen (Anonymität der betroffenen Personen wahren) Ggf. den ZentralElternBeirat fragen

Wichtige Regeln im Fall von Konflikten Elternvertreter sollten ein Problem nicht breit in die Elternschaft tragen bevor sie in der Schule nachgefragt haben. Das kann zu unnötiger Unruhe führen! Vieles erscheint nach dem Gespräch mit dem Lehrer in einem anderen Licht

Wichtige Regeln im Fall von Konflikten Elternvertreter und Eltern sollten Probleme in/mit der Schule nicht vor den Kindern zu Hause besprechen. Das bringt die Kinder in Konflikte.

Einige Anmerkungen zum Schluss Respektvoller Umgang miteinander schützt und fördert das Schulklima Eltern und Schule sollten sich füreinander öffnen und gemeinsam zum Wohl der Kinder miteinander arbeiten Die Einbindung von Eltern ist eine wichtige Bereicherung für eine Schule Eltern, die verstehen, wie „Schule funktioniert“, können ihre Kinder besser unterstützen

Einige Anmerkungen zum Schluss Fühlen sich die Kinder wohl in der Schule? Gibt sich der Lehrer besondere Mühe? Bringen die Schulleitung und das Kollegium die Schule gut voran und zeigen Einsatz? ...es darf auch mal ein Lob sein! Nehmen Sie nicht einfach selbstverständlich hin, wenn es gut läuft. Sagen Sie es!

Das Amt des Elternsprechers ...machen Sie was draus! Viel Spaß dabei!

Diese Präsentation erhalten Sie auf Anfrage unter: zeb@bildung.bremen.de Bremer Schulgesetze mit umfassenden Informationen unter: www.bildung.bremen.de → Service → Broschüren & Flyer