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Projekt Sozialwirksame Schule
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Werte: Schule am Kreßberg
Respekt und Selbstachtung Interesse, Lern- u. Leistungsbereitschaft Friedfertigkeit Disziplin und Zuverlässigkeit Hilfsbereitschaft Ehrlichkeit Zivilcourage
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Schulregeln: Schule am Kreßberg
Ich begegne allen in der Schule mit Toleranz und Respekt. Ich grüße freundlich. Ich erscheine pünktlich und vorbereitet zum Unterricht. Ich komme in angemessener Kleidung in die Schule. Ich achte auf Sauberkeit im Schulhaus und gehe sorgsam mit schulischen Gegenständen um. Ich übe keine Gewalt aus - weder mit Worten, Gesten oder Taten. Ich helfe anderen. Ich schaue nicht weg – bei Ungerechtigkeiten greife ich ein oder hole Hilfe. Ich darf ehrlich und ruhig meine Meinung sagen. Jede/r Schüler/in hat das Recht, ungestört zu lernen. Jede/r Lehrer/in hat das Recht, ungestört zu unterrichten. Jede/r muss die Rechte der anderen respektieren Ich kenne die Schulordnung und halte sie ein.
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Konsequenzen: Schule am Kreßberg
Hinweis, Gespräch, Nachdenkraum. Hinweis Hinweis, 1 Std. Nacharbeit, Elternmitteilung und Elterngespräch, Klassenkonferenz/Schulleitung Hinweis, Gespräch, Schulshirt, Elternmitteilung, Unterrichtsausschluss Reinigung, soziale Dienste, Kostenersatz, Ordnungsmaßnahmen Eingreifen jeder Lehrkraft Gespräch Hinweis, Ermutigung, Gespräch Bis 12: Nachdenkraum 13. Hinweis, Gespräch, Abschreiben, Aufsatz, Nachdenkraum, Ordnungsmaßnahmen – Klassenkonferenz/Schulleitung
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Klärung von Störungen im Nachdenkraum
An unserer Schule gelten 3 Regeln Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen Jede Lehrkraft hat das Recht, ungestört zu unterrichten Jeder hat die Rechte des anderen zu respektieren Bei Zuwiderhandlungen verweist die Lehrkraft den/ die betreffende/n Schüler/Schülerin in den Nachdenkraum. Dort denkt der Schüler/ die Schülerin über sein/ ihr Verhalten nach und bearbeitet einen vorgedruckten Arbeitsbogen. Am Ende der Unterrichtsstunde übergibt der Schüler/die Schülerin das Papier der Lehrkraft zur Kommentierung. Beim zweiten Besuch im Nachdenkraum werden die Eltern zum Gespräch in die Schule eingeladen. Beim dritten Besuch werden die Eltern gebeten, ihr Kind aus der Schule abzuholen. Erfolgt ein vierter oder weiterer Besuch werden entspr. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.
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Gewalttätigkeit: Marktlustenau
Schule am Kreßberg Konsequenzen bei Gewalttätigkeit 1. Jede Lehrkraft greift ein und stellt Namen/Klassen von Täter/Opfer fest. 2. Klassenlehrer wird immer informiert. 3. a) Täter und Opfer bleiben bis zur Information des Klassenlehrers bei der intervenierenden Lehrkraft. b) Weitere Intervention: Klassenlehrer 4. Bei Gewalttaten erfolgt prinzipiell eine Mitteilung an die Eltern. Zusätzlich werden Ordnungsmaßnahmen bis zur Anzeige individuell ergriffen.
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