Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec.

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 Präsentation transkript:

Personalbetreuung Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Personalführung“ an der Hochschule Landshut Michael Malec

Der Mensch ist Mittelpunkt! Der Mensch ist Mittel. So fügen Sie diese Folie in einer Präsentation ein   Speichern Sie die Vorlage als Präsentation (PPT-Datei) auf dem Computer. Öffnen Sie die Präsentation, in der die Folie mit dem Bild eingefügt werden soll. Platzieren Sie auf dem Register Folien die Einfügemarke nach der Folie, die sich unmittelbar vor der Folie befindet, in der das Bild eingefügt werden soll. (Stellen Sie sicher, dass keine Folie markiert ist. Die Einfügemarke muss sich zwischen den Folien befinden.) Klicken Sie im Menü Einfügen auf Folien aus Datei. Klicken Sie im Dialogfeld Foliensuche auf die Registerkarte Präsentation suchen. Klicken Sie auf Durchsuchen, suchen Sie die Präsentation, die die Folie mit dem Bild enthält, markieren Sie die Präsentation, und klicken Sie dann auf Öffnen. Wählen Sie im Dialogfeld Folien aus Datei die Folie mit dem Bild aus. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Ursprüngliche Formatierung beibehalten. Wenn Sie das Kontrollkästchen nicht aktivieren, erbt die kopierte Folie das Design der vorhergehenden Folie in der Präsentation. Klicken Sie auf Einfügen. Klicken Sie auf Schließen. Der Mensch ist Mittel.

Inhalt Reminder Schlüsselfragen im HR Management Was heißt das für die Personalabteilung? Exkurs: Arbeitsrecht im Führungsalltag Ihre Fragen und Diskussion

Reminder Personalbetreuung … ist ein Element des operativen HR Managements … verfolgt das Ziel, alle individuellen Personalmaßnahmen umzusetzen unter Berücksichtigung der Wertschätzung gegenüber allen Zielgruppen … ist ein effektives Mittel zur Mitarbeiterbindung (Retention) … ist das Frontend zum internen Kunden

Schlüsselfragen des HR Managements Motivation Akquisition Kompen-sation Qualifikation Retention

Schlüsselfragen des HR Managements Akquisition Wie gewinne ich die richtigen Leute für mein Unternehmen? Kompensation Wie bezahle ich Mitarbeiter leistungsadäquat? Qualifikation Wie entwickle ich Mitarbeiter weiter? Retention Wie halte ich gute Leute in meinem Unternehmen? Motivation Wie begeistere ich gute Leute für mein Unternehmen?

Was heißt das für die Personalabteilung Betreuen, beraten und unterstützen der Führungskräfte und Mitarbeiter in personal- und arbeitsrechtlichen Fragen Ausarbeiten und Begleiten von Personalentwicklungsmaßnahmen und Unterstützen der Führungskräfte bei der Umsetzung Erarbeiten einer Recruitingstrategie und Durchführen des Recruitingprozesses (Anforderungsprofil, Bewerberauswahl, Vorstellungsgespräche, Verträge, Personalberater, Monitoring) Mitwirken bei der quantitativen und qualitativen Personalplanung inkl. Ausbildung/Nachwuchsplanung Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat in individual- und kollektivrechtlichen Themen; Betriebsvereinbarungen

Was heißt das für die Personalabteilung Gehaltsbudgetplanung; Steuern der Entgeltmaßnahmen Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Versetzungen/Entsendungen/Rückkehr von Mitarbeitern an/aus Auslandsstandorten Operative/administrative Personalarbeit: Erstellen von Verträgen, Zeugnissen, Statistiken, Ansprechpartner für Ämter und Behörden Sozialpläne, Betriebsübergänge, Pilotprojekte, ...

Exkurs: Arbeitsrecht im Führungsalltag Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (§ 611 BGB) Pflichten des Arbeitnehmers Pflichten des Arbeitgebers Hauptpflicht Arbeitspflicht höchstpersönlich; nicht übertragbar Arbeitsort Arbeitsumfang Arbeitszeit Nebenpflicht (Treuepflicht) - Mehrarbeit, Überstunden Anzeigepflicht bei Krankheit keine Rufschädigung Verschwiegenheit Unfallverhütung Hauptpflicht Lohnzahlungs-pflicht Nebenpflicht (Fürsorgepflicht) Beschäftigungs- pflicht Arbeitnehmer- Schutz Urlaubs- Gewährung Zeugnis- erstellung

Exkurs: Arbeitsrecht im Führungsalltag  § 87 Mitbestimmungsrechte (BetrVG Betriebsverfassungsgesetz) (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb; 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; 3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit; ... 5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird; 6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen; 10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung; (2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Exkurs: Arbeitsrecht im Führungsalltag § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (BetrVG Betriebsverfassungsgesetz) (1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber. den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen (...) (2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn (...) 3.die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten, 4.der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist, 5.eine nach § 93 erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist oder (3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt. (4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen

Exkurs: Arbeitsrecht im Führungsalltag Einstellung Gesetzliche Grundlagen Bewerbungsunterlagen Fragen im Vorstellungsgespräch Arbeitsvertrag Mitbestimmung des Betriebsrates ... Allg. Gleichbehandlungsgesetz, BGB, Nachweisgesetz, Betriebsverfassungsgesetz

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Exkurs: Arbeitsrecht im Führungsalltag im Alltag Gesetzliche Grundlagen Urlaub Schutz am Arbeitsplatz Mutterschutz und Elternzeit Krankheit Abmahnung Sonntagsarbeit Bundesurlaubsgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsplatzschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, BGB, Gewerbeordnung

Exkurs: Arbeitsrecht im Führungsalltag Beendigung Gesetzliche Grundlagen Befristung Rente Tod Kündigung Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz

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