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HERZLICH WILLKOMMEN!

Walter Fellner NÖGKK Wien, 27.November 2014 Highlights der GPLA Walter Fellner NÖGKK Wien, 27.November 2014

Geringfügige Beschäftigung Monatliche Geringfügigkeitsgrenze: € 395,31 (2015 € 405,98) Beschäftigungsverhältnis wird für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart Bei angebrochenen Abrechnungsperioden ist das Entgelt auf einen vollen Kalendermonat hochzurechnen Tägliche Geringfügigkeitsgrenze: € 30,35 (2015 € 31,17) Beschäftigungsverhältnis wird für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart Durchschnittliches Entgelt pro Tag höchstens € 30,35 Insgesamt jedoch höchstens € 395,31 Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Geringfügige Beschäftigung Geringfügigkeitsgrenzen gelten nicht für Lehrlinge Hausbesorger Kurzarbeiter Arbeitsrechtliche Gleichstellung mit Vollbeschäftigten Urlaubsanspruch, Anspruch auf Sonderzahlungen, Entgeltfortzahlung im Erkrankungsfall Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge sind zu entrichten Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Geringfügige Beschäftigung Beispiel für tägliche Geringfügigkeitsgrenze Befristetes Beschäftigungsverhältnis vom 1.4.2014 bis 16.4.2014 2 Arbeitstage pro Woche = insgesamt 6 Arbeitstage Entgelt insgesamt € 250,00 Lösung € 250,00 : 6 Arbeitstage = € 41,67 pro Arbeitstag Der durchschnittliche Arbeitsverdienst pro Arbeitstag ist höher als die tägliche Geringfügigkeitsgrenze Vollversicherung vom 1.4.2014 bis 16.4.2014 Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Geringfügige Beschäftigung Beispiel für monatliche Geringfügigkeitsgrenze Befristetes Beschäftigungsverhältnis vom 18.4.2014 bis 16.5.2014 5 Arbeitstage, jeweils Freitag Entgelt pro Arbeitstag € 70,-- Lösung Entgelt ist auf ein „fiktives Monatsentgelt“ hochzurechnen Fiktives Entgelt April (4 Freitage x € 70,--) = € 280,00 Fiktives Entgelt Mai (5 Freitage x € 70,--) = € 350,00 Geringfügige Beschäftigung vom 18.4.2014 bis 16.5.2014 Beitragsgrundlage für April: € 140,--, für Mai € 210,00 Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Geringfügige Beschäftigung Wechsel von Teilversicherung auf Vollversicherung Kommt es während des Bestandes der Teilversicherung zu einer Erhöhung des Entgeltes, wodurch die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, liegt ab Beginn des jeweiligen Beitragszeitraumes Vollversicherung vor Mit Beginn des jeweiligen Kalendermonates sind die neue Beitragsgruppe und das sv-pflichtige Entgelt mittels Änderungsmeldung bekannt zu geben Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Geringfügige Beschäftigung Wechsel von Vollversicherung auf Teilversicherung Treten bei Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung während des Kalendermonates ein, so endet die Vollversicherung mit dem Ende dieses Beitragszeitraumes Neue Beitragsgruppe und sv-pflichtiges Entgelt sind mit Beginn des folgenden Monates bekannt zu geben Ist bereits mit Beginn des Monates bekannt, dass nur eine geringfügige Beschäftigung vorliegen wird, endet die Vollversicherung mit Ende des vorangegangenen Monates Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Geringfügige Beschäftigung Dienstgeberabgabe Mehrere geringfügig Beschäftigte bei einem Dienstgeber (österreichweit) Übersteigt die Summe der monatlichen allgemeinen Beitragsgrundlagen (ohne Sonderzahlungen) das Eineinhalbfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze, ist Dienstgeberabgabe zu zahlen Beitragsgrundlage ist die Summe aller beitragspflichtigen Entgelte (allgemeine Grundlage und Sonderzahlungen) Beitragsgruppe N72, 17,7 % (seit 01.07.2014), vorher 17,8 % Rückverrechnung bzw. Nachzahlung in N64 mit 16,4 % (KV + PV) Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Geringfügige Beschäftigung Senkung des Unfallversicherungsbeitrages ab 01.07.2014 UV-Beitrag wurde auf 1,3 % verringert Beitragszeitraum für geringfügig Beschäftigte ist das Kalenderjahr Das gesamte Jahr 2014 ist mit der bisherigen Beitragsgruppe abzurechnen Rückrechnung der Beitragsgrundlage für den Beitragszeitraum Juli bis Dezember 2014 mit der Verrechnungsgruppe C14 (minus 0,1%) Gleiche Vorgehensweise bei Dienstgeberabgabe Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Fahrtenbuch Sollen aus einem Fahrtenbuch die für die Ermittlung des Privatanteiles erforderlichen Tatsachen einwandfrei festgestellt werden können, muss es fortlaufend, zeitnah, übersichtlich und in geschlossener Form geführt sein, um so nachträgliche Einfügungen oder Änderungen auszuschließen oder erkennbar machen Datum Kilometerstrecke Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt müssen zweifelsfrei und klar angeben sein Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Fahrtenbuch Judikatur VwGH Es geht nicht an, dass die Tatsachen, über die das Fahrtenbuch selbst und unmittelbar Aufschluss geben müsste, erst aus anderen gegebenen Zusammenhängen erschlossen werden sollen Auch wenn sich die Fahrzeiten und die zurückgelegten Entfernungen aus anderen Unterlagen ermitteln lassen, erleichtert ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch den Nachweis, dass nicht nur die Fahrten unternommen, sondern hierfür auch das KFZ, für welches das Fahrtenbuch geführt wird, verwendet wird Der Nachweis dienstlich gefahrener Kilometer muss nicht zwingend anhand eines Fahrtenbuches geführt werden Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Fahrtenbuch Welche Aufzeichnungen - außer im Fahrtenbuch – kommen zur Nachweisführung in Betracht? Belege und Unterlagen, die Datum, Dauer, Beginn und Ende, Ziel und Zweck jeder einzelnen Fahrt festhalten zB Reisekostenabrechnungen, Kursbesuchsbestätigung Die Anforderungen an die Qualität der Aufzeichnungen steigen mit der Anzahl der dienstlich zurückgelegten Kilometer Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Fahrtenbuch Fahrtenbuch mit Hilfe eines Computerprogramms Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt wird Es geht jedoch nicht an, alleine aus der Verwendung eines Computerprogramms, auch wenn dies in formeller Hinsicht unzureichend sein möge, eine materielle Nichtordnungsmäßigkeit abzuleiten Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Nichtleistungslöhne Welches Entgelt nach dem Ausfallsprinzip zu zahlen ist, regeln unter anderem der Generalkollektivvertrag zum Urlaubsentgelt und der Generalkollektivvertrag zum Krankenentgelt gemäß EFZG Ausfallsprinzip Der Arbeitnehmer soll während der Ausfallzeit einkommensmäßig so gestellt werden, als hätte er die ausgefallenen Arbeiten erbracht Er darf während derartigen Zeiten weder einen wirtschaftlichen Nachteil erleiden noch einen wirtschaftlichen Vorteil erringen Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Nichtleistungslöhne Ausfallsprinzip findet Anwendung bei Urlaubsentgelt Krankenentgelt Feiertagsentgelt Entgelt bei Pflegefreistellung Einzubeziehen sind Überstunden, Mehrarbeitsstunden SEG-Zulagen Prämien Sachbezug bei Wegfall Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Nichtleistungslöhne Als Entgelt gelten nicht Tages- und Nächtigungsgelder Fahrtkostenvergütungen, Fahrtkostenzuschuss Essenbons Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Nichtleistungslöhne Prognose möglich Prognose nicht möglich Sind Über- und Mehrarbeitsstunden sowie andere Entgeltteile prognostizierbar, bedarf es keiner weiteren Untersuchung Das Entgelt ist unverändert in der jeweiligen Höhe weiter zu leisten Prognose nicht möglich Bei regelmäßig gebührenden variablen Entgeltteilen muss eine Durchschnittsberechnung angestellt werden Durchschnitt der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen (3 Monate) Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Nichtleistungslöhne Provisionen Durchrechnungszeitraum 12 Monate vor Ausfallszeit Provisionen für Direktgeschäfte (ohne Mitwirkung des Arbeitnehmers) sind nicht zu berücksichtigen Ausnahmsweise geleistete Arbeiten sind nicht zu berücksichtigen Sich verändernde Verhältnisse (Saisonende, Abwicklung von Großaufträgen) sind zu beachten Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

LSDB-G Grundlohn – derzeitige Rechtslage Mindestlohn laut KV, Gesetz, Verordnung, Mindestlohntarif Nach KV-Einstufungskriterien Tätigkeit, Vordienstzeiten Überstundengrundlohn Überstundengrundlohn im Kranken-, Urlaubs und Feiertagsentgelt Nicht gewährte Zeitausgleiche Referenzzuschläge im KV-Arbeitskräfteüberlassung Umsatzentlohnung im Gastgewerbe Wegzeitvergütung laut KV Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

LSDB-G Rechtslage ab 1.1.2015 (Gesetzwerdung ist abzuwarten) Ausweitung der Lohnkontrolle auf sämtliche Entgeltbestandteile Laut Gesetz, KV, Verordnung Das heißt, auch Sonderzahlungen und alle entgelthaften Zulagen und Zuschläge (ausgenommen beitragsfreie Entgeltteile) Überzahlungen laut Dienstvertrag oder Betriebsvereinbarung sind auf etwaige Unterentlohnungen anzurechnen Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

LSDB-G Rechtslage ab 1.1.2015 (Gesetzwerdung ist abzuwarten) Straffreiheit, wenn der Arbeitgeber freiwillig und vor Erhebung durch Abgabenbehörden, KV-Träger oder BUAK die Differenz zwischen dem geleisteten und gebührenden Entgelt nachweislich leistet Straffreiheit auch, wenn der Arbeitgeber die offene Differenz vor Aufforderung durch die Strafbehörde nachweislich leistet und die Unterschreitung gering ist oder das Verschulden des Verantwortlichen leichte Fahrlässigkeit nicht übersteigt Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

LSDB-G Rechtslage ab 1.1.2015 (Gesetzwerdung ist abzuwarten) Ansonsten wirkt die Nachzahlung nur strafmildernd LSDB-Kompetenzzentrum und GKKs haben bei Lohndumping-Strafbescheiden der BH die vom Lohndumping betroffenen Arbeitnehmer zu informieren Erfordernis der Erstmaligkeit für Straffreiheit fällt weg Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Hier wäre noch Raum, das eine oder andere „Bemerkenswerte“ zur UBIT unterzubringen