Der Barmenia-Zahnergänzungstarif ZGPlus

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Anzahl der ausgefüllten und eingesandten Fragebögen: 211
Advertisements

Handelskalkulation Inhaltsverzeichnis
Vorlesung: 1 Betriebliche Informationssysteme 2003 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebliche Informationssysteme Teil3.
Die Projektgruppe heißt Sie herzlichst willkommen
LS 2 / Informatik Datenstrukturen, Algorithmen und Programmierung 2 (DAP2)
Telefonnummer.
1 JIM-Studie 2010 Jugend, Information, (Multi-)Media Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
= = = = 47 = 47 = 48 = =
Statistiken und Tabellen
EF: Standards + H2O red = H2O.
Rechneraufbau & Rechnerstrukturen, Folie 2.1 © W. Oberschelp, G. Vossen W. Oberschelp G. Vossen Kapitel 2.
Internet facts 2009-IV Grafiken zu dem Berichtsband AGOF e.V. März 2010.
Vorlesung: 1 Betriebliche Informationssysteme 2003 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebliche Informationssysteme Teil2.
Sachbezug.
Differentielles Paar UIN rds gm UIN
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr
Studienverlauf im Ausländerstudium
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr VWL 2. Semester
AWA 2007 Natur und Umwelt Natürlich Leben
? Reparaturen ? ? ? ? ? ? Befundgruppen 6 und 7.
ZE-Festzuschüsse „Spezial“
Einstieg in die zahnärztliche Abrechnung
Was ist MAXDENTA? MAXDENTA ist der Finanzdienstleister für Zahnärzte
Prof. Dr. Günter Gerhardinger Soziale Arbeit mit Einzelnen und Familien Übersicht über die Lehrveranstaltung Grundlegende Bestimmungsfaktoren der Praxis.
20:00.
Zusatzfolien zu B-Bäumen
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q4 2013: Entertainment Basis: internet facts / mobile facts 2013-II.
WARUM IST DAS NEUE ADR PROGRAMM BESSER? 153%Mehrwert 228%Mehrwert Es ist einfach noch RENTABLER für Sie! Wenn Sie derzeit einen ADP Rabatt von 10% erhalten,
Bestand von 2008 Mitgliedsbeiträge vom Land SpendenGesamtvermögen 2.664, , , , , , , ,37 FINANZBERICHT.
Eine Einführung in die CD-ROM
Versorgung mit einer totalen Prothese Ober- und Unterkiefer Gesamtkosten: 913,43 Festzuschuss Kasse mit Bonus 100%: 1048,50 Festzuschuss Kasse mit Bonus.
Feste Zähne – mit Prothese!
Der Barmenia-Zahnergänzungstarif ZG Erstattungsbeispiele aus der Praxis.
Isusimplantatarbeiten Kronen, Brücken & Prothesen
für Weihnachten oder als Tischdekoration für das ganze Jahr
Syntaxanalyse Bottom-Up und LR(0)
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q4 2013: Automobil Basis: internet facts / mobile facts 2013-II.
Addieren und Subtrahieren von Dezimalzahlen
Das entscheidende Kriterium ist Schönheit; für häßliche Mathematik ist auf dieser Welt kein beständiger Platz. Hardy.
Der Ablauf eines Clear Rex Klärzyklus
PROCAM Score Alter (Jahre)
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Geometrische Aufgaben
Symmetrische Blockchiffren DES – der Data Encryption Standard
Der Barmenia Zahnerhalttarif PROPHY Vorsorge für Ihre Zähne.
Retuschen.ppt Die folgende Schau zeigt die Möglichkeiten, mit PhotoDraw Digitalbilder zu retuschieren. Vergleichen Sie jeweils zwei Bildpaare durch fleissiges.
Szenisches Lernen Wie Theaterelemente den Unterricht bereichern
Zahlentheorie und Zahlenspiele Hartmut Menzer, Ingo Althöfer ISBN: © 2014 Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH Abbildungsübersicht / List.
MINDREADER Ein magisch - interaktives Erlebnis mit ENZO PAOLO
1 (C)2006, Hermann Knoll, HTW Chur, FHO Quadratische Reste Definitionen: Quadratischer Rest Quadratwurzel Anwendungen.
Parkplatz-Orga Diese Version ist vom finale Version!
Sachbezugswerte 2007 (SV-Entgeltverordnung) Sachbezugswerte für freie Verpflegung FrühstückMittagessenAbendessen 1,50 2,67 Monatlicher Wert Verpflegung.
Schutzvermerk nach DIN 34 beachten 20/05/14 Seite 1 Grundlagen XSoft Lösung :Logische Grundschaltung IEC-Grundlagen und logische Verknüpfungen.
Folie Beispiel für eine Einzelauswertung der Gemeindedaten (fiktive Daten)
1 Arbeitsgemeinschaft Biologische Psychiatrie Verordnungsgewohnheiten von Psychopharmaka Statuserhebung 2005 W.Günther G.Laux T.Messer N.Müller M.Schmauss.
Dokumentation der Umfrage BR P2.t Ergebnisse in Prozent n= 502 telefonische CATI-Interviews, repräsentativ für die Linzer Bevölkerung ab 18 Jahre;
Unternehmensbewertung Thomas Hering ISBN: © 2014 Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH Abbildungsübersicht / List of Figures Tabellenübersicht.
Forschungsprojekt Statistik 2013 „Jugend zählt“ – Folie 1 Statistik 2013 „Jugend zählt“: Daten zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Technische Kommunikation
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q2 2014: Parfum & Kosmetik Basis: internet facts / mobile facts 2014-I.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Überleitung zum TV-H Beispiele.
Bürgermeister Absolute Stimmen Gesamt. Bürgermeister Prozentuale Aufteilung Gesamt.
Überleitung zum TV-H Hochschule
Folie Einzelauswertung der Gemeindedaten
Datum:17. Dezember 2014 Thema:IFRS Update zum Jahresende – die Neuerungen im Überblick Referent:Eberhard Grötzner, EMA ® Anlass:12. Arbeitskreis Internationale.
1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest KIM-Studie 2014 Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Die Quintessenz Die neuen Kompakten Clevere Ergänzungsversicherungen für Ihre Kunden.
Semmelweis Universität Allgemeine Zahnarztliche Propedeutik Direktor: Krisztina, Dr. Márton Prothetische Arbeitsabläufe.
Werden Sie selbst aktiv
Die Festzuschüsse der GKV bei Zahnersatz – Ein kurzer Überblick
 Präsentation transkript:

Der Barmenia-Zahnergänzungstarif ZGPlus Erstattungsbeispiele zu Zahnersatz und Inlays aus der Praxis

Einleitung Diese Präsentation soll Ihnen anhand einiger Beispiele aus der Praxis die Erstattung bei Zahnersatz und Inlays des Barmenia-Zahnergänzungstarifs ZGPlus verdeutlichen.* Darüber hinaus leistet der Tarif ZGPlus bis zu 85 % bei vielen Zahnprophylaxe- und Zahnerhaltmaßnahmen. Ein alphabetisch gegliedertes Glossar mit Erläuterungen der wichtigsten hier genannten Fachbegriffe finden Sie am Ende dieser Präsentation. * Zahnersatz- und Inlayversorgungen und damit einhergehende Rechnungen bzw. Kostenvoranschläge sind immer individuell. Daher kann nur schwer eine pauschale Aussage über die exakten Erstattungshöhen der Krankenkasse und der Barmenia getroffen werden. Die Beispiele aus der Praxis sollen Ihnen jedoch zumindest einen groben Überblick bieten.

Erstattungsbeispiel Zahnersatz 1 zahnärztlicher Befund: 1 nicht erhaltungswürdiger Zahn im Unterkiefer Regelversorgung: 2 Kronen (als Stützpfeiler), 1 Brückenglied und 1 Verblendung Therapieplanung (andersartige Versorgung): 1 implantatgetragene vollkeramische Krone Kostenvoranschlag: 888,15 EUR Rechnungsbetrag für die geplante Therapie (Krone auf einem Implantat).* * Die Kosten für die Regelversorgung hätten ca. 641,14 EUR betragen.

1. Erstattung ohne Barmenia: 888,15 EUR (Rechnungsbetrag) - 416,74 EUR (GKV-Erstattung = 320,57 EUR Festzuschuss + 96,17 EUR Bonus) = 471,41 EUR (verbleibender Eigenanteil ohne Barmenia) 2. Erstattung aus dem Barmenia-Tarif ZGPlus: 754,93 EUR (= 85 % von 888,15 EUR) - 320,57 EUR (= GKV-Erstattung ohne Bonus) = 434,36 EUR (= Erstattung der Barmenia) 3. Verbleibender Eigenanteil mit Barmenia-Tarif ZGPlus: - 416,74 EUR (GKV-Erstattung) - 434,36 EUR (Erstattung Barmenia) = 37,05 EUR (verbleibender Eigenanteil mit Barmenia)

Erstattungsbeispiel Zahnersatz 2 zahnärztlicher Befund (Oberkiefer): - 2 fehlende Zähne - 5 klinisch intakte Kronen mit nicht erhaltungswürdigen Zähnen - 5 erneuerungsbedürftige Kronen - 3 Implantate mit erneuerungsbedürftigen Kronen - 1 erneuerungsbedürftiges Brückenglied Regelversorgung: - 2 gegossene Halte- und Stützvorrichtungen - 5 Kronen, davon 4 mit Verblendung - 9 durch Prothesen zu ersetzende Zähne Therapieplanung (andersartige Versorgung): - 3 implantatgetragene Kronen mit Verblendung - 5 Kronen mit Verblendung - 5 Brückenglieder mit Verblendung Kostenvoranschlag: 11.240,38 EUR Rechnungsbetrag für die Therapie (andersartige Versorgung).* * Die Kosten für die Regelversorgung hätten ca. 2.077,86 EUR betragen.

1. Erstattung ohne Barmenia: 11.240,38 EUR (Rechnungsbetrag) - 1.350,61 EUR (GKV-Erstattung = 1.038,93 EUR Festzuschuss + 311,68 EUR Bonus) = 9.889,77 EUR (verbleibender Eigenanteil ohne Barmenia) 2. Erstattung aus dem Barmenia-Tarif ZGPlus: 9.554,32 EUR (= 85 % von 11.240,38 EUR) - 1.038,93 EUR (= GKV-Erstattung ohne Bonus) = 8.515,39 EUR (= Erstattung der Barmenia) 3. Verbleibender Eigenanteil mit Barmenia-Tarif ZGPlus: - 1.350,61 EUR (GKV-Erstattung) - 8.515,39 EUR (Erstattung Barmenia) = 1.374,38 EUR (verbleibender Eigenanteil mit Barmenia)

Erstattungsbeispiel Zahnersatz 3 zahnärztlicher Befund: - 1 fehlender Zahn - 1 klinisch intakte Krone mit nicht erhaltungswürdigem Zahn - 1 nicht erhaltungswürdiger Zahn - 2 erneuerungsbedürftige Brückenglieder - 3 erneuerungsbedürftige Kronen - 12 ersetzte, aber erneuerungsbedürftige Zähne Regelversorgung: - 3 Teleskopkronen mit Verblendung - 2 Kronen mit Verblendung - 17 mit Prothesen zu ersetzende Zähne Therapieplanung (gleichartige Versorgung): - 3 Teleskopkronen mit Verblendung - 2 Kronen mit Verblendung - 17 mit Prothesen zu ersetzende Zähne Kostenvoranschlag: 4.017,58 EUR Rechnungsbetrag für die Therapie (gleichartige Versorgung).* * Die Kosten für die Regelversorgung hätten ca. 3.256,22 EUR betragen.

1. Erstattung ohne Barmenia: 4.017,58 EUR (Rechnungsbetrag) - 2.116,54 EUR (GKV-Erstattung = 1.628,11 EUR Festzuschuss + 488,43 EUR Bonus) = 1.901,04 EUR (verbleibender Eigenanteil ohne Barmenia) 2. Erstattung aus dem Barmenia-Tarif ZGPlus: 3.414,94 EUR (= 85 % von 4.017,58 EUR) - 1.628,11 EUR (= GKV-Erstattung ohne Bonus) = 1.786,83 EUR (= Erstattung der Barmenia) 3. Verbleibender Eigenanteil mit Barmenia-Tarif ZGPlus: - 2.116,54 EUR (GKV-Erstattung) - 1.786,83 EUR (Erstattung Barmenia) = 114,21 EUR (verbleibender Eigenanteil mit Barmenia)

Erstattungsbeispiel Zahnersatz 4 zahnärztlicher Befund: - 16 zu ersetzende Zähne im Oberkiefer Regelversorgung: - 1 Totalprothese für alle zu ersetzenden Zähne Therapieplanung: - entspricht der Regelversorgung Kostenvoranschlag: 517,34 EUR Rechnungsbetrag für die Therapie (Regelversorgung).

1. Erstattung ohne Barmenia: 517,34 EUR (Rechnungsbetrag) - 336,27 EUR (GKV-Erstattung = 258,67 EUR Festzuschuss + 77,60 EUR Bonus) = 181,07 EUR (verbleibender Eigenanteil ohne Barmenia) 2. Erstattung aus dem Barmenia-Tarif ZGPlus: 439,74 EUR (= 85 % von 517,34 EUR) - 258,67 EUR (= GKV-Erstattung ohne Bonus) = 181,07 EUR (= Erstattung der Barmenia) 3. Verbleibender Eigenanteil mit Barmenia-Tarif ZGPlus: - 336,27 EUR (GKV-Erstattung) - 181,07 EUR (Erstattung Barmenia) = 0,00 EUR (verbleibender Eigenanteil mit Barmenia)

Erstattungsbeispiel Inlays zahnärztlicher Befund: - 3 kariös defekte Zähne Standard-Kassenleistung: - 3 Füllungen aus z. B. Amalgam Therapieplanung (andersartige Versorgung): - 3 im Labor gefertigte Einlagefüllungen aus Gold (= Inlay) Kostenvoranschlag: 1.016,51 EUR Rechnungsbetrag für die Therapie (andersartige Versorgung).* * Die GKV erstattet hier auf Grundlage der Kosten, die bei einer „Standardfüllung“ z. B. aus Amalgam entstanden wären.

1. Erstattung ohne Barmenia: 1.016,51 EUR (Rechnungsbetrag) - 116,45 EUR (GKV-Erstattung*) = 900,06 EUR (verbleibender Eigenanteil ohne Barmenia) * Da es sich bei diesem Beispiel nicht um eine Zahnersatzversorgung handelt, gibt es auch keinen GKV-Festzuschuss und keinen GKV-Bonus. Die GKV-Erstattung basiert hier auf den Kosten, die bei einer „Standardfüllung“ entstanden wären. 2. Erstattung aus dem Barmenia-Tarif ZGPlus: 864,03 EUR (= 85 % von 1.016,51 EUR) - 116,45 EUR (= GKV-Erstattung ohne Bonus) = 747,58 EUR (= Erstattung der Barmenia) 3. Verbleibender Eigenanteil mit Barmenia-Tarif ZGPlus: - 116,45 EUR (GKV-Erstattung) - 747,58 EUR (Erstattung Barmenia) = 152,48 EUR (verbleibender Eigenanteil mit Barmenia)

Glossar andersartige Versorgung Versorgung, die von der Regelleistung erheblich abweicht (z. B. an Stelle einer Brücken- eine Implantatsversorgung) Bonus der GKV Wer sich mind. einmal pro Jahr vom Zahnarzt untersuchen lässt, erhält von seiner Krankenkasse für Zahnersatz einen höheren Festzuschuss als 50 % der Regelversorgung (bei 5 Jahren lückenlos geführtem Bonusheft 60 %, bei 10 Jahren 65 %). Festzuschuss der GKV (befundorientiert) Der Patient bekommt von seiner Krankenkasse einen festgelegten Zuschuss je nach vorliegendem Befund – unabhängig davon, ob er sich für die so genannte Regelversorgung (siehe unten) oder eine höherwertige Ausführung des Zahnersatzes entscheidet.

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Grundlage für die Honorarabrechnung der Zahnärzte für Privatleistungen; je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung kann der Zahnarzt einen Steigerungsfaktor bis 2,3 ansetzen (mit schriftlicher Begründung bis 3,5) gleichartige Versorgung Zahnersatzversorgung, die über die Regelversorgung hinaus geht, aber vom Grundsatz her ähnlich ist (z. B. erhält ein überkronter Backenzahn zusätzlich eine Verblendung) Heil- und Kostenplan Aufstellung über die geplante Zahnersatzversorgung zur Vorlage bei der GKV bzw. PKV (z. B. um vorab die Höhe der Kostenerstattung zu klären) Implantat künstliche Zahnwurzel, die in den Kieferknochen eingebracht wird; auf oder an diese kann anschließend loser oder festsitzender Zahnersatz befestigt werden

Inlay im Labor gefertigte Einlagefüllung aus z. B. Gold oder Keramik Krone Zahnersatz, der einen stark beschädigten Zahn ummantelt (eine Art „schützende Hülle“ für den Zahn); es gibt Teil- und Vollkronen (siehe auch „Teleskopkrone“) Regelversorgung die für jeden zahnärztlichen Befund festgelegte medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Zahnersatzversorgung (Grundlage für die Erstattung der GKV) Teleskopkrone auch bekannt als Doppelkrone, da sie aus zwei Teilen besteht – einem festen Innenteil (aus Metall) und einem herausnehmbaren Außenteil –, die übereinander am Zahnstumpf befestigt werden; besonders geeignet für die Versorgung eines größeren Lückengebisses, da sie sich gut für die Befestigung einer Prothese eignet Verblendung zahnfarbene Verkleidung für Zahnersatz; es gibt sie als Teilverblendung für den sichtbaren Bereich des Zahns und als Vollverblendung (-> Die GKV erstattet Teilverblendungen bis zu den sog. „4er“-Zähnen bzw. den „5er“-Zähnen. Die PKV zahlt Vollverblendungen bis zu den „6er“-Zähnen.)