Backsteinstadt Hamburg Prof. Jörn Walter. Backsteinstadt Hamburg Backsteinbestand komplett.

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Backsteinstadt Hamburg Prof. Jörn Walter

Backsteinstadt Hamburg Backsteinbestand komplett

Backsteinstadt Hamburg Backsteinbestand ohne Nachkriegsbauten

Backsteinstadt Hamburg Denkmalgeschützter Backsteinbestand

18 Verein Zweck und Aufgaben Beratung von Bauherren und Planenden bei der Geb ä udesanierung in gestalterischer, technischer, energetischer und finanzieller Hinsicht, Formulierung von Empfehlungen f ü r den Bauherren sowie Erstellung und Pflege eines Internet basierten technischen Nachschlagewerkes zur Zusammenf ü hrung des vorhandenen Wissens und technischer Neuerungen hinsichtlich Modernisierung und Backsteinfassaden. Beratung von Bauherren und Planenden bei der Geb ä udesanierung in gestalterischer, technischer, energetischer und finanzieller Hinsicht, Formulierung von Empfehlungen f ü r den Bauherren sowie Erstellung und Pflege eines Internet basierten technischen Nachschlagewerkes zur Zusammenf ü hrung des vorhandenen Wissens und technischer Neuerungen hinsichtlich Modernisierung und Backsteinfassaden. Beratung von Bauherren und Planenden bei der Geb ä udesanierung in gestalterischer, technischer, energetischer und finanzieller Hinsicht, Formulierung von Empfehlungen f ü r den Bauherren sowie Erstellung und Pflege eines Internet basierten technischen Nachschlagewerkes zur Zusammenf ü hrung des vorhandenen Wissens und technischer Neuerungen hinsichtlich Modernisierung und Backsteinfassaden. 1)Beratung von Bauherren und Planenden bei der Gebäudesanierung in gestalterischer, technischer, energetischer und finanzieller Hinsicht. 2)Formulierung von Empfehlungen für den Bauherren 3)Erstellung und Pflege eines Internet basierten technischen Nachschlagewerkes zur Zusammenführung des vorhandenen Wissens und technischer Neuerungen hinsichtlich Modernisierung und Backsteinfassaden.

18 Verein Organe des Vereins Beratung von Bauherren und Planenden bei der Geb ä udesanierung in gestalterischer, technischer, energetischer und finanzieller Hinsicht, Formulierung von Empfehlungen f ü r den Bauherren sowie Erstellung und Pflege eines Internet basierten technischen Nachschlagewerkes zur Zusammenf ü hrung des vorhandenen Wissens und technischer Neuerungen hinsichtlich Modernisierung und Backsteinfassaden. Beratung von Bauherren und Planenden bei der Geb ä udesanierung in gestalterischer, technischer, energetischer und finanzieller Hinsicht, Formulierung von Empfehlungen f ü r den Bauherren sowie Erstellung und Pflege eines Internet basierten technischen Nachschlagewerkes zur Zusammenf ü hrung des vorhandenen Wissens und technischer Neuerungen hinsichtlich Modernisierung und Backsteinfassaden. Beratung von Bauherren und Planenden bei der Geb ä udesanierung in gestalterischer, technischer, energetischer und finanzieller Hinsicht, Formulierung von Empfehlungen f ü r den Bauherren sowie Erstellung und Pflege eines Internet basierten technischen Nachschlagewerkes zur Zusammenf ü hrung des vorhandenen Wissens und technischer Neuerungen hinsichtlich Modernisierung und Backsteinfassaden. 1)Mitgliederversammlung 2)Vorstand 3)Expertengremium

18 Verein Der Mitgliederversammlung obliegen Beratung von Bauherren und Planenden bei der Geb ä udesanierung in gestalterischer, technischer, energetischer und finanzieller Hinsicht, Formulierung von Empfehlungen f ü r den Bauherren sowie Erstellung und Pflege eines Internet basierten technischen Nachschlagewerkes zur Zusammenf ü hrung des vorhandenen Wissens und technischer Neuerungen hinsichtlich Modernisierung und Backsteinfassaden. Beratung von Bauherren und Planenden bei der Geb ä udesanierung in gestalterischer, technischer, energetischer und finanzieller Hinsicht, Formulierung von Empfehlungen f ü r den Bauherren sowie Erstellung und Pflege eines Internet basierten technischen Nachschlagewerkes zur Zusammenf ü hrung des vorhandenen Wissens und technischer Neuerungen hinsichtlich Modernisierung und Backsteinfassaden. Beratung von Bauherren und Planenden bei der Geb ä udesanierung in gestalterischer, technischer, energetischer und finanzieller Hinsicht, Formulierung von Empfehlungen f ü r den Bauherren sowie Erstellung und Pflege eines Internet basierten technischen Nachschlagewerkes zur Zusammenf ü hrung des vorhandenen Wissens und technischer Neuerungen hinsichtlich Modernisierung und Backsteinfassaden. a)Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder, b)Wahl des Kassenprüfers, c)Genehmigung der vom Vorstand aufgestellten aa) Haushaltsplans bb) Festlegungen zur Höhe der Kosten der Beratungsleistungen sowie Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Expertengremiums cc) Grundsätze und Richtlinien, nach denen der Verein zu arbeiten hat d)Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins, e)Entgegennahme des Jahresberichtes, f)Entgegennahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes, Entlastung des Vorstandes.

18 Verein Vorstand Beratung von Bauherren und Planenden bei der Geb ä udesanierung in gestalterischer, technischer, energetischer und finanzieller Hinsicht, Formulierung von Empfehlungen f ü r den Bauherren sowie Erstellung und Pflege eines Internet basierten technischen Nachschlagewerkes zur Zusammenf ü hrung des vorhandenen Wissens und technischer Neuerungen hinsichtlich Modernisierung und Backsteinfassaden. Beratung von Bauherren und Planenden bei der Geb ä udesanierung in gestalterischer, technischer, energetischer und finanzieller Hinsicht, Formulierung von Empfehlungen f ü r den Bauherren sowie Erstellung und Pflege eines Internet basierten technischen Nachschlagewerkes zur Zusammenf ü hrung des vorhandenen Wissens und technischer Neuerungen hinsichtlich Modernisierung und Backsteinfassaden. Beratung von Bauherren und Planenden bei der Geb ä udesanierung in gestalterischer, technischer, energetischer und finanzieller Hinsicht, Formulierung von Empfehlungen f ü r den Bauherren sowie Erstellung und Pflege eines Internet basierten technischen Nachschlagewerkes zur Zusammenf ü hrung des vorhandenen Wissens und technischer Neuerungen hinsichtlich Modernisierung und Backsteinfassaden. 1)Der Vorstand nach § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer sowie bis zu 3 weiteren Mitgliedern als Stellvertreter. 2)Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der erste und zweite Vorsitzende sind gemeinsam vertretungsberechtigt; im Verhinderungsfall der erste oder zweite Vorsitzende mit einem Stellvertreter. 3)Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Wahl des nächsten Vorstandes im Amt.

18 Verein Vorstand Vorschlagsrecht für die Vorstandsmitglieder a)Das Vorschlagsrecht für den Vorsitzenden obliegt dem für das Bau- und Wohnungswesen zuständigen Senatsmitglied der Freien und Hansestadt Hamburg. b)Das Vorschlagsrecht für je ein weiteres Vorstandsmitglied obliegt: aa) VNW, Geschäftsstelle Hamburg; bb) BFW, Landesverband Nord e. V., Sektion Hamburg; cc) BDA Hamburg mit Hamburgischer Architektenkammer dd) Grundeigentümer-Verband Hamburg ee) Fritz-Schumacher-Gesellschaft e.V. mit Gustav- Oelsner- Gesellschaft für Architektur und Städtebau e.V.; ff) der Mitgliederversammlung.

18 Verein Vorstand Aufgaben Beratung von Bauherren und Planenden bei der Geb ä udesanierung in gestalterischer, technischer, energetischer und finanzieller Hinsicht, Formulierung von Empfehlungen f ü r den Bauherren sowie. a)Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung, b)Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, c)Aufstellung eines Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr, d)Festlegung zur Höhe der aa) Kosten der Beratungsleistungen sowie bb) Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Expertengremiums e)Erstellung des Jahresberichts, f)Beschlüsse über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, g)Verwaltung des Vereinsvermögens, Führung der Geschäftsbücher, i)Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Expertengremiums, j)Aufstellung von Grundsätzen für die vom Verein zu erhebenden Gebühren und Honorarsätze, k)Zustimmung zu Veröffentlichungen, und Bildung von Arbeitskreisen

18 Verein Expertengremium Aufgaben 1.Das Expertengremium besteht aus 5 Mitgliedern, die die Bereiche Bau- und Energietechnik, Planung, Gestaltung und Finanzierung jeweils kompetent vertreten und kein Mitglied eines anderen Organs des Vereins sind. 2.Für jedes Mitglied gibt es einen Stellvertreter, der im Verhinderungsfall vertritt. Die Mitglieder des Expertengremiums werden einzeln und einstimmig vom Vorstand für zwei Jahre ernannt. 3.Ein Mitglied kann nur durch die Ernennung eines neuen Mitglieds ersetzt werden. Bei Tod oder Rücktritt ernennt der Vorstand innerhalb von 21 Tagen ein neues Mitglied.

18 Verein Expertengremium Aufgaben 4.Dem Expertengremium obliegt mit seiner Fachkenntnis die Beratung von Bauherren, die sich an den Verein hinsichtlich einer Fassadengestaltung und/oder damit verbundenen energetischen Modernisierungsfragen wenden und spricht eine schriftliche Empfehlung an den Bauherren aus. 5.Die Sitzungen sind nach Bedarf abzuhalten und werden vom Vorstand oder einem Mitglied nach Maßgabe der gültigen Geschäftsordnung einberufen. 6.Das Gremium fasst Beschlüsse einstimmig. Das Gremium ist nur beschlussfähig, wenn alle Bereiche nach § 11, Nr. 1 vertreten sind. 7.Die Mitglieder des Expertengremiums können für Ihre Tätigkeit eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.

HafenCity Hamburg Östliche HafenCity, Stand

HafenCity Hamburg Östliche HafenCity, Stand

HafenCity Hamburg Überlagerungen

HafenCity Hamburg Überlagerungen

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