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Schulung Einsatzstellenleiter

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Präsentation zum Thema: "Schulung Einsatzstellenleiter"—  Präsentation transkript:

1 Schulung Einsatzstellenleiter
ÖSTERREICHISCHE WASSERRETTUNG LANDESVERBAND KÄRNTEN Schulung Einsatzstellenleiter Organe der ÖWR Statuten und Geschäftsordnung Erstellt: Wolfgang Eichkitz Stand:

2 Organe ÖWR LV Kärnten (§12)
Landestag (=Jahreshauptversammlung des Vereins) Präsidium Präsident + Vizepräsident + Landesleiter Landesvorstand Landesleiter + -sekretär + -schatzmeister + deren Stellv. +Landeseinsatzleiter+Landesausbildungsleiter Landesleitung + Landesfunktionäre (Referenten) + Regionaleinsatzleiter Landesvorstand Landesverband + Einsatzstellenleiter Präsidium Landesleitung Rechnungsprüfer Schiedsgericht Schulung Estl; erstellt Eichkitz

3 Organigramm LV Kärnten NEU
Präsidium  Präsident - 2 Vizepräsidenten - Landesleiter Landesvorstand Landesleiter 2 Landesleiter-Stv. Landessekretär Landesschatzmeister Landeseinsatzleiter Landesausbildungsleiter Landesleitung Landesmaterialstelle Regional-Einsatzleiter Landesreferenten Der Einsatzstellen des ÖWR-Landesverbandes Kärnten Einsatzstellenleiter Kassier Referent Einsatz Fachfunktionäre

4 Schulung Estl, Statuten/GO
Grundsätzliches Statuten und Geschäftsordnung (GO) legen fest Ziele und Aufgaben der ÖWR Organisationsstruktur Aufgaben der Funktionäre Statuten verlangt Vereinsbehörde GO ergänzt Statuten im Detail Ist ohne Vereinsbehörde änderbar Schulung Estl, Statuten/GO

5 Schulung Estl, Statuten/GO
Beschluss durch Landestag Auch Änderung Behörde prüft Gesetzeskonformität Bescheid? Vereinsgesetz verlangt Mindestanforderungen LV Kärnten ist Mitglied des Dach- und Fachverbandes ÖWR Dessen Statuten sind zu berücksichtigen Schulung Estl, Statuten/GO

6 Statuten, § 1 Name und Sitz des Vereines
Namen des Vereines: „ Österreichische Wasserrettung – Landesverband Kärnten Landesverband ist Rechtsträger im Sinne Vereinsgesetz Sitz Klagenfurt Wirkungsbereich Bundesland Kärnten Schulung Estl, Statuten/GO

7 Statuten, § 2 Gliederungen des Vereines
Verein betreibt Einsatzstellen (Est) Est unterliegen Kontrolle des Vereines Est sind keine Rechtspersonen im Sinne Vereinsgesetz Est arbeiten selbständig aber sind Zweigstellen dem Verein voll verantwortlich Statuten gelten auch für Est Schulung Estl, Statuten/GO

8 Statuten, § 3 Ziele der Vereinstätigkeit
Unpolitisch, gemeinnützig, nicht auf Gewinn ausgerichtet Anerkannte Rettungsorganisation Bekämpfung und Vorbeugung Ertrinkungstod Aufgaben sind im Detail beschrieben Ehrenamtlichkeit Hauptamtliche MA können aufgenommen werden Beschluss des Landestages Interne Verwaltung regelt GO Schulung Estl, Statuten/GO

9 Schulung Einsatzstellenleiter
Statuten, § 5 Mitglieder Personen und juristische Personen Aufnahmen durch Landesvorstand Est, im Auftrag Landesvorstand Mitglieder glieder sich in Aktive Mitglieder Förderer Ehrenmitglieder Kindermitglieder Landestag kann Ehrentitel verleihen Schulung Einsatzstellenleiter

10 Statuten, §6 Rechte Mitglieder
Anträge an den Landestag stellen Über Einsatzstellenleiter Wahlrecht Aktiv mit Vollendung 15.Lj. Passiv mit Vollendung 17.Lj. Teilnahme an Veranstaltungen Inanspruchnahme von Vorteilen Schulung Estl, Statuten/GO

11 Statuten, §7 Pflichten Mitglieder
Bei Aufnahme Beitrittserklärung abgeben Minderjährige Unterschrift Erziehungsberechtigten Interessen des Vereines wahren und fördern Verein nicht schaden Nach Beendigung Mitgliedschaft Kein Recht auf Leistungen des Vereines Überlassene Gegenstände zurückgeben Schulung Estl, Statuten/GO

12 Statuten, § 8 Mitgliedsbeiträge
Höhe vom ÖWR Landestag festgelegt Beitrag kann gestundet oder erlassen werden Es darf kein höherer Beitrag kassiert werden Schulung Estl, Statuten/GO

13 Statuten, § 9 Erlöschen der Mitgliedschaft(1)
Erlischt durch Tod (bzw. Verlust der Rechtspersönlichkeit) Freiwilligen Austritt Streichung oder Ausschluss Streichung Trotz Mahnung Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt Schulung Estl, Statuten/GO

14 Statuten, § 9 Erlöschen der Mitgliedschaft(2)
Ausschluss Unehrenhaftes Verhalten in und außerhalb ÖWR Ansehen der ÖWR wird geschadet Grober Verletzung der Mitgliedspflichten Verstoß gegen Statuten Vor Ausschluss Anhörung durch LV Vorstand Entscheidung durch LV Vorstand Berufung Schiedsgericht Schulung Estl, Statuten/GO

15 Statuten, §10 ÖWR Landestag (1)
Oberstes Organ des Vereines Entgegennahme der Berichte Wahl der Vereinsorgane Ernennung und Aberkennung Ehrentitel Beschlussfassung Rechtsgeschäfte Entscheidung über Anträge Festsetzung Mitgliedsbeitrag Schulung Estl, Statuten/GO

16 Statuten, §10 ÖWR Landestag (2)
Festsetzung Reise- und Repräsentationskosten Abwahl eines Funktionärs Veräußerung und Belastung von Vermögen Bestellung hauptamtlicher Mitarbeiter Änderung Statuten und GO Auflösung des Vereines Stimmberechtigung Nicht, wenn bis Est finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt Schulung Estl, Statuten/GO

17 Schulung Estl, Statuten/GO
Statuten, §11 Wahlen 1 Monat vor Landestag Wahlvorschlag Gewählt ist wenn mehrere Kandidaten > meisten Stimmen Ein Kandidat > einfache Mehrheit Vorzeitiges Ausscheiden Landesfunktionär Bis 1/3 Kontierung durch Landesvorstand Wenn mehr beim nächsten Landestag Neuwahlen Funktionsperiode 4 Jahre (auch Est.) Schulung Estl, Statuten/GO

18 Statuten, §12 Organe des Vereines
Organigramm einfügen Schulung Estl, Statuten/GO

19 Statuten, §13 Wirkungskreis Organe
Landesvorstand Führt die Geschäfte Recht, Estl abzulehnen oder abzuberufen Recht, Prüfungen der Est durch Rechnungsprüfer Landesleitung Beschließt Mittelaufteilung für Est Landesverband Berät Anträge Regionen bzw. Est Bereitet Landestag vor Schulung Estl, Statuten/GO

20 Statuten, §17 Außenvertretung
Rechtsverbindlich durch Landesleiter Landesschatzmeister Bis € 4.000,- jeweils alleine Schulung Estl, Statuten/GO

21 Statuten, §19 Einsatzstellen des Vereins
Zweigstellen Dem LV verantwortlich Einhaltung dieser Statuten und GO Geldzuwendungen statutengemäß verwenden Beschaffungen über € 1.000,- Zustimmung Landesleiter oder L-Schatzmeister Beschaffungen über € 2.000,- Genehmigung + Finanzierungsplan Schulung Estl, Statuten/GO

22 Geschäftsordnung §3 Sitzungen
§ 3 regelt Stimmpunkte Landesfunktionäre je 2 Stimmpunkte Einsatzstellenleiter 1 Grundstimmpunkt Je 50 Mitglieder 1 Stimmpunkt Schulung Estl, Statuten/GO

23 Geschäftsordnung §4 Aufgaben des Landesverbandes
Ergänzungen zu Statuten 2 x jährlich Landesverbandssitzung Vorsitzender Erteilt Wort Hält Ergebnis Abstimmung fest „Schluss der Debatte“ Wort: vor Abstimmung gemeldeten, Antragsteller, Vorsitzender Recht Wort entziehen Aufhebung LV gefasster Beschluss 2/3 Mehrheit erforderlich Schulung Estl, Statuten/GO

24 Geschäftsordnung §6 Aufgaben der Einsatzstellenl.
Vertritt die Est im Landesverband Widmungsgemäße Verwendung Mittel Einberufung der Jahreshauptversammlung Umsetzung der Ziele des Landesverbandes Einhaltung Richtlinien Ausbildung u. Landesreferenten Repräsentant der ÖWR in seinem Bereich Jahresbericht termingerecht Schulung Estl, Statuten/GO


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