Regionalplanertreffen Peithmann, : Belange der Landwirtschaft in der Raum- und Umweltplanung - Planungsansätze und Instrumente
Interesse an der räumlichen Anordnung
Vermeidung von Störungen mit anderen Raumansprüchen Wasserschutz Immissionsschutz –Wohngebiete –Erholungsgebiete –Wald Erhalt von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen Landschaftsbild –Kulturlandschaftspflege –Erholungsräume
Nutzung spezifischer Raumpotenziale Nähe zu Siedlungsschwerpunkten –ab-Hof-Verkauf am Rand der Agglomerationen Nähe zu verarbeitenden Betrieben –Schlachtereien –Kühlhäuser –Kartoffelstärkefabriken –Molkereien Nutzung spezifischer Bodenqualitäten/Bodenprobleme –Bodenqualitäten für spezifische Pflanzenbedarfe –Beachtung von Kontaminationen –Beachtung von Pufferkapazitäten
Problemstruktur
physische Probleme Luftemissionen Bodenbelastungen räumliche Verteilung
Steuerungsprobleme § 35 BauGB Historie (früher -> heute) Regelungsentwicklung
früher Erscheinungsformen –Betriebe mit eigener Futtergrundlage als vollständige Systeme –Integration in ein Hofgebäude –Mensch und Tier ggf. unter einem Dach –Misthaufen neben dem Stall (kein) Regelungsbedarf –landw. Betriebe sind per se außenbereichsverträglich –die Gemeinde spart Planungsaufwand –für "sperrige" Nutzungen gibt es die Planfeststellung und die Vorbereitung in übergeordneten Plänen –für staatliche Vorhaben sind kommunale Planvorgaben unerwünscht
heute Erscheinungsformen Regelungsbedarf Regelungslogik des § 35 BauGB
Erscheinungsformen keine Flächenbindung durch Futterimport (national und betrieblich) Ställe in der Dimension von Gewerbebauten automatisierte Fütterung und Stallreinigung erlaubt extrem große Bestände/Arbeitskraft Standort abseits der Hofanlage möglich
Regelungsbedarf Abstände zu empfindlichen Nutzungen –Wohnen –Erholung –Fremdenverkehr Schutz von gestörten Raumfunktionen –Erholung –Fremdenverkehr
Regelungslogik des § 35 BauGB Erschließung gesichert –§ 35 (1) 1.: regelmäßige Zulässigkeit: für "bäuerliche" Betriebe nach § 201 (eigene Futtergrundlage) Öffentliche Belange stehen nicht entgegen –§ 35 (1) 2.: Zulässigkeit im Einzelfall öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt
Regelungsentwicklung Ausgliederung aus § 35 BauGB durch Positivplanung –Bodenabbau (Regionalplanung) –Windenergie (Bauleitplanung) Option: Verzicht auf § 35 BauGB –d.h. Gleichstellung der Tierhaltung mit Gewerbebetrieben
Lösungsanssätze allgemein: Ordnungsrecht Verhandlung ökonomische Instrumente
Ordnungsrecht Instrumente Planungsebenen Gegenargumente
Instrumente Negativplanung –Konkretisierung entgegenstehender/beeinträchtigter Belange Positivplanung –Ausweisung von Gebieten für gewerbliche Tierhaltung
Planungsebenen übergeordnete Planung (Regionalplanung) Planung der Gemeinde
übergeordnete Planung (Regionalplanung) Instrumente gem. § 7 ROG –Vorranggebiete –Vorsorgegebiete –Eignungsgebiete Zulässigkeit einer Regelung durch Raumordnung (Rechtfertigung gem. Art. 28 (2) GG) –Beeinträchtigung überörtlicher Raumfunktionen –wegen regionaler Engpasssituation
Planung der Gemeinde Sondergebiete für gewerbliche Tierhaltung entgegenstehende Nutzungen –Flächen für die Landwirtschaft –Pufferflächen für Immissionsschutz –Wohngebiete, Gewerbegebiete
Gegenargumente Gebietsfremde kommen Seuchenrisiko nur wenige Flächen in unmittelbarer Nähe vorhandener landwirtschaftlicher Betriebe
Verhandlung Moratorium einzelbetriebliche Bestandsobergrenzen
ökonomische Instrumente Lizenzmodell (Deckelung regionaler Bestandsdichten und Handelbarkeit von Rechten zur Tierhaltung)
niedersächsische Beispiele (1) Damme –Gutachter-Entwurf-F-Plan mit Sondergebiet für gewerbliche Tierhaltung, Gebieten für die Landwirtschaft und übersetzten Wohn- und Gewerbegebieten –Moratorium Wangerland –Versuch vertraglicher Vereinbarungen mit Landwirten; Erfolg ca. 50 Prozent –Zonierungskonzept mit Emissionsobergrenzen im Bezug zur GIRL 52. als F-Plan-Änderung mit 3 Zonen Staubdichte
niedersächsische Beispiele (2) Friesoythe –F-Plan mit informeller Entwicklungsplanung, Berücksichtigung einzelbetrieblicher Entwicklungswünsche –12 B-Pläne für Ortsteil Gehlenberg mit Gebieten für Landwirtschaft Garrel –F-Plan-E mit übersetzten Wohngebieten –Einzelgespräche mit Landwirten zur Berücksichtigung durch Sondergebiete für einzelne Betriebe
niedersächsische Beispiele (3) Meppen –F-Plan-E Sonderbauflächen für gewerbl. Tierhaltung wg Problemen mit der Darstellung bestehender Betriebe aufgegeben –F-Plan-E mit Eignungsgebieten –B-Plan im Konfliktbereich von neuen Wohngebieten und bestehenden gewerblichen Tierhaltungsanlagen Lathen –Gutachter-Entwurf F-Plan mit Sondergebieten für gewerbliche Tierhaltung
Fazit (1): Die Planungspraxis der Gemeinden in Niedersachsen, die um eine konfliktarme Regulierung der Standorte für Anlagen der gewerblichen Tierhaltung bemüht sind, zeigt Unsicherheit und Vielfalt. In den meisten Fällen mussten mehrere Anläufe unternommen werden, um ein geeignetes Instrumentarium zu finden. Die Regionalplanung unterstützt die Gemeinden durch Nutzung der Ihnen mit dem LROP gegebenen Möglichkeiten nicht.
Fazit (2): Mit dem Experimentieren der Gemeinden geht Zeit verloren, in der sich ungewünschte Zustände verfestigen können. Die Experimente sind Zeichen einer unzureichenden Regulierung der Problematik im Baugesetzbuch und in der Raumordnung. Als einfache und klare Lösung erscheint vor dem Hintergrund der politischen Rhetorik zur Nachhaltigkeit die Streichung des § 35 aus dem Baugesetzbuch. Es erscheint nicht länger akzeptabel, dass ein verbales Ringen um die Reduzierung von Flächenverbrauch und die Schonung des Außenbereichs zelebriert wird, die verwaltungsvereinfachende Maßnahme der Streichung einer unzeitgemäßen Vorschrift jedoch nicht in Angriff genommen wird.