Methodenlehre Gesetzgebungslehre.

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 Präsentation transkript:

Methodenlehre Gesetzgebungslehre

Definition „multidisziplinäre Disziplin“ außerhalb des herkömmlichen Schemas rechtswissenschaftlicher Teilgebiete (Noll) eine als „Norm- und Sozialwissenschaft aufgefasste Rechtswissenschaft“ (Maihofer) „Theorie der juristischen und politischen Planung“ (Horn) Nähe zur Rechtsdogmatik Rechtssachverhalt – Rechtstatbestand – Rechtsfolge - Rechtswirkung 1) Problemanalyse 2) Regelungsnotwendigkeit 3) Operationelle Zieldefinition 4) Anwendung bewährter Techniken zur Zielerreichung 18.11.2014

Gesetzgeber (I) formeller Gesetzgeber Wichtige formelle Gesetzesvoraussetzungen: Ausfertigung + Verkündung (Art. 82 GG) Gesetzgebung im föderalen Staat – Teilung zwischen Bund und Ländern Art. 70 ff. GG Bundesgesetzgeber – Bundestag (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG) Länderbeteiligung – Zustimmung des Bundesrates (Art. 77 f. GG) Einzelheiten: Staats- und Verfassungslehre 18.11.2014

Gesetzgeber (II) formeller Gesetzgeber 18.11.2014

Gesetzgeber (III) formeller Gesetzgeber 18.11.2014

Gesetzgeber (IV) formeller Gesetzgeber informeller Gesetzgeber Volk und von ihm gewählte Vertretung Exekutive mit delegierter Rechtssetzungsgewalt Autonome Körperschaften des öffentlichen Rechts informeller Gesetzgeber = vielgestaltiges, nicht nach rechtlichen Kriterien einheitlich fassbares Gebilde 18.11.2014

Das Gesetz (I) Funktion = Normen als in die Zukunft gerichtetes Entscheidungsprogramm - Ziel: Setzung von Rechtsfolgen Einwirkung auf soziale Zustände Charakteristika: Befriedung Autoritäre Wirkung Grundlegender gesell. Konsens 18.11.2014

Das Gesetz (II) Sprache als Steuerungsmittel Sprache als Muster Bausteine: Begriffe – Symbole: Wörter Gefahr der Mehr-/Vieldeutigkeit „Gesetzliche“ Schrift-Sprache sollte den Willen des Gesetzgebers möglichst klar und getreu abbilden Ziel: Verständlichkeit Beurteilungsmaßstab: Horizont der Normadressaten Rechtsunterworfene Rechtsstab 18.11.2014

Das Gesetz (III) Sprache als Steuerungsmittel Spezielle Fachmaterien, z.B. AtomG Normen, mit überwiegend juristisch geschulten Rechtsunterworfenen, z.B. GmbH-G, AktienG Jedermann-Normen Jedermann-Normen mit komplexer Regelungsmaterie Besonderheit Novellierung Kenntlichmachung der Änderungen Neufassung aus Gründen der Verständlichkeit 18.11.2014

Das Gesetz (IV) Abkürzungen Verweisungen (Legal-)Definition Tatbestandsverweisung oder Rechtsfolgenverweisung Statische oder dynamische Verweisung Fiktion und Gleichstellung (Legal-)Definition 18.11.2014

Das Gesetz (V) - Sachproblemen Systematik = normgebungspraktische Strukturiertheit Innere Systematik logische axiologische Widerspruchsfreiheit teleologische Äußere Systematik - Sachproblemen Struktur nach - Allgemein-Besonderes - Systematisierungsmerkmalen 18.11.2014

Vielen Dank! Vorlesungsmaterialien unter: http://www.csc-recht.de („download“) Fragen, Anregungen, Kritik: j.kloos@csc-recht.de 18.11.2014