Medienkonferenz vom 24. Januar 2012 Verbindliche Mindestlöhne im Walliser Bauhauptgewerbe Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration
Medienkonferenz vom 24. Januar Feststellungen Dieser wichtige Sektor untersteht in der Schweiz seit dem nicht mehr einem als allgemein- verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag Im 2011 wurden Verstösse festgestellt bei: 75% der 65 ausländischen Unternehmen, die Arbeitnehmende ins Wallis entsandten, 62 von 120 Kontrollen im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit «Schneeballeffekt» - Risiko
Medienkonferenz vom 24. Januar Empfohlene Lösung Der Staatsrat kann im Rahmen der flankierenden Massnahmen bei wiederholter missbräuchlicher Lohnunterbietung einen Normalarbeitsvertrag erlassen, in dem die zwingenden Minimallöhne festgehalten sind. Bis die Sozialpartner auf schweizerischer Ebene eine Einigung für einen neuen Vertrag finden, werden als Übergangslösung einfache Minima festgelegt.
Medienkonferenz vom 24. Januar Branchenübliche Löhne im Wallis Die vorgeschlagenen Löhne entsprechen der Skala des Bundes zuzüglich 1 %, das 2011 weitgehend gewährt wurde, inklusive der 13. Monatslohn (aber ohne Ferien), für durchschnittlich 176 Stunden pro Monat, aufgeteilt auf eine 5-Tage-Woche. Alle Sozialpartner anerkennen, dass diese Berechnung mindestens den angewandten Minimallöhnen in unserem Kanton entspricht. Die Übergangslösung im Wallis greift nicht in die laufenden Verhandlungen auf Bundesebene ein.
Medienkonferenz vom 24. Januar Schnelles Handeln erforderlich Dringliche Postulate der Grossräte Serge Métrailler und Bertrand Zufferey Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten beruft Treffen ein zwischen den involvierten Sozialpartnern und den kantonalen Dienststellen Treffen in der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz Antrag an die kantonale tripartite Kommission (TPKVS) Grundsätzliche Zustimmung: Büro TPKVS Grundsätzliche Zustimmung: Staatsrat Präsentation an der Plenarversammlung der TPKVS Veröffentlichung des Entwurfs für einen Normalarbeitsvertrag Februar Staatsratsentscheid
Medienkonferenz vom 24. Januar Verbindliche Mindestlöhne im Walliser Bauhauptgewerbe Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.