Kriterien für die Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage

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 Präsentation transkript:

Kriterien für die Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage Dipl.-Ing. (FH) Ingobert Knapp

Kriterien für Genehmigungspflicht Gefährdung Leben oder Gesundheit des Gewerbetreibenden und der mittätigen Familienangehörigen Nachbarn Kunden Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der Nachbarn Belästigung der Nachbarn durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung

Kriterien für Genehmigungspflicht (Forts.) Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs an oder auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nachteiligen Einwirkung auf die Beschaffenheit der Gewässer, sofern nicht ohnedies eine Bewilligung auf Grund wasserrechtlicher Vorschriften vorgeschrieben ist Religionsausübung in Kirchen, Unterricht in Schulen Betrieb von Kranken- und Kuranstalten oder anderer öffentlichen benachbarter Anlagen oder Einrichtungen

4 Schritte zur erfolgreichen Genehmigung 1. Flächenwidmung und Standorteignung Passt die Flächenwidmung für das Vorhaben? Ist eine Baubewilligung erforderlich? Ist die erforderliche Infrastruktur vorhanden? (Wasser, Kanal, Energie …) 2. Gespräch mit Anrainern Können Nachbarn betroffen sein? Mit den Nachbarn reden – Vorhaben erläutern Auf Bedenken nach Möglichkeit eingehen – in der Planung berücksichtigen

4 Schritte zur erfolgreichen Genehmigung 3. Klärung mit der Gewerbebehörde Besteht eine Genehmigungspflicht? Projekt auf Grund der Planungsunterlagen vorbesprechen evtl. Problembereiche offen ausreden Unterlagen für Genehmigung abklären 4. Projekt mit dem Arbeitsinspektorat besprechen Bauliche Gestaltung Sicherheitstechnische Anforderungen an Maschinen etc. Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen evtl. Problembereiche offen ausreden Unterlagen für Genehmigung abklären

Einreichunterlagen Allgemein Antrag (Vorlage) Betriebsbeschreibung (Vorlage) Abfallwirtschaftskonzept (Vorlage) Anrainerverzeichnis Kopie aus dem Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan

Planunterlagen Grundriss (in einem nachvollziehbaren Maßstab) Schnitte Ansichten Lageplan (mit Eintragung sämtlicher Aufschließungen und Leitungen auf dem Gründstück sowie der Nachbarliegenschaften im Umkreis von 300 m bei Emissionen von Luftschadstoffen)

Betriebsbeschreibung detaillierte Beschreibung der Betriebsabläufe Betriebszeiten Zahl der ArbeitnehmerInnen (m/w) Belichtung und Belüftung Toiletten betrieblichen Zu- und Abfahrten (Art der Fahrzeuge, Häufigkeit, Uhrzeit) Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Heizung Brandschutz

Maschinen und Geräte Fabrikat, Type, Leistung technische Angaben (einschließlich Stoffmengen und Energien) Maschinenaufstellungsplan (Grundriss und Aufriss mit Eintragung der einzelnen Maschinen samt Maschinenliste) CE-Konformitätserklärung

Lufttechnisches Projekt technische Beschreibung, schalltechnische Angaben Darstellung der Zu- und Abluftführung samt Aggregaten Abluftvolumenstrom, Abluftausblashöhe über Dach (aller Gebäude in 50 m Umkreis) und über Gelände, Ausblasgeschwindigkeit Klimaanlage/Kälteanlage technische Beschreibung, schalltechnische Angaben Situierung der Aggregate und der Wärmetauscher Kältemittel und Menge

Befestigte Freiflächen Angaben zum Ausmaß der befestigten Freiflächen kotierte Darstellung im Lageplan Angaben über die Art der Ableitung der Oberflächenwässer mit Gefälleangaben (Berechnung der Sickermulde/n entsprechend ATV A 138)

Betriebsanlagenservice der WK-Tirol Geförderte Betriebsanlagenberatung Im Rahmen der Tiroler Beratungsförderung werden bis zu 24 Stunden Beratung zur Hälfte gefördert. Fix vereinbarter Stundensatz von derzeit € 80,- Leistungen, die über die 24 Stunden hinausgehen sowie Spesen sind zur Gänze vom Antragsteller zu tragen. maximale Förderhöhe € 960,- Wie kann die Wk-tirol helfen 300 geförderte Beratungen/Jahr Technische Büros sind Spezialisten und verkaufen keine Zusatzleistungen Problem bei den §82b Überprüfungen sind der nachfolgende Investitionsbedarf

Wirtschaftskammer Tirol Innovation und Technologie 6020 Innsbruck Mein Tipp: Unterschreiben Sie keine Kauf-/Miet-/Pachtverträge, bevor Sie nicht das Thema Betriebsanlagengenehmigung abgeklärt haben. Wirtschaftskammer Tirol Innovation und Technologie 6020 Innsbruck Meinhardstraße 14 Dipl.-Ing.(FH) Ingobert Knapp T: 0590905 – 1373 E: ingobert.knapp@wktirol.at Broschüre liegt auf Gerne stehe ich zur Vereinbarung eines Termins zur Erstbegutachtung zur Verfügung