Internet Chancen und Risiken für Jugendliche

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 Präsentation transkript:

Internet Chancen und Risiken für Jugendliche Information und Hilfestellung für Eltern von der AG Medienkompetenz Die Arbeitsgruppe Medienkompetenz (vormals AG Internet) wurde im Frühjahr 2008 gegründet. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern des Landespolizeipräsidiums, der Landesmedienanstalt Saarland, des Landesinstituts für präventives Handeln, des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes, der Europäischen EDV-Akademie des Rechts sowie des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland. Ziel der AG Medienkompetenz ist die Aufklärung von Eltern, Schülern und Lehrern über Risiken aber auch Chancen und Möglichkeiten, die das Internet heute für Heranwachsende bietet. Schwerpunkt ist dabei die Förderung eines bewussten und kritischen Umgangs aller genannten Zielgruppen mit dem Medium (= Förderung von Internet-Medienkompetenz). Verwirklicht wird dieses Ziel durch Elternabende, die Entwicklung von Modellprojekten mit Schulen und die Bekanntmachung von Anlaufstellen, die den angesprochenen Zielgruppen bei Beratungsbedarf mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Ablauf Datenlage: Internetnutzung bei Jugendlichen Gefahren und Risiken der Internetnutzung Chancen der Internet-Nutzung: Praktische Tipps Medienkompetenz für Erziehende UND Jugendliche

Datenlage Internetnutzung bei Jugendlichen Medien in der Freizeit Wichtigkeit der Medien Internet-Nutzungshäufigkeit Inhaltliche Verteilung der Internetnutzung Aktivitäten im Internet – Schwerpunkt Kommunikation Medien spielen im Leben von Jugendlichen eine große Rolle, sie sind allgegenwärtig, strukturieren Tagesabläufe, geben den Heranwachsenden Orientierungs- und Identifikationsmöglichkeiten, ermöglichen ihnen, sich von der Erwachsenenwelt abzugrenzen, sie schaffen Weltbilder und sind Anlass für Gespräche und gemeinsame Aktivitäten. Im Einzelnen geht es um die Medienbeschäftigung in der Freizeit: welche Medien werden wie häufig genutzt? Die Wichtigkeit von Medien: welche Medien sind wie wichtig für Jugendliche? Internet-Nutzungshäufigkeit: wie viel Prozent der Jugendlichen nutzen das Internet täglich? Inhaltliche Verteilung der Internetnutzung: wozu wird das Internet genutzt? Welche Rolle spielen kommunikative Elemente des Internet (Instant Messenger, Online Communities, Mailen, Chatten, Twittern)?

Medienbeschäftigung in der Freizeit 2013 (täglich/mehrmals pro Woche) Angaben in % Handy und Internet haben das Fernsehen als meist genutztes Medium abgelöst, Computer-/Konsolen-/Onlinespiele spielen hauptsächlich bei Jungen eine Rolle. Quelle: JIM 2013, *egal über welchen Weg Basis: alle Befragten, n = 1.200

Wichtigkeit der Medien 2013 (sehr wichtig/wichtig) Angaben in % Mädchen: Musik zu hören (91 %) Internet zu nutzen (87 %) Handy zu nutzen (86 %) Radio zu hören (61 %) Bücher zu lesen (59 %) Fern zu sehen (46 %) Tageszeitung zu lesen (30 %) Computerspiele (25 %) Jungen: Internet zu nutzen (91 %) Musik zu hören (89 %) Handy zu nutzen (77 %) Computerspiele (66%) Fern zu sehen (51 %) Radio zu hören (50 %) Bücher zu lesen (44 %) Tageszeitung zu lesen (36 %) Das Medium, das bei Jungen oberste Priorität hat, ist das Internet, bei Mädchen das Musik Hören. Computerspiele: Höherer Ausschlag bei Jungen, während bei den Mädchen auf dem letzten Platz Jugendliche nutzen Medien sehr gerne zum Kommunizieren (Mädchen mehr als Jungen), das äußert sich auch in der Platzierung des Handys auf dem dritten Platz. Quelle: JIM 2013 Basis: alle Befragten, n = 1.200

Entwicklung tägliche Onlinenutzung 2006-2013 Mo-Fr, Selbsteinschätzung in Minuten Nutzung des Internets steigt im Jahresvergleich. Quelle: JIM2006-2013, *Änderung der Fragestellung Basis: alle Befragten

Inhaltliche Verteilung der Internetnutzung 2013 Angaben in % GESAMT: Mädchen: Jungen: Unterhaltung: z.B. Musik, Bilder, Videos, etc. Kommunikation im Internet hat bei Jugendlichen einen hohen Stellenwert. Mädchen legen mehr Wert auf Kommunikation, Jungen mehr Wert auf Spiele. Quelle: JIM 2013 Basis: Internet-Nutzer, n = 1.170

Aktivitäten im Internet – Schwerpunkt Kommunikation (täglich/mehrmals pro Woche) Angaben in % Über das Internet kommunizieren Jugendliche hauptsächlich über Online-Communities und Instant-Messenger-Systeme. Insbesondere Mädchen sind mit 74 % sehr stark in Online-Communities vertreten. Überleitung zum Thema Recht: Medien sind im Leben von Jugendlichen allgegenwärtig. Sie beschäftigen sich täglich damit. Eltern dürfen die Augen vor der „Medienrealität“ ihrer Kinder nicht verschließen, sondern müssen sich dieser stellen und daran teilhaben. Mit der Nutzung von Medien sind jedoch nicht nur Vorteile, auf die in diesem Vortrag noch später eingegangen werden soll, verbunden, sondern es bestehen gerade im Hinblick auf das neue „Mitmach-Web“, das so genannte Web 2.0 durchaus auch Gefahren und Risiken, über die Sie sich bewusst sein und über die Sie mit Ihren Kindern sprechen sollten. Quelle: JIM 2013 Basis: n = 1.200

Online-Communities: Nutzung verschiedener Funktionen 2013 (täglich/mehrmals pro Woche) Angaben in % Die Nutzung von Online-Communities steht bei den kommunikativen Tätigkeiten Jugendlicher an erster Stelle. Drei Viertel besuchen regelmäßig soziale Netzwerke. Problematisch: Umgang mit personenbezogenen Daten, Wahrung der Persönlichkeitsrechte Dritter, Urheberrechte, Cybermobbing Quelle: JIM 2013 Basis: Nutzer von Online-Communities, n = 977

Gefahren und Risiken der Internetnutzung Insbesondere die Verletzung von Rechten Dritter im oder über das Internet Aufzählung möglicher Risiken und Gefahren anhand von Beispielen

Das Internet ein rechtsfreier Raum? Nein! Im Internet gelten dieselben Gesetze und Normen wie in der realen Welt. Es gelten genau wie im offline-Leben die Normen des Privatrechts, des Strafrechts und des sonstigen öffentlichen Rechts. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Vertragsschlüsse über das Internet oder die Verletzung von Strafgesetzen. Vielfach wird übersehen, dass das Internet ein Kommunikationsmedium ist, das reale Räume miteinander verbindet. Der virtuelle Raum ist tatsächlich nur der Übermittlungsweg. Nachrichten, die in das Internet eingestellt werden, sind dazu bestimmt, an realen Orten Wirkungen zu zeitigen. Daher sind in der Regel nach dem deutschen Kollisionsrecht die Gesetze des Ortes anzuwenden, an dem die Wirkungen nach dem Willen der an der Kommunikation beteiligten eintreten sollen. Das Internet als virtueller Raum ist daher nicht rechtsfrei, sondern unterliegt dem Recht des Ortes, an dem reale Menschen von den Nachrichten, die über das Internet ausgetauscht werden, betroffen werden.

Abmahnung Firma ./. Privat Sehr geehrter Herr Privat, In der vorgenannten Angelegenheit zeige ich an, dass mich Firma mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Eine auf mich lautende Vollmacht füge ich bei. Ich bin gehalten, Sie auf folgende Umstände aufmerksam zu machen: Überwiegend sind Ihre Auktionen bei Internetauktionshaus mit Original-Produktabbildungen versehen, an denen meine Mandantin die Rechte hält. Die von meiner Mandantin auf Ihrer Auktionshausseite verwendeten Kollektionsfotos sind ausschließlich für die Benutzung innerhalb Firma bestimmt. Durch Ihre Handlung verletzen Sie Rechte meiner Mandantin. Meiner Mandantin steht auf Grund der von Ihnen begangenen Verstöße ein Unterlassungsanspruch gem. § 97 UrhG zu. Im Interesse einer außergerichtlichen Einigung und zwecks Beseitigung einer Wiederholungsgefahr habe ich Sie aufzufordern, beigefügte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung bis spätestens 29.02.2008 zurückzusenden und die durch meine Einschaltung entstandenen Kosten ausweislich beiliegender Kostennote zu erstatten. […] Muster eines typischen Abmahnschreibens für die Verwendung von original Produktfotos auf einer Internetauktionsplattform. Hier wurden Kleidungsstücke eines international tätigen Modelabels angeboten. Die Abmahnschreiben für andere Produkte sind im Wortlaut ähnlich abgefasst.

Was ist das Urheberrecht? Urheberrecht schützt: das Werk als persönlich geistige Schöpfung, Inhaber von Leistungsrechten. Urheberrecht entsteht: bei Schaffung des Werkes, ohne dass es einer Registrierung bedarf! Oftmals ist nicht bekannt, dass die Verwendung fremder Inhalte, die im Internet zu finden sind, Rechte des Schöpfers verletzt. Wichtig ist daher zu wissen, welchen Zweck das Urheberrecht verfolgt und wie es entsteht. Das Urheberrecht entsteht gleichzeitig mit dem Werk. Weder ist eine Anmeldung zu einem Register, noch eine spezielle Kennzeichnung, z.B. mit dem © erforderlich, um den Schutz zu erlangen. Das Recht umfasst sowohl die Beziehungen des Schöpfers zu seinem Werk (Urheberpersönlichkeitsrechte wie z.B. Namensnennung, Entstellungsschutz, Rückrufrecht wegen gewandelter Überzeugung), als auch die Verwertungsrechte, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG, also das Recht, das Werk ins Internet zu stellen.

Was schützt das Urheberrecht? Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, insbesondere der Musik (§ 2 I Nr. 2 UrhG); Schutz des ausübenden Künstlers (§ 73 ff. UrhG); Schutz des Herstellers von Tonträgern (§ 85 ff. UrhG); Schutz des Sendeunternehmens (§ 87 UrhG). Das Urheberrecht erfasst aber nicht alles, was entsteht, sondern nur solche Dinge, die Ergebnis eines menschlichen Schaffensprozesses sind. Ferner muss der Schöpfer mit einem gewissen Maß an Individualität und Kreativität tätig geworden sein (Schöpfungshöhe). Hier werden keine hohen Anforderungen gestellt, so dass auch der Schüleraufsatz regelmäßig urheberrechtlichen Schutz genießt (Recht der kleinen Münze). Ferner durch das Urheberrecht geschützt werden die ausübenden Künstler, also die Musiker, die Schauspieler etc. Ihre Interpretation soll von Dritten nicht so einfach übernommen werden dürfen. Auch die Hersteller von Tonträgern, die regelmäßig große Investitionen getätigt haben, sollen nicht ohne Weiteres hinnehmen müssen, dass von ihnen hergestellte Tonträger vervielfältigt werden. Gleiches gilt für die Sendeunternehmen, in denen sich regelmäßig viele Menschen um das Programm – oder vielmehr die Programmfolge – Gedanken machen, sind in ihrer Kreativität geschützt.

Wie lang wirkt das Urheberrecht? Regelmäßige Schutzdauer 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG); Davon gibt es abweichende Schutzfristen, die oft 50 Jahre betragen; Faustregel: Werke, die 150-170 Jahre alt sind, sind in der Regel frei verwendbar. Das Urheberrecht hat ein Verfallsdatum. Nach Ablauf der regelmäßigen Schutzdauer wird ein Werk gemeinfrei, d.h. das Werk wird für die Allgemeinheit frei benutzbar.

Ist das Urheberrecht übertragbar? Eine Übertragung als solche ist nicht möglich, aber eine Einräumung von Nutzungsrechten; Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist nicht verzichtbar!

Wann darf ein Werk benutzt werden? Wenn eine gesetzliche Erlaubnis besteht; Wenn der Urheber oder Inhaber des Nutzungsrechts zustimmt; Wenn das Werk unter einer „freien“ Lizenz steht. Eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften erlaubt ausnahmsweise die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes auch ohne Erlaubnis des Urhebers. Von besonderer Bedeutung ist dabei § 52a UrhG, der Schulen ermöglicht, in begrenztem Umfang Werke für den Unterrichtsgebrauch zu verwenden. Von besonderer praktischer Bedeutung ist die Zustimmung des Urhebers zur Verwertung – die Lizenz. Damit ist man auf der sicheren Seite, denn derjenige, der das Werk geschaffen hat und damit über dessen Schicksal bestimmen darf, hat die Erlaubnis zur Verwendung erteilt. In einer Vielzahl von Fällen hat der Urheber dies bereits im Vorfeld getan und sein Werk, das er ins Internet gestellt hat, einer freien Lizenz unterstellt. Die bekanntesten Lizenzen sind die General Public License (GPL) und die Creative Commons License (CC). Hier hat sich der Urheber nur manche Rechte vorbehalten. Die private, nicht-kommerzielle Verwendung ist hier regelmäßig erlaubt. Besonders anschaulich wird das bei den CC-Lizenzen dargestellt, die kleine Piktogramme zur Veranschaulichung verwenden.

Was kann passieren, wenn man ein Werk ohne Erlaubnis benutzt? Es drohen: Schadensersatz (Lizenzgebühr, Ermittlungskosten) und Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts (bei erstmaliger Abmahnung im privaten Umfeld sind die Anwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von höchstens 1.000,00 EUR für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Verletzten zu berechnen, was in der Praxis üblicherweise 124 - 140 EUR ggf. zzgl. Mehrwertsteuer entspricht) und - Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Welche Bedeutung hat das Persönlichkeitsrecht im Internet? Im Zeitalter des Web 2.0 besteht die Gefahr, im Internet auf eine Weise dargestellt zu werden, die den eigenen Vorstellungen widerspricht und die für den Einzelnen negative Folgen haben kann. U.a. dem Schutz vor diesen Beeinträchtigungen dient das Persönlichkeitsrecht. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht genießt Verfassungsrang. Es wird aus der allgemeinen Handlungsfreiheit in Verbindung mit der Menschenwürde, die bereits durch das Grundgesetz verbürgt werden, abgeleitet. Das Persönlichkeitsrecht gibt dem Einzelnen die Befugnis, selbst darüber zu entscheiden, ob und inwieweit er sein Leben in die Öffentlichkeit tragen will. Dies schließt ein, dass grundsätzlich jedermann selbst entscheiden kann, wie er sich Dritten gegenüber darstellt. Gegen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts kann der Einzelne auf zivilrechtlichem und/oder strafrechtlichem Weg vorgehen und so das Persönlichkeitsrecht durchsetzen.

Schutz der persönlichen Ehre Recht am eigenen Bild Welche Aspekte des Persönlichkeitsrechts sind im Internet besonders relevant? Schutz der persönlichen Ehre Recht am eigenen Bild Recht am eigenen Wort Recht auf informationelle Selbstbestimmung Der Schutz der persönlichen Ehre wird dadurch gewährleistet, dass Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung unter Strafe gestellt sind. Dies gilt auch, wenn die Beleidigungen über das Internet, das kein rechtsfreier Raum ist, erfolgen. Neben strafrechtlichen Folgen können sich auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche ergeben. Das Recht am eigenen Bild schützt insbesondere vor der ungewollten Verbreitung und öffentlichen Zurschaustellung von Bildnissen, auf denen Personen zu erkennen sind. Dies betrifft in erster Linie das Fotografieren oder Filmen von Personen ohne deren Einwilligung. Das Recht am eigenen Wort schützt gegen die Entstellung und das Unterschieben von Äußerungen. Jeder soll ferner selbst darüber entscheiden können, ob sein gesprochenes Wort auf Tonträger aufgezeichnet wird und ob und vor welchem Personenkreis es abgespielt werden darf. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gibt dem Einzelnen die Befugnis, über die Preisgabe und Verwendung der persönlichen Daten zu bestimmen. Persönliche oder personenbezogene Daten sind etwa Alter, Familienstand und Gesundheitszustand (dazu später mehr).

Welche Gefahren für das Persönlichkeitsrecht sind besonders relevant? Der persönlichen Ehre droht Gefahr durch beleidigende Äußerungen in Foren und Blogs. Das Recht am eigenen Bild und Wort ist durch Videoportale und Bilddarstellungen auf privaten Internetseiten gefährdet. Dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung droht Gefahr durch unbedachte Weitergabe persönlicher Daten.

Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im virtuellen Welche Folgen können Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internet haben? Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im virtuellen Raum Internet können sehr reale Auswirkungen haben. Zu unterscheiden sind: Materielle Auswirkungen (z.B. Umsatzeinbrüche bei Firmen aufgrund unwahrer Behauptungen, Nachteile am Arbeitsplatz) Immaterielle Auswirkungen (z.B. psychosomatische Folgen von Rufmordkampagnen, Isolation im Bekanntenkreis) Unwahre Tatsachenäußerungen in Meinungsforen können für Unternehmer gravierende finanzielle Auswirkungen haben. Das Internet dient immer häufiger der ersten Information über ein Produkt. Negative Äußerungen in Foren können deshalb zu regelrechten Umsatzeinbrüchen führen, die bis zur Existenzvernichtung gehen können. Werden rufschädigende unwahre Äußerungen im Internet über die eigene Person verbreitet, die dann von einem Personalverantwortlichen zur Kenntnis genommen werden, kann sich das negativ auf das berufliche Fortkommen auswirken. Dies geschieht oft, ohne dass der Betroffene den eigentlichen Hintergrund der Personalentscheidung kennt. Teilweise werden über das Internet regelrechte Rufmordkampagnen geführt. Häufig erfolgt dies unter Preisgabe von Details aus dem Privat- und Intimleben. Mobbing und Stalking mit all ihren negativen Erscheinungsformen verlagern sich zunehmend ins Internet und finden dann in einer breiten Öffentlichkeit statt. Dies stellt für den Betroffenen häufig eine schwere Beeinträchtigung dar, die psychosomatische Erkrankungen auslösen kann. Oft erfolgt auch ein Rückzug aus dem Bekanntenkreis, der von den unwahren Äußerungen erfahren hat, was dann bis zu einer völligen Isolation des Betroffenen führen kann.

Wie können sich Betroffene wehren? Betroffene können sich auf zivilrechtlichem und/oder strafrechtlichem Weg wehren. Zivilrechtlich kommen insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht. Strafrechtlich kann gegen eine Verletzung der persönlichen Ehre oder -abhängig vom Einzelfall- auch des Rechts am eigenen Bild vorgegangen werden. Strafrechtlich relevant sind insbesondere die Ehrschutzdelikte, die in den §§ 185 ff. StGB geregelt sind. Ein strafrechtlicher Schutz des Rechts am eigenen Bild wird durch den § 201a StGB gewährleistet, der bereits die Anfertigung von Bildaufnahmen aus dem Intimbereich unter Strafe stellt („Spannerschutz“). Geschützt werden hierbei auch Personen in öffentlich zugängliche Räumlichkeiten wie öffentlichen Toiletten, Umkleidekabinen oder Behandlungszimmern. Aber auch das Verbreiten oder öffentliche Zurschaustellen eines Bildnisses ohne Einwilligung kann strafrechtlich nach § 33 Kunsturhebergesetz sanktioniert werden.

Wie verhält es sich mit Aufnahmen von Personen? Bild- und Tonaufnahmen von Personen sind grundsätzlich nur mit Erlaubnis desjenigen zulässig, der aufgenommen wird. Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten ins Internet gestellt werden. Ein Bildnis ist jede Wiedergabe der äußeren Erscheinungsweise einer Person, soweit diese als solche erkennbar ist. Das Recht am eigenen Bild ist im allgemeinen Persönlichkeitsrecht verankert, hat aber im Kunsturhebergesetz eine besondere Ausprägung erfahren. Nach § 22 KUG (Kunsturhebergesetz) dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. § 23 KUG enthält hierzu Ausnahmen, die für Laien aber nur schwer zu durchschauen sind.

Was sind personenbezogene Daten und dürfen diese erhoben werden? Name, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und alle sonstigen Angaben, die einem Menschen zugeordnet werden können, sind personenbezogene Daten. Diese Daten dürfen nur aufgrund eines Gesetzes oder einer vorherigen Einwilligung, die nach Aufklärung über den Zweck ihrer Abfrage erteilt worden ist, erhoben werden.

„Identitätsdiebstahl“, Stalking etc. Warum sollte ich mit der Angabe personenbezogener Daten zurückhaltend sein? Personenbezogene Daten sind anfällig für Missbrauch durch Dritte und sollten nur wohlüberlegt offenbart werden: „Identitätsdiebstahl“, Stalking etc. Profilermittlung für Marketing und Arbeitgeber/Behörden Mit personenbezogenen Daten sollte man schon deswegen zurückhaltend sein, um ihre Verwendung durch Kriminelle zu verhindern. Bei Kriminellen ist hier der Identitätsdiebstahl, der oft bei Betrügereien im Zusammenhang mit Auktionsplattformen eine Rolle spielt, besonders beliebt. Durch die Möglichkeit Daten zu verknüpfen gibt es heute nahezu keine irrelevanten Daten mehr. Je weniger von mir öffentlich bekannt ist, um so weniger kann mir nachgesagt werden. Partyfotos (z.B. auf WKW oder GP) sind nur so lange lustig, wie sie der Personalchef, der meine Bewerbung bearbeitet, nicht auch anschauen kann. Die Mitgliedschaft in der Gruppe „Schafft die Hausaufgaben ab!“ ist aus Schülersicht verständlich, wird von einem potentiellen Arbeitgeber aber leicht als mangelnde private Initiative ausgelegt. Bevor ich also Angaben mache, die zu mir zurückverfolgt werden können, überlege ich, ob derjenige, der danach fragt, diese Angaben wirklich benötigt (z.B. ist die Zusendung von bestellten Waren nur möglich, wenn ich eine Empfangsadresse angebe – in welche Disko ich gehe, muss hierfür nicht abgefragt werden).

Wie kann ich meine eigenen Interessen am Besten schützen? Stichprobenartige Kontrolle durch googeln des eigenen Namens. Vermeidung der Veröffentlichung von Fotos, auf denen man selbst in ungünstigem Licht erscheinen kann („Partyfotos“). Der gute Ruf im Internet gewinnt zunehmend auch für Privatpersonen an Bedeutung. Dies gilt um so mehr, als dass das Internet ein „ewiges Gedächtnis“ bildet, in dem Informationen auf unbestimmte Zeit verfügbar sind. Laut einer Titelstory der Wirtschaftswoche in der Ausgabe 47/2006 gaben in einer Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater, bei der mehr als 300 Personalberater und Personalentscheider befragt wurden, 28 Prozent an, das Internet zu nutzen, um Lebensläufe näher zu untersuchen. Interessant für die Personalentscheider waren dabei Meinungsäußerungen (in Foren), Mitgliedschaften (in Gruppen) und Freizeitaktivitäten. Nach Angaben der Personalverantwortlichen scheiterten 34 Prozent der Bewerber im Auswahlprozess schon an den Ergebnissen der Online-Recherchen.

Im Internet bin ich anonym - IRRTUM! Jeder, der sich im Internet bewegt hinterlässt Spuren, die zu ihm zurückverfolgt werden können. Um Daten über das Internet auszutauschen, ist die Adressierung der Daten erforderlich. Es ist daher leicht nachvollziehbar, wem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Adresse zugeteilt war. Handlungen im virtuellen Raum Internet können ganz reale rechtliche Folgen auslösen. Denn jedes nicht korrekte Verhalten kann prinzipiell einer Person zugeordnet und verfolgt werden.

Was mache ich, wenn ich unerwünschte Daten von mir im Netz entdecke? 1. Ich wende mich an den Anbieter der betreffenden Website. 2. Ist der nicht ausfindig zu machen, schalte ich die Behörden ein. 3. Handelt es sich um eine Straftat, kann ich mich an die nächste Polizeidienststelle wenden, für Datenschutzverletzungen wende ich mich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (http://www.lfdi.saarland.de). Den Anbieter der Website kann in der Regel über das Impressum ermittelt werden.

Chancen der Internet-Nutzung Praktische Tipps

Suchen und Finden im Netz Begegnung mit problematischen Inhalten durch: Trial & Error bei der Adresseingabe unpräzise, doppeldeutige Suchanfragen („Mädchenspiele“) Aufrufen kostenpflichtiger Angebote / Abonnements Werbefenster (Pop-Ups) Die Recherche im Internet wird auch von Heranwachsenden häufig genutzt. Problematisch dabei ist, dass viele gar nicht wissen, wie man richtig sucht. Auch die Fähigkeit, Suchergebnisse zu bewerten, fehlt häufig. Beim Recherchieren oder Suchen kommt es daher häufig zu Begegnungen mit problematischen Inhalten. Trial & Error ist eine häufig genutzte Methode, Internetadressen zu finden. Man gibt einfach im Adressfeld des Browsers eine Adresse ein, von der man denkt, es könnte die richtige sein. Gerade Kinder und Jugendliche verwenden diese Methode sehr häufig. Dabei kommt es häufig zu falscher Schreibweise, Tippfehlern, etc. Suchanfragen mit doppelter Bedeutung, z.B. Mädchenspiele, können auf zweifelhafte Seiten führen (in diesem Fall wahrscheinlich mit Erotikangeboten). Insbesondere Seiten, die Online-Spiele oder Lebensprognosen anbieten, sind häufig kostenpflichtig. Wer sich auf diesen angeblich kostenfreien Seiten einträgt, erhält meist nach kurzer Zeit eine Rechnung für die Nutzung oder einen angeblich abgeschlossenen Abo-Vertrag (Kosten standen lediglich im Kleingedruckten) Auch so genannte Pop-Ups führen häufig zu Verwirrung. Zum einen erzeugen sie eine gewisse Unübersichtlichkeit, zum anderen können sie auf unseriöse Angebote weiterleiten

Sicher Suchen und Finden Kindersuchmaschinen nutzen (blinde-kuh, milkmoon, helles Köpfchen, frag-finn) Funktionsweisen von „Erwachsenen-Suchmaschinen“ gemeinsam kennen lernen und besprechen  Suchen lernen Favoriten-Liste einrichten Seiten, die persönliche Angaben verlangen, sorgfältig prüfen Beurteilungsfähigkeit stärken Filter (aber: kein ausreichender Schutz gewährleistet) Kindersuchmaschinen bieten gefilterte Informationen (aber: häufig eher für Kinder als für Jugendliche) Deshalb: Jugendliche über die Nutzung von „Erwachsenen-Suchmaschinen“ aufklären, anfangs eventuell gemeinsam Suchen üben und über geeignete Suchbegriffe diskutieren, Suchergebnisse ansehen und gemeinsam selektieren. Anlegen einer Favoriten-Liste mit den Angeboten, die der Jugendliche häufig nutzt Seiten, die persönliche Angaben verlangen immer sorgfältig prüfen, um Abofallen zu vermeiden Fähigkeit, Vertrauenswürdigkeit /Qualität gefundener Seiten beurteilen zu können (z.B. Impressum, Verlinkung auf andere Seiten, Private Seite oder Internetauftritt einer rennomierten Institution?) Einsatz von Filtern, die jugendgefährdende Inhalte abblocken (funktioniert nicht immer, es gibt immer Seiten, die nicht gefiltert werden und trotzdem aufgerufen werden können)

Kommunikation von Jugendlichen im Netz Welche Anbieter werden zur Kommunikation im Netz genutzt? Facebook, Youtoube, Flickr, ICQ, Instagram, Vine, Twitter, Skype, Snapchat, msn oder ICQ

Kommunikation von Jugendlichen im Netz Sensibilisierung durch Eltern notwendig: Preisgabe persönlicher Daten (E-Mail-Adresse / Chatname bzw. Nickname, Fotos, Adresse) Umgang mit Fotos (Persönlichkeitsrechte) Übergriffe (Beschimpfungen, -sexuelle- Belästigung) Flüsterfunktion im Chat / IM (= Instant-Messaging) Anonymität / Glaubwürdigkeit des Kommunikationspartners Werbung auf der Internetseite der Seitenanbieter (insbesondere Apps, Chat und E-Mail) SPAM, Viren, Phishing Kommunikation über das Internet = weiterer wichtiger Aspekt bzgl. der Internetnutzung von Jugendlichen Meist genutzte Kommunikation: Soziale Netzwerke, What‘s App. Bekannteste Seiten: Facebook, etc. Funktionsweise: Person legt ein Profil mit den eigenen Daten an (Name, Geburtstag, Geburtsort, Foto, Hobbies, Beruf, etc.). Andere Personen können das Profil besuchen, einen Eintrag im Gästebuch hinterlassen oder die Person zu ihren Bekanntschaften hinzufügen (= adden). Sehr beliebt ist auch die Anwendung „What‘s App“, mit der über Smartphone direkte Nachrichten an Einzelne Personen gesandt werden können. Problematisch: Datenschutz, Persönlichkeitsrechte Die rechtlichen Probleme die für den Nutzer durch Veröffentlichung von Daten und Fotos entstehen können wurden bereits erörtert. An dieser Stelle wichtig zu erwähnen, dass das Bewusstsein der jugendlichen Nutzer für die Öffentlichkeit Ihrer Daten häufig gänzlich fehlt, auch das Gespür für die Anonymität und die damit verbundene Glaubwürdigkeit des Kommunikationspartners Schulen haben vermehrt das Problem des Cyber-Mobbing (Schulhof-Streitereien werden nachmittags im WWW fortgeführt) Übergriffe und Beschimpfungen bis hin zur sexuellen Belästigung sind Gefahren, die Kinder und Jugendliche beim Kommunizieren im Internet ausgesetzt sind, dies wird durch Flüsterfunktion und Instant Messaging (IM) verstärkt, da diese Formen des Chats die Möglichkeit bieten, in einem geschützten Raum zu kommunizieren, in dem sich nur ausgewählte Chatpartner aufhalten (Den Chatraum dagegen kann jeder besuchen, der möchte) Werbung ist auf diesen Seiten allgegenwärtig und führt oft zu Unübersichtlichkeit, Differenzierung zwischen Werbung und Inhalten oft schwierig Umgang mit SPAM, Viren und Phishing-Attacken will gelernt sein

Beispiel für eines E-Mail-Postfachs eines kommerziellen E-Mail-Anbieters (Hinweis auf Werbemails)

Beispiel für einen Chatroom

Sicher(er) Mailen und Chatten Moderierte Chats für Jugendliche mit Ignore-Funktion und ohne Gastzugang wählen (z.B. Jugendchat www.virtuellewelt.de ) Name und Alter sollten aus E-Mail-Adresse / Nickname nicht hervorgehen (z.B. natascha14@web.de) Chatiquette / Netiquette einhalten Vereinbarung fester Chat-Zeiten Sicherheitsregeln festsetzen Zwei E-Mail Adressen einrichten Gesundes Misstrauen gegenüber fremdem Chat- oder E-Mail- Partner keine Anhänge / Dateien von unbekannten Absendern öffnen keine SPAM-Mails beantworten E-Mail / Chat-Angebote für Kinder und Jugendliche findet man zum Beispiel unter www.seitenstark.de Ignore-Funktion: ermöglicht, Personen, die einen im Chat belästigen, zu ignorieren Kein Gastzugang: nur registierte Nutzer können am Chat teilnehmen (verhindert anonyme Nutzer, die vom Betreiber im Falle eines Vorfalls schlecht ausfindig gemacht werden können) Nickname: Spitzname Chatiquette / Netiquette (Chat+Etikette / Internet+Etikette): Verhaltensregeln beim Chatten und Mailen, die von allen Nutzern eingehalten werden sollen. Alle guten Chats bzw. Kinder-Mailseiten haben ihre eigene Chatiquette/Netiquette auf der Seite veröffentlicht Sicherheitsregeln / Internetregeln gemeinsam mit Kind abstimmen: keine persönlichen Daten preisgeben, keine Verabredungen im realen Leben, bescheid geben, wenn unangenehme Dinge beim Mailen oder Chatten passieren Zwei E-Mail Adressen: eine wird NUR für privaten E-Mail-Verkehr mit Freunden / Bekannten etc. verwendet, die andere E-Mail Adresse wird für alles weitere verwendet (Umfragen, Gewinnspiele, etc.) um SPAM an die offizielle Adresse zu vermeiden Kindern sollte die Anonymität ihres Gegenübers bewusst gemacht werden, ein gesundes Misstrauen sollte immer herrschen

Sicher(er) in Social Networks Sensibilisierung für Öffentlichkeit des WWW (Auswirkungen „Partybilder“ auf zukünftigen Arbeitsplatz) Zugang zum Nutzerprofil soweit wie möglich einschränken Fotos / persönliche Angaben nur für Freunde sichtbar machen Keine persönlichen Daten wie Adresse, Telefon oder E-Mail auf dem eigenen Profil angeben anstößige Inhalte / Mobbing-Attacken dem Betreiber melden Lassen Sie sich das Profil Ihres Kindes bei einer gemeinsamen Surftour zeigen

Medienkompetenz für Erziehende UND Jugendliche Praktische Tipps

Merkmale geeigneter Internetseiten Seiten-Check: Merkmale geeigneter Internetseiten Altersgerechte Aufbereitung und Handhabung (übersichtlicher Aufbau, einfache Navigation, Werbefrei oder eindeutige Kennzeichnung der Werbung, kein Shop) Datenschutz (keine Abfrage persönlicher Daten) Interaktivität (sollte zum Mitmachen einladen, Forum, Gästebuch, Chat) Moderation (bei Chats und Foren) Multimedialität (z.B. Hörbeiträge, Videos, Filmausschnitte) Sicherheit (werden problematische Einträge in Foren gelöscht, achten Moderatoren in Chats auf gute Umgangsformen, Hilfe-Button, über den die Redaktion kontaktiert werden kann)

Beispiele guter Internetseiten www.internet-abc.de www.seitenstark.de www.internauten.de www.frag-finn.de www.datenparty.de

Begleiten Sie Ihr Kind beim Surfen. Was können Eltern tun? Zeigen Sie Interesse. Begleiten Sie Ihr Kind beim Surfen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über das Internet und seine Gefahren. Entwickeln Sie gemeinsam ein „Online-Abkommen“ (siehe Familien-Vertrag) Sprechen Sie gemeinsam über Erlebnisse im Chat, beim Surfen oder bei Online-Spielen. Grenzen und Regeln festlegen (feste Internetzeiten, feste Chatzeiten) Regeln für die Weitergabe von Daten: Name, Adresse, Telefonnummer und Fotos nur nach Absprache mit den Eltern Nicht überreagieren, wenn im Netz etwas vorgefallen ist, sonst erzählt das Kind vielleicht nicht mehr, wenn etwas unangenehmes passiert

Prof. Dr. Stefan Aufenanger, Universität Mainz Fazit „Entscheidend ist, dass man Kinder und Jugendliche im Umgang mit neuen Medien stärkt und begleitet.“ Prof. Dr. Stefan Aufenanger, Universität Mainz