Leistungshöhen nach ASVG und AK-Pensionsrechner

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Leistungshöhen nach ASVG und AK-Pensionsrechner Ist unsere gesetzliche Pensionsversicherung sicher? AK-Salzburg 22.10.2014 Leistungshöhen nach ASVG und AK-Pensionsrechner Mit welchen Pensionsniveaus kann auf Basis des geltenden Pensionskontorechts gerechnet werden?

Themen Eckpunkte und Funktionsweise des leistungsdefinierten Pensionskontos Zukünftige Leistungsniveaus im ASVG/APG anhand schematischer Verläufe AK-Pensionsrechner / Abschätzung zukünftiger Pensionsansprüche auf Basis der Erstgutschrift

Wesensmerkmale eines Pensionskontensystems Kontenmäßige Darstellung der „Ansprüche“ gegenüber der Pensionsversicherung Für jede/n Versicherte/n wird individuelles Pensionskonto eingerichtet Transparente Abbildung der jährlichen (Anwartschafts-)Entwicklung Ziele: erhöhte Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit Konkrete Ausgestaltung kann sehr unterschiedlich sein

PENSIONSREFORM 2004 Regierungsmodell – ÖGB/AK-Modell Neues Pensionskontorecht Modell der Regierung (Schüssel / Haupt) Modell ÖGB/AK Kontogutschrift Einbezahlte Beiträge (beitragsdefiniertes System) Erworbener Pensionsanspruch - 1,78 % der Beitragsgrundlage (leistungsdefiniertes System) Aufwertung der Kontogutschriften Verwendung der „alten“ Aufwertungsfaktoren Aufwertung auf Basis der Entwicklung der Beitragsgrundlagen Pensionshöhe „Verrentung“ der einbezahlten aufgewerteten Beiträge Summe der angesammelten aufgewerteten Leistungsansprüche (Abschläge bei vorzeitigem/Zuschläge bei verzögertem Pensionsantritt) Bundesbeitrag ---- wie bisher – Bundesbeitrag/Bundesgarantie durch Ausfallshaftung

PENSIONSREFORM 2004 „Pensionskonto-Recht“ - Parlamentsbeschluss Kontogutschrift Erworbener Pensionsanspruch: 1,78 % der Beitragsgrundlage (leistungsdefiniertes System) Aufwertung der Kontogutschriften Aufwertung auf Basis der Entwicklung der Beitragsgrundlagen Pensionshöhe Summe der aufgewerteten Leistungsansprüche Bundesbeitrag Bundesbeitrag/Bundesgarantie durch Ausfallshaftung Übergangsrecht Parallelrechnung für Geburtsjahrgänge ab 1955 (mit 1.1.2014 ersetzt durch Kontoerstgutschrift) „reines“ Pensionskontorecht für Neueintritte ab 2005

Pensionskonto Eckpunkte Antrittsalter 65 (Frauen bis 2023 60) Korridor ab 62, Schwerarbeit ab 60 Jedes Einkommen / jede Beitragsgrundlage zählt Aufwertung Beitragsgrundlagenentwicklung Beiträge für „Ersatzzeiten“ (ALG, NH, KG, KEZ, etc.) Kontoprozentsatz 1,78 Leistungsziel: 45 / 65 / 80 45 x 1,78 = 80,1 Abschläge 4,2%, 5,1%, 1,8% Zuschläge 4,2% Keine Begrenzung mit 80% Jährliche Ausweisung der bisher erworbenen Ansprüche durch Kontomitteilung

PENSIONSREFORM 2004 Aufwertungsfaktoren alt/neu Individuelles Einkommen relativ zu Durchschnitts-einkommen aller Erwerbs-tätigen (je 1/3 Versicherungszeit von insgesamt 45 Jahren) Individuelles Lebenseinkommen relativ zu Durchschnitts-einkommen aller Erwerbstätigen Bemessungsgrundlage relativ zum Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen zum Zeitpunkt des Pensionsantritt Beste 15 Jahre mit Aufwertung alt „altes“ Recht Lebensdurchrechnung mit Aufwertung alt (Regierungsmodell) Lebensdurchrechnung mit Aufwertung neu (ÖGB/AK-Modell) 100 % – 100 % – 100 % 100 % 96 % 81 % 100 % – 110 % – 90 % 92 % 90 % – 100 % – 110 % 106 % 82 % 80 % – 100 % – 120 % 115 % 83 % 120 % – 80 % – 100 % 80 % Eigene Berechnungen auf Basis Stichtag 1.1.2015

Leistungsniveau und Ersatzzeiten? Für Zeiten der Kindererziehung (4 Jahre; € 1.649,84) = € 25/Jahr Arbeitslosengeldbezuges (70% des Eink.) Notstandshilfebezuges (92% von 70%) Krankengeldbezug (100%) Bundesheer/Zivildiensts (€ 1.649,84) werden 1,78% der Beitragsgrundlage auf dem Pensionskonto gutgeschrieben

1.1.1990 ungelernte/r Arbeiter/in flacher, schwankender Einkommensverlauf, ohne Karriere und mehrfach arbeitslos

Schwerarbeitspension ermöglicht früheren Pensionsantritt bei geringeren Abschlägen:

1.1.1990 Facharbeiter, deutlich steigender Einkommensverlauf, 2 mal arbeitslos

1.1.1990 Angestellte(r) Matura stark steigender Einkommensverlauf ohne Nachkauf von Schulzeiten

http://pensionsrechner. arbeiterkammer. at/ bzw http://pensionsrechner.arbeiterkammer.at/ bzw. AK Webseite Rubrik: Beratung/Arbeit und Recht/Pensionen