Schulung der Briefwahlvorstände

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 Präsentation transkript:

Schulung der Briefwahlvorstände Landtagswahl 2014 Schulung der Briefwahlvorstände

Allgemeines Rechtsgrundlagen Die Wahlkreise 41 Gera I und 42 Gera II haben ca. 81.800 Wahlberechtigte. Der Wahlkreis ist aufgeteilt in 81 Wahlbezirke und 7 Briefwahlbezirke. Rechtsgrundlagen Thüringer Landeswahlgesetz – ThürLWG Thüringer Landeswahlordnung – ThürLWO Grundgesetz – GG Wahlstatistikgesetz – WahlStatG Wahlprüfungsgesetz - WahlprüfG

Kreiswahlleiter/stellv. Kreiswahlleiter Kreiswahlleiter: Herr Norbert Gleinig, stellv. Kreiswahlleiter: Herr Harald Schröder, am Wahltag erreichbar über die Wahlzentrale Erreichbarkeit der Wahlzentrale am Samstag vor der Wahl von 12:45 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Wahlsonntag ab 7:15 Uhr unter Tel. Nr. 0365 838-1180

Der Briefwahlvorstand besteht aus 5 bis 9 Personen, und zwar dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin dem stellvertretenden Wahlvorsteher/ der stellvertretenden Wahlvorsteherin den Beisitzern (3 bis 7 Personen), darunter Schriftführer/in und Stellvertreter/in

Der Briefwahlvorstand ermittelt und stellt das Briefwahlergebnis in öffentlicher Sitzung fest  Wahlvorsteher kann Personen, die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Wahlraum verweisen entscheidet über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe

Der Briefwahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen beschließt mit Stimmenmehrheit  Bei Stimmengleichheit entscheidet Stimme des/der Vorsitzenden. Beschlüsse sind unter Angabe des Abstimmungsverhältnisses in die Wahlniederschrift aufzunehmen. darf kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes Zeichen sichtbar tragen

Beschlussfähigkeit des Briefwahlvorstands ist gegeben bei Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern bei der Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe von mindestens 5 Mitgliedern bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses darunter: die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher, die Schriftführerin/der Schriftführer oder deren Stellvertreter

Der Wahlbrief verschlossener Wahlbriefumschlag (rot), darin: Wahlschein Eidesstattliche Versicherung muss unterschrieben sein Stimmzettel in besonderem verschlossenem Stimmzettelumschlag (blau) Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingegangen sein.

Zusammenkunft der Briefwahlvorstände am Wahlsonntag um 15:00 Uhr im Raum 200 zur Materielausgabe, wie Rechtsgrundlagen Liste Erfrischungsgeld Schnellmeldung Wahlniederschrift Siegelmarken Schreib- und Packutensilien usw. sowie Wahlbriefe (gezählt)

Vorbereitung Der Wahlvorsteher/in verpflichtet den Wahlvorstand zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit über die bei der ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten Hinweis: Verpflichtung des/der (stellv.) Wahlvorstehers/Wahlvorsteherin durch Wahlleiter Der Wahlvorsteher/in bestellt aus den Beisitzern/ Beisitzerinnen einen/eine stellvertretende/n Schriftführer/in Der Wahlvorsteher/in weist den Wahlvorstand in die Aufgaben ein (einschl. Aufgabenverteilung).

Vorbereitung prüfen, ob Wahlurne leer und in ordnungsgemäßem Zustand  Versiegelung mit Siegelmarken (mit Unterschrift des Wahlvorstehers) Zählen der Wahlbriefe (auch die nachträglich übergebenen) Öffnen der Wahlbriefe  Wahlschein und Stimmzettelumschlag entnehmen  prüfen, ob Wahlschein ungültig (vgl. ggf. Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine) und ob es Bedenken gegen einen Wahlbrief insgesamt gibt Hinweis: Erscheint ein Wahlschein zweifelhaft (fehlendes Siegel oder Aufdruck „Kopie“), wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro

Zulassung und Zurückweisung von Wahlbriefen Keine Bedenken: Stimmzettelumschlag in Wahlurne einwerfen Wahlschein sammeln Wahlbriefumschlag aussortieren Bedenken: gesamten Wahlbrief unter Kontrolle des Wahlvorstehers aussortieren über Zulassung oder Zurückweisung beschließen  Gründe für Zurückweisung s. Wahlniederschrift Punkt 2.6

Zulassung und Zurückweisung von Wahlbriefen durch Beschluss wie bei Wahlbriefen ohne Beanstandung verfahren, Wahlschein mit einem vom Wahlvorsteher unterschriebenen Vermerk über das Abstimmungsverhältnis und die Gründe für die Zulassung versehen, fortlaufend nummeriert der Wahlniederschrift beifügen Zurückweisung: gesamten Wahlbrief (einschl. Stimmzettel) aussondern, mit einem vom Wahlvorsteher unterschriebenen Vermerk über das Abstimmungsverhältnis und die Gründe der Zurückweisung versehen,

Stimmabgabe mit Stimmzettel

Stimmabgabe mit Wahlschein

Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses Ab 18:00 Uhr Wahlurne öffnen, Stimmzettelumschläge herausnehmen, Wahlvorsteher überzeugt sich davon, dass Wahlurne leer ist Stimmzettelumschläge öffnen, Stimmzettel herausnehmen und zählen, Wahlscheine zählen Leere Stimmzettelumschläge mit Vermerk über fehlende Stimmzettel versehen, fortlaufend nummerieren und der Wahlniederschrift beifügen

Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses Es gilt: Differenzen sind in der Wahlniederschrift zu erklären! und: Die Zahl der Wähler ist in die Wahlniederschrift unter Punkt 4, Buchstabe B einzutragen. Anzahl Stimmzettel + Vermerke fehlende Stimmzettel = Anzahl Wahlscheine Anzahl Stimmzettel = Anzahl Wähler

Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses Unterscheiden sich die Zählergebnisse, so sind in der Niederschrift die Gründe anzugeben. Es gilt grundsätzlich: Anschließend: Eintragung der Wähler in der Niederschrift unter Abschnitt 4., Kennbuchstabe B (sowie A1 und A2, sofern noch nicht erfolgt = Übernahme der Wahlberechtigten aus dem Wählerverzeichnis)

Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses Stimmen sind ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung enthält, für einen anderen Wahlkreis gültig ist, den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. beide Stimmen ungültig Wahlkreisstimme ungültig

Hinweise zur Auszählung

Abschluss des Wahlgeschäfts Zusammenzählen der ermittelten Stimmen in der Wahlniederschrift und Ausfüllen der Wahlniederschrift mit Unterschriften aller Mitglieder des Wahlvorstands Ausfüllen der Schnellmeldung und Abgabe bei Frau Kirmse im Fachdienst Personal – dort Erstprüfung und dann Weitergabe an die Statistik Packen der Unterlagen (nach in der Wahlniederschrift festgelegten Paketen) Abgabe der Wahlniederschrift mit Anlagen im Rathaussaal

FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! GUTES GELINGEN AM WAHLTAG! VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!      GUTES GELINGEN AM WAHLTAG!