Grundlagen der Ausbildung nach

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M = Modul V = Ausbildungsveranstaltung verpflichtend bewertet
 Präsentation transkript:

Grundlagen der Ausbildung nach 1/5 Grundlagen der Ausbildung nach HLbG-DV Heute die erste Gruppe der Mentorinnen und Mentoren für die LiV nach neuer Verordnung. Veränderungen der Gesetze in 2011 haben eine Neustrukturierung der Ausbildung notwendig gemacht, das wird heute u.a. Thema sein, Reibungspunkte sind noch nicht alle ausgeschaltet, aber es wird daran gearbeitet.

Übersicht 2/5 Dauer des Vorbereitungsdienstes: 21 Monate Hosp. Eigenverantworteter Unterricht und Hospitation Ein- führ- ungs- phase Bewer- tungsfrei 1. Hauptsemester 4 Modul- Bewertungen 2. Hauptsemester 3 Modul- Bewertungen Päd. Facharbeit Prüfungs- semester 1 Modul- Bewertung 2. Staatsprüfung 1.2./1.8., Beginn SchHJ 1.8./1.2.2011, Beginn SchHJ 1.2./1.8, Beginn 2. SchHJ Entlassung: 31.7./31.1., Ende SchHJ Einstellung: 01.11. /1.5. Es ist da gespart worden, wo es am ehesten möglich war, in der Einführungsphase. Es geht nicht um Sinnhaftigkeiten, es geht um Geld. Insgesamt war ursprünglich angedacht, die LiV zu entlasten mit weniger Modulen, was sich aber u.U. als kontraproduktiv herausstellen könnte, wenn die Besuche nicht von ihrer Form her sich verändern. Deshalb Beschluss im Studienseminar Hanau: Einführung von „kleinen“ Vorbereitungen, die nicht mehr als 4 Seiten haben, die Anhänge werden zurückgedrängt und können u.U. während des Besuchs gewürdigt werden, auch weil noch einmal klar gemacht werden muss, dass die Anhänge die Stunde insgesamt nicht grundsätzlich erhellen dürfen. 10 Std. Hosp.+ angel. Unt. 10-12 Std. eigenv. Unt.+ 2 Std. Hosp. 10-12 Std. eigenv. Unt.+ 2 Std.Hosp. 6-8 Std. eigenv. Unt.+ 2 Std.Hosp.

3/5 Im Detail M = Modul; AV = Ausbildungsveranstaltung bewertet unbewertet unbewertet, verpflichtend Einführungsphase 3 Monate 1. Hauptsemester 6 Monate . 2. Hauptsemester 6 Monate Prüfungssemester 6 Monate V: (Veranstaltung): Allgemeine Einführung VEIN 50 Z.std. M: Fachdidaktik 1 (1. Unterrichtsfach, 2 UB) 20 Z.std. M: Fachdidaktik 1 (1. Unterrichtsfach, 2 UB) 20 Z.std. M Lernprozesse (lehramts-spezifisch, 2 UB), MLL 20 Z.std. Prüfungs-vorbereitung + Zweite Staats- Prüfung 60 Z.std. M: Fachdidaktik 2 (2. Unterrichtsfach, 2 UB) 20 Z.std. M: Fachdidaktik 2 (2. Unterrichtsfach, 2 UB) 20 Z.std. M: Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen, 2 UB, MDFB 20 Z.std. M: Umgang mit Diversität ( 2 UB) MDLL 20 Z.std. M: Erziehen, Beraten, Betreuen (2 UB), MEBB 20 Z.std. Pädagogische Facharbeit (Abgabe 01.04 / 01.10.) 60 Z.std. 40 Z.std. 20 Z.std. V Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt der Mitgestaltung der Selbständigkeit von Schule VSMS 20 Z.std. Die angegebenen Zeitstunden sind Präsenzzeiten in den Seminarveranstaltungen Inhalte des Vorbereitungsdienstes vier Module zum Kompetenzbereich Unterrichten in den Fächern oder Fachrichtungen ein Modul Erziehen, Beraten und Betreuen ein Modul Diagnostizieren, Fördern und Beurteilen zwei lehramtsspezifische Module (GHRF:1. Diversität in Lehr- und Lernprozessen nutzen und 2. Lehr- und Lernprozesse in den jeweiligen Schulformen innovativ gestalten) eine Einführungsveranstaltung (Präsenzzeit: 50 Zeitstunden) zur Vorbereitung des eigenverantwortlichen Unterrichts im ersten Hauptsemester eine Ausbildungsveranstaltung „Beratung und Reflexion der Berufsrolle“ über die Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes (Präsenzzeit: 30 Zeitstunden) eine Ausbildungsveranstaltung zur Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“ (Präsenzzeit 20 ZStd.) eine Pädagogische Facharbeit, die von einem Ausbilder/ einer Ausbilderin betreut wird V Beratung und Reflexion der Berufsrolle - VBRB 30 Z.std. Schulische Aufgaben (Schulgutachten von Schulleiter) Hospitation und angeleiteter U. 10 U.-Stunden Eigenverantwortlicher Unterricht 10 bis 12 U.-Stunden, plus 2 Hospitation Eigenverantwortlicher Unterricht 10 bis 12 U.-Stunden, plus 2 Hospitation Eigenverantwortlicher Unterricht 6 - 8 U.-Stunden, plus 2 Hospitation

Höchstens zwei Module können ausgeglichen werden 4/5 Modulbewertung und Ausgleich bei Nicht-Bestehen Modulnote UB 1 UB 2 Mündliche, schriftliche u. sonstige Leistungen Teilbewertung für unterrichtspraktische Leistung + Praktische Unterrichtstätigkeit muss mit mindestens 5 Punkten bewertet werden. Modulprüfung Innerhalb 3 Monaten (falls Modulnote unter 5 Punkten) Ausgleich, wenn Punktsumme von Modulnote und Modulprüfung 10 oder mehr Punkte beträgt Lehrprobe Planung, Durchführung Erörterung Höchstens zwei Module können ausgeglichen werden Modul-note unter 5 Pkt. Frühzeitigere Beendigung des Vorbereitungsdienst bei Nichteignung: Module müssen mit mindestens 5 Punkten bewertet werden – Module können nur einmal wiederholt werden (§ 41), ansonsten erfolgt der Ausschluss (§ 51) Sofortige Entlassung, wenn feststeht, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur Zweiten Staatsprüfung nicht mehr erfüllt werden können; dies wird i. d. R. frühestens 12 Monate nach Beginn der pädagogischen Ausbildung möglich sein 4

Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung 5/5 Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung Ausbildungsstand 60 % 1.HS Fach1 5 % 2. HS Fach 1 1. HS Fach 2 5% 2. HS Fach 2 1. HS DFB 1. HS EBB 2. HS MDLL PS MLL Päda- gogische Facharbeit 10 % Schulleiter-gutachten 10% Zweite Staatsprüfung 40% Lehrprobe 1 15% Lehrprobe 2 Mündliche Prüfung 10% Die Pädagogische Prüfungsarbeit ist nicht mehr Teil der Prüfung, somit kann man, wenn man hier weniger als fünf Punkte hat, nicht mehr durch die Prüfung fallen, sondern bekommt „nur“ eine schlechte Note. Die Verhältnisse 60 zu 40 haben sich nicht verändert, lediglich die Wertigkeiten haben sich verschoben. D.h. der Prüfungstag bzw. die Prüfungsstunden sind noch einmal aufgewertet worden.