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Mentorentätigkeit in der Ausbildung nach HLbG-DV

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Präsentation zum Thema: "Mentorentätigkeit in der Ausbildung nach HLbG-DV"—  Präsentation transkript:

1 Mentorentätigkeit in der Ausbildung nach HLbG-DV
Hanau C.Kortmann

2 Erfahrungsaustausch/Fragen
Organisation der Ausbildung/ Rechtsaspekte Leitideen Studienseminar Mentorentätigkeit

3 Die pädagogische Ausbildung
Die Pädagogische Ausbildung besteht inhaltlich und organisch aus dem Ausbildungsunterricht, den Hospitationen, angeleitetem Unterricht und eigenverantwortetem Unterricht der LiV , schulischen Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts wie Gesamt- und Teilkonferenzen, Elternabenden und Elternbesuchen, Wandertagen, Studienfahrten und Sportveranstaltungen, kulturellen Veranstaltungen und besonderen Projekten. acht bewerteten Modulen, sechzehn Unterrichtsbesuchen mit Unterrichtsberatungen innerhalb der Module, nicht bewerteten Ausbildungsveranstaltungen. 3

4 Studien-seminar Schulen
Rechtsstellung der LiV Studien-seminar Zuordnung zur Lehrkräfte akademie Lehrkräfte im Vorbereitungs-dienst (LiV) Schulen Zuordnung zum Staatlichen Schulamt Mentorinnen und Mentoren Abordnung

5 Klassenfahrten sollen nur einmal in der Ausbildung stattfinden
Klassenfahrten sollen nur einmal in der Ausbildung stattfinden. Es sollte garantiert sein, dass die Lerngruppe von der LiV auch unterrichtet wird. Die Genehmigung der Seminarleitung muss eingeholt werden. Auch Fortbildungen, Kurse und Tagungen müssen beantragt und genehmigt werden.

6 Übersicht 3/6 Dauer des Vorbereitungsdienstes: 21 Monate
Hosp. Eigenverantworteter Unterricht und Hospitation Ein- führ- ungs- phase Bewer- tungsfrei 1. Hauptsemester 4 Modul- bewertungen 2. Hauptsemester 3 Modul- bewertungen Prüfungs- semester 1 Modul- bewertung ES sehr kurz: - Orientierung im System - Hospitationsmöglichkeit nutzen, Blick auf SuS und Unterricht 10 Std. Hosp.+ angel. Unt. 10-12 Std. eigenv. Unt.+ 2 Std. Hosp. 10-12 Std. eigenv. Unt.+ 2 Std.Hosp. 6-8 Std. eigenv. Unt.+ 2 Std.Hosp. 6

7 Aus der Durchführungsverordnung zum HLbG vom 28. 9
Aus der Durchführungsverordnung zum HLbG vom (HLbGDV) geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom § 41 Ziele und Inhalte (1) Die pädagogische Ausbildung soll die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst befähigen, Schüle­rinnen und Schüler mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit, unterschiedlicher sozialer oder kultureller Herkunft 1. zu unterrichten, 2. zu erziehen, zu beraten und zu betreuen, 3. zu diagnostizieren, zu fördern und zu beurteilen und 4. die Entwicklungsprozesse der Schule mitzugestalten. (2) In der Pädagogischen Ausbildung sollen die während des Studiums erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Fachwissenschaften, Fachdidaktiken und Bildungswissen­schaften in engem Bezug zum erteilten Unterricht so vertieft und erweitert werden, dass die in § 1 Abs.2 des hessischen Lehrerbildungsgesetzes genannten Kompetenzen im Handeln der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sichtbar werden. Grundlage der Ausbildungsinhalte sind Modulbeschreibungen

8 Ausbildungsorganisation
M = Modul; AV = Ausbildungsveranstaltung bewertet unbewertet unbewertet, verpflichtend Einführungsphase 3 Monate 1. Hauptsemester 6 Monate . 2. Hauptsemester 6 Monate Prüfungssemester 6 Monate V: (Veranstaltung): Allgemeine Einführung VEIN 50 Z.std. M: Fachdidaktik 1 (1. Unterrichtsfach, 2 UB) 20 Z.std. M: Fachdidaktik 1 (1. Unterrichtsfach, 2 UB) 20 Z.std. M Lehr-und Lernprozesse Lehramts spezifisch gestalten (2 UB), MLL 20 Z.std. Prüfungs-vorbereitung + Zweite Staats- Prüfung 60 Z.std. M: Fachdidaktik 2 (2. Unterrichtsfach, 2 UB) 20 Z.std. M: Fachdidaktik 2 (2. Unterrichtsfach, 2 UB) 20 Z.std. M: Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen, 2 UB, MDFB 20 Z.std. M: Diversität in Lehr-und Lernprozessen nutzen ( 2 UB) MDLL Z.std. M: Erziehen, Beraten, Betreuen (2 UB), MEBB 20 Z.std. Pädagogische Facharbeit (Abgabe / ) 60 Z.std. 40 Z.std. 20 Z.std. Vorbereitungsdienst nach HLbG-DV (2011) Dauer: 21 Monate 8 Module 2 UB pro Modul (16) Einstellung 1.5. / 1.11. Ausbildungs-veranstaltungen (AV) BRB (Beratung und Reflexion der Berufsrolle) Schulgutachten VSMS „Mitgestaltung der Selbständigkeit von Schule“ unbewertet in (Änderung:Verantwortung des Studienseminars) V Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt der Mitgestaltung der Selbständigkeit von Schule VSMS 20 Z.std. V Beratung und Reflexion der Berufsrolle - VBRB 30 Z.std. Schulische Aufgaben (Schulgutachten von Schulleiter) Hospitation und angeleiteter U. 10 U.-Stunden Eigenverantwortlicher Unterricht 10 bis 12 U.-Stunden, plus 2 Hospitation Eigenverantwortlicher Unterricht 10 bis 12 U.-Stunden, plus 2 Hospitation Eigenverantwortlicher Unterricht 6 - 8 U.-Stunden, plus 2 Hospitation Unterrichtseinsatz nach der Prüfung -12 Std. 8

9 §51 HLBG-DVO Der eigenverantwortete Unterricht kann bis zu vierUnterrichtsstunden durch eine Mentorin oder einen Mentor betreut werden, die oder der in diesem Unterricht anwesend ist. Der Einsatz in Klassen mit inklusiver Beschulung ist zulässig. Anrechnung der LiV-Std an Schule?

10 Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung
6/6 Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung Ausbildungsstand 60 % 1.HS Fach1 5 % 2. HS Fach 1 1. HS Fach 2 5% 2. HS Fach 2 1. HS DFB 1. HS EBB 2. HS MDLL PS MLL Päda- gogische Facharbeit 10 % Schulleiter-gutachten 10% Zweite Staatsprüfung 40% Lehrprobe 1 15% Lehrprobe 2 Mündliche Prüfung 10% Die Pädagogische Prüfungsarbeit ist nicht mehr Teil der Prüfung, somit kann man, wenn man hier weniger als fünf Punkte hat, nicht mehr durch die Prüfung fallen, sondern bekommt „nur“ eine schlechte Note. Die pädagogische Facharbeit wird von einem Ausbilder/in betreut und bewertet Die Verhältnisse 60 zu 40 haben sich nicht verändert, lediglich die Wertigkeiten haben sich verschoben. D.h. der Prüfungstag bzw. die Prüfungsstunden sind noch einmal aufgewertet worden. 10

11 Höchstens zwei Module können ausgeglichen werden
5/6 Modulbewertung und Ausgleich bei Nicht-Bestehen Modulnote UB 1 UB 2 Mündliche, schriftliche u. sonstige Leistungen Teilbewertung für unterrichtspraktische Leistung + Praktische Unterrichtstätigkeit muss mit mindestens 5 Punkten bewertet werden. Modulprüfung Innerhalb 3 Monaten (falls Modulnote unter 5 Punkten) Ausgleich, wenn Punktsumme von Modulnote und Modulprüfung 10 oder mehr Punkte beträgt Lehrprobe Planung, Durchführung Erörterung Höchstens zwei Module können ausgeglichen werden Modul-note unter 5 Pkt. Frühzeitigere Beendigung des Vorbereitungsdienst bei Nichteignung: Module müssen mit mindestens 5 Punkten bewertet werden – Module können nur einmal wiederholt werden (§ 41), ansonsten erfolgt der Ausschluss (§ 51) Sofortige Entlassung, wenn feststeht, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur Zweiten Staatsprüfung nicht mehr erfüllt werden können; dies wird i. d. R. frühestens 12 Monate nach Beginn der pädagogischen Ausbildung möglich sein 11 11

12 Murmelphase: Was ist neu, birgt für Sie Herausforderungen??

13 Studienseminar Hanau Leitidee
H. Meyer allgemein anerkannte Kriterien zur Planung und Beurteilung von Unterricht Auch Grundlage für HRS, dieser mit z.T. anderem Vokabular und Akzentsetzungen i.B. auf Kompetenzorientierung und Handreichung für Schulen mit Blick auf schulische Prozesse auf mehreren Ebenen : Stärkerer Bezug zur UE, Ziel- und Prozesstransparenz, Berücksichtigung versch. Kompetenzen (schulische Prozesse auf mehreren Ebenen

14 Guter Unterricht – Hilbert Meyer
Es existiert ein gemeinsames Verständnis über die allgemeinen Kriterien, die guten Unterricht ausmachen: 1. Klare Strukturierung des Unterrichts 2. Hoher Anteil echter Lernzeit 3. Lernförderliches Klima 4. Inhaltliche Klarheit durch alle Phasen der Stunde 5. Sinnstiftendes Kommunizieren 6. Methodenvielfalt 7. Individuelles Fördern 8. Intelligentes Üben 9. Transparente Leistungserwartungen 10. Vorbereitete Umgebung

15 Guter Unterricht – Hessischer Referenzrahmen
Qualitätsbereich Lehren und Lernen 1. Aufbau von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen 2. Strukturierte und transparente Lehr-und Lernprozesse 3. Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen 4. Lernförderliches Klima und Lernumgebung

16 „4 Hanauer Begriffe“ Lernvoraussetzungen
Pädagogisch-didaktische Intention Lernprozesse Lernaktivierende Aufgabenstellung Fokussierung auf 4 pädag. Begriffe, Erprobungsphase LV: Bedeutung Inklusion PI: Kompetenzorientierung, Planungsmodell: PM HRS: Berücksichtigung jüngerer pädagogischer Anforderungen wie Transparenz, Förderaspekte

17 Kooperation und Kommunikation zw. Beteiligten ein Anliegen
ff. 2 Instrumente, die Transparenz bieten sollen und Kooperationsprozesse erleichtern

18 Individualisierung in der Ausbildung
Insgesamt war ursprünglich angedacht, die LiV zu entlasten mit weniger Modulen, was sich aber u.U. als kontraproduktiv herausstellen könnte, wenn die Besuche nicht von ihrer Form her sich verändern. 16 UB Deshalb Beschluss im Studienseminar Hanau: Einführung von „kleinen“ Vorbereitungen, die nicht mehr als 4 Seiten haben, Keine schriftliche Reflexion, stattdessen Lernbegleitbogen

19 Nachbesprechung bei Unterrichtsbesuchen
Erprobungsphase beendet, Beschluss der VV vom , Einbezug der Mentoren in die Rückmeldung zur Unterrichtspraxis

20 Aufgaben von Mentorinnen und Mentoren
Beratung in schul- und unterrichtspraktischen Fragen Erteilung von Unterricht als Hospitationsangebot Bereitstellung ihrer Lerngruppen für angeleiteten Unterricht (Mentorenunterricht) Teilnahme an Unterrichtsbesuchen mit Unterrichtsberatung Zusammenarbeit mit den am Studienseminar für die Pädagogische Ausbildung Verantwortlichen. In VO beschrieben

21 Was Mentoren tun: – fördern – unterstützen – coachen – trainieren
beraten – anleiten – begründen – feedbacken – fördern – unterstützen – coachen – trainieren – vereinbaren – beobachten – wahrnehmen – respektieren – kommunizieren – diagnostizieren – reflektieren - beurteilen – evaluieren – unterrichten – ermutigen – trösten – kritisieren – anregen – herausfordern Murmelphase: Welche 3 Tätigkeiten sind Ihnen wichtig und füllen sie gerne aus ? Welche 3 Tätigkeiten erscheinen Ihnen mit Fragen besetzt und schwierig?

22 Chancen eigene pädagogisch-praktische Kompetenzen der Unterrichtsentwicklung klären und kommunikativ erweitern konstruktives Feedback bekommen für die eigenen Kompetenzen des Unterrichtens sich durch Beobachtung und Erkundung des Unterrichtsgeschehens an einer kritischen Reflexion von Lehr- und Lernprozessen beteiligen Erfahrungen machen mit Beratung.


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