Transfusionsmedizinische Schulung für Ärzte und Pflegepersonal der MHH

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 Präsentation transkript:

Transfusionsmedizinische Schulung für Ärzte und Pflegepersonal der MHH Modul 3 Vorbereitung der Transfusion II Aufklärung vor Transfusion Anforderung von Blutkomponenten Verfasser: Heuft HG_ITM_Stand 07/2008

Aufklärung vor Transfusion (1) Die Aufklärung zu Bluttransfusionen (BT) obliegt theo- retisch dem Arzt, der behandelt bzw. BT anordnet Die Aufklärung zu intraoperativen BT gehört zu den Aufgaben des Chirurgen.  Aber: In der Praxis wird die Aufklärung meist durch Organisationsanweisung delegiert, z.B. an Stationsarzt (oder dessen Vertreter) Cave: An Schichtwechsel, Verlegungen über Abteilungsgrenzen hinweg u. a. Sonderfälle denken! Wer klärt auf? Wer überprüft, dass die Aufklärung stattgefunden hat?

Aufklärungspflichten und Einwilligung  Aufklärungsgespräch muss beinhalten: Indikation zur Transfusion und mögliche Alternativen, mögliche Komplikationen und Nebenwirkungen MHH-Formblatt: MHV 1100/1047-12/02 L Aufklärung in verständlicher Form ― ggf. Dolmetscher (!)  Einwilligung schriftlich Vermerk in Krankenakte auch unter Zeugen nicht ausreichend  Zeitpunkt so früh wie möglich z.B. um Zeit zu haben für präoperative Eigenblutspende

Aufklärung und Einwilligung zur Transfusion MHV 1100/1047-12/02L

Aufklärung vor Transfusion (2)  Die Einleitung der Transfusion darf nur nach Auf- klärung durch den zuständigen Arzt und schriftlicher Einwilligung des Patienten erfolgen Langzeittransfusionsempfänger: Der für die Transfusion zuständige Arzt (d. h. der für die Überprüfung der Aufklärung bzw. Einwilligung verantwortliche Arzt) ist:  der anwendende Arzt!

Aufklärung vor Transfusion (3) Aufklärung über die Möglichkeit einer Transfusion schon bei Operationen mit einer Transfusionswahr- scheinlichkeit von 10% Dabei muss auf die Möglichkeit autologer Hämotherapieverfahren hingewiesen werden unter individueller Abwägung von Nutzen und Risiko der autologen Hämotherapie  Juristisch sicherste Lösung: Aufklärung/Einwilligung zur Transfusion für jede Transfusionsserie einholen  Cave: Jede Abteilung muss für sich schriftlich festlegen, was für sie eine Transfusionsserie ist

Aufklärung und Einwilligung 3 Faustregeln Faustregel 1: Je elektiver der Eingriff, desto früher und genauer die Aufklärung/Einwilligung Aufklärung am Vorabend der OP u. U. nicht statthaft  Faustregel 2: Je schwerwiegender die Folgen, desto strenger und umfassender die Aufklärungspflicht z.B. Transfusionsassoziierte Infektionen  Faustregel 3: Je dringlicher der Eingriff, desto weniger umfassend und genau die Aufklärung/Einwilligung Bei vital indizierten OP/Transfusionen kann Aufklärung knapper ausfallen als gewöhnlich oder sogar nachgeholt werden

Neuregelung Nachträgliche Sicherungsaufklärung Einfügung in Abschnitt 4.3.10 der Richtlinien Hämotherapie (08/2007) Ist eine Aufklärung des Patienten bei der Anwendung von Blutprodukten (BP) nicht möglich, z. B. in einer Notsituation, dann ist der Patient nachträglich über die Anwendung von BP, und insbesondere über die Infektionsrisiken, ggf. Immunisierungsrisiken, (betrifft vor allem EK!) aufzuklären.

Aufklärung vor Transfusion Eigenblutspende (EBS)  Über die Möglichkeit der EBS muß der Patient gemäß §13 TFG aufgeklärt werden (verpflichtend bei einer Transfusionswahrscheinlichkeit >10%)  Die Patientenentscheidung (Ablehnung oder Zustimmung zur EBS) muß dokumentiert werden  Die präoperative Eigenblutspende erfolgt im ITM (spezieller Anforderungsschein erforderlich)  Cave: Eigenblut immer vor Fremdblut transfundieren!

Anforderung von Blutprodukten (1)  Konserven-Anforderungen erfolgen immer schriftlich mit der blauen Anforderungskarte: „Anforderung von Blutprodukten“ Diese Karte entspricht einem Rezept:  Ärztliche Tätigkeit: Arztunterschrift [leserlich!] und Stempel!

Anforderung von Blutprodukten (2) Blaue Anforderungskarte  Vorderseite: Entnahmetag, Diagnose, Patientenangaben, Versicherungsstatus, Patientenetikett und Unterschrift des Arztes Cave: Der unterschreibende Arzt haftet für die Übereinstimmung der Identität von Blutprobe und Patient! Rückseite: Bereitstellungsdringlichkeit, Anzahl der benötigten EK (auch autologe EK), GFP (auch autologe GFP), benötigte TK u.a.

Anforderung von Blutprodukten (3) Besonders wichtige Angaben  Bereitstellungsdringlichkeit: Realistische Angaben be- schleunigen die Bereitstellung von Blutprodukten 1. Notfall: Vitale Indikation, Ausgabe von EK ohne abgeschlossene Kreuzprobe 2. Sofort (OP-Einleitung): EK werden nach abgeschlossener Kreuzprobe sofort ausgegeben 3. Auf Abruf (OP-Einleitung): EK stehen n. abgeschlossener Kreuzprobe auf Abruf bereit 4. Sofort (2-4 Stunden): EK werden nach abgeschlossener Kreuzprobe innerhalb von 2-4 Std. ausgegeben 5. Reservierung für 72 Stunden (betrifft meist externe Ein- sender): bitte geplantes Transfusionsdatum angeben

Anforderungskarte — Vorderseite Bitte beachten: Die Gliederung der Vorderseite mit den Feldern für den Entnahmetag der Blutprobe, den Diagnosen, für Personalien und Versicherungsstatus, für die Barcodeetiketten sowie für die Unterschrift ist einheitlich für alle Anforderungsdokumente des ITM

Anforderungskarte — Rückseite Achtung: An Bereitstellungszeitraum denken!

Notfallanforderungen  Notfall-Anforderungen an das ITM erfolgen immer schriftlich per Fax mit dem Fax-Formular: „Notfallanforderung von Blutprodukten“ Wichtig: Vorher oder unmittelbar nach den Faxen anrufen, auf eintreffendes Fax hinweisen! Bei notfallmäßiger EK-Anwendung: Parallel Kreuzblut mit Bote und regulärer blauer Anforderungskarte zum ITM schicken!

Notfallanforderung von Blutprodukten Faxformular Notfallanforderung von Blutprodukten Dieses Formular entspricht einem Rezept: Arztunter- schrift [leserlich!]! Wichtig: Für Rückfragen immer angeben: Zuständiger Arzt OP/Station Tel/Pieper