Flüchtlinge mit SGBII-Bezug

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Ergebnisse des Abschlussberichtes
Advertisements

MELCHERS Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Notar
Migrantinnen unternehmen was!
Der Internationale Bund und der Jugendmigrationsdienst
Erich Kästner Realschule plus Ransbach - Baumbach
Themen: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Aktion Erstausbildung junger Erwachsener Anträge zur Sitzung.
ARGE Leipzig Finanzierung von Produktions-schulen mittels SGB II – Fachtagung des Bundesverbandes Produktionsschulen.
DAS NETZWERK Das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge ist eines von 43 bundesweit aktiven Netzwerken und unterstützt in Mecklenburg-Vorpommern Bleibeberechtigte.
Ekkehard Nuissl von Rein Erfahrungen aus dem deutschen Programm
Evelyn Naucke Jessica Vogts
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II
Kompetenzteam EU - Projekte
Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung
Projektvorstellung auf dem Kooperationspartnertreffen des RAV am 2. Mai 2011 von Kathrin Große ESF-Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge.
Information zur Initiative Oberschule (IOS) Ref.33.
Berufliche Qualifizierung von Frauen
Katholische Flüchtlings- und Aussiedlerhilfe
Fortbildung für Lehrkräfte und Bildungsfachleute
am Bildungszentrum der Stadt Nürnberg
Schulpartnerschaften mit eTwinning
Wir stellen uns vor…. im Rahmen des Vernetzungstreffen der JobAllianz Graz und GU 14. Februar 2011.
"Beschäftigung in der Wachsenden Stadt – Neue Chancen für Benachteiligte" – Projekt ESF Art. 6 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und.
Zuwanderungsgesetz 2005 Referent: Rechtsanwalt Albert Timmer.
Das Zuwanderungsgesetz + Hartz 4
Birgitt Ehrl Geschäftsführerin ARGE Regensburg Stadt
Bleiberechtsregelungen - Stand Mai
Angebote & Service für Arbeitgeber
Weiterqualifizierung für Fachkräfte der Familienbildung
Steuerung und Begrenzung zur Regelung des Aufenthalts
Tagung „Junge Mütter in Ausbildung und Beruf II“
IFBR Zwickau GmbH Der Bildungsdienstleister IFBR Zwickau GmbH, Institut für Fortbildung und Berufliche Reintegration, wurde am als eigenständiges,
Unterstützung bei der Anerkennung von Abschlüssen
Zuwanderungs-recht - Grundlagen - Jürgen Blechinger
Kai Weber und Carina Bischoff, 17. März 2012
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Einige Änderungen im Flüchtlingsrecht: AufenthG und AsylVfG
Der Übergang von der Schule in den Beruf – eine lokale Betrachtung
Kooperation zwischen Gesamtschule Am Rosenberg Hofheim am Taunus
B.O.S.S. BerufsOrientierung Schafft Sicherheit
InProcedere – Bleiberecht durch Arbeit
Finanzierungsmöglichkeiten der kommunalen Jugendhilfe aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der EU - Förderperiode Eva-Maria.
„Nicht geliebt aber viel genutzt
Integration von Strafgefangenen
Initiative Jugend und Chancen – Integration Fördern
Das EQUAL-Projekt der AWO „Hilfen für arbeitslose Jugendliche“
Gemeinsam etwas wagen, gemeinsam etwas unternehmen.
Informationen des ESF-Netzwerks BLEIB in Mittelhessen
Entwicklung der Hilfeempfänger im SGB XII
Baustein für eine bessere Sprachentwicklung
Europäischer Sozialfonds (ESF) Das transnationale ESF-Programm „ IdA – Integration durch Austausch“ TransWien 2011.
I Herr Dr. Markus Schmitz I Vorsitzender der Geschäftsführung
Arbeitsmarktzugänge für junge Flüchtlinge
StellA – Willkommen in Baden-Württemberg: Schnelle Integration von Flüchtlingen und Asylbewerber/innen in gemeinsamer Verantwortung Heiner Pfrommer Dezernent.
Kooperation zwischen Gesamtschule Am Rosenberg Hofheim am Taunus
Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Sprachförderkette in Schleswig-Holstein systematisch und professionell von Anfang an als Basis für einen soliden Spracherwerb WISH Willkommen in SH Erstaufnahme.
Ein Kooperationsprojekt mit Herrn Bastakar, Haarstudio Mr. No und der Schule Hegholt.
Referent: Olaf Strübing
Aufenthaltstitel in Deutschland
Familiennachzug! Meine Rechte als Ausländer
Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber IHAFA.
Michael Wehner I Fachdienst Ausländerwesen.
Der Europäische Sozialfonds in Bremen. Was ist der ESF? Die Abkürzung ESF steht für Europäischer Sozialfonds. Der ESF ist einer der sogenannten Strukturfonds.
Vorstellung - Integration Point Andrew Dickinson, Flüchtlingshilfe Much.
Angebote zur Integration von Flüchtlingen in Unternehmen und Praxisbeispiele.
Seite 1 Dresden, den 15. März 2015 Geflüchtete und geduldete Menschen als Kunden der Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Dresden Team 124 Integration.
Am trat das „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der europäischen Union“ in Kraft Rechtsgrundlage Asim Ahmed Projektteil.
Pflegestützpunkt Hettstedt gefördert durch:. Modellprojekt zur Errichtung eines Pflegestützpunktes in Hettstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz/Sachsen-Anhalt)
Arbeitsmarkt- und Ausbildungszugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern
 Präsentation transkript:

Flüchtlinge mit SGBII-Bezug Vorstellung des ESF-Netzwerks BLEIB in Mittelhessen und Informationen zur Klientengruppe Flüchtlinge Vortrag von Olaf Löhmer (Hessischer Flüchtlingsrat)

Warum sind wir hier? - Projektvorstellung Zielgruppe Flüchtlinge Gliederung Gliederung der Präsentation Warum sind wir hier? - Projektvorstellung Zielgruppe Flüchtlinge Aufenthaltstitel Wege der Kooperation

Projektvorstellung Der ESF-Projektrahmen ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit mindestens nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt Leitung Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesweit 43 lokale und regionale Netzwerke Laufzeit bis September 2010

Koordination, Beratung, Netzwerkfragen Vermittlung Projektvorstellung Regionales ESF-Projekt „BLEIB in Mittelhessen“ Koordination, Beratung, Netzwerkfragen Mittelhessischer Bildungsverband Vermittlung Praxis GmbH (Marburg-Biedenkopf und Gießen) GWAB (Lahn-Dill-Kreis) Arbeit und Bildung (Schwalm-Eder) Fachstelle für Flüchtlingsfragen Hessischer Flüchtlingsrat

Gemeinsame Zielgruppe: Flüchtlinge im SGB II-Bezug Projektvorstellung Gemeinsame Zielgruppe: Flüchtlinge im SGB II-Bezug Nutzung von Synergien in der Beratung Vermittlung bei Problemen durch aufsuchende Beratung Entlastung der öffentlichen Kassen durch besseren Vermittlungserfolg

Wie arbeitet BLEIB in Mittelhessen? Projektvorstellung Wie arbeitet BLEIB in Mittelhessen? Beratung und Profiling z.T. aufsuchend den familiären und fluchtspezifischen Hintergrund erfassend Die Teilnahme am Projekt erfolgt ohne Zwang, die Beratung erfolgt parteiisch

Unterstützung bei Arbeitsmarktintegration Projektvorstellung Unterstützung bei Arbeitsmarktintegration Stellenvermittlung Bewerbung Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen Unterstützung bei Behördenkontakt Orientierung Begleitung Vermittlungsrolle Qualifizierung Finanzierung ergänzender Maßnahmen z.T. bei den eigenen Netzwerkpartnern (AGL, Kurse, Trainings, Praktika)

Aufenthaltstitel Der Dschungel des Aufenthaltsrechts – Auswahl relevanter Aufenthaltstitel Aufenthaltstitel Visum Aufenthalts-erlaubnis Niederlassungs-erlaubnis Duldung (Ausreisepflicht) Immer befristet/ zweckgebunden Arbeitsmarktzugang spätestens nach drei Jahren Aufenthalt Immer unbefristet voller Arbeitsmarktzugang  Durch Bleiberechtsregelung Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis

Zielgruppe Flüchtlinge migrationssensible Beratung Interkulturelle Kommunikation Kulturell geprägte Bildungsbiographien „Integrationsprobleme“ Bleibeberechtigte waren jahrelang „geduldet“ Orientierungsprobleme Traumatisierung Bisherige Erfahrungen mit Behörden Vermittlungsvorteile: Im Sinne des Diversity Management

Zielgruppe Flüchtlinge Beziehung Arbeitsmarkt und Aufenthalt SGB II-Bezug kann Familiennachzug und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verhindern SGB II- Bezug zeugt von Aufenthaltsperspektive Spezielle Bedürfnisse der Zielgruppe Deutschkenntnisse Zeugnisanerkennung, Zertifizierung/Qualifizierung Aufenthaltsperspektive

Aufenthaltstitel Der Dschungel des Aufenthaltsrechts – Auswahl relevanter Aufenthaltstitel Aufenthaltstitel Visum Aufenthalts-erlaubnis Niederlassungs-erlaubnis Duldung (Ausreisepflicht) Immer befristet/ zweckgebunden Arbeitsmarktzugang spätestens nach drei Jahren Aufenthalt Immer unbefristet voller Arbeitsmarktzugang  Durch Bleiberechtsregelung Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltstitel  in den jeweiligen Pass oder Passersatz oder Reiseausweis für Ausländer eingeklebt

Aufenthaltstitel Niederlassungserlaubnis Immer unbefristet, ohne Nebenbestimmungen Nach 3 bis 7 Jahren Aufenthaltserlaubnis Lebensunterhaltssicherung 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge Deutschkenntnisse/Kenntnis der Gesellschaftsordnung (Integrationskurs)

Aufenthaltstitel § 18a: Zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung Bildungsabschluss in Deutschland oder Bildungsabschluss Ausland und zwei Jahre entsprechende Beschäftigung in Deutschland oder Drei Jahre Fachkraft

Aufenthaltstitel Bleiberechtsregelung 2006 (Anschlussregelung 2009) §23.1: Aufenthaltsregelung durch Landesbehörden (IMK) Bleiberechtsregelung 2006 (Anschlussregelung 2009) §23a: Härtefallkommission Rein humanitärer Aufenthalt in Hessen an Lebensunterhaltssicherung geknüpft

Aufenthaltstitel §25.1: Asylberechtigt nach Grundgesetz Nach drei Jahren  Widerruf oder NE Arbeitserlaubnis §25.2: Asylberechtigt nach Genfer Flüchtlingskonvention §25.3 ergänzender Schutz Gefahr für Leib und Leben Arbeitserlaubnis nach spät. 3 Jahren Aufenthalt

Aufenthaltstitel §29/30/31 FN zu Ausländern abhängig von Lebensunterhaltssicherung Arbeitsmarktzugang, wenn hier lebender Verwandter Arbeitserlaubnis hat

Geduldete Aufenthaltstitel Bezug nach Asylbewerberleistungsgesetz Können sich arbeitssuchend melden (Agenturen) Keinen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II (SGB III: Ermessen) Mehr als 35% unter Hartz-IV-Sätzen Erst seit 1.1.2009 erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt Oft nur dreimonatige Duldungserteilung „Dequalifizierung“

Sonderfall Bleiberecht: Aufenthaltstitel Sonderfall Bleiberecht: Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete Grundsätzliche Anforderungen Bleiberecht Gute Integrationsprognose und Aussicht auf eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (plus weitere Bedingungen)  Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbständig sichern kann, bekommt eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ (neu: Arbeitserlaubnis, SGB-II-Anspruch)

Problematik der Bleiberechtsregelung Aufenthaltstitel Problematik der Bleiberechtsregelung „Dequalifizierung“: Jahrelanger Ausschluss vom Arbeitsmarkt, von Qualifizierung und Deutschkursen Ausschlusskriterien Verständnisprobleme Anforderung der Lebensunterhaltssicherung Viele haben Ziel nicht erreicht Bereits wieder mehr 60.000 Geduldete mit mehr als sechs Jahren Aufenthalt

Folgeregelung Aufenthaltstitel Lebensunterhaltsanforderung erfüllt: §23.1 Ausbildung/Schulabschluss: §23.1 Halbtagsbeschäftigung: §23.1 Bemühung um Lebensunterhaltssicherung: §23.1 „auf Probe“ (Verlängerungskriterien ungeklärt) Grundsatz: Verlängerung bei Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen Grundlegende Qualifizierung sichern

Fallbeispiele Fallbeispiel 1 Im Ausweispapier von Klient B. steht „Aufenthaltserlaubnis nach §23 Abs.1 AufenthG. Gültig bis 31.12.2011“. Welche Konsequenzen ergeben sich für die individuelle Beratung?

Fallbeispiele Fallbeispiel 2 Klient M. möchte gerne einen Schweißerschein machen. Seine Deutschkenntnisse sind in Ordnung, aber es ist nicht sicher, ob sie für die Prüfung ausreichen.  BLEIB in Mittelhessen finanziert eine Deutschnachhilfe zum Lernen der Fachtermini

Zusammenfassung Bedürfnisse Besonderer Zusammenhang von Arbeit und Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis, Familiennachzug) Erlernen der Sprache (auch durch praktischen Einsatz) Anerkennung früherer Abschlüsse/Qualifikationen Qualifizierung Kommunikation

Möglichkeiten der Zusammenarbeit Wege der Kooperation Möglichkeiten der Zusammenarbeit BLEIB kann Probleme bei der Beratung durch intensive Begleitung lösen BLEIB kann Erfolg von Maßnahmen durch weitere Unterstützung verbessern Konkrete Schritte Bei entsprechenden Klienten Verweis auf BLEIB (Checkliste Aufenthalt) Kontaktpersonen für Klienten mit Flüchtlingshintergrund Angebot weiterer Fortbildungen

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Kontakt Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für spätere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung: Olaf Löhmer Hessischer Flüchtlingsrat Leipziger Str. 17, 60487 Frankfurt/Main Tel.: 069/976 987 09 Mail: ol@fr-hessen.de