Informationen des ESF-Netzwerks BLEIB in Mittelhessen

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
EFAS-Fachtag „Zum aktuellen Stand der Instrumentenreform“
Advertisements

Schule – und was dann? Informationstag zu beruflichen Perspektiven für Menschen mit Autismus in Thüringen am 22. September 2012 in Weinbergen/Höngeda Lars.
Internationales Personalmanagement
Migrantinnen unternehmen was!
Migrantinnen unternehmen was!
Der Internationale Bund und der Jugendmigrationsdienst
ARGE Leipzig Finanzierung von Produktions-schulen mittels SGB II – Fachtagung des Bundesverbandes Produktionsschulen.
DAS NETZWERK Das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge ist eines von 43 bundesweit aktiven Netzwerken und unterstützt in Mecklenburg-Vorpommern Bleibeberechtigte.
Grundmodul Hinweis für Unterrichtende
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II
Kompetenzteam EU - Projekte
Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung
Förderleistungen – Kurzarbeit und Qualifizierung
Gesetzliche Grundlagen der Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Judith Brune, WS
Susann Kasperski Juliane Schmidt
Was tun, wenn´s mit dem Ausbildungsplatz nicht sofort klappt?
Projektvorstellung auf dem Kooperationspartnertreffen des RAV am 2. Mai 2011 von Kathrin Große ESF-Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge.
Katholische Flüchtlings- und Aussiedlerhilfe
am Bildungszentrum der Stadt Nürnberg
Wir stellen uns vor…. im Rahmen des Vernetzungstreffen der JobAllianz Graz und GU 14. Februar 2011.
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH WeGebAU Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter.
3. März 2008Mag. Bernhard Just Von der Grundsicherung zur Arbeitsmarktintegration Das Instrument der Bedarfsorientierten Mindestsicherung Mindestsicherung.
"Beschäftigung in der Wachsenden Stadt – Neue Chancen für Benachteiligte" – Projekt ESF Art. 6 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und.
Zuwanderungsgesetz 2005 Referent: Rechtsanwalt Albert Timmer.
Das Zuwanderungsgesetz + Hartz 4
Bleiberechtsregelungen - Stand Mai
Agentur für Arbeit Rheine –
1 Förderung von Frauen aus verschiedenen Herkunftsländern zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – Dezember 2010 Veranstaltung.
EGZ-Förderungsmöglichkeiten
Tagung „Junge Mütter in Ausbildung und Beruf II“
Unterstützung bei der Anerkennung von Abschlüssen
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Kooperation zwischen Gesamtschule Am Rosenberg Hofheim am Taunus
Initiative Jugend und Chancen – Integration Fördern Informationsveranstaltung am 16. Mai 2008.
InProcedere – Bleiberecht durch Arbeit
Die Zuständigkeiten des LWV Hessen Integrationsvereinbarung
Finanzierungsmöglichkeiten der kommunalen Jugendhilfe aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der EU - Förderperiode Eva-Maria.
„Nicht geliebt aber viel genutzt
Integration von Strafgefangenen
Beschäftigungssicherung durch Kurzarbeit
Initiative Jugend und Chancen – Integration Fördern
Initiative Jugend und Chancen – Integration fördern Schulverweigerung – Die 2. Chance Informationsveranstaltung 16. Mai 2008, Berlin.
Arbeitsgelegenheiten als GemeinwohlArbeit
Das EQUAL-Projekt der AWO „Hilfen für arbeitslose Jugendliche“
Gemeinsam etwas wagen, gemeinsam etwas unternehmen.
Flüchtlinge mit SGBII-Bezug
Entwicklung der Hilfeempfänger im SGB XII
Barrieren der Inanspruchnahme von Hilfen und Leistungen der Behindertenhilfe in Deutschland Rechtliche Ansprüche und ihre Umsetzung aus Sicht des Landesbehindertenbeauftragten.
Das Operationelle ESF-Programm des Bundes 2014 bis 2020
Europäischer Sozialfonds (ESF) Das transnationale ESF-Programm „ IdA – Integration durch Austausch“ TransWien 2011.
Zugänge zu Bildung und Qualifizierung
I Herr Dr. Markus Schmitz I Vorsitzender der Geschäftsführung
Arbeitsmarktzugänge für junge Flüchtlinge
Modul 3 Förderinstrumente zur Finanzierung der beruflichen Bildung
Auftaktveranstaltung zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
Pia Schmitt, Fachtag Flüchtlingsarbeit 02. Juli 2015
Austausch mit der Flüchtlingsinitiative Lohmar- Siegburg e.V. am Danke für die Einladung Informationen des Jobcenters 1.
Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Referent: Olaf Strübing
Aufenthaltstitel in Deutschland
Michael Wehner I Fachdienst Ausländerwesen.
Der Europäische Sozialfonds in Bremen. Was ist der ESF? Die Abkürzung ESF steht für Europäischer Sozialfonds. Der ESF ist einer der sogenannten Strukturfonds.
Vorstellung - Integration Point Andrew Dickinson, Flüchtlingshilfe Much.
Angebote zur Integration von Flüchtlingen in Unternehmen und Praxisbeispiele.
Seite 1 Dresden, den 15. März 2015 Geflüchtete und geduldete Menschen als Kunden der Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Dresden Team 124 Integration.
Am trat das „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der europäischen Union“ in Kraft Rechtsgrundlage Asim Ahmed Projektteil.
Flüchtlinge – Zugang zum Arbeitsmarkt
Jobcenter Weimarer Land Erfurt – Erfahrungsaustausch Integrationsberater LAP der Region Mittelthüringen.
Arbeitsmarkt- und Ausbildungszugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern
 Präsentation transkript:

Informationen des ESF-Netzwerks BLEIB in Mittelhessen Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Informationen des ESF-Netzwerks BLEIB in Mittelhessen

Gliederung Projektvorstellung BLEIB in Mittelhessen Zielgruppe Flüchtlinge Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Fördermöglichkeiten des SGB III

BLEIB in Mittelhessen ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit mindestens nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt Leitung Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesweit 43 lokale und regionale Netzwerke Laufzeit bis Oktober 2010, bei Bewilligung der Verlängerung bis 2013

BLEIB in Mittelhessen Arbeitsstruktur des BLEIB Projektes: Koordination: Mittelhessischer Bildungsverband Vermittlung: Praxis GmbH (Marburg-Biedenkopf und Gießen) GWAB (Lahn-Dill-Kreis) Arbeit und Bildung (Schwalm-Eder, Kassel) Fachstelle für Flüchtlingsfragen Hessischer Flüchtlingsrat

Zielgruppe: Flüchtlinge Welche Flüchtlinge gehören zur Zielgruppe der Agentur für Arbeit? 1. Kriterium: Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder von ALG I 2. Kriterium: Zugang zum Arbeitsmarkt

Zielgruppe: Flüchtlinge Kriterium: Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG (§ 3 AsylbLG und nach 4 Jahre § 2 AsylbLG) Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung – Aufenthaltstitel während des Asylverfahrens Flüchtlinge mit Duldung – Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG - Unmöglichkeit der Ausreise weitere Aufenthaltstitel vgl. § 1 AsylbLG, Leistungsberechtigte

Zielgruppe: Flüchtlinge Kriterium: Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylbLG-Bezieher: mit Duldung und Aufenthaltsgestattung nach einem Jahr Aufenthalt, mit Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG ab Erteilung Meldung als arbeitssuchend/arbeitslos Vorrangprüfung in den ersten 4 Jahren (bei Duldung) bzw. 3 Jahren (bei Aufenthaltserlaubnis) danach unbeschränkter Arbeitsmarktzugang (gemäß § 9 und § 10 BeschVerfV)

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Verbesserungen beim Arbeitsmarktzugang: Wegfall der Vorrangprüfung für Geduldete nach 4 Jahren Aufenthalt (seit 2007) Beschäftigungserlaubnis zur Ausbildung für Geduldete bereits nach einem Jahr Aufenthalt! (seit 2009) Aufenthaltserlaubnis für Geduldete zur Ausübung einer der Ausbildung/dem Studium entsprechenden Beschäftigung, §18 a AufenthG (seit 2009) sowie: Zielgruppenspezifische ESF Programme (2008- 2013)

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von AsylbLG Beziehern politisch gewollt Praktische Umsetzung ausländerrechtliche Auflagen (hier insb. kurze Duldungszeiten, Wohnsitzauflagen) SGB III Maßnahmen zielgruppenspezifisch einsetzen! zu berücksichtigen: - besondere Belastungsfaktoren und - besonderer Förderbedarf der Zielgruppe

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Besondere Belastungsfaktoren unsicherer Aufenthalt mit Duldung auch bei langen Aufenthaltszeiten (hohe psychische Belastung und schwierige Lebensplanung) Leben in oft abgeschiedenen Flüchtlingsunterkünften soziale Benachteiligung: Leistungen nach § 3 AsylbLG in den ersten vier Jahren 30 % unter Hartz IV- Leistungen höhere Quote von Erkrankungen in der Familie (insb. auch Traumafolgeerkrankungen)

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Besonderer Förderbedarf Zugang zu Deutschkursen nicht gewährleistet Unzureichende Kenntnisse über deutschen Arbeitsmarkt und Bewerbungsverfahren Langjähriger Ausschluss vom Arbeitsmarkt durch Vorrangprüfung (vor 2007 Vorrangprüfung zeitlich unbegrenzt) Fluchtspezifische Brüche in Arbeits- und Bildungsbiographien: nicht anerkannte, nicht dokumentierte oder fehlende Bildungsabschlüsse und Qualifizierungen Keine Schulpflicht (nur Schulrecht) für Geduldete in Hessen

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Zentrale Bedeutung von Ausbildung und lebensunterhaltssichernder Arbeit für Aufenthaltsverfestigung  hohe Motivation zur Arbeitsaufnahme Aufgrund des besonderen Förderbedarfs der Zielgruppe sind ggf. individuelle Förderpläne zur Arbeitsmarktintegration oder auch zum Nachholen von Schulabschlüssen notwendig

Fördermöglichkeiten des SGB III Grundsatz beim Zugang zu SGB III Leistungen Nur wenige Einschränkungen bei SGB III Maßnahmen aufgrund von Aufenthaltsstatus Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe gemäß § 63 SGB III ist bei AsylbLG Beziehern von bestimmten Voraufenthaltszeiten (oder ggf. vorheriger Erwerbstätigkeit) abhängig, entsprechende Einschränkungen auch bei BaE und Ausbildungsbegleitenden Hilfen für förderungsbedürftige Jugendlichen gemäß § 245 Abs. 2 SGB III

Fördermöglichkeiten des SGB III Beratung und Vermittlung: Alle Flüchtlinge mit AsylbLG-Bezug haben Anspruch auf Beratung (nach §§ 29 ff SGB III) Alle Flüchtlinge mit AsylbLG-Bezug haben Anspruch auf Vermittlung (nach §§ 35 SGB III)

Fördermöglichkeiten des SGB III Vermittlungsunterstützende Leistungen (§ 45 und 46 SGB III): Ermessen Bei Förderung aus dem Vermittlungsbudget gemäß § 45 SGB III auch Übersetzungskosten von ausländischen Zeugnissen berücksichtigen

Fördermöglichkeiten des SGB III hohe Relevanz von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, § 46 SGB III Ermessen/bei Arbeitslosen nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit Anspruch besonderer Bedarf der Zielgruppe z.B. - Anerkennung von ausländischen Abschlüssen - Kompetenzfeststellung bei fehlenden Abschlüssen oder fehlender Berufstätigkeit: Vermittlung in Praktika und Förderung durch Übernahme der Fahrtkosten - Bewerbungstraining und Sprachförderung

Fördermöglichkeiten des SGB III Ausbildungsförderung: BAB (Anspruch) und BvB (Ermessen): abhängig von Aufenthaltstitel und Aufenthaltszeit, § 63 Abs. 2, 2a SGB III oder vorheriger Erwerbstätigkeit, § 63 Abs. 3 SGB III, hier können ggf. Zeiten der Kinderbetreuung und Haushaltsführung der Eltern angerechnet werden BaE oder Ausbildungsbegleitende Hilfen (Ermessen) Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 245 Abs. 2 SGB III, analog § 63 Abs. 2,3 SGB III (siehe oben)

Fördermöglichkeiten des SGB III Abgesehen von den o.g. Einschränkungen bei der Ausbildungsförderung (§ 63 und § 245 SGB III) sind Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration nach dem SGB III für Personen mit AsylbLG Bezug ohne Einschränkungen zugänglich, unter denselben Voraussetzungen wie bei Inländern

Fördermöglichkeiten des SGB III Beispiele für unbeschränkte Fördermaßnahmen: Einstiegsqualifizierung, § 235 b SGB III (Ermessen) Ausbildungsbonus, § 421r SGB III (Ermessen/Anspruch) berufliche Weiterbildung, 77 SBG III (Ermessen). Im Rahmen der beruflichen Weiterbildung Anspruch auf Nachholen des Hauptschulabschlusses Falls Zugang zu Ausbildung und Nachholen von Schulabschlüssen nach dem SGB III nicht gefördert wird ggf. Vermittlung an kommunale Träger der Jugendberufshilfe (gemäß SGB VIII)

Kontakt Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für spätere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung: Benita Suwelack Hessischer Flüchtlingsrat Leipziger Str. 17, 60487 Frankfurt/Main Tel.: 069/976 987 09 Mail: besu@fr-hessen.de Web: www.fr-hessen.de/bleibinmittelhessen