Gemeinschaftliches Testament
(Thüringen: ja: 21,4 %; nein: 78,6 %) Ist mir nicht wichtig: 23,5 % Haben Sie eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) getroffen: Ja: 29,1 % Nein: 69,2 % (Thüringen: ja: 21,4 %; nein: 78,6 %) Ist es Ihnen wichtig, nach Ihrem Tod juristisch und wirtschaftlich klar geregelte Verhältnisse zu hinterlassen: Ja: 76,5 % Ist mir nicht wichtig: 23,5 % (Zahlen aus einer Umfrage des Deutschen Forums für Erbrecht e.V.)
Diese Zahlen zeigen, dass Wunsch und Wirklichkeit oft auseinanderfallen. Das Leserforum soll dazu dienen, Fehlvorstellungen zum Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht zu beseitigen.
Warum brauche ich überhaupt ein Testament ? gesetzliche Erbfolge oft unpassend Rechtsnachfolger lieber selbst aussuchen sinnvolle Verteilung statt streitender Erbengemeinschaft viele Gestaltungsmöglichkeiten
Wie errichte ich eine wirksame Verfügung von Todes wegen? handschriftlich Einzeltestament gemeinschaftliches Testament notariell Erbvertrag
Welche Vorteile hat die Errichtung eines Testaments beim Notar ? Beratung juristische Richtigkeit Schutz vor Vernichtung durch Hinterlegung Kostenersparnis
Wie teuer ist ein notarielles Testament ? Gebühr ist abhängig vom Vermögen in der Regel wird der Erbschein gespart Beispiel: 50.000 € Nettovermögen Einzeltestament: 165,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer + 75,00 Euro für die Verwahrung Erbscheinsantrag und Erbschein: mindestens 330,00 Euro
Was sind typische Fehler in privatschriftlichen Testamenten ? Handschriftlichkeit wird nicht beachtet Unkenntnis des Erbrechts führt zu Auslegungsproblemen Bindungswirkung bei gemeinschaftlichen Testamenten wird übersehen Detailversessenheit Fehlende Ersatzregelungen
Sollen auch junge Menschen ein Testament errichten ? ja, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht passt je geringer das Vermögen umso preiswerter ist die notarielle Beurkundung Testament kann jederzeit geändert werden
Kann ich sicher sein, dass mein Testament auch gefunden wird ? handschriftlich: Nein (Ausnahme: Verwahrung bei Gericht) notariell beurkundet Ja
Berliner Testament - Was ist das ? Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments Inhalt: Ehegatten setzen sich gegenseitig als Erben ein Bestimmung des/r Erben des Überlebenden Hinweis: auch für eingetragene Lebenspartner möglich
Der praktische Fall Eheleute M und F haben einen gemeinsamen Sohn S. Ferner hat M eine Tochter T aus erster Ehe, die jedoch möglichst nichts erben soll. Das Vermögen von F beträgt 600.000 €, das von M 50.000 €. Sie formulieren: „Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Alleiniger Erbe des Längerlebenden wird unser gemeinsamer Sohn S.“
Die oft nicht erkannten Gefahren dieses Testaments Die “Bindungswirkung” wechselbezüglicher Verfügungen wird übersehen Die “Pflichtteilsproblematik” wird verkannt Das “Verschenken” von steuerlichen Freibeträgen ist möglich