Barta: Zivilrecht online

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Einteilung der Wissenschaften
Einteilung der Wissenschaften
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Barta: Zivilrecht online Allgemeines zur Rechtswissenschaft Barta: Zivilrecht online

Einteilung der Wissenschaften Naturwissenschaften Mischdisziplinen Kulturwissenschaften Physik Medizin Geisteswissen- schaften Astrophysik Psychologie Geschichte Biophysik Philosophie Technik Astronomie … Soziobiologie Chemie Sozialwissen- schaften Biochemie Ökonomie Biologie Soziologie PolWiss Humanethologie Rechtswissen- schaft Barta: Zivilrecht online Barta: Zivilrecht online Theologie …

Begleitdisziplinen der Rechtswissenschaft Rechtsphilosophie Methodenlehre Legistik Rechtsgeschichte Rechtspolitik Rechtssoziologie + RTF Rechtsanthropologie + Rechtsethnologie Rechtsvergleichung Rechtsinformatik Ökonom. Analyse d. Rechts Allg Staatslehre Barta: Zivilrecht online Rechtsmedizin/MedR Rechtspolitologie

Große Bereiche der Rechtswissenschaft Privatrecht Öffentliches Recht Sonderdisziplinen Allg PrivatR: ABGB VerfassungsR Internat. PrivatR VerwaltungsR Rechtsvergleichung SonderprivatR ZivilprozessR Rechtsgeschichte HandelsR Verwaltungsver- fahrensR Antike Rechtsgeschichte GesellschaftsR Orientalische RG StrafR Wechsel- u ScheckR Griechisches und Byzantinisches Recht VölkerR ImmaterialgüterR: PatR, MarkR, MuR EuropaR Römisches Recht UWG Germanisches Recht SteuerR BankR Österreichische und Europä- ische Rechtsgeschichte Barta: Zivilrecht online [Öff] WirtschaftsR WirtschaftsR

Staatstätigkeit - Gewaltenteilung National Supranational International Gesetzgebung Legislative Bund Länder Vollziehung Exekutive Gerichtsbarkeit Justiz/Judikative Verwaltung Administrative Barta: Zivilrecht online

Stufenbau der Rechtsordnung Barta: Zivilrecht online

Stufenbau der Rechtsordnung Baugesetze Verfassung einfache Gesetze (Rechts) Verordnungen Verträge Urteile Bescheide Zwangsvollstreckung / Exekution Barta: Zivilrecht online

Die Baugesetze der Verfassung Darunter werden die leitenden Grundsätze unseres Verfassungsrechts verstanden Ihre Änderung oder Aufgabe bedeutet eine Gesamt-änderung der Bundesverfassung und verlangt eine obligatorische Volksabstimmung; Art 44 Abs 3 B-VG VfGH zählt dazu: - bundesstaatliches (Art 2 B-VG), - demokratisches, - republikanisches (Art 1 B-VG) und - rechtsstaatliches Prinzip. Nach hA gehört auch die Gewaltentrennung hierher. Mitunter wird auch das liberale Prinzip als eigenes Baugesetz betrachtet (vorzuziehen ist eine Integration in das rechtsstaatliche Prinzip) = „die Verbürgung von individueller und gesellschaftlicher Freiheit gegenüber dem Staat“ (Funk)  Grund- u MenschenRe Barta: Zivilrecht online 5 April 2017

Stufenbau der RO mit Landesrecht Baugesetze der Bundesverfassung Bundesverfassungsgesetze Bundesgesetze Landesverfassung Landesgesetze LandesvO BundesvO Urteile Bescheide Verträge Zwangsvollstreckung / Exekution Barta: Zivilrecht online

EU-Recht im innerstaatlichen Stufenbau Baugesetze EU-Recht einfache VerfassungsGe einfache Gesetze (Rechts) Verordnungen Urteile Der Stufenbau der österreichischen „Rechtsordnung“ wurde durch den EU-Beitritt verändert: Die Spitze der Stufenpyramide stellen nach wie vor die Baugesetze (= Grundprinzipien) unserer (österreichischen) Bundesverfassung dar Zwischen die Baugesetze und das einfache (österreichische) Verfassungsrecht schiebt sich nunmehr das Primäre und Sekundäre EU-Gemeinschaftsrecht Darauf folgt der Stufenbau in der bisherigen Ordnung Bescheide Verträge Zwangsvollstreckung / Exekution Barta: Zivilrecht online

Barta: Zivilrecht online Aufbau des EU-Rechts Primäres GemeinschaftsR = EU-VerfassungsR Sekundäres GemeinschaftsR Richtlinien RL Verordnungen VO Barta: Zivilrecht online

Legende zum EU-Recht (2) Primäres Gemeinschaftsrecht: Besteht aus: GründungsVn (EG: Ve von Rom und EU: Maastricht-V, Lissabon-V) spätere vertragliche Änderungen und Ergänzungen BeitrittsVe; zB Österreich 1994 Funktion: Verfassung der EU Sekundäres Gemeinschaftsrecht: Verordnungen: schaffen für jeden EU-Bürger unmittelbar geltendes/anwendbares Recht Richtlinien: enthalten an die EU-Mitgliedstaaten gerichtete verbindliche Vorgaben Barta: Zivilrecht online

Detailstudie: EU-Recht im Stufenbau der RO Grundprinzipien der Bundesverfassung Primäres Sekundäres GemeinschaftsR (der EU) (Einfaches) BundesverfassungsR Primäres Gemeinschaftsrecht: Besteht aus: GründungsVn (EG: Ve von Rom u EU: Maastricht-V) spätere vertragliche Änderungen und Ergänzungen BeitrittsVe; zB Österreich 1994 Funktion: Verfassung der EU Sekundäres Gemeinschaftsrecht: Verordnungen: schaffen für jeden EU-Bürger unmittelbar geltendes/anwendbares Recht Richtlinien: enthalten an die EU-Mitgliedstaaten gerichtete verbindliche Vorgaben LandesverfassungsR einfache BundesGe einfache LandesGe Barta: Zivilrecht online

Barta: Zivilrecht online Verfassungsrecht Barta: Zivilrecht online

‚Verfassung‘ als rechtliche Grundordnung (1) ‚Idee‘ der Verfassung stammt aus Griechenland Verfassung im formellen Sinn: Besonderes Gesetzgebungsverfahren Erschwerte Abänderbarkeit: qualifizierte Mehrheit Verfassung im materiellen Sinn: Typische Inhalte Staatsform: Monarchie ↔ Republik Verteilung der Staatsfunktionen zwischen Parlament, Regierung, Gerichten, Bund und Ländern Grundrechte: ihr Sinn liegt in der inhaltlichen Einschrän-kung der Staatstätigkeit und Sicherung des Einzelnen – grundlegende Rechte der Einzelnen und gesellschaftlichen Gruppen zum Staat und „unter sich“ Gewaltenteilung etc Barta: Zivilrecht online

‚Verfassung‘ als rechtliche Grundordnung (2) Die Verfassung stellt das rechtliche und organisatorische Fundament entwickelter Staaten dar … sie regelt neben der Staatsform (zB Monarchie oder Republik) auch … die Regierungsform; zB parlamentarische Demokratie … die Struktur des Staatsverbandes; zB Einheits- oder Bundesstaat … Staatszwecke oder Staatsziele; zB Schutz der Umwelt, soziale Sicherheit, Neutralität, atomfreies Österreich … insbesondere aber auch die Einrichtung, Bestellung, Aufgaben, Willensbildung und Verantwortlichkeit der Staatsorgane; … sowie das Verhältnis der Staatsfunktionen zueinander; Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit, Regierung, Verwaltung, Kompetenzverteilung Barta: Zivilrecht online

Zum Begriff des ‚Rechtsstaates‘ Aischylos: „Wenn Macht und Recht in einem Joche gehen, welch Zweigespann kann stärker sein als dieses.“ Sinn: Zähmung von Macht / Herrschaft / Politik durch das Recht (Hans Albert) Einige Charakteristika : BürgerInnen haben auch Rechte gegen den Staat und nicht nur gegeneinander; insbes Grund- und FreiheitsRe Staat darf Gewalt nur in rechtlicher Form, gestützt auf Gesetze ausüben; Legalitätsprinzip: Art 18 B-VG Gewaltentrennung: J. Locke, Montesquieu Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit Unabhängigkeit der Gerichte etc StrafR: Nulla poena sine lege + Analogieverbot Barta: Zivilrecht online 5 April 2017

Rechtsfunktionen in modernen Gesellschaften Barta: Zivilrecht online

Funktionen des Rechts (1) Die Steuerungsfunktion von Recht umfasst heute: Friedens-, Ordnungs-, Solidaritäts-, Sinn- und (Rechts)Sicherheitsfunktion + Konfliktvermeidung Dazu kommt die Gerechtigkeitsfunktion/Rechtsidee (RI): → Austeilende und ausgleichende Gerechtigkeit → Orientierung der Gemeinschaft und ihrer Mitglieder Alles Rechtshandeln sollte sich an der ‚RI‘ orientieren! Herrschaftslegitimations- und Herrschaftskontrollfunktion + Teilhabe am gesamten Staatsgeschehen/ Partizipation (seit Solon)  Demokratie + Rechtsstaat + Verfassung Grundsätzliches Selbsthilfeverbot; §§ 19 und 344 ABGB, § 1 StGB ∞ Rechtsschutzgarantie ↔ WiderstandsR – Entstehung von Kultur durch Gewaltverzicht: S. Freud Barta: Zivilrecht online

Funktionen des Rechts (2) Recht hat auch für soziale Integration zu sorgen + und den gesellschaftlichen Ausgleich zu fördern  Solidarität Verhaltenssteuerung (dazu gleich mehr) + Bildung und Sinnvermittlung und Orientierung durch das Recht und seine (weltlichen) Werte wird immer wichtiger, da Religion dies nicht (mehr) leisten kann Förderung und Sicherung von Freiheit und Gleichheit  als Grundlagen der Demokratie Gestaltung und Erhaltung der Lebensbedingungen (Umwelt + LebensR künftiger Generationen)  social engineering  überhaupt Anpassung an den sozialen Wandel: Rechtspolitik Die Verfassung sollte diese funktionalen Grundlagen des Rechts enthalten und substanziell fördern Barta: Zivilrecht online

Funktionen des Rechts (3) Normen/ Paragraphen/ Rechtsvorschriften sind Wegweiser für menschliches Verhalten; denn: nicht die Sanktion (der Norm) steht im Vordergrund, sondern ihre Orientierungsfunktion; E. Ehrlich Andere Sozialnormen als gesellschaftliche Wegweiser: Gewohnheit  Brauch  Sitte/Moral  (Gewohnheits)Recht Sitte = mehr oder weniger gefestigter gesellschaftlicher Brauch iSv erwünschtem äußeren Verhalten  Wechselwirkung zwischen Recht und Sitte: zB § 914 ABGB (Verkehrssitte); oder § 346 UGB (Gewohnheiten/ Gebräuche unter Kaufleuten); früher: Trauerjahr (EheR) Moral = wendet sich im Gegensatz zu Sitte und Recht (forum externum) nach innen (Gewissen; forum internum)  auch hier Wechselwirkungen mit dem Recht: § 879 ABGB  Recht ↔ Moral Nomologisches Wissen (M. Weber): frühes Normamalgam Recht ↔ unterscheidet sich von Sitte/Brauch und Moral durch seine Erzwingbarkeit iSv staatlicher Zwangsgewalt Barta: Zivilrecht online

Barta: Zivilrecht online Rechtsdurchsetzung Barta: Zivilrecht online

Rechtsdurchsetzung in der RO (1) über Gerichte Verwaltungsbehörden Es entscheiden nach Art 83, 87 B-VG und Art 6 I MRK Es entscheiden im Rahmen der Gesetze gem Art 18 Abs 1 B-VG abhängige Verwaltungsorgane unabhängige Richter ÖffR PrivR weisungsungebunden unabsetzbar unversetzbar weisungsgebunden absetzbar versetzbar Justiz (Gerichtsbarkeit) und Verwaltung sind in allen Instanzen getrennt; Art 94 B-VG: Kein Instanzenzug zwischen Verwaltungsbehörden und Gerichten; Ausnahmen: insbes VwGH und VfGH Barta: Zivilrecht online

Rechtsdurchsetzung in der RO (2) über Gerichte Verwaltungsbehörden Es entscheiden Es entscheiden abhängige Verwaltungsorgane unabhängige Richter ÖffR PrivR durch: Urteil oder Beschluss gemäß ZPO oder Spezialvorschriften durch: Bescheid gemäß AVG oder Spezialvorschriften Barta: Zivilrecht online

Barta: Zivilrecht online Rechtsdurchsetzung Materielles Recht ↔ VerfahrensR = formelles Recht VerfahrensR = öffentliches Recht Gewaltentrennung und Gerichtsbarkeit: Art 94 B-VG Gerichtstypen und Instanzenzug Gerichtsbarkeit ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache; Art 10 Abs 1 Z 6 iVm Art 82 Abs 1 B-VG (Gerichtliche) Zuständigkeit  eigene Folie Barta: Zivilrecht online

Gerichtliche Rechtsdurchsetzung VK K KaufV 1 zahlt nicht 3 Klage 4 liefert 2 6 Urteil Zivilprozeß (ZPO) 5 Exekution 7 Barta: Zivilrecht online Gerichtliche Geltendmachung

Gerichtsorganisation Gerichtstypen und Instanzenzug § 1 JN: "Die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechts- sachen wird ... durch ... ordentliche Gerichte ausgeübt “; d.s. Gerichte mit Erkenntnis- und Vollstreckungsgewalt Oberster Gerichtshof 3. Instanz 16 Landesgerichte 4 Oberlandesgerichte 2. Instanz B E Z I R K S G C H T 16 Landesgerichte 16 Landesgerichte 16 Landesgerichte 2. Instanz 1. Instanz Barta: Zivilrecht online 1. Instanz

Verwaltungsverfahren Erstinstanzliches Verfahren Einleitung des Verfahrens (auf Antrag hin oder von Amts wegen) Ermittlungsverfahren Bescheiderlassung Berufung Berufungsvorentscheidung Vorlageantrag Berufungsverfahren Berufungsentscheidung Vollstreckungsverfahren Vollstreckungsverfügung Kontrolle durch Höchstgerichte Verfassungs- und/oder Verwaltungsgerichtshofbeschwerde Barta: Zivilrecht online