Finanzielle Auswirkungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes
Verbesserte Leistungen rund um die Rente „Mütterrente“ Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Verbesserte Leistungen rund um die Rente „Mütterrente“ Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten abschlagsfreie Altersrente ab dem 63. Lebensjahr Inkrafttreten: 01.07.2014 demografische Anpassung der Ausgaben für Teilhabe Inkrafttreten: 01.01.2014 Änderung im Bereich Teilhabe (Rehabilitation)
Kinder- erziehungszeiten vor 1992 „Mütterrente“ Zuschlag Bestandsrentner Kinder- erziehungszeiten vor 1992 01.07.14 Bestandsrentner Zuschlag Entgeltpunkte Erhöhung = 1 EP / Kind 28,61 EUR 26,39 EUR (Ost) wenn in der Rente eine Kindererziehungszeit für den 12. Kalendermonat nach Ablauf der Geburt angerechnet wurde kein Anspruch auf Leistungen für Kindererziehung (KE) besteht, (§ 294 ff. SGB VI / Mütter vor 1921 / 1927(Ost))
„Mütterrente“ Mütter vor 1921/ 1927 (Ost) Kindesgeburt vor 1921 bzw. 1927 01.07.14 Erhöhung der Leistung für KE 2-fach aktueller Rentenwert (heute) 28,61 auf 57,22 (heute) 26,39 auf 52,78 (Ost)
Kinder- erziehungszeiten vor 1992 „Mütterrente“ Zuschlag Bestandsrentner Beispiel in EUR Kinder- erziehungszeiten vor 1992 01.07.14 Bestandsrentner Zuschlag Entgeltpunkte 4 Kinder mtl. Rente (Brutto) 243,00 Erhöhung = 4 EP 4 x 28,61 EUR 114,44 Rente (Brutto) neu 357,44 Beachte Kranken- / Pflegeversicherungsbeitrag ggf. Einkommensanrechnung bei einer Hinterbliebenenrente ggf. Steuer keine Auswirkung auf Rentenberechnung im Übrigen Auszahlung der Nachzahlung ab 01.07.14 bei DRV Oldenburg-Bremen im September (23. – 25.), ca. 106.000 Fälle durchschnittlich 2,6 Kinder; Nachzahlungsbetrag ca. 31 Mio. EUR
Kinder- erziehungszeiten vor 1992 „Mütterrente“ Rentenbeginn ab 01.07.14 Kein Rentenbezug am 30.06.14 Kinder- erziehungszeiten vor 1992 01.07.14 Rentner 12 Kalendermonate / Kind 24 Kalendermonate / Kind Beachte: Ausschlussprüfung Beamte wenn Erziehung im Inland Elternteil ab 1921 / 1927(Ost) geboren
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente Höhere Rente Eintritt Erwerbs- minderung „Günstiger- prüfung“ 01.07.14 4 Jahre Rentner EM-Rente Anhebung Zurechnungszeit (von 60 auf 62)
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente „Günstigerprüfung“ höhere Bewertung wird der Rentenberechnung zugrunde gelegt Vergleich Berechnung mit allen Zeiten bis zum Eintritt der Erwerbsminderung Berechnung ohne die letzten 4 Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente Dauer der Zurechnungszeit – Rente ab 01.07.14 Beispiel Versicherter geboren 10.07.78 62. Geburtstag (Kalendermonat) 31.07.40 Erwerbsminderung / Tod 19.08.13 324 Kalendermonate Beginn Ende Beachte Bei Weitergewährungen ab 01.07.14 verbleibt es bei der bisherigen Anrechnung
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Beginn ab 01.07.14 63 Jahre kein früherer Rentenbeginn Rente ohne Minderung Beachte Wartezeit Anhebung der Altersgrenze Hinzuverdienstgrenze Deutsche Rentenversicherung Bund
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeitregelung ab 01.07.14 Wartezeit 45 Jahre Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte Kindererziehung Pflege Wehr- / Zivildienst Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Leistungen bei Krankheit Übergangsgeld freiwillige Beiträge (wenn mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge) Ersatzzeiten Berücksichtigungszeiten Monate versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung Ausnahmen Möglich für die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn! Deutsche Rentenversicherung Bund
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeitregelung ab 01.07.14 nicht anrechenbar Pflichtbeiträge durch Bezug von Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe sonstige Anrechnungszeiten (z. B.) bei Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe Mutterschutz schulische Ausbildung freiwillige Beiträge (unter 18 Jahre Pflichtbeiträge) Monate aus Versorgungsausgleich / Rentensplitting 00310631 Deutsche Rentenversicherung Bund
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeitregelung ab 01.07.14 nicht anrechenbar Ausnahme bei Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers Rentenbeginn Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten für Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Freiwillige Beiträge für gleichzeitige Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit 2 Jahre 00310531 Deutsche Rentenversicherung Bund
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Anhebung der Altersgrenze – Übergangsregelung ab 01.07.14 Altersgrenze Alter 65 22 20 18 16 64 14 12 10 8 6 4 Altersgrenze 63 pro Geburtsjahr / 2 Monate Geburt 1953 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63
Budget für Leistungen zur Teilhabe (§ 220 SGB VI) Bis 2013: Fortschreibung des Gesamt-Budgets ausschließlich auf Basis der Entwicklung der Entgelte Von 2014 bis 2050: zusätzliche Berücksichtigung einer Demografiekomponente Die Demografiekomponente bemisst sich am Verhältnis der Reha-intensiven Jahrgänge (45 bis 67 Jahre) zur Gesamt-Erwerbsbevölkerung (20 bis 67 Jahre). Gegenüber dem bisherigen Verfahren ergibt sich bis 2024 ein Anstieg des Budgets, danach eine Absenkung. Für die allgemeine Rentenversicherung beträgt der Budget-Anstieg in 2014 gegenüber dem bisherigen Verfahren rd. 115 Mio. EUR. Der endgültige Anteil am Teilhabe-Budget der DRV Oldenburg-Bremen in 2014 steigt gegenüber dem vorläufigen Anteil um rd. 1,7 Mio. EUR auf rd. 69,6 Mio. EUR an.
Haushaltssaldo + 1,9 Mrd. EUR Finanzsituation 2013 Endgültiges Rechnungsergebnis der allgemeinen Rentenversicherung Einnahmen 254,7 Mrd. EUR Ausgaben 252,8 Mrd. EUR Haushaltssaldo + 1,9 Mrd. EUR Nachhaltigkeitsrücklage 32,0 Mrd. EUR In Monatsausgaben 1,80
Prognose der Kosten (in Mrd. EUR) Anteil DRV Oldenburg-Bremen in 2014: 45,655 Mio. EUR (= 0,9925 %) Anteil DRV Oldenburg-Bremen in 2015: 96,240 Mio. EUR (= 1,0025 %)
Erhöhung des Bundeszuschusses 2019 bis 2022 (in Mio. EUR) Anteil DRV Oldenburg-Bremen: rd. 9,2 Mio. EUR jährlich Die Erhöhungsbeträge werden bei der Fortschreibung des Bundeszuschusses (entsprechend der Bruttolohn- und Beitragssatzentwicklung) berücksichtigt.
Gesamtkostenschätzung 2014 – 2020: 60 Mrd. EUR Kosten der Maßnahmen Gesamtkostenschätzung 2014 – 2020: 60 Mrd. EUR davon tragen: Beitragszahler 60 % Rentner 25 % Steuerzahler 15 % 2014 – 2030: 160 Mrd. EUR Der Anteil der Steuerzahler steigt auf maximal 25 % Rentner und Beitragszahler tragen auf längere Sicht jeweils rd. 37,5 %
Auswirkungen auf die Rentenanpassung im Folgejahr
Auswirkungen der Maßnahmen
Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau* *Ohne Beitragsabsenkung im Jahr 2015
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Demografische Anpassung der Ausgaben für Rehabilitation Reha-Leistung Jährliche Ausgabe für Leistungen zur Teilhabe werden bedarfsgerecht unter Berücksichtigung einer Demografiekomponente fortgeschrieben. 1,0192 0,9975 0,9935 0,9943 0,9914 1,00 0,9863 0,95
Entwicklung von Beitragssatz und Nachhaltigkeitsrücklage Deutsche Rentenversicherung Bund