Arbeitsvertrag und Dienstvertrag

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Arbeitsvertrag und Dienstvertrag Gesetzliche Regelung beider Vertragstypen in §§ 611 ff. BGB: Arbeitsvertrag - DV + - 611 ff. (speziell für AV) + - Arbeitsgesetze DienstV 611 ff. spezielles zwingendes Arbeitnehmer- schutzrecht Vertragsfreiheit

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Dienstvertrag / Arbeitsvertrag § 611 Werkvertrag § 631 Mietvertrag § 535 Mängelhaftung allgemein: §§ 280, 241 II § 281 speziell: §§ 634 Nr. 1, 635 §§ 634 Nr. 2, 637 §§ 634 Nr. 3, 323 ff. §§ 634 Nr. 4, 280 ff. speziell: § 536 § 536a Nebenpflicht- Verletzung/ Delikt §§ 280, 241 II oder §§ 311 II, 280, 241 II § 823 I oder § 823 II i.V.m. SchutzG Nichterfüllung Verzug §§ 281 ff. / § 311a II §§ 286, 288 eingeschränkt eingeschränkt

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