EU–Erweiterung Unternehmenssteuerliche Aspekte für Investoren

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 Präsentation transkript:

EU–Erweiterung Unternehmenssteuerliche Aspekte für Investoren Ursula Slapio Partner Tax KPMG Head of Central and Eastern Europe Tax Desk 27. Januar 2004

Agenda Unternehmenssteuerliche Aspekte Fördermittel bei Investitionen Ertragsteuerliche Aspekte Indirekte Steuern Fazit

Unternehmenssteuerliche Aspekte Freier Warenverkehr, Freier Kapitalverkehr, Niederlassungsfreiheit Beihilfen und Zuschüsse Körperschaftsteuer Indirekte Steuern

Fördermittel bei Investitionen Förderinhalte Schwerpunktbereich: verarbeitendes Gewerbe/Dienstleistungen Schaffung von Arbeitsplätzen durch Investitionen Arbeitsmarktförderung Förderung Forschung und Entwicklung, Umwelt, Beratung sowie Umschulung Fördervoraussetzungen Spezifische Investitionsvorhaben/Investitionshöhe Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze Arbeitslosenrate der Region Förderrechtliche Bedingungen/Auflagen Förderausschlüsse Refinanzierungsverbot Subventionswert

Fördermittel bei Investitionen Details vgl. Anlagen in Ihrer Arbeitsunterlage: Förderlandschaft Polen Förderlandschaft Tschechische Republik

Ertragsteuerliche Aspekte Land Körperschaftsteuersatz Zypern 10 – 15% Tschechische Republik 31% (2004 28%, 2005 26%, 2006 24%) Estland 26/74 (ca. 35,14%; nur auf Ausschüttungen) Ungarn 18% Lettland 15% Litauen Malta 35% Polen 27% (seit 01/01/2004 19%) Slowakische Republik 25% (seit 01/01/2004 19%) Slowenien 25%

Ertragsteuerliche Aspekte Nominelle Sätze sind nicht gleich effektiven Sätzen Betriebsausgaben häufig nicht abziehbar Ausgaben nur abzugsfähig, wenn bezahlt Umsetzung Europäischer Richtlinien Arbeitnehmerentsendung

Ertragsteuerliche Aspekte Details vgl. Anlagen in Ihrer Arbeitsunterlage: Mutter-Tochter-Richtlinie Fusionsrichtlinie Lizenzrichtlinie Beispiel: Polen Beispiel: Tschechische Republik

Indirekte Steuern 20 8 Slowenien 20*(seit 2004 19) 14 Slowak. Rep. 22 7 3 Polen 15 5 Malta 18 9 Litauen Lettland 25 12 Ungarn Estland Tschech. Rep. Zypern Regel-steuersatz ermäßigter Steuersatz niedriger Steuersatz Land * seit 01.01.2004: einheitlicher Umsatzsteuer- + Körperschaftsteuer-Satz von 19 %

Indirekte Steuern Direkte Geltung des europäischen Zollkodex Umsetzung der 6. EG-Richtlinie (Umsatzsteuer) Wegfall der Zollgrenzen Geltung umsatzsteuerlicher Binnenmarktregelungen Registrierungspflichten ohne örtliche Präsenz

Indirekte Steuern Details vgl. Anlagen in Ihrer Arbeitsunterlage: Beispiel: Polen Beispiel: Tschechische Republik

Fazit Chancen Erschliessung neuer Absatzmärkte Nutzung von Zuschüssen Nutzung der Vorteile des Binnenmarktes in einem harmonisierten Rechtsumfeld in aufstrebenden Märkten

Fazit Risiken Nicht-Beachtung nationaler Besonderheiten gefährdet die Erreichung der erwarteten Ergebnisse. Diese Besonderheiten sind bei der Planung und in jeder Stufe der Umsetzung frühzeitig zu beachten.

Noch Fragen ????? EU-Erweiterung Beitrittsland Drittland Inland USt Beitrittsland ESt / KSt Drittland Sonder- regelung Zinsen Fördermittel Inland Zoll Ausnahme EU-Erweiterung Noch Fragen ?????

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Ursula Slapio Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Telefon +49 (0) 211 4 75 72 97 Fax +49 (0) 211 4 75 60 99 USlapio@kpmg.com

Anlage: Förderlandschaft Polen Gesetzliche Grundlagen Gesetz über die Bedingungen der Zulässigkeit und die Kontrolle öffentlicher Hilfen für Unternehmer, Anpassung an EU Förderinstrumente Zuwendungen und steuerliche Erleichterungen Kapitalhilfen, Darlehen, Bürgschaften, Garantien Stundung und Ratenzahlung von Steuerschulden Erwerb oder Nutzung von Staatseigentum zu günstigen Bedingungen

Anlage: Förderlandschaft Polen Förderebenen Polnische Agentur für Unternehmensentwicklung (PARP) Sonderwirtschaftszonenverwaltungen Wojewodschaften, Kreise und Gemeinden Programme u. Maßnahmen Fördermaßnahmen in Sonderwirtschaftszonen Reduzierung/Erlass von Steuern durch Städte und Gemeinden Arbeitsmarktförderung, Forschung und Entwicklung, Umwelt, Export

Anlage: Förderlandschaft Tschechische Republik Gesetzliche Grundlagen: Gesetz über Investitionsanreize Regierungsbeschluss über die Umsetzung der Rahmenprogramme Strategische Dienstleistungen und Technologiezentren Förderschwerpunkte: Verarbeitende Industrie Strategische Dienstleistungen Technologiezentren

Anlage: Förderlandschaft Tschechische Republik Verarbeitendes Gewerbe (1) Grundlegende Investitionsbedingungen: Produktionssektor Errichtungsinvestition oder Erweiterung/Modernisierung zur Einleitung neuer Produktionstätigkeit Mindestinvestitionssumme (nach Region unterschiedlich) Anteil Maschinenanlagen mind. 40 % an Gesamtinvestition Investitionszeitraum: 3 Jahre

Anlage: Förderlandschaft Tschechische Republik Verarbeitendes Gewerbe (2) Sonstige Bedingungen: Keine Arbeit am Projekt vor Antragstellung bei (Vertragsabschlüsse möglich, nicht aber Erfüllung!) Zweckbindefrist: 5 Jahre Erhalt neu geschaffener Arbeitsplätze: 5 Jahre Ersteigentümer des materiellen Anlagevermögens (außer Immobilien o. Erwerb von Vermögen von tschechischer Gesellschaft im Konkursverfahren)

Anlage: Förderlandschaft Tschechische Republik Verarbeitendes Gewerbe (3) Arten der Investitionsanreize: Vollständiger KSt-Nachlass bis zu 10 Jahre bei neu gegründeten Gesellschaften (KSt-Nachlass bis zu 5 Jahre bei bestehenden Gesellschaften) Materielle Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen/Um-schulung Bereitstellung von Grundstücken mit Infrastruktur zu günstigen Preisen Übertragung von Grundstücken aus staatl. Eigentum zu günstigen Preisen

Anlage: Förderlandschaft Tschechische Republik Strategische Dienstleistungen (1) Geförderte Dienstleistungen Kundendienstzentren Shared Service-Zentren Software-Entwicklerzentren ICT-Experten- und Lösungszentren High-Tech-Reparaturzentren

Anlage: Förderlandschaft Tschechische Republik Strategische Dienstleistungen (2) Grundlegende Investitionsbedingungen Bestimmte Investitionshöhe Mindestanzahl neu geschaffener Arbeitsplätze Mindestens 25 % Eigenmittel Realisation von mindestens 50 % des Umsatzes der Dienstleistungen im Ausland

Anlage: Förderlandschaft Tschechische Republik Strategische Dienstleistungen (3) Sonstige Bedingungen Bindefristen Umweltfreundliche Investition Materielles Vermögen (außer Immobilien) nicht älter als ein Jahr Kein vorfristiger Investitionsbeginn Arten der Förderung Finanzielle Subvention - unternehmerische Tätigkeit Finanzielle Subvention - Schulung/Umschulung

Anlage: Förderlandschaft Tschechische Republik Technologiezentren (1) Projekte Serienherstellung High-Tech-Produkte und Technologien Änderung Produkte, Produktreihe, diverse Technologien zur Übertragung und Verwendung in Serienproduktion Schwerpunktbereiche Computer und Büromaschinen Elektronik und Mikroelektronik Luft- und Raumfahrt Telekommunikation, Pharmazie

Anlage: Förderlandschaft Tschechische Republik Technologiezentren (2) Grundlegende Investitionsbedingungen Minimum Investitionshöhe, Anzahl Arbeitsplätze, Eigenmittel Jährlich mindestens 50 % Export von Projektergebnissen/ Folgeprodukten Max. 40 % Externbeteiligung Arten der Förderung Wie Strategische Dienstleistungen

Anlage: Förderlandschaft Tschechische Republik Weitere Formen öffentlicher Förderung Zollvergünstigungen Regionale Investitionsanreize Regional gebundene Investitionsförderung bei Schaffung von Arbeitsplätzen Vergünstigungen für kleine und mittlere Unternehmen

Anlage: Ertragsteuerliche Aspekte Mutter-Tochter-Richtlinie (Inhalte) Zur Zeit Kapitalertragsteuer auf Dividenden von Tochtergesellschaften an Muttergesellschaften in Deutschland, Verminderung gem. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) EU-Richtlinie verbietet Kapitalertragsteuern auf grenzüberschreitende Dividenden innerhalb der EU Muttergesellschaft muss mindestens 25% der Anteile halten Optional: 2-jährige Behaltefrist Optional: Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs der Muttergesellschaft im Zusammenhang mit dem Halten der Beteiligungen

Anlage: Ertragsteuerliche Aspekte Mutter-Tochter-Richtlinie (Gestaltung) Analyse: Ist Muttergesellschaft außerhalb der EU, so ist Zwischenholding für Tochtergesellschaft(en) vorteilhaft Analyse: Ist Muttergesellschaft innerhalb der EU, so ist Zwischenholding für Tochtergesellschaft(en) u.U. überflüssig Dividendenpolitik: Verschiebung von Dividendenausschüttungen auf einen Zeitpunkt nach dem Beitritt bedingt Wegfall der Kapitalertragsteuer (Ausnahmen möglich)

Anlage: Ertragsteuerliche Aspekte Fusionsrichtlinie (Inhalt und Umsetzung) Grenzüberschreitende Verschmelzungen sind kein Steuertatbestand für Ertragsteuern Grenzüberschreitende Verschmelzungen müssen die Verlustvorträge erhalten Bare Zuzahlungen sind möglich Gilt auch für Spaltungen Umsetzung: National sind neutrale Verschmelzungen möglich Umsetzung: Verlustvortrag der untergehenden Gesellschaft geht über (ausgenommen Verluste vor EU-Beitritt)

Anlage: Ertragsteuerliche Aspekte Lizenzrichtlinie (Inhalt und Umsetzung) Ziel ist die Vermeidung der Quellenbesteuerung von Zinsen und Lizenzen im Unternehmensverbund Umsetzung innerhalb der EU ab dem 01.01.2004 Tschechien wird für Lizenzen Übergangsregelung beantragen, max. bis 2011

Anlage: Ertragsteuerliche Aspekte Beispiel: Polen Dividenden werden nicht der Steuer unterliegen Verminderung Körperschaftsteuersatz auf 19% Verlustvortrag maximal 5 Jahre möglich Maximaler Verlustansatz je Jahr 50 % des Vortrages Geltung neues DBA mit Deutschland ab 1.01.2004, Einführung Quellensteuer auf Zinsen in Höhe von 5 % Debt-Equity-Ratios von 3:1, Anwendung auch bei Schwesterge-sellschaften

Anlage: Ertragsteuerliche Aspekte Beispiel: Tschechische Republik Kein Abzug von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Halten von Beteiligungen Steuerermäßigung in Höhe von 50% der gezahlten Quellensteuer wird entfallen Debt-Equity-Ratio von 4:1, Ausdehnung auf Schwesterge-sellschaften Übergang des Verlustvortrags der untergehenden Gesellschaft bei Verschmelzung nur für jene Verluste möglich, die nach dem Beitritt entstehen Verlustvortrag bei einer erheblichen Änderung der Gesellschafter wird begrenzt (Mantelkauf)

Anlage: Indirekte Steuern Beispiel: Polen (1) Warenlieferung in Leasingstrukturen Lieferkommission Immaterielle Wirtschaftsgüter und Urheberrechte Bestimmung des Leistungsortes bei Dienstleistungen Vorsteuer: - Aufteilungsschlüssel wird anhand der Umsätze des Vorjahres ermittelt - 5 Jahre Berichtigungszeitraum bei Anlagegütern und immateriellen Wirtschaftsgütern - 10 Jahre Berichtigungszeitraum bei Immobilien Unberechtigter Vorsteuer-Abzug: - 13,5% Verzinsung p. a. - Sanktion in Höhe von 30% nach Anordnung einer Außenprüfung

Anlage: Indirekte Steuern Beispiel: Polen (2) Vorsteuererstattung: Altregelung zum „Vortrag“ eines Vorsteuerüber- schusses soll bestehen bleiben „Verjährung“ des Vorsteuererstattungsanspruchs beachten Registrierung ausländischer Unternehmen: Fiskalvertretung Finale Steuerbelastung beim Erwerb von Grund und Boden: - Erwerb von Grund und Boden ist steuerpflichtig - Kein Vorsteuerabzug bei Erwerb von nichtabschreibungspflichtigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens Warenlieferungen: - Erwerb von Gütern über deutsche Muttergesellschaft - Ware im Transit zum Zeitpunkt des EU-Beitritts Keine neuen Steuersätze zu erwarten, aber „Umgruppierung“

Anlage: Indirekte Steuern Beispiel: Tschechische Republik Einführung des Vorsteuervergütungsverfahrens nicht vor dem 1. Mai 2004 Umsatzsteuerliche Registrierung unabhängig von Eintragung im Handelsregister Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens zum 1. Mai 2004 Ausgestaltung Reverse Charge unklar; z. B. nur dann keine umsatzsteuerliche Registrierung des ausländischen Unternehmers, wenn keine „ökonomische Aktivität“ in der Tschechischen Republik Faktische Erhöhung der Umsatzsteuer durch Umgruppierung (z. B. Dienstleistungen) Organschaft für Umsatzsteuerzwecke nicht vorgesehen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Ursula Slapio Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Telefon +49 (0) 211 4 75 72 97 Fax +49 (0) 211 4 75 60 99 USlapio@kpmg.com