Fortbildung für SchulleiterInnen und Sicherheitsbeauftragte Donnerstag, 26.01.2012 STAATLICHES SCHULAMT STUTTGART Eingangfolie Vorstellung der Referenten Ablauf der Veranstaltung Pausen klären: Vorschlag keine Pausen Toiletten Kaffeeversorgung
Sicherheit in der Schule Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter,Sicherheitsbe-auftragten und Lehrkräfte Thema der Veranstaltung
Der Schulleiter ist Kraft seines Amtes Sicherheitsverant-wortlicher für den inneren Bereich seiner Schule. Grundlage für den folgenden Vortrag Schulleiterinnen erwähnen > Platzmangel, Lesbarkeit
Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten im inneren Schulbereich Verwaltungsvorschrift vom 13.10.1998 AZ / V / 1-6600.1/190 Pkt. 3.4: „An allen Schulen sind vom Schulleiter/-in schriftlich Sicherheitsbeauftragte für innere Schulangelegenheiten zu bestellen ... Pkt. 3.4.1: „Für die Bestellung kommen in erster Linie Lehrkräfte in Betracht“ Bestellung eines 2. SB bei Schulen mit mehr als 1000 Schülern Bei Schulen unter 200 in Personalunion mit dem Sicherheitsverantwortlichen ( Schulleiter) Innere Schulangelegenheiten: pädagogischer Schulbetrieb äußere Schulangelegenheiten: äußere Organisation- Hausmeister, Schulverwaltungsamt 3.4.4. Ist selbstsrklärend Pkt. 3.4.4: „Die Ausbildung der SB obliegt dem Unfallversicherungsträger“
Bestellung und Funktion des Sicherheitsbeauftragten im inneren Schulbereich Schulleitung Sicherheitsbeauftragte (Lehrkraft) für den inneren Schulbereich benennt schriftlich Sicherheitsbeauftragte (Hausmeister, Haustechniker) für den äußeren Schulbereich kooperieren berät und unterstützt Kollegium Fachberatern kooperieren Anhand des Folienverlauf (klick) erklären
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten für innere Schulangelegenheiten Unterstützung der Schulleitung Durchführung der Unfallverhütung Organisation des Gesundheitsschutzes Sicherheitserziehung der Schüler/-innen Information der Lehrkräfte Folienübergang mit Überleitung zu den Möglichkeiten anmoderieren
Teilnahme und Fortbildungsmaßnahmen und Unfallermittlung Beobachten Melden Vorschlagen Unterstützen Teilnahme und Fortbildungsmaßnahmen und Unfallermittlung Beobachten Zustand der Baulichkeiten und Einrichtungen der Schule Arbeits-/Lehrmittel für Lehrer/Schüler (Werkzeuge, elektr. Geräte, Chemikalien) Schüler- und Lehrerarbeitsplätze (Klassenzimmer, Fachräume etc.) Erste-Hilfe-Einrichtungen Melden festgestellte Mängel im Schulbetrieb Unterstützen die Schulleitung bei Fragen zu Gesundheits- schutz und Sicherheit bei der Information der Lehrkräfte Vorschlagen Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen (organisatorische und technische Maßnahmen) Maßnahmen zur Sicherheitserziehung der Schüler (Projekte, Aktionen) Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheits- standards und des Gesundheitsschutzes an der Schule Maßnahmen zur Organisation der Ersten Hilfe Teilnehmen Unfallermittlungen Besichtigungen des UVT´s Seminaren des UVT´s Motivieren der Kollegen und Schüler zum sicherheitsgerechten Verhalten zur Benutzung der Schutzeinrichtungen / Feuerlöscher / ... Motivation der Kollegen und Schüler
Rechtsstellung des Sicherheitsbeauftragten im inneren Schulbereich Lehrkräfte der Schule müssen über die Aufgaben und die Stellung des Sicherheitsbeauftragten unterrichtet sein. Informationsrecht des SB über alle sicherheitsrelevante Maßnahmen und Einrichtungen Keine Aufsichtsfunktion Keine Weisungsbefugnis durch Bekanntmachung in Konferenzen, am „schwarzen Brett“, Rundschreiben an Lehrer Info über bauliche Maßnahmen, Beschaffung von Geräten und Lehrmitteln, schulorganisatorische Maßnahmen, Druckschriften des UVT`s) dh. Kein unbeschränkter Zutritt zum Rektorat – äußere Schulangelegenheit Funktionen des SB – keine Weisung, Aufsicht, Verantwortung Ausnahme: der Schulleiter ist gleichzeitig Sicherheitsbeauftragter Keine Verantwortung
Sicherheitsbeauf-tragter im inneren Schulbereich Formaler Ablauf bei der Bestellung von Lehrkräften zu Sicherheitsbeauftragten MKJS RPS Abt 7 SSA Weg der Ernennung zum SB noch einmal durchsprechen SL ernennt schr. SB >> Mitteilung(schr.) an SSA(Stuttgart) und RP Abt. 7 MKJS meldet an UKBW >> UKBW führt Schulungen durch. Sicherheitsbeauf-tragter im inneren Schulbereich Schulleitung VWV II 3.3