Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 UVMG *) *) Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz vom 04.11.2008 Bundesgesetzblatt I, Seiten 2130 ff. Entwurf2008-04-B3.2
Mitteilung an den Präsidenten Die verantwortliche Geschäftsführung der jeweiligen Universitäts- Einrichtung unterbreitet dem Präsidenten schriftlich einen Vorschlag mit Angaben: a) zur Person b) dem Bereich der Einrichtung für den der / die Sicherheitsbeauftragte bestellt werden soll.
Persönliches Gespräch Die vorgeschlagene Person wird zu einem persönlichen Gespräch in die Abteilung B 3, B 3.2 Arbeitsicherheit der JLU gebeten. Das Gespräch dient der beiderseitigen Information. Im Vordergrund steht eine allgemeine Information zu den Arbeitssicherheitsaufgaben und möglichen Hilfen zur Informationsbeschaffung bzw. zu Fachberatern.
Beteiligung Personalrat Der Präsident beteiligt gemäß HPVG* den Personalrat und bittet um dessen Zustimmung für eine Bestellung der / des Sicherheitsbeauftragten. *) Hessisches Personal-Vertretungs-Gesetz
Schriftliche Bestellung Nach Zustimmung durch den Personalrat erfolgt die schriftliche Bestellung der / des Sicherheitsbeauftragten. Bestellschreiben erhalten die verantwortliche Geschäftsführung der jeweiligen Universitäts -Einrichtung und der bzw. die Sicherheitsbeauftragte.
Informationen Auskunft zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten erhalten Sie im Sachgebiet Arbeitssicherheit der JLU Tel.: 0641-99-12235 / 12246