Ministerialrat Roland Franz

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 Präsentation transkript:

Ministerialrat Roland Franz Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011 Gemeindefinanzkommission: Darstellung der Reformmodelle - Prüfmodell- - Kommunalmodell - - "Niedersachsen-Modell" - Ministerialrat Roland Franz

"Prüfmodell" Abschaffung der Gewerbesteuer Wegfall der Gewerbesteuerumlage Wegfall der Gewerbesteueranrechnung Abschaffung des bisherigen Gemeindeanteils an der ESt Ersatz durch Gemeindezuschlag zur ESt (mit Hebesatzrecht) Absenkung des ESt-Tarifs um 15 % Gemeindezuschlag:  17,65 % (≙ 2,47 Prozentpunkte) Gemeindezuschlag zur KSt (mit Hebesatzrecht) Anhebung der KSt auf 24,65 % Gemeindezuschlag:  17,65 % (≙ 4,35 Prozentpunkte) Ausgleich durch stärkere Beteiligung an der USt Folie 2

Kommunalmodell Revitalisierung der Gewerbesteuer durch Verbreiterung der Bemessungsgrundlage volle Hinzurechnung von Finanzierungskosten und -anteilen Hinzurechnung der gesamten Schuldzinsen Hinzurechnung der gesamten Finanzierungsanteile 25 % bei beweglichen Wirtschaftsgütern (derzeit 20 %) 75 % bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern (derzeit 50 %) 100 % bei immateriellen Wirtschaftsgütern (derzeit 25 %) Senkung des Freibetrags auf 25 000 € (derzeit 100 000 €) Verbreiterung des Personenkreises Einbeziehung der Freiberufler Erhaltung des Hebesatzrechts Senkung der Steuermesszahl von 3,5 % auf 2,5 % Folie 3

Gemeindefinanzkommission - Erkenntnisse Prüfmodell erhebliche Administrierungsprobleme durch Zuschlag zur ESt Arbeitgeber muss Hebesätze berücksichtigen Einführung erst ab 2014 möglich, besser erst ab 2016 Verschärfung der Stadt-Umland-Problematik durch Wechsel des Steuergläubigers GewSt = Betriebsstättengemeinde, ESt-Zuschlag = Wohnsitzgemeinde Problem lösbar, aber weitere Komplizierung Aufkommenserhöhung bei den Kommunen um 5,5 bis 6 Mrd. € Hauptgrund = keine Beteiligung der Kommunen an der Kinderentlastung Problem lösbar Günstigerprüfung unter Beachtung des jeweiligen Hebesatzes sehr verwaltungsaufwendig Kommunalmodell Ausweitung der Hinzurechnungen Stärkung ertragsunabhängiger Elemente = Substanzbesteuerung Einbeziehung der Selbständig Tätigen erheblicher Verwaltungsaufwand für nichts Folie 4

Aktuelles Angebot von BMF Schäuble Gewerbesteuer bleibt Kommunen erhalten Zuschlagsrecht auf ESt (mit Hebesatzrecht) Stärkung des Demokratieprinzips, aber gleiche Administrierungsprobleme wie Prüfmodell jährliche Festsetzung contra Dreijahresrhythmus bei Gemeindeanteil zusätzliche Mechanismen im kommunalen Finanzausgleich erforderlich Bund entlastet Kommunen bei den Sozialleistungen sollte als Hebel für Zugeständnisse der Kommunen genutzt werden möglichst Aufgabe der ertragsunabhängigen Komponenten Haltung BW keine ertragsunabhängigen Elemente möglichst keine Einbeziehung der Freien Berufe Folie 5

"Niedersachsen-Modell" Stiftung Marktwirtschaft Bürgersteuer aufkommensneutraler Ersatz des bisherigen Gemeindeanteils  4 % des zu versteuernden Einkommens mit Hebesatzrecht Stärkung des Demokratieprinzips Administrierungsprobleme wie beim "Prüfmodell" Folie 6

"Niedersachsen-Modell" Ersatz der Gewerbesteuer durch Kommunale Unternehmensteuer  8 % des Gewinns (= reine Ertragsabhängigkeit) mit Hebesatzrecht Einbeziehung von Freiberuflern und Land- und Forstwirten Erhöhung der KSt auf 22 % (Erhaltung der Belastung von ca. 30 %) Erhalt der Anrechnung auf die ESt (aber geringeres Anrechnungsniveau) Beteiligung am Lohnsteueraufkommen 2 % der Lohnsumme in der Betriebsgemeinde reiner Finanzausgleich kein Hebesatzrecht Ausgleich für Bund und Länder höhere Einkommen- und Körperschaftsteuer Beteiligung an Kommunaler Unternehmensteuer (Bund = 15 %, Länder = 35 %) Folie 7

Ministerialrat Roland Franz Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011 Grundsteuerreform: Darstellung der Reformmodelle - Verkehrswertmodell - - Äquivalenzmodell - - Kombinationsmodell - Ministerialrat Roland Franz

Verkehrswertmodell "Nordländermodell" Berlin, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein Bemessungsgrundlage (EFH, ZFH, ETW) Ausgangspunkt = wesentliche wertbestimmende Grundstücksdaten wie Lage (Bodenrichtwert), Grundstücks- und Wohnfläche sowie Baujahr keine Berücksichtigung weiterer individuelle Merkmale, wie z.B. der Ausstattungsstandard oder der Erhaltungszustand automationsgestützte Verknüpfung mit den Vergleichsdaten der Gutachterausschüsse Basis = Kaufpreissammlungen Ermittlung von Vergleichsfaktoren zur Ableitung des Grundstückswerts aus den Vergleichswerten Anwendung der Vergleichsfaktoren auf den Vergleichswert = Grundsteuerwert des Grundstücks Folie 9

Verkehrswertmodell Beispiel Einfamilienhaus in Oldenburg (Niedersachsen) mit folgenden Daten: Baujahr 1975 Grundstücksfläche 800 m² Wohnfläche 140 m² Lage/Bodenrichtwert 150 €/m² Vergleichsfaktor der Stadt Oldenburg in Abhängigkeit von Wohnfläche und Bodenrichtwert 1 167 €/m² Korrekturfaktor für abweichendes Baujahr 0,95 Korrekturfaktor für abweichende Grundstücksgröße 1,06 korrigierter Vergleichsfaktor (1 167 €/m² x 0,95 x 1,06) 1 175 €/m² Grundsteuerwert (1 175 €/m² x 140  m²) 165 000 € Folie 10

Verkehrswertmodell Bemessungsgrundlage Unbebaute Grundstücke = Bodenrichtwert Standardgrundstücke mit Renditeorientierung (insb. Mehrfamilienhausgrundstücke, Grundstücke mit gewerblicher Nutzung, gemischt genutzte Grundstücke) = vergleichendes Verfahren mit Ertragsfaktoren Land- und Forstwirtschaft landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ≙ unbebaute Grundstücke Wohnteil ≙ EFH Sachwertverfahren, wenn Vergleichswerte fehlen Folie 11

"Äquivalenzmodell" "Südländermodell" Unbebaute Grundstücke Baden-Württemberg, Bayern, Hessen Unbebaute Grundstücke BG Boden = Bodenfläche x 0,02 € Bebaute Grundstücke BG Boden + BG Gebäude nicht betrieblich genutzte Gebäude Geschossflächen x 0,20 € betrieblich genutzte Gebäude Geschossflächen x 0,40 € Vereinfachungsregelung Folie 12

Vereinfachte Flächenermittlung BG (Gebäude) Gebäudefläche x Höhenzahl x Äquivalenzzahl (Gebäude) Höhenzahlen Gebäudehöhe bis 5 Meter  Höhenzahl 1 bis 10 Meter  Höhenzahl 2 bis 15 Meter  Höhenzahl 3 bis 19 Meter  Höhenzahl 4 bis 21 Meter  Höhenzahl 5 Folie 13

Vereinfachte Flächenermittlung Einfamilienhaus, nicht unterkellert Gebäudegrundfläche: 8 m x 10 m = 80 m² x Anzahl Geschosse: 2 (typisiert bei 9,5 m Höhe) = Gebäudefläche: 160 m² 9,5 m 10 m 8 m Folie 14

"Äquivalenzmodell" Beispiel Einfamilienhaus mit Keller, Gebäudehöhe 8 m Grundstücksfläche 700 m² Gebäudegrundfläche 100 m² Hebesatz 350 % Lösung Grundstücksfläche: 700 m² x 0,02 €/m2 = 14 € Gebäudefläche (vereinfachte Berechnung): 100 m² bebaute Fläche x Höhenzahl 2 x 0,20 €/m² = 40 € 54 € Grundsteuer: (54 € x 350 % Hebesatz =) 189 € Folie 15

Weiteres Verfahren Kenntnisnahme durch die Finanzministerkonferenz am 27. Januar 2011 ohne abschließende Festlegung Verprobung unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände und Hinzuziehung des Statistischen Bundesamts Ermittlung der Bürokratiekosten und der Verwaltungskosten Kosten des Finanzamtes und anderer Stellen bzw. der Kommune, je nach Umfang der Aufgabenzuweisung für die Grundsteuererhebung Vorlage der Ergebnisse an die FMK bis Ende 2011 Folie 16