Auf dem Weg in ein inklusives NRW

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 Präsentation transkript:

Auf dem Weg in ein inklusives NRW

Grundsätzliches Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. UN-Behindertenrechtskonvention Die Unterzeichner vereinbaren, dass alle Menschen das Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe haben. Sie verpflichten sich dies auf allen Ebenen umzusetzen.

Was geschieht in NRW? Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass NRW den Weg in eine inklusive Gesellschaft gehen will In einer Normprüfung wurde alle Gesetze und Verordnungen des Landes überprüft, inwieweit sie den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen In Dialogveranstaltungen zu vielen relevanten Themen wurden die Anforderungen an eine inklusive Gesellschaft gesucht und formuliert In einem Zwischenbericht wurde eine rechtliche Bewertung und eine Ist-Beschreibung der bisherigen Maßnahmen dargelegt Im anstehenden Aktionsplan der Landesregierung werden Maßnahmen für eine inklusive Gesellschaft in NRW beschrieben werden Anschließend werden gesetzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht (Mehrheiten im Landtag: Chance oder Grenze)

Aktionsfeld: Bauliche Barrierefreiheit Landesbauordnung §3 Stand der Technik/Regelungstiefe Aufzüge §49 Wohnungen § 55 Unterscheidung Nutzer und Besucher Implementierung einer Nachweispflicht, bzw. einer Prüfpflicht der Barrierefreiheit bei Genehmigungsverfahren Musterbauordnung LEP, GEP, FNP Beteiligung der Betroffenen/Verbände

Aktionsfeld: Schule Einstimmiger Beschluss Landtag Dez. 2010: Kinder brauchen den Rechtsanspruch auf Inklusion Allgemeine Schule ist der Regelförderort Das Wahlrecht der Eltern Die notwendigen Ressourcen müssen den individuellen Ansprüchen der Kinder folgen Vorlage eines Inklusionsplan Schule inkl. der Ressourcen- und Zeitplanung

In Krefeld… Gingen am 31.12.2009 21.944 Kinder und Jugendliche in die Primar- und Sekundarstufe 1 Werden am 1.01.2021 18.200 in diese Schulen gehen. Haben 7,7 Prozent der Schülerinnen und Schüler in der Primar- und Sekundarstufe I einen anerkannten Förderbedarf Davon besuchen 21 % der Kinder und Jugendliche Regelschulen Dies bedeutet eine Exklusionsquote von 5 Prozent und eine Inklusionsquote von 1,3 Prozent (mit anderen Worten: jedes zwanzigste Kind hätte einen formulierten Rechtsanspruch, inkludiert zu werden).

Zahlen Krefeld hier: Förderschwerpunkt lernen Schule Schülerinnen 2010/2011 Schülerinnen 2020/2021 Schülerzahl zusätzlich bei 50% Inklusion Lernen, Konrad-Görtz-Schule 80 66 33 Lernen, Uerdinger Rundweg 137 114 59 Lernen Comeniusschule 182 151 76 Summe 389 331 168

Zahlen Krefeld hier: weitere Förderschwerpunkte Schule Schülerinnen 2010/2011 Schülerinnen 2020/2021 Schülerzahl zusätzlich bei 50% Inklusion Emotion.-Sozial, Erich-Kästner-Schule 98 81 41 Sprache, Franz-Stollwerk-Schule 219 182 91 Geistige Entwicklung, Friedr.-v.-Bodelschwingh-Schule 208 173 86 Körplich-motorisch, Gerd-Janssen-Schule 210 174 87

Zahlen Krefeld - andere Schulträger hier: weitere Förderschwerpunkte Schule Schülerinnen 2010/2011 Schülerinnen 2020/2021 Schülerzahl zusätzlich bei 50% Inklusion Sehen, Duisburg 207 242 121 Sehen, Düsseldorf 283 331 165 Hören + Kommunikation, Krefeld LVR 281 233 117

Was empfehlen und erwarten die Gutachter (Preus-Lausitz, Klemm): Das Recht der inklusiven Bildung wird rechtlich verankert Die derzeitigen Förderressourcen sollen trotz sinkender Schülerzahlen erhalten bleiben Zur Förderung der stark verhaltensauffälligen Kinder werden weitere Ressourcen für die Inklusion gefordert. Schule, Jugendhilfe und Schulpsychologie sollen hier kombiniert handeln Die Förderschwerpunkte Emotional-sozial, lernen und Sprache können bei entsprechender Ressourcenverschiebung in die Regelschule inkludiert werden (AOSF-Verfahren wird hierfür aufgehoben) Die Gutachter erwarten das insgesamt 50% der Eltern der anderen Schwerpunkte zusammen das Recht auf Inklusion wahrnehmen Die Gutachter erwarten so für das Schuljahr 2020/2021 eine Inklusion von 85 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf in der Primar- und Sekundarstufe 1

Empfehlungen des Referenten Auch auf lokaler Ebene Betroffene zu Beteiligten machen Genaue Information des Sachstandes und Austausch schnell und dauerhaft während des gesamten Prozesses Zusammenführung der Unterstützungsangebote der Schule, der Jugendhilfe, der Familienhilfe, der Gesundheitsvorsorge und anderer mit Kinder, Jugendlichen und den Familien betroffenen Institutionen Einbezug des größer werdenden Bedarfs an Ganztagsbetreuung/Ganztagsbeschulung Den Mut haben auch mal von den Ressourcen her zu denken (Personal, Gebäude, kommunale finanzielle Ressource) Abstand von dem Gedanken, dass für alles das Land zuständig ist