Sicherheit auf Bundeswasserstraßen Schifffahrtszeichen Sicherheitskurs
Schifffahrtsrechtliche Grundlagen Binnenschifffahrtsstraßenordnung BinSchStrO Rheinschifffahrtspolizeiverordnung RheinSchPV Moselschifffahrtspolizeiverordnung MoselSchPV Donauschifffahrtspolizeiverordnung DonauSchPV
Kajaks und Kanadier auf Bundeswasserstraßen Kajaks und Kanadier sind Klein(st)fahrzeuge Keine Sportboote! Amtliche Kennzeichnungspflicht Neuregelung 21. Feb. 1995 Außen: Bootsname Innen: Name und Anschrift des Eigentümers Freiwillig: Vereins-/Verbandsbezeichnung
Binnenschifffahrtszeichen Bezeichnung der Fahrzeuge Schallzeichen Verbotszeichen Gebotszeichen Zeichen für Einschränkungen Empfehlende Zeichen Hinweiszeichen Bezeichnung der Wasserstraße
Bezeichnung der Fahrzeuge Lichter werden eingeschaltet in der Zeit von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang und bei schlechten Sichtverhältnissen, z.B Nebel, starker Regen etc.
Bezeichnung der Fahrzeuge Kennzeichnung von Motorfahrzeugen Backbord Steuerbord
Bezeichnung der Fahrzeuge Kleinfahrzeugen ohne Motorantrieb Rundumlicht (bei Annäherung anderer Fahrzeuge)
Bezeichnung der Fahrzeuge Schwimmende Geräte bei der Arbeit rot-weiß: Durchfahrt frei rot: Durchfahrt gesperrt
Bezeichnung der Fahrzeuge Wahrschau Floss
Bezeichnung der Fahrzeuge Begegnungsverkehr Begegnung Steuerbord an Steuerbord
Schallzeichen 1 langer Ton „Achtung“ Folge sehr kurzer Töne „Gefahr eines Zusammenstoßes“ Wiederholte lange Töne „Notsignal“
Schallzeichen 1 kurzer Ton „Ich richte Kurs nach Steuerbord“ 2 kurze Töne „Ich richte Kurs nach Backbord“
Verbotszeichen
Verbotszeichen Verbot der Durchfahrt
Verbotszeichen Verbot der Durchfahrt in die angegebene Richtung
Verbotszeichen Gesperrte Wasserfläche, jedoch für Kleinfahr- zeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar
Verbotszeichen Verbot, außerhalb der Begrenzung zu fahren
Verbotszeichen Überholverbot
Verbotszeichen Überhol- und Begegnungsverbot auf 1500 m
Verbotszeichen Stilliegeverbot auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht
Verbotszeichen Stilliegeverbot auf einer Breite von 30 Metern
Verbotszeichen Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
Verbotszeichen Fahrverbot für Sportfahrzeuge
Verbotszeichen Fahrverbot für Fahrzeuge, die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahren
Gebotszeichen
Gebotszeichen Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen
Gebotszeichen Gebot, nach Backbord zu fahren
Gebotszeichen Gebot, nach Steuerbord zu fahren
Gebotszeichen Gebot, Backbordseitig zu fahren
Gebotszeichen Gebot, das Fahrwasser Backbordseitig zu Überqueren
Gebotszeichen Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen
Gebotszeichen Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten
Gebotszeichen Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten
Gebotszeichen Gebot, die angegebene Geschwindigkeit (über Grund) nicht zu überschreiten
Gebotszeichen Gebot, Schallzeichen zu geben
Gebotszeichen Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen
Gebotszeichen Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen
Zeichen für Einschränkungen
Zeichen für Einschränkungen Die Fahrwassertiefe ist begrenzt
Zeichen für Einschränkungen Die lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt
Zeichen für Einschränkungen Die Breite der Durchfahrtsöffnung oder des Fahrwassers ist begrenzt
Zeichen für Einschränkungen Schifffahrtsbeschränkungen gem. Zusatzschild
Zeichen für Einschränkungen Schifffahrtsbeschränkungen gem. Zusatzschild
Zeichen für Einschränkungen Das Fahrwasser ist am rechten Ufer eingeengt; die Zahl auf dem Zeichen gibt den Abstand an, in dem sich Fahrzeuge entfernt halten sollen
Empfehlende Zeichen
Empfehlende Zeichen Empfohlene Durchfahrtsöffnung (Gegenverkehr)
Empfehlende Zeichen Empfohlene Durchfahrtsöffnung (kein Gegenverkehr)
Empfehlende Zeichen Rückseite
Empfehlende Zeichen Empfehlung, in Richtung des Pfeils zu fahren
Hinweiszeichen
Hinweiszeichen Erlaubnis zur Durchfahrt
Hinweiszeichen Kreuzung einer Hochspannungsleitung
Hinweiszeichen Hinweis auf ein Wehr
Hinweiszeichen Frei fahrende Fähre
Hinweiszeichen Nicht frei fahrende Fähre
Hinweiszeichen Erlaubnis zum Stilliegen auf einer Breite von 30 bis 60 Metern (vom Schild aus gemessen)
Hinweiszeichen Liegestellen für Fahrzeuge mit gefährlichen, explosionsgefährlichen o.ä. Stoffen
Hinweiszeichen Hinweis auf eine Wendestelle
Hinweiszeichen Einmündende Nebenwasserstraße
Hinweiszeichen Erlaubnis zum Ankern
Hinweiszeichen Erlaubnis zum Festmachen
Hinweiszeichen Ende eines Verbots, eines Gebots oder einer Einschränkung
Hinweiszeichen Wasserskistrecke
Hinweiszeichen Fahrerlaubnis für Fahrzeuge, die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahren
Hinweiszeichen Fahrerlaubnis für Fahrzeuge, die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahren
Hinweiszeichen Fahrerlaubnis für sehr schnelle Fahrzeuge bzw. Jetski
Hinweiszeichen Hochwassermarken I und II
Bezeichnung der Wasserstraße
Bezeichnung der Wasserstraße Fahrrinne linke Seite
Bezeichnung der Wasserstraße Fahrrinne linke Seite
Bezeichnung der Wasserstraße Fahrrinne linke Seite
Bezeichnung der Wasserstraße Fahrrinne rechte Seite
Bezeichnung der Wasserstraße Fahrrinne rechte Seite
Bezeichnung der Wasserstraße Fahrrinne rechte Seite
Bezeichnung der Wasserstraße Fahrwasserspaltung
Bezeichnung der Wasserstraße Fahrwasserspaltung
Bezeichnung der Wasserstraße Tonnen für gesperrte Wasserflächen
Bezeichnung der Wasserstraße Tonnen für gesperrte Wasserflächen
Sicherheit auf Bundeswasserstraßen Schifffahrtszeichen Weitere Infos unter www.elwis.de Elektronisches Wasserstrassen Informations- System Sicherheitskurs
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