Fachbereich Betriebswirtschaft

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Fachbereich Betriebswirtschaft www.fh-jena.de

Ausgewiesene Bilanzierungsprobleme im Ländervergleich Fachbereich Betriebswirtschaft Ausgewiesene Bilanzierungsprobleme im Ländervergleich Peter Perschke

Übersicht Einführung Doppik Fachbereich Betriebswirtschaft Übersicht Einführung Doppik Land Doppik eingeführt? Baden-Württemberg (Universität Heidelberg) X Bayern - (TU München im Innenverhältnis) Berlin - (HTW Berlin im Pilotprojekt) Brandenburg (Europa-Universität Viadrina) Bremen (Universität Bremen) Hamburg (Bilanzierungsrichtlinie BWF) Hessen Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen (Bilanzierungsrichtlinie MWK) Nordrhein-Westfalen (Bewertungsrichtlinie MIWFT) ,FH Dortmund) Rheinland-Pfalz Saarland (Universität des Saarlandes) Sachsen (Rahmenhandbuch Neue Hochschulsteuerung in Sachsen) Sachsen-Anhalt ab 2011 Modellprojekte Schleswig-Holstein Thüringen (Rahmenhandbuch zur Einführung der kaufm. Buchführung) Peter Perschke

Fragebogen Fachbereich Betriebswirtschaft Peter Perschke 1. Wird das Anlagevermögen nach juristischem oder wirtschaftlichem Eigentum bilanziert?   2. Wird das Anlagevermögen vollständig oder teilweise durch Sonderposten ausgeglichen? 3. Wie werden Kunstschätze / Bibliotheksbestände / immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert? 4. Werden Immobilien bilanziert? Wenn ja, wie werden diese bewertet? 5. Wie wird die Auftragsforschung in der Bilanz dargestellt? 6. Werden eigene flüssige Mittel in der Bilanz dargestellt oder werden Forderungen an die Landeskasse bilanziert? 7. Wie ist das Eigenkapital gegliedert? 8. Werden Pensionsrückstellungen ausgewiesen? 9. Wie werden Pensionsrückstellungen bewertet? 10. Wird für Pensionsrückstellungen eine Ausgleichsforderung gegenüber dem Land bilanziert? 11. Wie wird Projektförderung bilanziert? 12. Wie ist der Ausweis des Landeszuschusses in der GuV? Peter Perschke

Frage 1 Fachbereich Betriebswirtschaft Peter Perschke Land Wird das AV nach juristischem oder wirtschaftlichem Eigentum bilanziert? Baden-Württemberg wirtschaftliches Eigentum (Körperschaftsvermögen ist gesondert zu bilanzieren) Brandenburg juristisches Eigentum (Stiftungsuniversität) Bremen wirtschaftliches Eigentum Hamburg wirtschaftliches Eigentum (Körperschaftsvermögen kann gebildet werden  besteht hier aus Reihe von rechtlich unselbstständigen Stiftungen) Niedersachsen wirtschaftliches Eigentum (Körperschaftsvermögen kann gebildet werden, ist jedoch getrennt vom Vermögen der Einrichtung als Landesbetrieb zu verwalten) Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Thüringen Peter Perschke

Frage 2 Fachbereich Betriebswirtschaft Peter Perschke Land Wird das AV vollständig oder teilweise durch Sonderposten ausgeglichen? Baden-Württemberg Passivseite  Sonderposten für Erstausstattungen im Rahmen von Baumaßnahmen Brandenburg Passivseite  B. Sonderposten für Investitionszuschüsse Bremen mobile AV wird durch Sonderposten ausgeglichen, immobile AV durch Gegenposten (hier: „Dotationskapital“) Hamburg Passivseite  B. Sonderposten  Sonderposten für Investitionszuschüsse Niedersachsen Passivseite  Sonderposten für Investitionszuschüsse Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Passivseite  B. Sonderposten  1. Sonderposten für Investitionszuschüsse; 2. Sonderposten für Schenkungen Thüringen Passivseite  A. Eigenkapital  IV. Sonderposten (für Investitionszuschüsse und –zuweisungen) - bezieht sich auf das durch Landeszuschuss finanzierte AV Peter Perschke

Frage 3 Fachbereich Betriebswirtschaft Peter Perschke Land Wie werden Kunstschätze / Bibliotheksgegenstände / immaterielle VG bilanziert? Baden-Württemberg Kunstschätze: vor 01.01.2003 angeschafft: nicht bilanziert; nach 01.01.2003 angeschafft: als „werthaltige Gegenstände und Sammlung“ mit AHK bilanziert; Bibliotheksbestände: AHK (lineare Abschreibung: Lehrbücher – ND 4 Jahre, sonst. Bestände – ND 10 Jahre); immat. VG: AHK (korrigiert um Abschreibungen) Brandenburg keine Kunstschätze; Bibliotheksbestände: Festwertverfahren (§ 240 HGB), im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen zu 30% aktiviert; immat.VG: kein Ansatz (Kauf direkt als Aufwand gebucht) Bremen keine Kunstschätze & Bibliotheksbestände; immat. VG zu AHK (korrigiert um Abschreibungen) Hamburg Kunstschätze: Anschaffungskosten, ND = 80 Jahre (jedoch individuell festlegbar); Bibliotheksbestände: Gruppenbewertung (gesamter Bestand = ein VG); Einzelstücke von herausragendem Wert zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten (ohne Abschreibung) bewertet; Niedersachsen Kunstschätze: keine Bilanzierung; Bibliotheksbestände: Wertermittlung auf Grundlage der in den vergangenen 10 Jahren angeschafften Periodika; Aktivseite  II. Sachanlagen  3. andere Anlagen, BGA; immat. VG: AHK (lineare Abschreibung) Nordrhein-Westfalen Kunstschätze: AHK (keine Abschreibung); Bibliotheksbestände: Festwertverfahren (§ 240 HGB), AHK der vergangenen 6 Jahre zugrunde gelegt und als Restzeitwert zu 50% bilanziert, ausgenommen sind wertvolle Bücher; immat. VG: AHK (lineare Abschreibung) Peter Perschke

Frage 3 Fachbereich Betriebswirtschaft Peter Perschke Land Wie werden Kunstschätze / Bibliotheksgegenstände / immaterielle VG bilanziert? Saarland keine Kunstschätze; Bibliotheksbestände: als Sachgesamtheit mit den getätigten Aufwendungen der vergangenen 10 Jahre bewertet; immat. VG: AHK (lineare Abschreibung) Sachsen Kunstschätze: AHK (keine Abschreibung); Bibliotheksbestände: Festwertverfahren (§ 240 HGB), AHK der vergangenen 6 Jahre zugrunde gelegt und als Restzeitwert zu 50% bilanziert, ausgenommen sind wertvolle Bücher; Thüringen Kunstschätze: AHK (keine Abschreibung), kein AHK ermittelbar  Bewertung zu € 1,-; Bibliotheksgegenstände: unter BGA bilanziert, Festwertverfahren (§ 240 HGB), Grundlage: Ausgaben 2004-2009; immat. VG: AHK (korrigiert um Abschreibungen) Peter Perschke

Wie werden Immobilien bilanziert und bewertet? Fachbereich Betriebswirtschaft Frage 4 Land Wie werden Immobilien bilanziert und bewertet? Baden-Württemberg kein Ausweis Brandenburg Grundstücke & Gebäude gehören Universität, werden bilanziert und per Sachwertverfahren bewertet Bremen neue Gebäude: AHK; vorhandene Gebäude: Restbuchwerte Hamburg Grundstücke & Gebäude verbleiben im Vermögen des Landes Hamburg; aus Hochschulmitteln finanziert: mit AHK bewertet und im AV bilanziert Niedersachsen Grundstücke & Gebäude verbleiben im Vermögen des Landes Niedersachsen; aus Hochschulmitteln finanziert: mit AHK bewertet und im AV bilanziert Nordrhein-Westfalen Grundstücke & Gebäude (wenn Universität juristischer Eigentümer): AHK (Abschreibung wenn möglich), Grundstücke nach Vergleichwertverfahren bewertet, Gebäude nach Ertragswertverfahren bewertet (wenn möglich, andernfalls Sachwertverfahren) Saarland Grundstücke & Gebäude werden im AV bilanziert und mittels Sachwertverfahren zu Zeitwerten (Stichtag: 01.01.2004) bewertet; unterlassene Instandhaltung Wert mindernd berücksichtigt; Abschreibung in Abhängigkeit von voraussichtlicher ND Sachsen Thüringen Grundstücke & Gebäude als wirtschaftlicher Eigentümer bilanziert, Grundstücke nach Bodenrichtwert bewertet, Gebäude gem. modifizierten Kostenrichtwertverfahren (lineare Abschreibung) Peter Perschke

Wie wird die Auftragsforschung in der Bilanz dargestellt? Fachbereich Betriebswirtschaft Frage 5 Land Wie wird die Auftragsforschung in der Bilanz dargestellt? Baden-Württemberg Aktivseite  B. Umlaufvermögen  2. Unfertige Leistungen (Bewertung nach Niederstwertprinzip zu Material- und Fertigungseinzelkosten); erhaltene Gelder: Passivseite  D. Verbindlichkeiten  3. Erhaltene Anzahlungen (zum Nennwert bilanziert) Brandenburg keine Darstellung (wird wie Drittmittelprojekt gewertet) Bremen Auftragsforschung = „unfertige Leistungen“, erhaltene Gelder = „erhaltene Anzahlungen“ Hamburg Aktivseite  B. Umlaufvermögen  I. Vorräte  2. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen Niedersachsen Aktivseite  B. Umlaufvermögen  I. Vorräte  2. Unfertige Leistungen Nordrhein-Westfalen Aktivseite  B. Umlaufvermögen  I. Vorräte  2. unfertige Leistungen (Bewertung: strenges Niederstwertprinzip) Saarland Aktivseite  B. Umlaufvermögen  I. Vorräte  2. Unfertige Leistungen (Bewertung: angefallene Herstellungskosten) Sachsen Thüringen Aktivseite  B. Umlaufvermögen  I. Vorräte  2. unfertige Erzeugnisse & Leistungen; 3. fertige Erzeugnisse & Leistungen Peter Perschke

 IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben Fachbereich Betriebswirtschaft Frage 6 Land Werden eigene flüssige Mittel in der Bilanz dargestellt oder werden Forderungen an die Landeskasse bilanziert? Baden-Württemberg Aktivseite  B. Umlaufvermögen  II. Forderungen und sonst. VG  Forderungen gegen das Land Baden-Württemberg  III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und der Landesoberkasse Brandenburg generell: Kasse & Bundesbankguthaben; spezielle Fälle (Sonderzuwendungen: Zielvereinbarung, Baumaßnahmen über mehrere Jahre) als Forderungen an Landeskasse Bremen Forderungen an die Landeshauptkasse Bremen, geringer Kassenbestand = „liquide Mittel“ Hamburg Aktivseite  B. Umlaufvermögen  II. Forderungen und sonst. VG  3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen  a) Forderungen gegen die FHH  IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben Niedersachsen Aktivseite  B. Umlaufvermögen  III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Nordrhein-Westfalen Aktivseite  B. Umlaufvermögen  IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Saarland Aktivseite  B. Umlaufvermögen  III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Sachsen Thüringen Aktivseite  B. Umlaufvermögen  III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks (Situation in Thüringen nicht einheitlich: Bspw. verfügt FSU Jena über eigene Konten, welches jedoch Liquiditätsmanagementsystem des Landes unterliegt. FH Jena besitzt keine eigenen Konten.) Peter Perschke

Wie ist das Eigenkapital gegliedert? Fachbereich Betriebswirtschaft Frage 7 Land Wie ist das Eigenkapital gegliedert? Baden-Württemberg Passivseite  A. Eigenkapital  I. Basiskapital; II. Kapitalrücklage; III. Gewinnrücklagen; IV. Bilanzgewinn Brandenburg Passivseite  A. Eigenkapital  I. Stiftungskapital  1. Grundstücksvermögen; 2. Stiftungssonderposten; 3. sonstiges Stiftungsvermögen  II. Mittelvortrag Bremen neg. EK aus Eröffnungsbilanz; + Dotationskapital; + Vorträge auf neue Rechnung (Ergebnisse der Vorjahre); +/- Bilanzgewinn / Bilanzverlust (lfd. Jahr) Hamburg Passivseite  A. Eigenkapital  I. Nettoposition; II. Kapitalrücklagen; III. Gewinnrücklagen; IV. Gewinn- / Verlustvortrag; V. Jahresüberschuss / -fehlbetrag Niedersachsen Passivseite  A. Eigenkapital  I. Nettoposition  II. Gewinnrücklagen  1. Rücklage gem. § 49 (1) Nr. 2 NHG; 2. Sonderrücklagen; 3. Rücklage gem. § 11 NHG  III. Bilanzgewinn Nordrhein-Westfalen Passivseite  A. Eigenkapital  I. Nettoposition  II. Kapitalrücklagen  III. Rücklagen  IV. Gewinn- /Verlustvortrag  V. Jahresüberschuss / -fehlbetrag Saarland Passivseite  A. Eigenkapital  I. Festgesetztes Kapital; II. Kapitalrücklage; III. Zweckgebundene Rücklage für Zusagen aus Berufungs- und Bleibeverhandlungen; IV. Gewinnrücklage; V. Bilanzgewinn / -verlust Sachsen Passivseite  A. Eigenkapital  I. Nettoposition; II. Kapitalrücklagen; III. Gewinnrücklagen; IV. Bilanzgewinn / -verlust Thüringen Passivseite  A. Eigenkapital  I. Nettoposition; II. Rücklagen; III. Jahresergebnis; IV. Sonderposten Peter Perschke

Werden Pensionsrückstellungen ausgewiesen? Fachbereich Betriebswirtschaft Frage 8 Land Werden Pensionsrückstellungen ausgewiesen? Baden-Württemberg kein Ausweis (nur Rückstellungen für Altersteilzeit) Brandenburg kein Ausweis Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Ausweis nur wenn Pensionsverpflichtung (derzeit nicht der Fall), Passivseite  C. Rückstellungen  1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen; Bewertung mit dem versicherungsmathematischen Barwert des bis zum Stichtag erworbenen Versorgungsanspruches Saarland Sachsen Thüringen saldierter Ausweis (analog § 246 (2) Satz 2 HGB) mit Erläuterung im Anhang Peter Perschke

Wie wird Projektförderung bilanziert? Fachbereich Betriebswirtschaft Frage 11 Land Wie wird Projektförderung bilanziert? Baden-Württemberg Aktivseite  B. Umlaufvermögen  II. Forderungen und sonstige VG  1. Forderungen aus Drittmitteln Passivseite  D. Verbindlichkeiten  2. Verbindlichkeiten aus Drittmitteln Brandenburg als Drittmittel in 3 Positionen der Passivseite aufgeteilt: Zustiftungen (EK); geleistete Anzahlungen für Projekte; passive RAP Bremen Ermittlung Differenzbetrag Einnahmen – Ausgaben = „sonst. Forderungen / Verbindlichkeiten“ Hamburg Aktivseite  B. Umlaufvermögen  II. Forderungen und sonst. VG  1. Forderungen aus Transferleistungen Passivseite  D. Verbindlichkeiten  3. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Niedersachsen Aktivseite  B. Umlaufvermögen  II. Forderungen und sonst. VG  3. Forderungen gegen andere Zuschussgeber Passivseite  D. Verbindlichkeiten  4. Verbindlichkeiten gegen andere Zuschussgeber Nordrhein-Westfalen Abgrenzung vereinnahmten Erträge in Abhängigkeit der projektbezogenen Aufwendungen  Erträge höher: Passivseite  D. Verbindlichkeiten; Aufwendungen höher:  Aktivseite  B. Umlaufvermögen  II. Forderungen und sonst. VG Saarland Sachsen Abgrenzung vereinnahmten Erträge in Abhängigkeit der projektbezogenen Aufwendungen  Erträge höher: Passivseite  D. Verbindlichkeiten; Aufwendungen höher:  Aktivseite  Umlaufvermögen  II. Forderungen und sonst. VG Thüringen Aktivseite  B. Umlaufvermögen  II. Forderungen und sonstige VG  3. Forderungen gegen andere Zuschussgeber Passivseite  C. Verbindlichkeiten  2. Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Peter Perschke

Wie ist der Ausweis des Landeszuschusses in der GuV? Fachbereich Betriebswirtschaft Frage 12 Land Wie ist der Ausweis des Landeszuschusses in der GuV? Baden-Württemberg 1. Erträge aus Zuweisungen und Erlösen aus eigenen Leistungen  Erträge aus Landeszuschuss Brandenburg verschiedene Ertragskonten Bremen „sonstige betriebliche Erträge“ Hamburg 1. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen für laufende Aufwendungen  a) der FHH aus Mitteln des Erfolgsplanes; b) der FHH aus Sondermitteln Niedersachsen 1. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen für laufende Aufwendungen  a) des Landes Niedersachsen aus Mitteln des Erfolgsplanes; b) des Landes Niedersachsen aus Sondermitteln 2. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung von Investitionen  a) des Landes Niedersachsen aus Mitteln des Finanzplans; b) des Landes Niedersachsen aus Sondermitteln Nordrhein-Westfalen 1. Erträge aus Zuschüssen für den laufenden Betrieb; 2. Sonstige Zuweisungen Saarland 1. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen für laufende Aufwendungen  a) des Landes aus Mitteln des Erfolgsplanes; b) des Landes aus Erstattungen für den Versorgungsaufwand; c) des Landes aus Sondermitteln 2. Erträge aus Zuweisungen und Erstattungen zur Finanzierung von Investitionen  a) des Landes aus Mitteln des Finanzplans; b) des Landes aus Sondermitteln Sachsen 1. Allgemeine Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen des Landes; 2. Sonstige Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen des Landes Thüringen Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen des Freistaates Thüringen Peter Perschke