SeminarPersonalräte-grundschulung

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 Präsentation transkript:

Herzlich Willkommen zur Grundschulung für neu gewählte SPR Mitglieder September 2012

SeminarPersonalräte-grundschulung Vorbereitungsteam: Ullrich Schierz Heinz Rutkowski

Material… Materialien Seite Wie informiere ich mich im Schulalltag? 1 Abkürzungen Arbeitsmaterialien für die SPR - Arbeit 2 Aufbau der Schulpersonalvertretung in Nds. 3 Erlass: Besondere Regelungen für teilzeit- 4 beschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte Erlass: Fexibler Unterrichtseinsatz der Lehr- 6 kräfte Erlass: Arbeitszeit der Lehrkräfte; 7 Regelstundenzahl der Lehrkräfte, die an mehreren Schulen unterrichten Erlass: Unterrichtorganisation 8 Entscheidung über Sonderurlaub und Arbeits- ..11 befreiung Fälle aus der SPR - Arbeit Lösungen zu den Fällen

Links GEW Niedersachsen - Personalrat – SHPR www.gew-nds.de GEW Bund www.gew.de   Sammlung Schulrecht www.schure.de  Niedersächsisches Kultusministerium www.mk.niedersachsen.de Oberfinanzdirektion Niedersachsen                    www.ofd.de

Beteiligung der Personalvertretung Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrats sind im „Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz“ (NPersVG)‏ geregelt.

Zusammenarbeit mit der Dienststelle § 92 Geltungsbereich Vorschriften des NPersVG gelten für SchulleiterInnen, Lehrkräfte und übrige im Landesdienst stehende Beschäftigte an öffentlichen Schulen. § 94 Dienststellen Dienststellen sind die Schulen

Zusammenarbeit mit der Dienststelle § 2 Grundsätze der Zusammenarbeit Dienststelle und Personalvertretung arbeiten ... vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen . . .

Zusammenarbeit mit der Dienststelle § 9 Schweigepflicht Schweigepflicht gilt nicht zwischen den Pesonalräten auf den verschiedenen Ebenen.

Zusammenarbeit mit der Dienststelle § 62 Gemeinsame Besprechungen (1) Dienststelle und Personalrat sollen mindestens einmal im Vierteljahr zu gemeinsamen Besprechungen zusammentreten. (in Schulen besser alle 14 Tage!)

Allgemeine Aufgaben § 59 Allgemeine Aufgaben Gleichbehandlung aller Beschäftigten Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zugunsten der Beschäftigten überwachen Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen Durch Verhandlungen mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinwirken

Allgemeine Aufgaben § 77 Arbeits- und Gesundheitsschutz Unterstützung der Dienststelle durch Anregungen, Beratung und Auskunft Einsatz für die Durchführung der Vorschriften

Sitzungen des Personalrats § 100 Schulpersonalrat Sitzungen der Schulpersonalräte dürfen nicht zu Unterrichtsausfall führen

Sitzungen des Personalrats § 29 Einberufung der Sitzungen Zwei Wochen nach dem Wahltag durch Wahlvorstand Weitere Sitzungen rechtzeitig durch die/ den SPR- Vorsitzende/n unter Angabe der Tagesordnung Auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder des SPR innerhalb von zwei Wochen Auf Verlangen der Dienststelle innerhalb von zwei Wochen

Sitzungen des Personalrats § 30 Durchführung der Sitzungen nicht öffentlich Dienststelle ist zu informieren Dienststelle nimmt teil, wenn sie die PR-Sitzung verlangt hat oder zu ihnen eingeladen ist (Terminabsprache erforderlich) Sachkundige Personen können eingeladen werden Mitglieder übergeordneter Personalräte können eingeladen werden

Sitzungen des Personalrats § 31 Beschlüsse des Personalrats gültig, wenn mindestens die Hälfte anwesend ist Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder Stimmenthaltung = Ablehnung Stimmengleichheit = Ablehnung Kein Stimmrecht bei persönlicher Betroffenheit/ Betroffenheit von Verwandten

Sitzungen des Personalrats § 34 Sitzungsniederschrift Erforderlich für jede Sitzung Wortlaut der Beschlüsse Abstimmungsergebnis Anwesenheitsliste Bei Teilnahme der Dienststelle Protokollauszug

Personalversammlungen Erst ab 14.00 Uhr oder während der unterrichtsfreien Zeit

Personalversammlungen Alle Beschäftigten der Dienststelle Nicht öffentlich Leitung durch ein PR-Mitglied

Personalversammlungen § 43 Einberufung; Tätigkeitsbericht Mindestens einmal im Jahr Bericht über Tätigkeit Dienststelle kann aufgefordert werden, Informationen zu geben PV muss durchgeführt werden auf Verlangen der Dienststelle, auf Antrag eines Viertels der Wahlberechtigten Auf Antrag einer im SPR vertretenen Gewerkschaft, wenn im vorhergegangenen Kalenderjahr keine PV stattgefunden hat. (innerhalb von vier Wochen)

Personalversammlungen § 45 Befugnisse Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit des Personalrats gehören Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes, die die Dienststelle oder die Beschäftigten berühren Persönliche Angelegenheiten nur mit Zustimmung Personalversammlung kann dem SPR Anträge unterbreiten und Stellung zu seinen Beschlüssen nehmen

Personalversammlungen § 46 Teilnahme anderer Personen Dienststelle kann teilnehmen Dienststelle muss teilnehmen, wenn die Personalversammlung von ihr gefordert wurde oder sie eingeladen ist. Vertreter von Gewerkschaften Mitglied der Stufenvertretung Übergeordnete Dienststelle Sachkundige Personen

Rechte § 60 Informationsrecht des PR Dienststelle hat den Personalrat zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten, sind dem Personalrat vorzulegen oder zugänglich zu machen. Teilnahme erlaubt: Vorstellungsgespräche / Personalgespräche / 'Gremien'

Rechte § 69 Initiativrecht Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen, die Auswirkungen auf alle Beschäftigten haben, können beantragt werden. Störung des Dienstfriedens – SPR ergreift die Initiative – Aufforderung durch SPR, dass die Dienststelle dafür sorgen soll, dass der Dienstfrieden wieder hergestellt wird.

Rechte § 78 Dienstvereinbarungen Zulässig, wenn sie nicht gegen geltende Bestimmungen verstoßen Unterschrift von Dienststelle und SPR Kündigungsfrist (schriftlich) vier Monate

Rechte § 40 Schulungsveranstaltungen Teilnahme ist zu gestatten, wenn dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen

Rechte § 37 Kosten Dienststelle erstattet die Kosten für Teilnahme an erforderlichen Fortbildungen, Reisekosten für Material

Rechte § 41 Schutzvorschriften Keine Behinderung, keine Bevorzugung, keine Benachteiligung Versetzung, Abordnung nur aus dienstlichen Gründen. Zustimmung des SPR erforderlich

Mitbestimmung § 101 Beteiligung der SPR Auflistung aller StellenbewerberInnen Einsicht in Bewerbungsunterlagen aller, die in die engere Auswahl einbezogen oder zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden Mitbestimmung auch für personelle Maßnahmen für Schulleitung, z.B. Abordnungen Mitbestimmung bei Übertragung von Aufgaben in der Lehrerausbildung/ Beendigung 28

Mitbestimmung § 101 Beteiligung der SPR . Keine Mitbestimmung: Verzicht auf Ausschreibung Beschäftigung katechetischer Lehrkräfte Abordnungen unter einem Schulhalbjahr Umsetzung innerhalb der Schule flexibler Unterrichtseinsatz Anrechnungsstunden für besondere Belastungen weniger als 4 Anrechnungsstunden für außerschulische Aufgaben Entscheidungen der Konferenzen fachfremder Einsatz . 29

Mitbestimmung § 64 Umfang der Mitbestimmung Der Personalrat bestimmt gleichberechtigt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken.

Mitbestimmung § 65 Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen …für Beamtinnen und Beamte: Einstellung (SPR/ SBPR) Verlängerung der Probezeit (SBPR) Versetzung/Abordnung für mehr als 6 Monate (SBPR) vorzeitige Versetzung in den Ruhestand (wenn beantragt) (SBPR) Hinausschieben der Altersgrenze (SBPR) Entlassung von B. auf Probe oder Widerruf (SBPR) Untersagung Nebentätigkeit (SPR), bei Schull. SBPR Ablehnung von Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub (SBPR) Grundsätze über Durchführung der Fortbildung (SPR)

Mitbestimmung § 65 Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen ... für Arbeitnehmer/innen (= Angestellte/ Beschäftigte) Einstellung (SPR/SBPR) Ein-, Höher- oder Herabgruppierung (SPR/SBPR) Verlängerung eines befristeten Vertrages (SBPR- generelle Zustimmung) Versetzung/Abordnung (SBPR) ordentl. Kündigung/Änderungskündigung (SBPR) Versagung/Widerruf Nebentätigkeit (SPR) Grundsätze über Berufsausbildung oder Fortbildung (SPR) Ablehnung von Teilzeitbeschäftigung/Urlaub (SBPR)

Mitbestimmung § 66 Mitbestimmung bei sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen Festlegung der Grundsätze für Aufstellung von Dienstplänen, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, unvorhersehbare Arbeitszeitregelungen Regelung der Ordnung in der Dienststelle, des Verhaltens der Beschäftigten (z.B. Alkoholverbot, Namensschilder, Kleidung....) Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Inhalt von Personalfragebogen Arbeitnehmerüberlassungs- und Gestellungsverträge (Ausnahme: Kirche)

Mitbestimmung § 67 Mitbestimmung bei organisatorischen Maßnahmen Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen (z. B. Videokameras, Karten für Kopierer, i-Serve) Gestaltung der Arbeitsplätze Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung (z. B. MVG) Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden (z. B. White boards Anordnung vorhersehbarer Mehrarbeit/Überstunden

Mitbestimmung § 68 Mitbestimmungsverfahren Für eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme muss vor Durchführung der Maßnahme die Zustimmung vom Personalrat vorliegen Verpflichtung der Dienststelle, den Personalrat von der beabsichtigten Maßnahme schriftlich zu informieren und seine Zustimmung schriftlich zu beantragen Frist für den Personalrat: Zwei Wochen nach Eingang der Anfrage, ansonsten automatisch Zustimmung 35

Mitbestimmung § 70 Nichteinigung Vorlage innerhalb von zwei Wochen bei der übergeordneten Dienststelle Beteiligung der übergeordneten Personalvertretung Ggf. Einigungsstelle 36

Mitbestimmung § 74 Vorläufige Regelungen Möglich, wenn Maßnahme keinen Aufschub duldet. (Schriftliche) Information des Personalrats Schriftliche Begründung durch Dienststelle Unverzüglich: Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens (§ 68 Abs. 2) Weiterleitung an übergeordnete Dienststelle (§ 70) Beachtung oder Aufhebung der Entscheidung der Einigungsstelle (§ 73) 37

Mitbestimmung § 63 Unzulässige Maßnahmen Missachtung der Beteiligungspflicht (Maßnahme muss zurückgenommen werden) Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften 38

Benehmen § 75 Herstellung des Benehmens Festlegung der Einstellungskriterien (bei Verzicht auf Ausschreibung) Ablehnung Sonderurlaub (Dienststelle entscheidet abschließend) Aufstellung oder wesentliche Änderungen von Organisations- oder Geschäftsverteilungsplänen Übertragung von Arbeiten der Dienststelle, die üblicherweise von ihren Beschäftigten vorgenommen werden, auf Dauer an Privatpersonen oder wirtschaftliche Unternehmen Abmahnungen (auf Antrag)

Benehmen § 76 Verfahren zur Herstellung des Benehmens Soweit die Dienststelle das Benehmen mit dem Personalrat herzustellen hat, ist dem Personalrat vor Durchführung der Maßnahme Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Mitgliedschaft im Personalrat § 23 Vorzeitige Neuwahl Drastische Änderung der Zahl der Wahlberechtigten. Verlust von mehr als einem Viertel der PR- Mitglieder Beschluss des PR zurückzutreten Anfechtung der Wahl mit Erfolg Amtsgeschäfte weiter bis zur Wahl des neuen PR, längstens bis zur Dauer von drei Monaten

Mitgliedschaft im Personalrat § 26 Ruhen der Mitgliedschaft Untersagung der Dienstgeschäfte Dienstenthebung im Zusammenhang mit Diszi Klage wegen außerordentlicher Kündigung noch nicht entschieden Beurlaubung (Wahlberechtigung bleibt), aus dienstlichen oder zwingenden persönlichen Gründen

Mitgliedschaft im Personalrat § 27 Eintritt von Ersatzmitgliedern Ausscheiden eines PR-Mitglieds Ruhen der Mitgliedschaft Zeitweilige Verhinderung eines Mitglieds

Mitgliedschaft im Personalrat § 99 Freistellung Schulpersonalräte Zahl der zum Zeitpunkt der Wahl Wahlberechtigten ist ausschlaggebend Entscheidung über Verteilung obliegt dem SPR Antrag an Dienststelle Beschäftigte: eine U-Stunde = eine Arbeitsstunde

Mitgliedschaft im Personalrat § 99 Freistellung Schulpersonalräte bis 7 Wahlberechtigte 0 U-Stunden 8 bis 20 Wahlberechtigte ½ U-Stunde 21 bis 25 Wahlberechtigte 1 U-Stunde 26 bis 35 Wahlberechtigte 2 U-Stunden 36 bis 65 Wahlberechtigte 3 U-Stunden 66 bis 100 Wahlberechtigte 4 U-Stunden

Wie informiere ich mich im Schulalltag? Schulrecht Niedersachsen, Luchterhand Verlag Schulrechtsammlung, Wingen Verlag Schulverwaltungsblatt Niedersachsen Schulleiterhandbuch GEW-Ordner „Arbeitsplatz Schule“ www.schure.de www.schulinfo.niedersachsen.de (Gruppe: Lschbnetz; Passwort: Schule+05)‏

Aufgaben im Jahresverlauf Anträge (TZ, Vers. etc.); Reisekosten Februarstatistik Stellenzuweisungen Dienstbesprechungen zu Abordnungen Abordnungen; Schulstellen Bezirksstellen 7. Nachträgl. Stellen; Anträge; Reisekosten 8. Stundenpläne 9. Septemberstatistik 10. Personalräteschulungen 11. Personalversammlungen 12. Weihnachten