Die Ordnungsmittel im dualen System

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 Präsentation transkript:

Die Ordnungsmittel im dualen System

Gliederung Allgemeine Zusammenhänge der Organisationsmittel Geschichtliche Entwicklung Rahmenbedingungen Ziele der Ordnungsmittel Die Vorphase Die Erarbeitungs- und Abstimmungsphase Die Verabschiedungsphase Definitionen

1. Allgemeine Zusammenhänge der Ordnungsmittel Schule Rahmenlehrplan Betrieb Ausbildungsordnung Ausbildungsordnungen - legen bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung fest (geregelt durch den Bund) Rahmenlehrplan - dient als Grundlage des berufsschulischen Unterrichts - Kultusministerkonferenz beschließt den Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht => abgestimmt mit entsprechender Ausbildungsordnung des Bundes

2. Geschichtliche Entwicklung Mai 1972 Ergebnisprotokoll wird vereinbart 2005 Novelle der Ausbildungsordnung Bundesregierung und Kultusministerien der Länder vereinbarten einen Vorgang zur Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen (Auch nach Novelle 2005 keine Änderung hier) Beschließung durch: Bundesinstitut für Berufsbildung (Forschung und Entwicklung) mit Hilfe von: - Fachverbänden der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber - Gewerkschaften

3. Rahmenbedingungen Besuch von Jugendlichen und Erwachsenen Mindestanforderung Hauptschulabschluss Rahmenlehrpläne müssen Anpassungfähig sein Arbeit an Projekten beschränkt auf ein Jahr Besuch von Jugendlichen und Erwachsenen unterschiedlicher - - - Vorbildung - Lernvermögens - kulturellem Hintergrund - Erfahrungen Ordnungsmittel basieren auf Hauptschulabschluss (Mindestanforderung) Rahmenlehrpläne müssen Anpassung des Unterrichts an Erfordenisse der Länder zulassen Bund und Länder beschränken Bearbeitung auf ein Jahr - Arbeit der Sachverständigen soll innerhalb von 8 Monaten nach Koordinierungsausschusses abgeschlossen sein

4. Ziele der Ordnungsmittel Ausbildungsordnung Ausbildungsberufs- bezeichnung Ausbildungsdauer Ausbildungsberufsbild Ausbildungsrahmenplan Prüfungsanforderungen Rahmenlehrplan Handlungskompetenz mit angemessenem Abstraktionsniveau Rahmenlerhplan Handlungskompetenz am Ende des schulischen Lernprozesses stärken Ausbildungsordnungen sind Vorschriften, die die Ziele,Inhalte und Prüfungsanforderungen für die Ausbildung in Betrieben festlegen. werden von zuständigen Bundesministerien im Einvernehmen mit Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch Rechtsverordnungen erlassen (brauchen keine Zustimmung des Bundesrats)

„Verantwortung und Zuständigkeiten sind für die berufliche Bildung im Bereich der Neuordnung unmittelbar aufeinander bezogen und miteinander Verschränkt.“ (Zitat Teil I, Bundesinstitut für Berufsbildung(Hrsg.), „Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen...“)

5. Die Vorphase Bundesinstitut für Berufsbildung Meist das Institut für Forschung, Entwicklung und Förderung der außerschulischen beruflichen Bildung Anhörung der Beteiligten Stellungnahme des Bundesinstituts für Berufsbildung mit Hilfe von erstellten Gutachten oder Forschungsprojekten Eckwerte werden in einem Antragsgespräch mit zuständigen Fachministerium festgelegt

Festlegung der Eckwerte durch: - Vorgesprächen der Sozialpartner - Ergebnisse von Forschungsprojekten oder Gutachten des Bundesinstituts für Berufsbildung - Weisung durch das zuständige Fachministerium Vorgang: - Spitzenorganisationen der Sozialpartner, - Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) - Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) legen den Eckwertevorschlag dem Verordnungsgeber (zuständiges Fachministerium) mit der Bitte um Prüfung und Anberaumung des Antragsgesprächs vor

„Nur durch sorgsames Abwägen der verschiedenen Interessen und Wünsche aller Beteiligten kann ein tragfähiges Ergebnis erzielt werden.“ (Zitat Teil II, Bundesinstitut für Berufsbildung(Hrsg.), „Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen...“)

6. Erarbeitungs- und Abstimmungsphase Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Gewerkschaften nominieren Sachverständige (des Bundes) Sachverständige (Vertreter der betrieblichen Praxis) erarbeiten mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung eine Neuordnung Ausbildungsordnungen für Betriebe und Rahmenlehrpläne für die berufsbildenden Schulen werden erstellt und abgestimmt

„Eine Ausbildungsordnung wird von den Betrieben und den Auszubildenden nur dann angenommen, wenn sie im Konsens aller Beteiligter erarbeitet wurde.“ (Zitat Teil III, Bundesinstitut für Berufsbildung(Hrsg.), „Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen...“)

7. Verabschiedungsphase Rahmenlehrplan wird von den einzelnen Bundesländern übernommen oder in länderspezifische Lehrpläne für Berufsschulen umgesetzt Ministerium erlässt im Einvernehmen mit Bundesministerium für Bildung und Forschung die Ausbildungsordnung Der „Bund-Länder-Koordinierungsausschuss Ausbildungsordnungen/Rahmenlehrpläne“ verabschiedet Ausbildungsordnung und den damit abgestimmten Rahmenlehrplan Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt mit vermerkten In-Kraft-Tretens zum 01.August des folgenden Ausbildnugsjahres

KMK = Kultusministerkonferenz

8. Definitionen Ordnungsmittel: Rahmenlehrpläne und Ausbildungs- Sozialpartner: Ausbildungsbetriebe, Gewerkschaften Rahmenlehrplan: Grundlage des berufsschulischen Unterrichts Ausbildungsordnungen: Vorschriften,die die Ziele,Inhalte und Prüfungsanforderungen für die Ausbildung in Betrieben festlegen