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Aufhebung der landesweiten Verbindlichkeit Zukünftig:

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Präsentation zum Thema: "Aufhebung der landesweiten Verbindlichkeit Zukünftig:"—  Präsentation transkript:

1 Aufhebung der landesweiten Verbindlichkeit Zukünftig:
Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen Aufhebung der landesweiten Verbindlichkeit Zukünftig: Freiwillige Anrechnung der BFS Bautechnik, keinen rechtlichen Anspruch Neben einem einjährigen Berufsfachschulangebot auch die duale Ausbildung in den 15 Bauberufen 1. Folie von 9

2 Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen
Duale Ausbildung (Stufenausbildungsverordnung für die 15 Berufe der Bautechnik) 1. Jahr 20 (18) Wochen Berufsschule im Block 17 – 20 Wochen überbetriebliche Ausbildung (in Werkstätten der HWK, KHW, Lehrbauhöfe) 6 – 9 Wochen betriebliche Ausbildung 2. Jahr 10 (8) Wochen Berufsschule im Block 11 – 13 Wochen überbetriebliche Ausbildung (wie oben) 3. Jahr 10 (8) Wochen Berufsschule im Block 4 Wochen überbetriebliche Ausbildung (wie oben) 2. Folie von 9

3 Berufsfachschule Bautechnik
Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen Berufsfachschule Bautechnik Bei ausreichender Schülerzahl Schwerpunktbildung Mit den Schwerpunkten (Hochbau oder Ausbau oder Tiefbau) oder Maurer, Fliesenleger, Straßenbauer Stundentafel (pro Woche) : Std. berufsübergreifender Lernbereich Std. berufsbezogener Lernbereich (Theorie) 18 Std. berufsbezogener Lernbereich (Praxis) incl. mind. 4 Wo betreute betriebliche Ausbildung auch Praktika in den Ferien 3. Folie von 9

4 Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen
Aufnahmevoraussetzung: Mind. HS – Abschluss Innerhalb der ersten 6 Wochen Überweisung in BEK/ BVJ möglich Ausreichende Anzahl von Ausbildungsplätzen für BFS Die praktische Ausbildung in den Baubetrieben werden von den Lehrkräften für Fachpraxis betreut. Die erbrachten Leistungen werden vom LFP beurteilt. Ausweitung der praktischen Ausbildung nur im Rahmen des Ausbildungsrahmenplans mit Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis sowie LFP- Betreuung Prüfung im berufsbezogenen Theorie- und Praxisbereich durch die Fachlehrer 4. Folie von 9

5 Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen
Unterricht in der Berufsfachschulklasse (pro Jahr): (20) Wochen gleichlaufender Unterricht für alle Bauberufe - 18 (16) Wochen gleichlaufende Ausbildungsinhalte im Hochbau, Ausbau oder Tiefbau (4) Wochen berufsbezogene Vertiefung (betriebliche Ausbildung) Zusätzlich nach freier Vereinbarung zwischen Schüler und Ausbildungsbetrieb Praktika in den Ferien (ohne schulische Betreuung) möglich 5. Folie von 9

6 BFS Bautechnik: Was ist zu tun?
Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen BFS Bautechnik: Was ist zu tun? Das Genehmigungsverfahren für die BFS regelt das MK Die Schule/ Fachgruppe entwickelt auf der Grundlage des Rahmenlehrplans und des Ausbildungsrahmenplans den Lehrplan für die Berufsfachschule Bautechnik (Fachtheorie und Fachpraxis) Die Schulen stimmen sich mit den Nachbarschulen und Schulträgern über die Grundstufenbeschulung in den Einzelberufen ab Mitteilung an die Kammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Ausbildungsbetrieben, Arbeitsagenturen, Lschb. 6. Folie von 9

7 Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen
Prüfung am Ende der BFS Theorie : Jahrgangsabschlussarbeit Praxis : Projektaufgabe je nach Berufsbereich Aufgabenstellung mit den Ausbildungsvertretern abstimmen Beurteilung durch die unterrichtenden Lehrkräfte Ergebnisse gehen in die berufsbezogenen Lernbereiche anteilig mit ein 7. Folie von 9

8 Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen
Lehrpläne Ausbildungsrahmenplan § 6 ist in die Lehrpläne (Lernfelder) der BFS umzusetzen. Beratung mit Innungsvertretern für den berufsbezogenen Lernbereich Fachpraxis. Rahmenlehrpläne sind in die Lehrpläne (Lernfelder) der Grundstufen- und Fachstufenausbildung umzusetzen (berufsbezogener Lernbereich Theorie) Keine BGJ- Pläne mehr Ausbildungspläne für die Schüler erstellen § 7 Berichtshefte für die berufsbezogene Ausbildung (Fachtheorie u. Fachpraxis) einschließlich der Dokumentation der betrieblichen Ausbildung ist vom Schüler zu erstellen § 8 8. Folie von 9

9 Schulstandorte/ Beschulung
Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen Schulstandorte/ Beschulung Berufsfachschulstandorte genehmigen die Schulträger (vereinfachtes Verfahren) Für schulpflichtige Schüler ist der Schulträger zuständig, Schwerpunktklassen nach Abstimmung mit den Schulen und Schulträgern auch als Regionalklassen möglich Duale Ausbildung für die Berufe der Stufenausbildung einschl. Dachdecker und Bauzeichner als Fachklassen ( Lehrjahr) Schulstandorte nach Abstimmung mit den Schulen und Schulträger: - keine Beschulung berufsübergreifend - keine Beschulung doppelt in der Fachstufe 1 (Erlass 1984 getrichen) - keine Beschulung mit der BFS zusammen (Blockzeiten BS/ ÜA) 9. Folie von 9


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