Abgeltungssteuer ab 01.01.2009 Versicherungsvermittlung GE·BE·IN GmbH & Co. KG Nordstraße 5-7 ● 28217 Bremen Tel.: 0421/38892-41 ● Fax: 0421/38892-29 E-mail: vers.verm@ge-be-in.de Abgeltungssteuer ab 01.01.2009 Quelle: LV 1871
Achtung: Die Abgeltungsteuer kommt. Individuelle Lösungen zur langfristigen Steueroptimierung von Investmentanlagen Gut informiert - gibt es keinen Grund zur Sorge!
2008: Das Jahr der (richtigen) Entscheidung! Veräußerungsgewinne aus vor 2009 erworbenen Anlagen bleiben unter bestimmten Voraussetzungen abgeltungsteuerfrei. Deshalb argumentieren derzeit viele Banken, jetzt noch in Aktien oder Fonds zu investieren. Doch Märkte bleiben in Bewegung. Deshalb muss jedes Aktien- oder Fondsportfolio regelmäßig angepasst werden. Achtung Risiko: Eine spätere Vermögensumschichtung führt dann trotzdem zur Abgeltungsteuerpflicht. Was dieses Jahr einen möglichen Steuervorteil bietet, kann später richtig teuer werden. Deshalb: Nichts überstürzen!
2009: Die Abgeltungsteuer kommt für alle Kapitalerträge. Dem Anleger droht ab 2009 eine klare Mehrbelastung. Nur eine individuelle Beratung kann Alternativen bieten! Ab 2009 belastet die neue Abgeltungsteuer automatisch Ihre erzielten Kapitalerträge. Als Quellensteuer führen Finanzinstitute den Betrag sofort an den Fiskus ab. Wer dies vermeiden will, muss langfristig planen und individuelle Lösungen nutzen.
Diese Steuerbelastung trifft alle: Anleger und Sparer!
Bis zu 28 % beträgt die neue Steuerbelastung! Achtung: Bald geht jeder Fondswechsel richtig ins Geld. Vor allem, da Anlagen im Bedarfsfall regelmäßig angepasst werden sollten. Denn so rechnet der Fiskus ab 2009: Von 100 Euro erzieltem Gewinn als Kapitalertrag wie z. B. Kursgewinne aus Aktien, Investmentfonds, Dividenden, Zinsen etc. bleiben Ihnen nach Abzug von ... - 25 % Abgeltungsteuer - ca. 3 % SolZ / Kirchensteuer nur noch ca. 72 Euro!
Jeder Anleger kann sich entscheiden. Mit der richtigen Lösung: Gewinn ohne jährliche Steuerzahlungen + Bei herkömmlicher Anlage: Ergebnis nach jährlichem Abzug der Abgeltungsteuer - Ihre Einzahlung
Jeder Anleger kann drohende Verluste verhindern. Beispiel Anlage: 50.000 Euro Anleger: 40 Jahre Angenommene Wertentwicklung: 6 % Anlagedauer: 25 Jahre (bis 65) Ergebnis ohne Abgeltungsteuer 181.590 Euro Ergebnis mit Abgeltungsteuer 132.486 Euro Steuerlast - 49.104 Euro Vorgaben: 5% Ausgabeaufschlag (AGA) für Erstanalge, 2,5% AGA für Wiederanlage, Jährlich zu versteuernde Erträge 1,9% darauf 0,5% fällige Abgeltungsteuer, Fondswechsel alle 5 Jahre ab 2009. - 49.104 Euro Ihre Steuerlast 181.590 Euro Ergebnis vor Steuern 50.000 Euro Einzahlung
Die richtige Entscheidung: Der “Steuerschutzmantel”! Sichern Sie Ihren erzielten Vermögensgewinn – Jahr für Jahr! Jetzt den “Steuerschutzmantel” anziehen! Nur eine Police kann langfristigen “Steuerschutz” von Kapitalerträgen bieten. Denn während der Laufzeit gilt: Keine Abgeltungsteuer. Das gilt individuell für jeden Anleger!
“Steuerfrei dank Mantel”: Fondsinvestment innerhalb von Fondspolicen Das ist Ihr gutes (Steuer-) Recht: Ab 2009 bleiben Kapitalerträge innerhalb von Fondspolicen bis zur Fälligkeit der Leistung abgeltungsteuerfrei. So rechnen Sie ab 2009: Von 100 Euro Gewinn als Kapitalertrag wie z. B. Kursgewinne aus Aktien, Investmentfonds, Dividenden, Zinsen etc. bleiben Ihnen innerhalb des Versicherungsmantels weiterhin: 100 Euro Gewinn!
Diese Steuerentlastung können alle nutzen!
Dafür muss die richtige Lösung einiges bieten ... Investmentkompetenz Versicherungskompetenz Attraktive Renditechancen Hochqualitative Fondsauswahl Gemanagte Portfolios Professionelle Vermögensverwaltung Optional Garantien Innovative Beitragssteuerung Risikominimierung für erzielte Gewinne. Garantierte Leistungen für lebenslange Renten Flexible Ein- und Zuzahlungen Variabler Rentenbeginn und flexible Verrentungsoptionen Langjährige Erfahrung Abbildung biometrischer Risiken.
Warum Investmentkompetenz so wichtig ist Weil Ihre Anlage – professionell gemanagt – je nach individueller Ausrichtung ... ... von der Renditekraft internationaler Märkte profitiert, ... in weltweit wachsenden Regionen investiert, ... in knapper werdende Ressourcen und Rohstoffen anlegt, ... Erträge in der Regel wieder anlegt. Aktuelle Wertentwicklung MSCI World
Wie Versicherungskompetenz Steuern sparen hilft! Beispiel: Mann 40 Jahre, Einmalanlage 50.000 €, Laufzeit 25 Jahre. Vergleich einer Fondspolice der LV 1871 (FRV) mit einer Fondsdirektanlage. Angenommene Wertentwicklung: 6% p.a., Fondswechsel ab 2009 alle 5 Jahre. Vor Steuern, inkl. Ausgabeaufschläge Fondspolice Fonds direkt Nach Abgeltungsteuer 214.563 Euro 214.563 Euro Nach Einkommensteuer 180.005 Euro 181.590 Euro + 47.519 Euro Vorteil der Fondspolice 132.486 Euro 132.486 Euro Beispieldaten Fonds-rente Fonds-sparplan Anlagezeitraum ab 1.7.2008 25 Ausgabeaufschlag für Erstanlage 5,00% Ausgabeaufschlag für Wiederanlage 2,50% Jährlich zu versteuernde Erträge (Dividenden, Zinsen) 1,90% Darauf fällige Abgeltungsteuer 0,50% Jährliche Wertentwicklung vor (nach) Steuern 6.00% (6,00%) 6,00% (5,50%)
Halbeinkünfte- verfahren Ertragsanteil-besteuerung Optionen für eine steueroptimierte Auszahlung Sie haben die Wahl! Kapitalauszahlung Verrentung Halbeinkünfte- verfahren Ertragsanteil-besteuerung Halbeinkünfteverfahren: Nach dem 60. Lebensjahr und einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren.
Spitzensteuersatz von bis zu 42 Prozent Geringere Steuerlast im Alter – nur auf den Ertragsanteil Stand: Mai 2008 Individueller Steuersatz Spitzensteuersatz von bis zu 42 Prozent Abgeltungs- steuersatz Geringere Ertragsanteilbesteuerung z.B. 18 Prozent für Rentenbeginn 65 Jahre Jahre im Beruf Jahre in der Rente Nach dem Berufsleben und dem Wegfallen des beruflichen Einkommens sinkt der persönliche Grenzsteuersatz in der Regel auf ein niedrigeres Niveau, das weit unter dem Abgeltungsteuersatz von bis zu 28% liegen kann. Rentenzahlungen werden nicht in voller Höhe besteuert, sondern nur deren Zinsanteil (Ertragsanteil).
Vom Halbeinkünfteverfahren doppelt profitieren Weil Ihr persönlicher Steuersatz - nach dem Erwerbsleben – in der Regel erheblich niedriger ist! Weil dann nur die Hälfte des Gewinns besteuert wird. Halbeinkünfteverfahren: Nach dem 60. Lebensjahr und einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren. Die Hälfte Ihres Ertrags ist steuerfrei! Erzielter Ertrag Die Grafik demonstriert den grundsätzlichen Vorteil der so genannten endfälligen Besteuerung und der gleichzeitigen Halbierung der Bemessungsgrundlage (Halbeinkünfteverfahren). Quelle: Eigene Berechnung Einzahlung
Empfehlungen für eine individuelle Lösung: Performer Flex von der LV 1871 Mit der passenden Lösung fängt Steueroptimierung jetzt schon an: Sie haben die Wahl! Flexibilität Flexible Beitragszahlung und flexibler Rentenbeginn plus Rückkaufsmöglichkeit im Rentenbezug Sicherheit Erlebensfallgarantie und Todesfallabsicherung Optional finanzielle BUZ-Absicherung Extra lange Rentengarantiezeiten Rendite Ausgewählte renommierte Investmentfonds Kostenfreie Fondswechsel: Bis zu 12 x pro Jahr Steuervorteile Bei der Rentenzahlung: Günstigere Ertragsanteilsbesteurung Bei der Kapitalauszahlung: Vom Halbeinkünfteverfahren profitieren Ausgezeichneter Anbieter top-gerateter Produkte
Gewinner der neuen Abgeltungsteuer: Fondspolicen Investment in… Bisher Ab 2009 Kapitalerträge sind während der Laufzeit abgeltungsteuerfrei, sie profitieren vom Zinseszinseffekt Auszahlungsoptionen: a) Kapitalauszahlung ... zum im Alter niedrigeren, persönlichen Steuersatz (50% Ihrer Gewinne sind dann steuerfrei im Halbeinkünfteverfahren) b) Verrentung ... Ihres Kapitals mit der im Alter günstigen Ertragsanteilbesteuerung Lebens- versicherung Die Kapitalerträge z.B. von Investmentfonds innerhalb von Lebens- und Rentenversicherungen sind während der Vertragslaufzeit absolut steuerfrei. Renten- versicherung (Voraussetzung: mind. 12 Jahre Vertragslaufzeit und Erreichen des 60. Lebensjahres)
Verlierer der neuen Abgeltungsteuer: Direkt-Investments Investment in… Bisher Ab 2009 Investment- fonds Kapitalerträge/ Kursgewinne aus Fondsanteilen, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, sind nach der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, Für Dividenden gilt das Halbeinkünfteverfahren. Kapitalerträge bzw. Kursgewinne und Dividenden aus Fondsanteilen, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, sind voll abgeltungsteuer- pflichtig, Fonds- sparpläne Aktien Achtung! Bei Abschluss/Kauf in 2008 und späterem Wechsel: Umschichtungen im Wertpapierportfolio nach dem 31.12.2008 führen zur vollen Abgeltungsteuerpflicht der daraus resultierenden Kapitalerträge!
2009: Das Jahr der (richtigen) Entscheidungen! Unabhängige Beratung zahlt sich für Sie aus: Sichern Sie sich die Vorteile eines “Steuerschutzmantels”. Bedenken Sie, dass bei Direkt-Investment-angeboten von Banken u.ä. – Späteres Switchen, Shiften, Zuzahlen etc. führt zur Steuerpflicht. Überführen Sie Ihre Anlagen noch 2008 in eine Fondspolice – so stellen Sie Ihre Kapitalerträge bis zur Fälligkeit (abgeltung-) steuerfrei. Nutzen Sie so den Zinseszinseffekt durch die Vermeidung der Abgeltungsteuer.